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Für Frauen in Not
Die Wirkung einer eingenommenen Abtreibungspille kann gestoppt werden.
MEDIAGNOSE – Magerblog 31.10.2026 – die Politik-Destille – Paul Brandenburg verhaftet – Martin Sellner an Einreise gehindert! /// Jörg Urban (AfD): << Wir sind die grössten Demokraten im Land >> /// Audi-Gewinn bricht um 87 % ein – Peter Hahne rechnet ab /// Lanz + Prech: Krawalle in Frankreich: Demokratie am Abgrund?
Liebe Leser und Freunde des PolitikblogsMEDIAGNOSE,
gegen mich, Rüdiger Stobbe, Jg. 1954, ist am 1.9.2026 ein Urteil des Amtsgerichts Köln (AZ 125 C 130/26) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ergangen.
Im Juni 2025 stellte die 160 Millionen-Umsatz deutsche Presseagentur, kurz dpa, eine Rechnung über einen niedrigen vierstelligen Betrag wegen der Nutzung plus Schadenersatz von Bildern, die ich unberechtigt verwendet haben soll. Ich sehe das vollkommen anders und habe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Jetzt wurde der dpa Recht gegeben und aus dem niedrigen vierstelligen Betrag wurde ein hoher Betrag wegen der Zusatzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die mit einem solchen Verfahren anfallen. Bereits zu Beginn der Urteilsbegründung beschlich mich der Verdacht, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur wenig Kenntnisse über Webdesign und Webzitate hat. Nach Ansicht des Gerichts sieht „richtiges“ Zitieren so aus wie in diesem Mager-Blog.
In meinem bisherigen Blog bis zum 4.9.2026 wurde das zum jeweiligen Artikel zitierte zugehörige Bild mit Artikelbestandteilen – deshalb sind die Bilder als Alleinzitat unbrauchbar – ausgeschnitten, gespeichert und dann in den zitierten Teil des zugehörigen Artikels integriert. Der Link zum Web-Originalartikel mit dem zitierten Bild wurde gesetzt. Gab es zum Bild eine Quellenangabe, so wurde diese selbstverständlich ebenfalls zitiert. Dem Gericht wurde als Beweis ein PDF per SD-Karte zur Verfügung gestellt, welches alle monierten Zitate enthält. Ich habe den Eindruck, dass dieses Beweisstück überhaupt nicht gewürdigt/richtig verstanden wurde. Klarer kann meine Zitier-Verfahrensweise kaum veranschaulicht werden.
Meiner Meinung nach ist die dpa mittlerweile eine medial-politische Vorfeldorganisation zur Bekämpfung aller Meinungen und Publikationen, die nicht dem aktuellen Zeitgeist, dem Wokeismus und dem, was heute progressiv genannt wird, entsprechen. Dazu gehört mein von mir alleingeführter, ohne Kosten oder Werbung allgemein zugänglicher Politikblog MEDIAGNOSE mit Sicherheit. Er existiert seit über 10 Jahren und umfasst mittlerweile weit über 11.000 Artikel mit hunderten Bildzitaten. Das doch recht späte Erkennen der dpa, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollen, lässt vermuten, dass meine obige Einschätzung korrekt ist. Ein nicht genehmer Blogger soll „verhindert“ werden. Das ist meine Meinung.
Wenn es bei dem obigen Urteil bleiben sollte, stehen mir wahrscheinlich etliche Rechnungen diverser Bildagenturen ins Haus. Da sind Anwälte wie Geier. Ich müsste und würde sofort Insolvenz anmelden.
Ich bin beim Landgericht Köln in Berufung gegangen . Hierzu ist eine anwaltliche Vertretung verpflichtend. Zusätzlich finanzielle Hilfe wäre sehr hilfreich.
Finanzielle Unterstützung:
Open Bank IBAN DE19 3101 0833 5129 8799 20 – Verwendungszweck „Stobbe Geldgeschenk“*
Vielen Dank und allerbeste Grüße
Rüdiger Stobbe Aachen, 6.9.2026
*Benennung als Geldgeschenk aus steuerlichen Gründen
Liebe Leser und Freunde des PolitikblogsMEDIAGNOSE,
gegen mich, Rüdiger Stobbe, Jg. 1954, ist am 1.9.2026 ein Urteil des Amtsgerichts Köln (AZ 125 C 130/26) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ergangen.
