Tue ich im Prinzip heute noch. Dennoch bleibt die Frage:
Wie blöd ist der Mann, solch` einen Skandal loszutreten?
Ich hoffe, dass er daraus lernt. Dass nichts hängenbleibt. Sonst muss er später für sein Geld richtig arbeiten, statt es für politische Tätigkeiten zu bekommen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Rehberg hat seinen Parteifreund Amthor aufgefordert, offene Punkte im Zusammenhang mit seiner Lobbytätigkeit zu klären.
Dazu zähle etwa die Frage, wer eigentlich die Reisen Amthors bezahlt habe, sagte Rehberg im Deutschlandfunk. Amthor sei allerdings ein junger Mann und habe eine zweite Chance verdient. Auch Politiker anderer Parteien seien nach Skandalen wiedergekommen, sagte Rehberg, der gegenwärtig die CDU in Mecklenburg-Vorpommern kommissarisch leitet. …
… Amthor hatte seine Kandidatur für den Vorsitz des Landesverbandes angesichts der Vorwürfe gegen ihn zurückgezogen. Der 27-Jährige steht in der Kritik, weil er sich für das US-Unternehmen Augustus Intelligence eingesetzt und dafür im Gegenzug Aktienoptionen erhalten hatte. Er bezeichnete dies inzwischen als Fehler und erklärte, die Nebentätigkeit beendet zu haben. Wie Amthors Büro dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ mitteilte, lässt der CDU-Politiker auch seine Tätigkeit für die Wirtschaftskanzlei White & Case ruhen. Zuvor hatte Amthor auch seinen Sitz im Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz abgegeben. Für den Vorsitz der CDU in Mecklenburg-Vorpommern wird nun der Kommunalpolitiker Sack kandidieren. Er ist Landrat von Vorpommern-Greifswald.
Der Lockdown hat gewirkt und Leben gerettet. Doch weil Wachstum und Lebenserwartung eng zusammenhängen, hat der Stillstand massive Folgen. Eine ökonomische Analyse kommt zu dem Schluss, dass der Lockdown deutlich mehr Leben kostet, als bewahrt. …
Das Narrativ, dass der Lockdown Leben gerettet habe, weil weniger Menschen erkrankt seien, halte ich für weitgehend falsch. Die Zahl der aktiven Fälle war bereits rückläufig, als der Lockdown ausgerufen wurde. Dennoch ist der Artikel von Dorothea Siems wichtig, weil er die „gewonnenen Lebensjahre“ problematisiert. Rauchen z. B. müsste strikt verboten werden. Damit könnte jeder Ex-Raucher etliche Lebensjahre gewinnen. Warum macht man das nicht? Kein Lockdown wäre nötig. Warum schränkt man bei eine nachweislich für die allermeisten Menschen milden Erkrankung das Leben aller ein. Für ältere vor allem auch das letzte bisschen Lebensqualität, wenn Kinder und Enkel nicht zu Besuch kommen dürfen? Zumal die Großkopferten überhaupt keine belastbaren Erkenntnisse hatte, hat man einfach mal gemacht.
Dieser Beitrag von Dorotha Siems ist ein WeLTplus-Artikel:
Weil er für Beurteilung der aktuellen Lage in Sachen Corona wichtig und unabdingbar ist, zitiere ich ihn weitgehend. Allerdings ohne Grafiken und Leserkommentare.
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… Die Maßnahmen, die in Deutschland und anderen Staaten in den vergangenen Wochen gegen die Ausbreitung der Pandemie ergriffen wurden, haben Millionen Covid-19-Infektionen und Todesfälle verhindert. Dies zeigen zwei Studien renommierter Forschungseinrichtungen aus den USA und Großbritannien, über deren Ergebnisse das Wissenschaftsmagazin „Nature“ berichtet.
Ohne den Lockdown mit weitreichenden Kontaktverboten und der Schließung von Schulen, Betrieben und nationalen Grenzen hätte es allein in elf europäischen Staaten – darunter Deutschland, Italien, Großbritannien und Spanien – 3,1 Millionen Corona-Tote mehr gegeben, so das Fazit der britischen Forschergruppe vom Imperial College London. Und die amerikanischen Wissenschaftler von der Universität Berkeley, die den Pandemieverlauf in sechs Ländern (China, USA, Frankreich, Italien, Südkorea und dem Iran) analysiert haben, kommen allein für diese Staaten auf 530 Millionen verhinderter Infektionen.
