In Deutschland seien zwar Grundrechte eingeschränkt worden, …
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… die Maßnahmen seien aber im Vergleich zu anderen Ländern in Europa milder gewesen, kommentiert Panajotis Gavrilis. Wenn viele jetzt glaubten, geltende Regeln missachten zu können, dann sei die zweite Infektionswelle wohl schneller da als gedacht
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Und dann die bundesweiten Demonstrationen: Tausende sind auf die Straße gegangen, gegen die Maßnahmen und Einschränkungen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Dabei wurden Abstandsregeln missachtet, Schutzmasken nicht getragen.
Und dann spricht vor einem Millionen-Fernsehpublikum immerhin der Bundestags-Vize-Präsident Wolfgang Kubicki diesen einen Satz aus, der zurecht für Empörung sorgt: „Wer Angst hat, soll zu Hause bleiben.“
Professor John Ioannidis,Epidemiologe und Statistiker, lehrt und arbeitet an der Stanford University. Er ist einer der meistzitierten Wissenschaftler der Welt und gilt als Koryphäe seines Faches. In einem Interview schildert er die Ergebnisse von drei epidemiologischen Studien zum Thema Covid-19, von denen die letzte erst kürzlich abgeschlossen wurde. Seine Aussagen bestätigen die zahlreichen Wissenschaftler, die auch in Deutschland immer häufiger und lauter Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Corona-Politik äußern. Die Verantwortlichen werden solch hochkarätige Kritik nicht auf Dauer ignorieren können und müssen sich dem Vorwurf stellen, völlig überzogen gehandelt zu haben.
Kristina Kanders hat die in einem umfassenden Interview geäußerte Einschätzung von Professor John Ioannidis zusammengefasst.
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… hat unter Mitwirkung von zahlreichen, in ihren Fachgebieten anerkannten Kapazitäten eine Analyse der Folgen des Corona-Lockdowns vorgenommen.
Im Vorgriff auf eine nach der Krise zu unternehmende Evaluation hat KM 4 über die letzten Wochen krisenbegleitend eine intensive Analyse und Auswertung des Krisenmanagements aus der Perspektive der hiesigen Zuständigkeit für den Schutz Kritischer Infrastrukturen vorgenommen. Dabei wurden schwerwiegende Defizite im Regelungsrahmen für Pandemien diagnostiziert sowie Fehlleistungen im handwerklichen doing des Krisenmanagement. Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen darüber hinaus keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. […]
Selbstverständlich reagierte der Dienstherr mit der Freistellung des Mitarbeiters. Das sei nicht die Linie der Bundesregierung.
Zentrale Figur im Bereich der inhaltlichen Analyse ist der Arzt und Achgut-Autor Frank, der die Kontakte zu den bereits erwähnten Kapazitäten herstellte. Diese wenden sich an Innenminister Seehofer, der diese Pressemitteilung herausgab.
Die an der Erstellung des Corona-Papiers beteiligten Ärzte und Wissenschaftler nahmen die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 10. Mai verwundert zur Kenntnis. Dort schlägt man offenbar bewusst ihre Expertise aus. Jetzt fordern sie das BMI auf, die dort angeblich getätigten Risiko-Abwägungen transparent vorzulegen. Achgut.com dokumentiert ihr Schreiben und im Anhang die auf Basis ihrer Beratung erstellte Expertise.