Im Juni 2025 stellte die 160 Millionen-Umsatz deutsche Presseagentur, kurz dpa, eine Rechnung über einen niedrigen vierstelligen Betrag wegen der Nutzung plus Schadenersatz von Bildern, die ich unberechtigt verwendet haben soll. Ich sehe das vollkommen anders und habe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Jetzt wurde der dpa Recht gegeben und aus dem niedrigen vierstelligen Betrag wurde ein hoher Betrag wegen der Zusatzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die mit einem solchen Verfahren anfallen. Bereits zu Beginn der Urteilsbegründung beschlich mich der Verdacht, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur wenig Kenntnisse über Webdesign und Webzitate hat. Nach Ansicht des Gerichts sieht „richtiges“ Zitieren so aus wie in diesem Mager-Blog.
In meinem bisherigen Blog bis zum 4.9.2026 wurde das zum jeweiligen Artikel zitierte zugehörige Bild mit Artikelbestandteilen – deshalb sind die Bilder als Alleinzitat unbrauchbar – ausgeschnitten, gespeichert und dann in den zitierten Teil des zugehörigen Artikels integriert. Der Link zum Web-Originalartikel mit dem zitierten Bild wurde gesetzt. Gab es zum Bild eine Quellenangabe, so wurde diese selbstverständlich ebenfalls zitiert. Dem Gericht wurde als Beweis ein PDF per SD-Karte zur Verfügung gestellt, welches alle monierten Zitate enthält. Ich habe den Eindruck, dass dieses Beweisstück überhaupt nicht gewürdigt/richtig verstanden wurde. Klarer kann meine Zitier-Verfahrensweise kaum veranschaulicht werden.
Meiner Meinung nach ist die dpa mittlerweile eine medial-politische Vorfeldorganisation zur Bekämpfung aller Meinungen und Publikationen, die nicht dem aktuellen Zeitgeist, dem Wokeismus und dem, was heute progressiv genannt wird, entsprechen. Dazu gehört mein von mir alleingeführter, ohne Kosten oder Werbung allgemein zugänglicher Politikblog MEDIAGNOSE mit Sicherheit. Er existiert seit über 10 Jahren und umfasst mittlerweile weit über 11.000 Artikel mit hunderten Bildzitaten. Das doch recht späte Erkennen der dpa, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollen, lässt vermuten, dass meine obige Einschätzung korrekt ist. Ein nicht genehmer Blogger soll „verhindert“ werden. Das ist meine Meinung.
Wenn es bei dem obigen Urteil bleiben sollte, stehen mir wahrscheinlich etliche Rechnungen diverser Bildagenturen ins Haus. Da sind Anwälte wie Geier. Ich müsste und würde sofort Insolvenz anmelden.
Ich bin beim Landgericht Köln in Berufung gegangen . Hierzu ist eine anwaltliche Vertretung verpflichtend. Zusätzlich finanzielle Hilfe wäre sehr hilfreich.
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Rüdiger Stobbe Aachen, 6.9.2026
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Im Juni 2025 stellte die 160 Millionen-Umsatz deutsche Presseagentur, kurz dpa, eine Rechnung über einen niedrigen vierstelligen Betrag wegen der Nutzung plus Schadenersatz von Bildern, die ich unberechtigt verwendet haben soll. Ich sehe das vollkommen anders und habe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Jetzt wurde der dpa Recht gegeben und aus dem niedrigen vierstelligen Betrag wurde ein hoher Betrag wegen der Zusatzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die mit einem solchen Verfahren anfallen. Bereits zu Beginn der Urteilsbegründung beschlich mich der Verdacht, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur wenig Kenntnisse über Webdesign und Webzitate hat. Nach Ansicht des Gerichts sieht „richtiges“ Zitieren so aus wie in diesem Mager-Blog.