„Ich denke, kein anderes menschliches Unterfangen hat jemals in so kurzer Zeit so viele Leben gerettet“, lautet das Fazit von Studienleiter Solomon Hsiang von der Universität Berkeley. Denn die tatsächlichen Corona-Zahlen liegen weit niedriger: Registriert wurden bislang weltweit rund 7,6 Millionen Covid-19-Infizierte und etwa 430.000 Menschen, die an oder mit dem Virus gestorben sind.
Das Bild von der segensreichen Wirkung der tief greifenden Corona-Beschränkungen ist nicht falsch – aber unvollständig. Denn die politisch verordnete Vollbremsung der Wirtschaft hat nicht nur ökonomisch enorme negative Auswirkungen. Sie reduziert auch ganz erheblich die Lebenserwartung in der Bevölkerung. Dies zeigen Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg, die WELT exklusiv vorliegen.
„Unter dem Strich kostet der Wachstumseinbruch deutlich mehr Lebensjahre, als wir bewahren konnten“, sagt der Ökonom. „Verlierer sind wir alle, die Jungen mehr, die Alten weniger.“ Insgesamt seien die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie deshalb unverhältnismäßig gewesen.
Dabei stellt der Leiter des Forschungszentrums Generationenverträge überhaupt nicht infrage, dass durch den Lockdown die Zahl der Corona-Toten in Deutschland vergleichsweise niedrig gehalten wurde. Bislang wurden hierzulande rund 186.000 Infektionen festgestellt, fast 8800 Menschen sind gestorben. Hätte man stattdessen wie Schweden auf die umfassenden Kontaktbeschränkungen und Schließungen verzichtet, läge die Zahl der an oder mit dem neuartigen Virus Verstorbenen schon jetzt fast fünf Mal höher.
Diese Größenordnung ergibt sich, wenn man die schwedischen Mortalitätszahlen auf die Bundesrepublik überträgt. Und die Differenz zwischen diesem „Laissez-faire-Szenario“ und der tatsächlich in Deutschland zu erwartenden Entwicklung, dem „Status-quo-Szenario“, würde in den kommenden Wochen immer größer.
Das zeigt die Projektion der Todesfälle für beide Szenarien, die Raffelhüschen auf Basis von Daten des Robert-Koch-Instituts, der Johns-Hopkins-Universität und des Institute for Health Metrics and Evaluation (IHME) der Universität Washington erstellt hat. Insgesamt hat der Lockdown nach diesen Berechnungen rund 60.000 Corona-Todesfälle verhindert.
Das Durchschnittsalter der mit Covid-19 Verstorbenen liegt bei knapp 81 Jahren. Berücksichtigt man zudem, dass es vor allem Menschen mit Vorerkrankungen sind, die eine Infektion nicht überstehen, reduziert sich die gewonnene Lebensspanne noch einmal erheblich von durchschnittlich 9,2 auf 2,9 Jahre pro verhinderten Todesfall.
Somit werden pro verhinderten Todesfall im Durchschnitt auch nur einige Jahre verbleibende Lebenszeit „gerettet“. Insgesamt hat Deutschland nach Raffelhüschens Berechnung durch den Lockdown maximal 557.000 Lebensjahre gewonnen. Kalkuliert man den Aspekt der Vorerkrankungen ein, kommt man auf knapp das Minimum von 180.000 gewonnenen Lebensjahren.
Schrumpfung des BIP kostet auch Leben
Der Ökonom macht aber noch eine andere Rechnung auf. Denn auch die Schrumpfung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) habe Auswirkungen auf Lebenserwartung – und zwar der gesamten Bevölkerung. „Eine einprozentige BIP-Veränderung führt zu einer Veränderung der Lebenserwartung um fast einen Monat, genau um 0,89 Monate“, sagt Raffelhüschen.
Dies zeige die langfristige Entwicklung des realen BIP pro Kopf in Deutschland, die seit den 50er-Jahren mit einem stetigen Anstieg der Lebenserwartung einhergehe. Die entsprechenden Berechnungen des Forschungszentrums Generationenverträge basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes.
