Gerade noch hatten wir es fast kühn vorausgesagt …
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… bzw. befürchtet, schon folgt die Bestätigung auf dem Fuße: Die deutsche Regierung kapituliert vor den NGO, verneigt sich also u.a. vor der auf dem aktuellen SPIEGEL-Cover zur Ikone erklärten Kapitänin Carola Rackete, die sich darauf freuen kann, in Zukunft den offiziellen Mittelmeer-Fährdienst der EU „Tripolis-Berlin“ anzuführen. An wie auch immer gearteten Sammelpunkte an den südeuropäischen Küsten wird praktischerweise eine Armada vollklimatisierter Busse bereitgestellt, die in einer endlosen Pendelbewegung direkt mitten hinein ins soziale Netz nach Deutschland fahren und leer wieder zurück. Für die eiligeren Fälle könnte eine direkte Flugverbindung in die deutsche Hauptstadt ausgebaut werden. Von dort aus geht es weiter Richtung München, Hamburg, Frankfurt, Dortmund, Düsseldorf, Stuttgart, Köln, Hannover und Dresden-Leipzig.
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Heute, 11:00 Uhr: Hart-aber-fair – Der schwarze Kanal 2.0
Heute, 14:00 Uhr: Helmut Schmidt
Heute, 17:00 Uhr: Ein realistischer Blick – Anzahl Muslime in Europa
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… das in den wohlhabenden Kreisen der westlichen Industrie-Nationen kreist. Der Rest der Welt hat andere Sorgen, sieht aber durchaus eine Chance, klimamäßig abzukassieren, indem man den westlichen Schuldkomplex anzapft. Sollte es wirtschaftlich bergab gehen, etwa durch einen Eurocrash, löst sich das Ganze dann schnell in heiße Luft auf.
Auf dieser German Angst fußt das Geschäftsmodell der Grünen. Es funktioniert so: Eine „wissenschaftliche“ Studie macht eine potenzielle Gefahr aus. Die Medien machen eine Tatsache daraus. Experten aller Art heizen die Diskussion mit immer neuen grenzwertigen Theorien an. Die Grünen verweisen auf tausende Todesopfer und fordern den sofortigen Schutz der Bevölkerung. Es bleibt der Politik kein anderer Ausweg, sie muss öffentlichkeitswirksame – das heißt möglichst kostspielige – Maßnahmen einleiten, um nicht den Volkszorn zu erregen. Nach einigen Wochen oder Monaten legt sich die Angst, weil nichts passiert. Und die Grünen verbuchen einen weiteren Erfolg, weil sie unser aller Ableben mit ihrem Alarmismus gerade nochmal verhindert haben.
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Heute, 11:00 Uhr: Batterieforschung
Heute, 14:00 Uhr: Helmut Schmidt zu Sarrazin, zur muslimischen Einwanderung
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In Sachsen wird am 1. September 2019 ein neuer Landtag gewählt. Auch wenn man Wahlumfragen mit der gebotenen Skepsis gegenübersteht, so zeichnet sich doch ab, dass vor allem die CDU und die SPD des Freistaates dramatische Verluste erleiden wird, die AfD hingegen auf dem Wege ist zweitstärkste Partei im Landtag zu werden.
Wie alle Parteien hat auch die AfD ihre Landesliste aufgestellt und beim Landeswahlleiter eingereicht. Weil dabei Probleme auftraten, aus welchen Gründen auch immer, hat sie ihre Liste vorsorglich ein zweites Mal eingereicht. Das musste den Landeswahlausschuss misstrauisch machen. Hinzu kam, dass die AfD-Landesliste in zwei verschiedenen Versammlungen der Delegierten aufgestellt wurde. Auf der ersten wurden die Plätze 1 bis 18 vergeben und auf der zweiten der Rest, d.h, die Plätze 19 bis 61.
Diese Zwei-Stufen-Wahl ließ der Landeswahlausschuss nicht gelten. Er akzeptierte nur die erste Stufe mit der Nominierung von 18 Listenbewerbern der AfD. Die zweite Stufe der Nominierung für die Plätze 19- 61 erklärte das Gremium jedoch für ungültig. Der Landtag hat im Regelfall 120 Sitze. Das Land ist in 60 Wahlkreise eingeteilt, in denen mit der Erststimme eine Person unmittelbar in den Landtag gewählt wird. Der Rest der Abgeordneten wird nur indirekt, und zwar über die Landeslisten der Parteien gewählt.
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Nach den Ausführungen von Professor Jochen Rozek, Hochschullehrer für Staatstaatsrecht an der Universität Leipzig, kann sich der sächsische Staatsgerichtshof sehr wohl noch vor der Wahl mit der Entscheidung des Landeswahlausschusses befassen. Die AfD könnte z.B. eine einstweilige Anordnung beantragen. Denn zwei Dinge sind völlig unklar: Warum hat der Landeswahlausschuss nicht die Nominierung auf die erste Stufe für ungültig erklärt und die zweite Stufe akzeptiert? War das eine hochwillkommene Willkürentscheidung zu Lasten der AfD?
Außerdem ist allgemein bekannt, dass keine Partei ihre Bewerber für die Listenwahl in einem Zuge aufstellt. Das würde ja bedeuten, dass über die Landeslisten in einer sog. Sammelwahl entschieden wird. Das wäre schön und wünschenswert, wird aber nirgends praktiziert. Alle Parteien bestimmen die sog. „sicheren“ Plätze ganz oben auf der Landesliste schrittweise in Einzelwahl. Danach kommt eine Blockwahl über die weiteren Plätze, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sind. Über den verlorenen Haufen der sog. „Zählkandidaten“ auf den aussichtslosen Plätzen wird dann in Sammelabstimmung entschieden. Das ganze ist zwar ungesetzlich. Die Stufenwahl wird aber so allgemein praktiziert. Und was allen Parteien erlaubt wird, kann der AfD nicht verboten werden. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Aber wenn man von der AfD die Sammelwahl in einem Zuge verlangt, dann kann man die anderen Parteien nicht davon befreien.
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Meine Meinung:
Die Wahlgesetzgebung soll u. a. verhindern, dass in Parteien womöglich unliebsame Kandidaten daran gehindert bzw. behindert werden, an Listenwahlen teilzunehmen. Mit dem Entscheid des Landeswahlausschusses werden Kandidaten komplett von der Wahl ausgeschlossen. Das riecht sehr nach einem „der AfD schaden“.
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„Frankfurt am Main, Offenbach, Heilbronn, Sindelfingen – in diesen und anderen Städten sind Deutsche ohne Migrationshintergrund nur noch die grösste Gruppe, stellen aber keine absolute Mehrheit mehr dar.“ Maaßen schrieb dazu: „Für mich ist die NZZ so etwas wie ‚Westfernsehen‘.“