In meinem bisherigen Blog bis zum 4.9.2026 wurde das zum jeweiligen Artikel zitierte zugehörige Bild mit Artikelbestandteilen – deshalb sind die Bilder als Alleinzitat unbrauchbar – ausgeschnitten, gespeichert und dann in den zitierten Teil des zugehörigen Artikels integriert. Der Link zum Web-Originalartikel mit dem zitierten Bild wurde gesetzt. Gab es zum Bild eine Quellenangabe, so wurde diese selbstverständlich ebenfalls zitiert. Dem Gericht wurde als Beweis ein PDF per SD-Karte zur Verfügung gestellt, welches alle monierten Zitate enthält. Ich habe den Eindruck, dass dieses Beweisstück überhaupt nicht gewürdigt/richtig verstanden wurde. Klarer kann meine Zitier-Verfahrensweise kaum veranschaulicht werden.
Meiner Meinung nach ist die dpa mittlerweile eine medial-politische Vorfeldorganisation zur Bekämpfung aller Meinungen und Publikationen, die nicht dem aktuellen Zeitgeist, dem Wokeismus und dem, was heute progressiv genannt wird, entsprechen. Dazu gehört mein von mir alleingeführter, ohne Kosten oder Werbung allgemein zugänglicher Politikblog MEDIAGNOSE mit Sicherheit. Er existiert seit über 10 Jahren und umfasst mittlerweile weit über 11.000 Artikel mit hunderten Bildzitaten. Das doch recht späte Erkennen der dpa, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollen, lässt vermuten, dass meine obige Einschätzung korrekt ist. Ein nicht genehmer Blogger soll „verhindert“ werden. Das ist meine Meinung.
Wenn es bei dem obigen Urteil bleiben sollte, stehen mir wahrscheinlich etliche Rechnungen diverser Bildagenturen ins Haus. Da sind Anwälte wie Geier. Ich müsste und würde sofort Insolvenz anmelden.
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Im Juni 2025 stellte die 160 Millionen-Umsatz deutsche Presseagentur, kurz dpa, eine Rechnung über einen niedrigen vierstelligen Betrag wegen der Nutzung plus Schadenersatz von Bildern, die ich unberechtigt verwendet haben soll. Ich sehe das vollkommen anders und habe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Jetzt wurde der dpa Recht gegeben und aus dem niedrigen vierstelligen Betrag wurde ein hoher Betrag wegen der Zusatzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die mit einem solchen Verfahren anfallen. Bereits zu Beginn der Urteilsbegründung beschlich mich der Verdacht, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur wenig Kenntnisse über Webdesign und Webzitate hat. Nach Ansicht des Gerichts sieht „richtiges“ Zitieren so aus wie in diesem Mager-Blog.
In meinem bisherigen Blog bis zum 4.9.2026 wurde das zum jeweiligen Artikel zitierte zugehörige Bild mit Artikelbestandteilen – deshalb sind die Bilder als Alleinzitat unbrauchbar – ausgeschnitten, gespeichert und dann in den zitierten Teil des zugehörigen Artikels integriert. Der Link zum Web-Originalartikel mit dem zitierten Bild wurde gesetzt. Gab es zum Bild eine Quellenangabe, so wurde diese selbstverständlich ebenfalls zitiert. Dem Gericht wurde als Beweis ein PDF per SD-Karte zur Verfügung gestellt, welches alle monierten Zitate enthält. Ich habe den Eindruck, dass dieses Beweisstück überhaupt nicht gewürdigt/richtig verstanden wurde. Klarer kann meine Zitier-Verfahrensweise kaum veranschaulicht werden.
Meiner Meinung nach ist die dpa mittlerweile eine medial-politische Vorfeldorganisation zur Bekämpfung aller Meinungen und Publikationen, die nicht dem aktuellen Zeitgeist, dem Wokeismus und dem, was heute progressiv genannt wird, entsprechen. Dazu gehört mein von mir alleingeführter, ohne Kosten oder Werbung allgemein zugänglicher Politikblog MEDIAGNOSE mit Sicherheit. Er existiert seit über 10 Jahren und umfasst mittlerweile weit über 11.000 Artikel mit hunderten Bildzitaten. Das doch recht späte Erkennen der dpa, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollen, lässt vermuten, dass meine obige Einschätzung korrekt ist. Ein nicht genehmer Blogger soll „verhindert“ werden. Das ist meine Meinung.