Der Grund für die enge Korrelation von Wirtschaftswachstum und steigender Lebenserwartung sei die Tatsache, dass ein BIP-Anstieg technischen Fortschritt bringe, der wiederum mit medizinischem Fortschritt einhergehe.
Auch wenn jetzt viel Geld in die Forschung nach einem Impfstoff und Therapien gegen Covid-19 fließt, bremst der herbe Konjunkturrückgang dennoch insgesamt gesehen den medizinischen Fortschritt etwa in der Krebs- oder Herzinfarktbekämpfung ab.
BIP-Rückgang von 6,3 Prozent erwartet
Die Bundesregierung erwarte für dieses Jahr einen Rückgang des realen BIP um 6,3 Prozent. „Damit ist ein Verlust von mehreren Millionen Lebensjahren zu befürchten“, sagt Raffelhüschen. In seinen Berechnungen kommt er für die Gesamtbevölkerung auf mehr als 37 Millionen verlorene Lebensjahre, die diese schwerste Rezession der Nachkriegszeit zur Folge haben werde.
Für jeden Einwohner bedeute dies im Durchschnitt einen Verlust an gut fünf Monaten fernerer Lebenserwartung, rechnet der Ökonom vor. Und selbst wenn die Gesamtzahl der infolge der BIP-Schrumpfung verlorenen Jahre am Ende nur ein Zehntel dessen betrüge, wäre sie noch immer um ein Vielfaches größer als die Zahl der Lebensjahre, die Deutschland bei einem ungebremsten Verlauf der Pandemie mit gut 645.000 voraussichtlich eingebüßt hätte, sagt der Wissenschaftler.
Deutschlands Wirtschaft wäre allerdings auch dann extrem eingebrochen, wenn es zwar im Land selbst keinen Lockdown gegeben hätte, aber in den meisten anderen Staaten schon. Denn auch Schweden verzeichnet laut der Prognose der Industrieländerorganisation OECD trotz des gewählten Sonderwegs einen herben Konjunktureinbruch.
Infolge der starken internationalen Arbeitsteilung haben schon die Unterbrechungen der Lieferketten und die Schrumpfung des Welthandels dafür gesorgt, dass sich die Wirtschaftskrise ebenso wie die Pandemie auf der gesamten Welt ausbreiten konnte.
Nur wenn neben Deutschland auch alle anderen Länder einen Lockdown gemacht hätten, wäre man hierzulande nach Einschätzung Raffelhüschens weitaus besser gefahren, wenn die Politik auf die rigiden Anti-Corona-Maßnahmen verzichtet hätte.
Dass weltweit die Maßnahmen gegen die Pandemie nicht nur wirtschaftlich, sondern auch in sozialer und medizinischer Hinsicht gravierende Nebenwirkungen haben, zeigt sich besonders dramatisch in Schwellen- und Entwicklungsländern. Die Weltbank rechnet damit, dass in diesem Jahr 40 bis 60 Millionen Menschen in die extreme Armut rutschen, also weniger als 1,90 Dollar am Tag zur Verfügung haben.
Ein düsteres Bild zeichnen auch das Kinderhilfswerk Unicef und die Internationale Arbeitsorganisation ILO, die in einer aktuellen Studie davon ausgehen, dass die Kinderarbeit wieder auf das Niveau von vor 20 Jahren ansteigt. Global gesehen dürfte die Schrumpfung der Weltwirtschaft infolge der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen sehr viele Menschenleben verkürzen. Bei einer Gesamtbilanz der Pandemiebekämpfung ist das zu berücksichtigen.
… zu „verfassungsfeindlichen Tendenzen in der Polizei“ (19/20063) hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, zu einer kontroversen Debatte im Bundestag geführt. Während die Unionsfraktion der Vorlage „sehr viel Misstrauen gegen die Polizei“ attestierte, wandten sich die Grünen dagegen, „jede Diskussion zum Thema mit dem pauschalen Vorwurf der Polizeifeindlichkeit abzuwürgen“.
Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Innenministerkonferenz einen statistischen Überblick über Vorkommnisse bei Polizeibehörden verschafft, die „auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen hindeuten könnten“.