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Das Fazit der Kapazitäten:
[…] Insgesamt haben wir auf Anfrage eines couragierten Mitarbeiters des BMI die vielfältigen und schweren unerwünschten Wirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen im medizinischen Bereich aufgezeigt und diese sind gravierend. Für uns ergibt sich aus dem gesamten Vorgang der Eindruck, dass nach einer sicher schwierigen Anfangsphase der Epidemie nun die Risiken nicht im notwendigen Maß und insbesondere nicht in einer umfassenden Risikobetrachtung bedacht worden sind. Bezüglich der Berichterstattung zu diesem Vorgang bitten wir darum, die inhaltliche Wertigkeit unserer Analyse in das Zentrum zu stellen, und über uns, in Amt und Person, der ernsten Situation angemessen zu berichten. Die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung Covid-19 verläuft für viele Menschen der bekannten Risikogruppen schwerwiegend. Wie für jede schwere Infektionserkrankung gilt es, für die Patienten die beste Behandlung zu finden und Infektionswege zu unterbinden. Aber therapeutische und präventive Maßnahmen dürfen niemals schädlicher sein als die Erkrankung selbst. Ziel muss es sein, die Risikogruppen zu schützen, ohne die medizinische Versorgung und die Gesundheit der Gesamtbevölkerung zu gefährden, so wie es gerade leider geschieht. Wir in Wissenschaft und Praxis sowie sehr viele Kolleginnen und Kollegen erleben täglich die Folgeschäden der Corona-Schutzmaßnahmen an unseren Patienten. Wir fordern deshalb das Bundesministerium des Innern auf, zu unserer Pressemitteilung Stellung zu nehmen und hoffen auf eine sachdienliche Diskussion, die hinsichtlich der Maßnahmen zur bestmöglichen Lösung für die gesamte Bevölkerung führt.
Quelle mit Nennung der beteiligten Kapazitäten und kurzer Zusammenfassung der Analyseergebnisse:Hier klicken
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Die Beiträge von Dr. Gunter Frank zur Corona-Lage: Hier klicken
… dass die Pille den Körper von Mädchen und Frauen in unverantwortlicher Weise chemisch-hormonell verändert. Über die Auswirkungen wird aktuell eine Debatte geführt.
Äußerlich offensichtlich werden die Veränderungen an den im Verhältnis zu früheren Zeiten stark vergrößerten Brüsten von kinderlosen Mädchen und Frauen. Marylin Monroe würde heute wegen ihrer Figur niemanden mehr hinter dem Ofen vorlocken. In einer offenen Gesellschaft sollte über konsequente mechanische Verhütung auch offen gesprochen werden können. Die chemisch geschützte sexuelle Verfügbarkeit von Mädchen und Frauen verbunden mit entsprechenden ´Ansprüchen` durch Männer lehne ich ab. Das weibliche Geschlecht gibt aus Gründen des Zeitgeists die sexuelle Unversehrtheit viel zu früh und, damit oft verbunden, viel zu wechselhaft her. Kurz: Mit dem Vögeln sollte spätestens bis zum 18. Lebensjahr gewartet werden, damit die geistige Reife mit der körperlichen zumindest in etwa gleichgezogen ist.
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Der Dlf berichtet am 9.5.2020 in m. E. zweifelhafter Form:
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… am Horizont der europäischen Geldpolitik. In Karlsruhe ist, so kann man es wohl sagen, am 5. Mai 2020 eine Grundsatzentscheidung getroffen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagvormittag erstmals gegen die von Mario Draghi begonnenen und von seiner Nachfolgerin Christine Lagarde fortgeführten Krisenmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) interveniert und die mittlerweile leider billionenschweren Käufe von Staatsanleihen deutlich beanstandet.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht das sogenannte „Public Sector Purchase Program“ (PSPP), mit welchem die EZB seit 2015 Staatsanleihen von Euroländern im Wert von über 2 Billionen Euro aufgekauft hat. Dagegen wurden mehrere Verfassungsbeschwerden erhoben, so auch vom langjährigen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der auch in seiner Zeit im Deutschen Bundestag engagiert gegen das Schleifen der Nichtbeistandklausel (no-bailout) und die Schuldenvergemeinschaftung in der Eurozone eintrat. Diesen Verfassungsbeschwerden gaben die Karlsruher Richter nun mit 7:1 Stimmen größtenteils statt. […]
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank hat der Europäische Gerichtshof auf seine alleinige Zuständigkeit in solchen Fragen gepocht. Konkret zum Urteil aus Karlsruhe äußerte sich der Gerichtshof in Luxemburg allerdings nicht. Es hieß lediglich in einer Pressemitteilung, um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der EuGH befugt, festzustellen, dass die Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt.