Wenn es bei dem obigen Urteil bleiben sollte, stehen mir wahrscheinlich etliche Rechnungen diverser Bildagenturen ins Haus. Da sind Anwälte wie Geier. Ich müsste und würde sofort Insolvenz anmelden.
Ich bin beim Landgericht Köln in Berufung gegangen . Hierzu ist eine anwaltliche Vertretung verpflichtend. Zusätzlich finanzielle Hilfe wäre sehr hilfreich.
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Rüdiger Stobbe Aachen, 6.9.2026
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Im Juni 2025 stellte die 160 Millionen-Umsatz deutsche Presseagentur, kurz dpa, eine Rechnung über einen niedrigen vierstelligen Betrag wegen der Nutzung plus Schadenersatz von Bildern, die ich unberechtigt verwendet haben soll. Ich sehe das vollkommen anders und habe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Jetzt wurde der dpa Recht gegeben und aus dem niedrigen vierstelligen Betrag wurde ein hoher Betrag wegen der Zusatzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die mit einem solchen Verfahren anfallen. Bereits zu Beginn der Urteilsbegründung beschlich mich der Verdacht, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur wenig Kenntnisse über Webdesign und Webzitate hat. Nach Ansicht des Gerichts sieht „richtiges“ Zitieren so aus wie in diesem Mager-Blog.
In meinem bisherigen Blog bis zum 4.9.2026 wurde das zum jeweiligen Artikel zitierte zugehörige Bild mit Artikelbestandteilen – deshalb sind die Bilder als Alleinzitat unbrauchbar – ausgeschnitten, gespeichert und dann in den zitierten Teil des zugehörigen Artikels integriert. Der Link zum Web-Originalartikel mit dem zitierten Bild wurde gesetzt. Gab es zum Bild eine Quellenangabe, so wurde diese selbstverständlich ebenfalls zitiert. Dem Gericht wurde als Beweis ein PDF per SD-Karte zur Verfügung gestellt, welches alle monierten Zitate enthält. Ich habe den Eindruck, dass dieses Beweisstück überhaupt nicht gewürdigt/richtig verstanden wurde. Klarer kann meine Zitier-Verfahrensweise kaum veranschaulicht werden.
Meiner Meinung nach ist die dpa mittlerweile eine medial-politische Vorfeldorganisation zur Bekämpfung aller Meinungen und Publikationen, die nicht dem aktuellen Zeitgeist, dem Wokeismus und dem, was heute progressiv genannt wird, entsprechen. Dazu gehört mein von mir alleingeführter, ohne Kosten oder Werbung allgemein zugänglicher Politikblog MEDIAGNOSE mit Sicherheit. Er existiert seit über 10 Jahren und umfasst mittlerweile weit über 11.000 Artikel mit hunderten Bildzitaten. Das doch recht späte Erkennen der dpa, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollen, lässt vermuten, dass meine obige Einschätzung korrekt ist. Ein nicht genehmer Blogger soll „verhindert“ werden. Das ist meine Meinung.
Wenn es bei dem obigen Urteil bleiben sollte, stehen mir wahrscheinlich etliche Rechnungen diverser Bildagenturen ins Haus. Da sind Anwälte wie Geier. Ich müsste und würde sofort Insolvenz anmelden.
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Rüdiger Stobbe Aachen, 6.9.2026
*Benennung als Geldgeschenk aus steuerlichen Gründen
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Im Juni 2025 stellte die 160 Millionen-Umsatz deutsche Presseagentur, kurz dpa, eine Rechnung über einen niedrigen vierstelligen Betrag wegen der Nutzung plus Schadenersatz von Bildern, die ich unberechtigt verwendet haben soll. Ich sehe das vollkommen anders und habe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Jetzt wurde der dpa Recht gegeben und aus dem niedrigen vierstelligen Betrag wurde ein hoher Betrag wegen der Zusatzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die mit einem solchen Verfahren anfallen. Bereits zu Beginn der Urteilsbegründung beschlich mich der Verdacht, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur wenig Kenntnisse über Webdesign und Webzitate hat. Nach Ansicht des Gerichts sieht „richtiges“ Zitieren so aus wie in diesem Mager-Blog.