Oppositionsvorlagen abgelehnt
In dem Grünen-Antrag (19/20063), der im Anschluss an den Innenausschuss überwiesen wurde, wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, eine wissenschaftliche Analyse „zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextremer und anderer verfassungsfeindlicher Einstellungen und Praktiken, wie Racial Profiling, in deutschen Polizeibehörden“ zu fördern oder durchzuführen. …
Martin Hess geht am Ende seiner Rede auch auf den unsäglichen Artikel der taz ein. Meine Meinung zum Artikel der taz: Hier klicken
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… Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz, 19/7928) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Zustimmung fand der Entwurf bei der Linksfraktion, die FDP enthielt sich. Der Innenausschuss hatte dazu sowie zu weiteren Oppositionsvorlagen eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20136).
Abgelehnt wurden auch drei Anträge der Linken und Grünen. Der Linken-Antrag mit dem Titel „Unabhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten“ (19/7119) fand bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen des übrigen Hauses keine Mehrheit. Die beiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)“ (19/7929) und „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BpolBeauftrG)“ (19/7930) wurden jeweils bei Enthaltung der FDP und Zustimmung der Linken von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Zum letztgenannten Antrag (19/79030) lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität vor (19/20129).
Grüne: Fehlverhalten auch bei der Polizei
In der Debatte verwies Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) darauf, dass die Tötung des Afroamerikaners George Floyd eine weitweite Rassismus-Debatte ausgelöst habe. Dabei sei die Situation der deutschen Polizei nicht vergleichbar mit amerikanischen Verhältnissen, doch auch hierzulande müsse man sich noch intensiver mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen.
Wenn die Polizei ein Spiegelbild der Gesellschaft sei, gebe es auch bei ihr Fehlverhalten, Diskriminierung und Rassismus. Die Polizei sei aber „nicht irgendwer“. Sie übe das Gewaltmonopol im Inneren aus und dürfe in Grundrechte eingreifen. Die meisten Polizisten gingen mit diesen Befugnissen sehr verantwortungsvoll um, „aber jeder, der das nicht tut, ist einer zu viel“.
CDU/CSU: Grundvertrauen in die Polizei
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) entgegnete, seine Fraktion habe ein „Grundvertrauen in die Polizeibeamtinnen und -beamte in diesem Land“. Er wies zugleich den Begriff „verfassungsfeindliche Tendenzen“ in der Polizei als „Unterstellung“ zurück. Solche Tendenzen sehe er nicht.
Zwar gebe es in der Polizei auch Extremisten und Rassisten „und auch Leute, die dort Unrecht tun“, und dies müsse konsequent aufgeklärt und klar geahndet werden. Gleichwohl habe die Polizei in Deutschland „kein Rassismus-Problem, und es gibt auch keinen latenten und strukturellen Rassismus in der Polizei“. Klar sei indes, dass unrechtmäßiges Verhalten und Extremismus in der Polizei verfolgt und rücksichtslos aufgeklärt werden müssten.
AfD: Polizei ohne strukturelles Rassismus-Problem
Martin Hess (AfD) sprach von einer „derzeit stattfindenden Rassismus-Kampagne gegen unsere Polizei“. Es gebe aber „kein strukturelles Rassismus-Problem bei der Polizei“. Grundlage ihres Einschreitens sei nicht die Hautfarbe oder Ethnie eines Menschen, sondern dessen Verhalten. Dies zeige sich auch in der Statistik. So habe es in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr bei 1,9 Millionen Polizeieinsätzen nur vier Beschwerden wegen ethnisch begründeter Diskriminierung oder Überprüfung gegeben.
Bei Fehlverhalten von Beamten seien Polizei und Gerichte in der Lage, dieses konsequent zu ahnden. Dazu brauche es weder einen Bundespolizeibeauftragten noch eine unabhängige Beschwerdestelle. Den Grünen gehe es aber darum, einen „generellen Rassismus-Verdacht“ gegen Polizisten zu erheben.
SPD: Rassismus-Problem auch in Deutschland
Susanne Mittag (SPD) betonte, dass es auch in Deutschland ein Rassismus-Problem gebe. „Auch hierzulande werden Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft und manche auch einfach nur wegen ihres Namens schlecht behandelt“, sagte sie. Diesem gesamtgesellschaftlichen Problem müsse man sich „im täglichen Leben, in der Wirtschaft, in Verbänden und natürlich auch im öffentlichen Dienst“ stellen.
