Artikel zum Sonntag, 23.12.2018 Teil 3: Gilles Kepel, …

französischer Islamforscher, meint:

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Artikel zum Sonntag 23.12.2018, Teil 2: Offener Brief an Joachim Zinsen, …

… Politikredakteur bei den Aachener Nachrichten.

Am 21.12.2018 habe ich folgendes Schreiben per E-Mail an Herrn Joachim Zinsen versandt.

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Herr Zinsen,

am 18.12.2018 kommentieren Sie die in der SPD erneut angedachten Bemühungen, Dr. Thilo Sarrazin mit einen Parteiausschlussverfahren zu überziehen.

Ziel:

Nun endlich – im dritten Anlauf – diesen Ihrer Meinung nach Hetzer und zu rassistischen Äusserungen neigenden Menschen,  Dr. Thilo Sarrazin,  aus der weltoffenen und solidarischen SPD raus zu werfen.

Gerne gebe ich Ihnen schriftlich, dass sie vielleicht eine Meinung, aber keinerlei Ahnung von dem haben, wovon und worüber Sie schreiben, was Sie kommentieren. Stichhaltige Belege weisen Sie nicht vor. Dafür diffamieren Sie und machen m. E. genau das, was Sie Dr. Thilo Sarrazin vorwerfen.

Sie hetzen!

Belege für meine Behauptungen finden Sie morgen ab 11:00 Uhr auf meinem Politikblog

www.mediagnose.de.

Josef Goebbels hätte – meine Meinung – seine Freude an Ihrem Geschreibsel gehabt. Rein propagandatechnisch gesehen.

Rüdiger Stobbe,

alleiniger Betreiber des werbe- und kostenfreien Politikblogs

www.mediagnose.de

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Artikel zum Sonntag 23.12.2018, Teil 1: Hier klicken

Artikel zum Sonntag 23.12.2018, Teil 3: Hier klicken

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… weist die Klagen der AfD gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung 2015 zurück: Hier klicken

Dazu derder Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner:

„In der Sache hat das Gericht nichts entschieden und ausschließlich formelle Gründe angeführt. Entscheidend ist, daß die AfD im Jahre 2015 nicht im Bundestag vertreten war, ansonsten hätten wir ganz andere Möglichkeiten gehabt. Nach wie vor steht fest, denn Gegenteiliges hat BVerfG nicht festgestellt, daß die Merkelregierung und die Altparteien millionenfachen Rechtsbruch und Aushöhlung des Rechtsstaates zu verantworten haben. Wir sind bei Einreichung der Klageschrift davon ausgegangen, dass sich das BVerfG in der Sache mit unseren sehr guten Argumenten inhaltlich auseinandergesetzt und eine mündliche Verhandlung durchführt. Denn dann wäre es wohl zu einem anderen Ergebnis gelangt. Wie dem auch sei: Wir lassen auch künftig nichts unversucht, den Rechtstaat vollständig wieder herzustellen.“

Quelle: Hier klicken

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Einen schönen Tag noch

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