In meinem bisherigen Blog bis zum 4.9.2026 wurde das zum jeweiligen Artikel zitierte zugehörige Bild mit Artikelbestandteilen – deshalb sind die Bilder als Alleinzitat unbrauchbar – ausgeschnitten, gespeichert und dann in den zitierten Teil des zugehörigen Artikels integriert. Der Link zum Web-Originalartikel mit dem zitierten Bild wurde gesetzt. Gab es zum Bild eine Quellenangabe, so wurde diese selbstverständlich ebenfalls zitiert. Dem Gericht wurde als Beweis ein PDF per SD-Karte zur Verfügung gestellt, welches alle monierten Zitate enthält. Ich habe den Eindruck, dass dieses Beweisstück überhaupt nicht gewürdigt/richtig verstanden wurde. Klarer kann meine Zitier-Verfahrensweise kaum veranschaulicht werden.
Meiner Meinung nach ist die dpa mittlerweile eine medial-politische Vorfeldorganisation zur Bekämpfung aller Meinungen und Publikationen, die nicht dem aktuellen Zeitgeist, dem Wokeismus und dem, was heute progressiv genannt wird, entsprechen. Dazu gehört mein von mir alleingeführter, ohne Kosten oder Werbung allgemein zugänglicher Politikblog MEDIAGNOSE mit Sicherheit. Er existiert seit über 10 Jahren und umfasst mittlerweile weit über 11.000 Artikel mit hunderten Bildzitaten. Das doch recht späte Erkennen der dpa, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollen, lässt vermuten, dass meine obige Einschätzung korrekt ist. Ein nicht genehmer Blogger soll „verhindert“ werden. Das ist meine Meinung.
Wenn es bei dem obigen Urteil bleiben sollte, stehen mir wahrscheinlich etliche Rechnungen diverser Bildagenturen ins Haus. Da sind Anwälte wie Geier. Ich müsste und würde sofort Insolvenz anmelden.
Ich bin beim Landgericht Köln in Berufung gegangen . Hierzu ist eine anwaltliche Vertretung verpflichtend. Zusätzlich finanzielle Hilfe wäre sehr hilfreich.
Finanzielle Unterstützung:
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Vielen Dank und allerbeste Grüße
Rüdiger Stobbe Aachen, 6.9.2026
*Benennung als Geldgeschenk aus steuerlichen Gründen
Liebe Leser und Freunde des PolitikblogsMEDIAGNOSE,
gegen mich, Rüdiger Stobbe, Jg. 1954, ist am 1.9.2026 ein Urteil des Amtsgerichts Köln (AZ 125 C 130/26) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ergangen.
▶️ Merz auf den Knien „Das ist die natürliche Körperhaltung von Merz auf den Knien vor den Sozen. Seit Beginn seiner Regierungszeit.“ Der Bundeskanzler fleht um die Stromsteuer, Klingbeil sagt nein. Bei der Steuerschätzung bleiben 4,1 Milliarden mehr übrig, und der nächste Satz lautet: Es bleibt nichts übrig.
▶️ Tabaksteuer aus Versehen Das Finanzministerium macht den Entwurf, Justizministerium, Kanzleramt, alle machen den Haken, es geht in den Druck. Dann: „Oh Scheiße, das fängt ja schon heute Nacht an.“ Klingbeil rudert zurück, hat aber keine Lösung. Schupelius: „Das ist ja eine Riesenschlamperei. Das hätte man in irgendeinem anderen Land erwartet, aber nicht hier.“
▶️ Türkentaumel Merz: „Vor 65 Jahren kamen Arbeiter aus der Türkei nach Deutschland. Sie haben dieses Land mit aufgebaut.“ Waldi hält das für maßlos übertrieben. Der türkische Ministerpräsident Demirel sagte 2000: „Mit diesen 100 Milliarden haben wir die Türkei aufgebaut.“ Schupelius: „Man muss immer beides sagen.“
▶️ Ärger und Eigentor Schupelius zum Verbrenner-Aus: „Lacht euch tot. Die streuen euch schon wieder Sand in die Augen. Es gibt kein Aus vom Verbrenner aus. Das ist kein Aus.“ Eigentor der Woche: Die Goethe-Institute gendern in ihrer Satzung. Wadephul zieht den Geldhahn zu. „Die Kohle wirkt.“
Im Juni 2025 stellte die 160 Millionen-Umsatz deutsche Presseagentur, kurz dpa, eine Rechnung über einen niedrigen vierstelligen Betrag wegen der Nutzung plus Schadenersatz von Bildern, die ich unberechtigt verwendet haben soll. Ich sehe das vollkommen anders und habe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Jetzt wurde der dpa Recht gegeben und aus dem niedrigen vierstelligen Betrag wurde ein hoher Betrag wegen der Zusatzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die mit einem solchen Verfahren anfallen. Bereits zu Beginn der Urteilsbegründung beschlich mich der Verdacht, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur wenig Kenntnisse über Webdesign und Webzitate hat. Nach Ansicht des Gerichts sieht „richtiges“ Zitieren so aus wie in diesem Mager-Blog.