Dabei sei „weder neu noch unerkannt“, dass ein gesellschaftliches Problem vor der Polizei und der Justiz nicht haltmache. Immer mehr Bundesländer hätten bereits Polizeibeauftragte unter verschiedenen Bezeichnungen eingesetzt. Mittag plädierte zugleich dafür, in einen Forschungsauftrag über den Umfang verfassungsfeindlicher Tendenzen den gesamten öffentlichen Dienst einzubeziehen.
FDP: Rechtsextremistische Umtriebe aufarbeiten
Konstantin Kuhle (FDP) sagte, dass es natürlich Stellen geben müsse, an die man sich bei polizeilichem Fehlverhalten wenden könne. Dabei gebe es in Bund und Ländern bereits unterschiedliche Modelle von „Vertrauensstellen über Beschwerdestellen bis hin zu Polizeibeauftragten“.
Kuhle mahnte zudem, bei der Diskussion über Rassismus und Fehlverhalten nicht zu vergessen, dass man „abseits der täglichen Polizeiarbeit konkrete rechtsextremistische Umtriebe in unseren Sicherheitsbehörden“ habe, bei denen man dringend Aufarbeitung betreiben müsse. Der Fokus müsse auf diese einzelnen rechtsextremistischen Vorfälle gelegt werden, statt sich in einer Debatte über das Gros der Polizeibeamten zu verzetteln.
Linke: Über polizeiliches Fehlverhalten sprechen
André Hahn (Die Linke) unterstrich, dass der weit überwiegende Teil der Polizisten in Deutschland seine Arbeit „gewissenhaft, professionell und kompetent“ erledige. Dennoch müsse man auch über die Fälle polizeilichen Fehlverhaltens sprechen, „weil es diese Fälle gibt und weil sie unzureichend aufgeklärt werden“.
Etwa 80 Prozent aller Fälle unverhältnismäßiger oder gar strafbarer Polizeigewalt würden gar nicht erst angezeigt. Dabei gehe es auch um ein „strukturelles Defizit in Teilen der Ermittlungsbehörden“. Deshalb wolle man mit der unabhängigen Beschwerdestelle einen Rahmen schaffen, um solche Fälle aufzuklären und möglichst zu verhindern. Das sei man den betroffenen Bürgern schuldig, müsse es aber auch im Interesse der großen Mehrheit der Polizisten tun.
Abgelehnter Gesetzentwurf der Grünen
Mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/7928) drangen die Grünen darauf, die Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages zu schaffen. Dadurch sollten Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle Missstände und Fehler anzusprechen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen.
Gleichzeitig werde „eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Fällen besonders geeignet erscheinen kann“. Aus Sicht der Bürger trete diese neue Möglichkeit ergänzend neben die Einleitung eines „nichttransparenten internen Ermittlungsverfahrens beziehungsweise eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens“.
„Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken“
Eine solche externe Stelle stärke als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der polizeilichen Arbeit, heißt es in der Vorlage weiter. Sie schütze die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, da sie Sachverhalte mit der notwendigen Sachkunde bewerten könne. Zugleich werde eine bessere parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Die Stelle sei „kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung“.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollte der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundeszollverwaltung und die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre sollte er dem Bundestag einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über „zentrale Forderungen hieraus“ erstatten.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Linken (19/7119) eine unabhängige „Polizeibeschwerdestelle“ auf Bundesebene einrichten. Dazu sollte sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kompetenzen und Pflichten einer solchen Stelle festlegt. Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, sei „zentrales Gebot in einem Rechtsstaat“ und diene einem vertrauensvollen Verhältnis von Bürgern und der Polizei, schreibt die Fraktion. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnetem Ordnungshüter und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordere in besonderer Weise die Möglichkeit, Fehlverhalten und möglichen Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen anzuzeigen und überprüfen zu lassen.
„Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen“, heißt es in dem Antrag weiter. Nicht nur für Beschwerden von Bürgern, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig. Polizisten, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, sich jedoch „aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture‘ nicht an ihre Vorgesetzten wenden“, müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, außerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.