Franz Mayer, Lehrstuhlinhaber an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld, kritisierte das Bundesverfassungsgericht scharf. Indem das oberste Deutsche Gericht dem EuGH Willkür vorwerfe oder behaupte, die Urteile des Europäischen Gerichtshofes seien nicht nachvollziehbar und methodisch nicht mehr vertretbar, überschreite das Bundesverfassungsgericht damit eine Grenze, so Mayer im Deutschlandfunk.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Anleihekaufprogramm der EZB namens PSPP für teilweise verfassungswidrig befunden. Das aktuelle Corona-Programm der Notenbank bleibt davon aber unberührt.
Es lasse sich nicht leugnen, dass es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Sache gegeben habe. Dass das Bundesverfassungsgericht dabei selbstverständlich annehme, dass es alleine wisse, wie das gehe, sei „irritierend“, so der Jurist.
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Das komplette Interview des Dlf vom 9.5.2020 mit Prof. Mayer hören:
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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland?
Der EuGH habe sich nun in einer dürren Pressemitteilung dazu geäußert. Dies sei ein „absolut unerhörter Fall“, dieses Gericht habe sich bisher noch nie unmittelbar auf eine mitgliedsstaatliche Gerichtsentscheidung im Wege einer Pressemitteilung geäußert. Es habe darauf hingewiesen, dass EuGH-Urteile für die Mitgliedsstaaten bindend seien.
Diese Pressemeldung verweise auf die geltende Rechtslage und sei insofern auch eine angemessene Antwort. Mayer hält in diesem Zusammenhang ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland für folgerichtig – ansonsten wäre das Verhalten des BVG ein Signal, dass „eine Art richterliches Faustrecht“ gelte.
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Zum einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren: Hier klicken
… dass mit weniger Tests die Fallzahlen Woche für Woche massiv sinken. Ein Sinken der Fallzahlen ist damit sehr wahrscheinlich. Sobald die Anzahl der Tests steigt, steigt auch die Anzahl der positiv Getesteten. Eine Teststrategie ist nicht erkennbar. Die „Fälle“ folgen den Tests:
Unter diesem Thema hat ein Student ganz systematisch den Coronaverlauf beschrieben und detailliert alle politischen Geschehen um das Thema aufgearbeitet. In der zweiten Hälfte dieses Youtube-Videos
kommen alle namhaften Persönlichkeiten zu Wort, die sich zum Coronathema äußern. Man braucht etwas Geduld aber es lohnt sich!
28.6.2020: DAS aktuelle Video zum Corona-Schwindel:Hier klicken
Die wichtigste Botschaft hinsichtlich einer Ansteckungsgefahr: Für den Einzelnen ist das Virus in der Regel relativ harmlos. Menschen sollten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen verinnerlichen und berücksichtigen. Denn die Erreger werden beim Husten, Niesen und auch Schnupfen übertragen. Die meisten Infektionen verlaufen mild, ein Großteil der Betroffenen hat kaum Symptome oder ist nach einigen Tagen wieder geheilt. Quelle: Hier klicken
Die verkaufte Auflage der überregionalen Tageszeitungen belief sich laut IVW im ersten Quartal 2020 auf 2,2 Millionen Exemplare – das sind 7,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Zum Vergleich: 2010 waren es noch rund fünf Millionen Exemplare. Stark betroffen von der Printkrise ist die BILD (inkl. B.Z.), die zuletzt im Jahresvergleich rund acht Prozent ihrer Auflage eingebüßt hat. Und damit ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht, wie eine Statista-Prognose auf Basis der Quartalsauflagen seit 1998 zeigt. Demnach wird die verkaufte Auflage der Boulevardzeitung bis zum ersten Quartal 2025 auf etwa 890.000 Exemplare fallen. Die Gesamtauflage der überregionalen Tageszeitungen würde in diesem Szenario auf rund 1,6 Millionen sinken.