In meinem bisherigen Blog bis zum 4.9.2026 wurde das zum jeweiligen Artikel zitierte zugehörige Bild mit Artikelbestandteilen – deshalb sind die Bilder als Alleinzitat unbrauchbar – ausgeschnitten, gespeichert und dann in den zitierten Teil des zugehörigen Artikels integriert. Der Link zum Web-Originalartikel mit dem zitierten Bild wurde gesetzt. Gab es zum Bild eine Quellenangabe, so wurde diese selbstverständlich ebenfalls zitiert. Dem Gericht wurde als Beweis ein PDF per SD-Karte zur Verfügung gestellt, welches alle monierten Zitate enthält. Ich habe den Eindruck, dass dieses Beweisstück überhaupt nicht gewürdigt/richtig verstanden wurde. Klarer kann meine Zitier-Verfahrensweise kaum veranschaulicht werden.
Meiner Meinung nach ist die dpa mittlerweile eine medial-politische Vorfeldorganisation zur Bekämpfung aller Meinungen und Publikationen, die nicht dem aktuellen Zeitgeist, dem Wokeismus und dem, was heute progressiv genannt wird, entsprechen. Dazu gehört mein von mir alleingeführter, ohne Kosten oder Werbung allgemein zugänglicher Politikblog MEDIAGNOSE mit Sicherheit. Er existiert seit über 10 Jahren und umfasst mittlerweile weit über 11.000 Artikel mit hunderten Bildzitaten. Das doch recht späte Erkennen der dpa, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollen, lässt vermuten, dass meine obige Einschätzung korrekt ist. Ein nicht genehmer Blogger soll „verhindert“ werden. Das ist meine Meinung.
Wenn es bei dem obigen Urteil bleiben sollte, stehen mir wahrscheinlich etliche Rechnungen diverser Bildagenturen ins Haus. Da sind Anwälte wie Geier. Ich müsste und würde sofort Insolvenz anmelden.
Ich bin beim Landgericht Köln in Berufung gegangen . Hierzu ist eine anwaltliche Vertretung verpflichtend. Zusätzlich finanzielle Hilfe wäre sehr hilfreich.
Finanzielle Unterstützung:
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Rüdiger Stobbe Aachen, 6.9.2026
*Benennung als Geldgeschenk aus steuerlichen Gründen
Liebe Leser und Freunde des PolitikblogsMEDIAGNOSE,
gegen mich, Rüdiger Stobbe, Jg. 1954, ist am 1.9.2026 ein Urteil des Amtsgerichts Köln (AZ 125 C 130/26) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ergangen.
▶️ Merz auf den Knien „Das ist die natürliche Körperhaltung von Merz auf den Knien vor den Sozen. Seit Beginn seiner Regierungszeit.“ Der Bundeskanzler fleht um die Stromsteuer, Klingbeil sagt nein. Bei der Steuerschätzung bleiben 4,1 Milliarden mehr übrig, und der nächste Satz lautet: Es bleibt nichts übrig.