„Polizeibeschwerdestelle muss unabhängig ermitteln“
Die Polizeibeschwerdestelle muss dem Antrag zufolge unabhängig ermitteln können. Dazu sollte sie räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten. Die Mitarbeiter sollten in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen. Zudem sollte sie auch unabhängig von individuellen Beschwerden von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können, „die diskriminierendes oder unverhältnismäßiges Verhalten befördern“. Auch sollte sie „alle für die Überprüfung der Beschwerde notwendigen Befugnisse haben, was insbesondere Akteneinsichtsrechte, die Möglichkeit eigener Beweiserhebung, die Befragung von Zeugen umfasst“.
Wie die Fraktion weiter ausführt, sollten die Beschwerdeführer „in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden, um ihre Interessen im Prozess der Ermittlung zu berücksichtigen“. Hinsichtlich der Polizeibeschäftigten sollte die Beschwerdestelle auch unter Umgehung des Dienstweges informiert werden können. Ferner sollte ihre Arbeit „grundsätzlich in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen jährlich dem Parlament vorzulegenden Bericht“ öffentlich gemacht werden.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/7929), die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu erleichtern. Danach sollte die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, dass in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten „keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen“. Dazu sollte die Regierung eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren veranlassen oder einen Novellierungsentwurf zu bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorlegen.
Zur Begründung schrieb die Fraktion, dass Ermittlungen wegen des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens durch Polizeibeamte regelmäßig dadurch erschwert würden, dass „Kollegen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren, aber Kenntnisse von den Geschehnissen haben, sich im Fall einer nicht sofortigen Anzeige oder Aussage dem Verdacht aussetzen, eine Strafvereitelung begangen zu haben“. Diese Zeugen aus dem Kreis der Polizei seien dabei für die Aufklärung der Haupttat typischerweise so wichtig, dass die Ermittlungen ohne entsprechende Aussagen nur selten erfolgversprechend seien.
Daher erwiesen sich Ermittlungen gegen eben diese Beamten wegen des Verdachts einer Strafvereitelung regelmäßig nicht zuletzt aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts „als entscheidendes Hemmnis für die Aufklärungen entsprechender Haupttaten“, heißt es in der Vorlage weiter. Es erscheine im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten klarzustellen, „dass eine vorwerfbare Beeinträchtigung des staatlichen Strafanspruchs in der Regel erst dann vorliegt, wenn es zu einer zurechenbaren Verzögerung von mindestens drei Wochen gekommen ist“.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten abzustimmen Antrag (19/7930) wollten die Grünen die Geschäftsordnung des Bundestages ändern. Sie wollten einen neuen Abschnitt einfügen mit Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit des von der Fraktion geforderten Bundespolizeibeauftragten.
Unter anderem sollten Regelungen getroffen werden zur Überweisung von Berichten eines solchen Bundespolizeibeauftragten an den Innenausschuss sowie zu deren Beratung. (sto/18.06.2020)
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Quelle des grün-kursiven Textes, alle Reden und Dokumente:Hier klicken
Die Obdachlosen, die Juden, die Schwulen [Polizisten / Einschub MEDIAGNOSE] – immer dann, wenn Menschen aufgrund eines oft einzigen gemeinsamen Merkmals in Gruppen eingeteilt und diese abgewertet und ausgegrenzt werden, spricht man von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Immer wenn Linke, Anarchisten oder andere im heutigen Mainstream wohlgelittene Figuren (z. B. auch Herr Böhmermann) mit ihren Sprüchen, Texten besonders krasse Inhalte ablassen, dann heißt der Rettungsring ´Satire`. So auch aktuell bei Hengameh Yaghoobifarah, der, die, das (man – ersiees selbst – weiß es nicht) sich nicht entblödete, in der taz zu fordern, Polizisten gehörten auf die Mülldeponie. Nicht als Mitarbeiter. Nein, als Bestandteil.
Egal ob Satire oder nicht. Der Artikel belegt, welche innere Dispositionbei dem, der, das Autor_in vorliegt: Das, was einem nicht passt, wird entsorgt.
Hier und heute sind es bei ihr Polizisten. Gestern waren es Juden, Zigeuner und viele andere nicht wohlgelittene, verhasste, ´am Unglück schuldige` Menschen mehr. Entsorgt, gequält, getötet im Dritten Reich, in der Sowjetunion, in China, in Pol Pots Kambodscha usw. . Von Menschen, die dieses auch nur mal „gedacht“ haben. Die dann, als sich die Gelegenheit auftat, massenhaft zu Tätern wurden. Innere Disposition wurde ganz real. Totalitär organisierte Gesellschaften unter rigoroser Führung machten es möglich.
Der Zweck, das Ziel heiligt die Mittel. Auch Mord und Totschlag. Auch in Massen, systematisch. Es geht schließlich immer um das Gute, die bessere Gesellschaft, was immer das im Rahmen der jeweiligen Ideologie auch sein mag.
Bemerkenswert und der eigentliche Skandal ist die Tatsache, dass die tazeinen solchen Artikel veröffentlicht. Kann man dem, der, das Autor_in noch – wenn man sich seine/ihre weiteren Ergüsse anschaut – geistige Verwirrung zugute halten, sollten gestandene Journalisten um die Dinge wissen, die ich oben beschrieben habe. Stattdessen offenbart sich die gleiche innere Disposition, wie bei Herrn, Frau, Divers Hengameh Yaghoobifarah:
[…] Niemand in der „taz“ bezeichne Menschen ernsthaft als Abfall, heißt es im Hausblog der Redaktion. Satire dürfe fast alles – und greife manchmal in seiner Wortwahl daneben. Allerdings könnten Autorinnen und Autoren, die „selbst mehrfach zum Ziel rassistischer Beleidigungen und Bedrohungen“ geworden seien, „ein anderes Verhältnis zu dem Thema haben und das in emotionalere und zugespitztere Worte fassen“ als ihre Kollegen ohne entsprechende Erfahrungen. Bei der Zeitung gebe es „sehr unterschiedliche Sichtweisen auf die Polizei“. Die „taz“ begrüße es, dass nun eine breite gesellschaftliche Debatte um Polizeigewalt und Rassismus geführt werde. […]
Nicht „ernsthaft„, aber doch schon irgendwie. Und dann wird rumgeschwurbelt. Es ist hochnotpeinlich, es tut – in der Magengrube – körperlich weh. Die taz hat gar nicht verstanden, worum es geht. Es ist nicht eben nicht ein „Satire darf fast alles – und greift manchmal in seiner Wortwahl daneben.“Nein, so ist das eben nicht:
Der, die, das Autor_in denkt Massenmordkategorien.
Oder passt das von mir montierte Bild oben rechts etwa nicht zur Aussage?
Die taz veröffentlicht ohne vorher auch nur einen kritischen Gedanken über den Text zu verschwenden . Der geneigte Leser darf ob dieser Entäußerung nur dankbar sein. Er weiß nun, wes Geistes Kind die Menschen sind, die dort bei der tazagitieren. Es sind Feinde der Menschlichkeit, des Rechtsstaats, der Demokratie. Sonst hätten sie den Text nicht durchgehen lassen.
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Noch ein geistig komplett Verwirrter. Das sind m. E. die Gefährlichsten:Hier klicken
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Die Causa Gauland, der eine türkisch-stämmige Dame nach Anatolien entsorgen wollte: Hier klicken
… ist nur mit höchster Vorsicht zu betreten. Jede Aussage läuft Gefahr, so deplatziert wie lautes Lachen bei einer Beerdigung zu sein. Dennoch sei’s gewagt. Das Elend fängt schon damit an, dass vor allem auf Deutsch das Wort Rasse einen ganz üblen Beigeschmack hat und einem als erste Assoziation Rassist, der Holocaust, die absurden Herrenrasse-Fantasien der Nazis einfallen. Von wenigen meistens rechtsradikalen Flachköpfen abgesehen, dürfte eigentlich niemand die Titulierung als Rassist als Lob verstehen. Schon bei Wikipedia gibt der Eiertanz um die Erklärung des Begriffs Rasse eine Ahnung davon, dass seine Verwendung ungefähr so gesund ist wie eine Bergbesteigung in der Todeszone ohne Sauerstoff.