▶️ Tabaksteuer aus Versehen Das Finanzministerium macht den Entwurf, Justizministerium, Kanzleramt, alle machen den Haken, es geht in den Druck. Dann: „Oh Scheiße, das fängt ja schon heute Nacht an.“ Klingbeil rudert zurück, hat aber keine Lösung. Schupelius: „Das ist ja eine Riesenschlamperei. Das hätte man in irgendeinem anderen Land erwartet, aber nicht hier.“
▶️ Türkentaumel Merz: „Vor 65 Jahren kamen Arbeiter aus der Türkei nach Deutschland. Sie haben dieses Land mit aufgebaut.“ Waldi hält das für maßlos übertrieben. Der türkische Ministerpräsident Demirel sagte 2000: „Mit diesen 100 Milliarden haben wir die Türkei aufgebaut.“ Schupelius: „Man muss immer beides sagen.“
▶️ Ärger und Eigentor Schupelius zum Verbrenner-Aus: „Lacht euch tot. Die streuen euch schon wieder Sand in die Augen. Es gibt kein Aus vom Verbrenner aus. Das ist kein Aus.“ Eigentor der Woche: Die Goethe-Institute gendern in ihrer Satzung. Wadephul zieht den Geldhahn zu. „Die Kohle wirkt.“
Im Juni 2025 stellte die 160 Millionen-Umsatz deutsche Presseagentur, kurz dpa, eine Rechnung über einen niedrigen vierstelligen Betrag wegen der Nutzung plus Schadenersatz von Bildern, die ich unberechtigt verwendet haben soll. Ich sehe das vollkommen anders und habe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Jetzt wurde der dpa Recht gegeben und aus dem niedrigen vierstelligen Betrag wurde ein hoher Betrag wegen der Zusatzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die mit einem solchen Verfahren anfallen. Bereits zu Beginn der Urteilsbegründung beschlich mich der Verdacht, dass das Gericht, wenn überhaupt, nur wenig Kenntnisse über Webdesign und Webzitate hat. Nach Ansicht des Gerichts sieht „richtiges“ Zitieren so aus wie in diesem Mager-Blog.
In meinem bisherigen Blog bis zum 4.9.2026 wurde das zum jeweiligen Artikel zitierte zugehörige Bild mit Artikelbestandteilen – deshalb sind die Bilder als Alleinzitat unbrauchbar – ausgeschnitten, gespeichert und dann in den zitierten Teil des zugehörigen Artikels integriert. Der Link zum Web-Originalartikel mit dem zitierten Bild wurde gesetzt. Gab es zum Bild eine Quellenangabe, so wurde diese selbstverständlich ebenfalls zitiert. Dem Gericht wurde als Beweis ein PDF per SD-Karte zur Verfügung gestellt, welches alle monierten Zitate enthält. Ich habe den Eindruck, dass dieses Beweisstück überhaupt nicht gewürdigt/richtig verstanden wurde. Klarer kann meine Zitier-Verfahrensweise kaum veranschaulicht werden.
Meiner Meinung nach ist die dpa mittlerweile eine medial-politische Vorfeldorganisation zur Bekämpfung aller Meinungen und Publikationen, die nicht dem aktuellen Zeitgeist, dem Wokeismus und dem, was heute progressiv genannt wird, entsprechen. Dazu gehört mein von mir alleingeführter, ohne Kosten oder Werbung allgemein zugänglicher Politikblog MEDIAGNOSE mit Sicherheit. Er existiert seit über 10 Jahren und umfasst mittlerweile weit über 11.000 Artikel mit hunderten Bildzitaten. Das doch recht späte Erkennen der dpa, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen sollen, lässt vermuten, dass meine obige Einschätzung korrekt ist. Ein nicht genehmer Blogger soll „verhindert“ werden. Das ist meine Meinung.
Wenn es bei dem obigen Urteil bleiben sollte, stehen mir wahrscheinlich etliche Rechnungen diverser Bildagenturen ins Haus. Da sind Anwälte wie Geier. Ich müsste und würde sofort Insolvenz anmelden.
Ich bin beim Landgericht Köln in Berufung gegangen . Hierzu ist eine anwaltliche Vertretung verpflichtend. Zusätzlich finanzielle Hilfe wäre sehr hilfreich.
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Am Samstag, den 24.10.2026 erscheint der MEDIAGNOSE-Magerblog erst zum Abend und in einer abgespeckt aktualisierten Version. Grund: Ein Krankenhausaufenthalt des Blogbetreibers voraussichtlich bis Samstagmittag. Sonntag geht´ s wie üblich am Morgen weiter.
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Chronologische Auflistung – Tagebuch aktuell