Wenn das angeblich 1000-jährige Reich überhaupt eine positive Nachwirkung hat, dann die, dass der Begriff Rasse und alles, was damit zu tun hat, normalerweise nur mit der Beißzange angefasst wird. Und die angebliche Überlegenheit der arisch-nordischen Rasse wurde ja schon durch das Führungspersonal – den tobsüchtigen Hitler, den verfetteten Göring oder den Klumpfuß Goebbels – ad absurdum geführt. Andererseits ist es natürlich so, dass der Fremde, der Andersartige, der sich schon äußerlich vom gewohnten Erscheinungsbild unterscheidet, seit Urzeiten nicht wirklich mit offener Neugier und Völkerfreundschaft empfangen wird. Unterschiede ganz allgemein werden immer auch für Abwertung benützt. Und zwar alle, in allen historischen Epochen und in allen Gesellschaftsformen.
Männer sind Frauen überlegen, Großgewachsene Kleinwüchsigen, Weiße allen anderen Hautfarben, was Gelbe allerdings auch von sich denken. Reiche sind besser als Arme, Akademiker fühlen sich Prekariatsmitgliedern überlegen. Und auch wenn man nicht mehr Rasse sagt, Nationen werden natürlich generalisiert Eigenschaften zugesprochen. Der pünktliche Deutsche, der wild gestikulierende Italiener, der verfressene Franzose, der grundlos stolze Spanier, und so weiter.
Ob man das Rassismus nennt oder Diskriminierung oder schlichtweg Unsinn, all diese Pauschalisierungen haben das gleiche Grundproblem: Aufgrund ähnlicher äußerer Merkmale oder Verhaltensweisen allen Mitgliedern dieser, nun ja, Rasse, die gleichen Eigenschaften zu unterstellen, ist natürlich so absurd wie falsch. […]
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Lisa-Marie Kaus und meine Meinung zur Rasse:Hier klicken
Wie er das allerdings macht, das beweist m. E. schon eine durch Ideologie („Gegen rechts!“) verursachte Geistesschwäche. Keine Belege, frisch behauptet, halb bewiesen:
[…] Maier:Ja, das ist das, was ich eben schon gesagt habe mit der Entgrenzung. Entgrenzung findet auch von zahlreichen Rechtspopulisten in diesem Bereich statt. Manche Rechtsextreme sprechen ja von der AfD von ihrem parlamentarischen Arm. Es ist schon sehr deutlich und gerade hier in Thüringen. Der Flügel – angeblich soll er aufgelöst sein; er existiert natürlich weiter, unter anderem Namen oder gar keinem Namen. Die Leute sind ja noch da, die Haltungen sind ja noch da. Das ist das, wo Rechtsextremisten versuchen, auch in weitere Schichten der Gesellschaft einzudringen. Nicht nur das! Es werden Gaststätten betrieben, es werden Liederabende veranstaltet und das Gift ist bereits eingesickert. Manche Menschen haben kein Problem mehr damit, haben kein Problembewusstsein, dass es dort Leute gibt, die offensichtlich hier verfassungsfeindliche Lieder zelebrieren, aber lasst die doch machen. Das sind genau die Entgrenzungsphänomene, die die Gefahr noch größer machen.
Klar sind die Leute noch da. Die Zeiten, wo man sie im Gulag entsorgen konnte, sind vorbei!
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Das komplette Interview des Dlf mit Georg Maier vom 17.6.2020 hören:
… verschiedener Fachrichtungen die Fraktionen des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie darum gebeten, 4 Fragen an die Bundesregierung als Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten, damit sie darauf antworten muss. Anfragen von Bürgern bleiben stets unbeantwortet. von Prof. Dr. Werner Müller, als Koordinator der Gruppe der 5 Lockdown-kritischen Professoren.
46 Abgeordnete sind der Bitte gefolgt, und die Anfrage wurde am 11.05. als Bundestagsdrucksache 19/19081 veröffentlicht. (hier) Inzwischen liegt auch die Antwort der Regierung vor, die als Bundestagsdrucksache 19/19428 vom 04.06.20 veröffentlicht wurde. (hier). Der Inhalt hat die 5 Professoren enttäuscht. Die Regierung hat sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Trotzdem erkennen sie interessante Neuigkeiten.