Ein Grüner Bonze müsste man sein. Moralprediger Özdemir (der mit den Bonusmeilen, siehe Wikipedia) hat wohl 20.000 Euro Nebeneinkünfte anzugeben »vergessen« (so bild.de, 20.5.2021). Herr Özdemir wirkt für manche wie einer der aggressivsten Schreihälse gegen die Opposition im Bundestag (Grüne sind doch nicht wirklich Opposition, sie sind »Partei des kalten merkelschen Herzens«, das ist etwas ganz anderes als »Opposition«). In der primitiven Linken gilt vulgäre Lautstärke als Argument, und insofern erscheint Özdemir denen als »argumentstark« – und damit wohl auch »moralisch«.
(Notiz: Wer unter Linken auch nur den Anschein echter Intellektualität erweckt, siehe Wagenknecht, der gilt denen schnell als »rechts« – und damit übler als der Leibhaftige selbst. Die Anti-Intellektualität der »neuen Linken«, dieses nervöse Misstrauen gegenüber Menschen, die Bücher nicht nur schreiben (lassen) und kaufen, sondern auch lesen, es verdient zumindest Erwähnung; siehe etwa tagesspiegel.de, 26.10.2021: »Die rechte Liebe zur Literatur«. Wer Lautstärke und schnippische Sprüche »überzeugend« findet, weil sie seinem Gefühl nach den Gegner »zerstören«, der zieht wenig Nutzen aus Argumenten, die sich über viele Kapitel lang auf Buchlänge ziehen, wenn nicht sogar über ein Lebenswerk oder gar Denktraditionen hinweg.)
Grüner Bonze zu sein, das ist nett – Grüne Bonzin zu sein, das ist noch netter. Özdemirs Parteikollegin und Neben-Soros-Grinserin (wie auch die milliardenschwere Wahlkampftruppe der Grünen, namentlich der deutsche Staatsfunk, stolz dokumentiert: tagesschau.de, 20.4.2021), auch diese Grüne Bonzin kassierte viel Geld, das sie zu melden »vergaß« – es geht um noch mehr als bei Özdemir, und auch um steuerfreie Sonderboni (vergleiche etwa focus.de, 21.5.2021).
Franziska Giffey ist infolge der Plagiatsaffäre als Familienministerin zurückgetreten – Berliner Bürgermeisterin will sie aber weiterhin werden. Das passt nicht zusammen. Vor allem, wenn man bedenkt, in welcher Angelegenheit sie es noch an Transparenz mangeln lässt.
Selbstgerechtigkeit ist in den vergangenen Jahren zu einem der größten Probleme der 15-Prozent-Sozialdemokratie geworden. Ein ausgezeichnetes Beispiel dafür lieferte am Mittwoch Raed Saleh, Fraktionsvorsitzender der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, als er den Rücktritt der Berliner Bürgermeisterkandidatin Franziska Giffey von ihrem Amt als Bundesfamilienministerin kommentierte. Sie habe gezeigt, „wie man Wort hält und damit höchste Ansprüche an politische Integrität definiert“.
Welche höheren Integritätsanforderungen werden Bitteschön an eine Bundesministerin gestellt, die für eine Landeschefin nicht mehr so wichtig sind? Denn Regierende Bürgermeisterin von Berlin will sie am 26. September 2021 trotz allem weiterhin werden.
… bei uns in der BRD immer dann stattgefunden, wenn große Umwälzungen zu verzeichnen waren. Politisch-moralische und auch materielle Katastrophen waren da ausschlaggebend.
Es begann nach dem 3. Reich und endete mit dem Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten zu einer Nation. Damit verbunden waren auch gesetzliche Neuerungen, Verhaltensregeln, in internationalem Recht und vor allem mit der Gründung der EU. Wie das in demokratischen Ländern gute Tradition ist, wurden die Bedingungen zu diesen Veränderungen verhandelt und beschlossen. Der einzelne Bürger war meistens nicht unmittelbar betroffen, doch änderten sich im Rechtsverhältnis Bürger/BRD viele Dinge, die dann von der Bürgerschaft mitgetragen wurden.
In den letzten 2 Jahrzehnten ist eine Erosion der Grundrechte zu verzeichnen. Immer wieder wurde versucht, durch neue Gesetzesbeschlüsse die garantierten Grundrechte zu beschneiden. Man konnte spüren, dass die Politik Veränderungen will, um gültige Grundrechte auszuhebeln.
Mit der Ausrufung der Pandemie im Frühjahr 2020 kam dann der absolute GaU. Endlich hatte die Regierung den lange gesuchten Grund gefunden, um die Freiheitsrechte der Bevölkerung massiv zu beschneiden. Mit dem Beschluss des Bundestags, eine „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ auszurufen, kam das Ende freiheitlicher, im GG verankerter Rechte, sogar solcher, die mit der Ewigkeitsklausel versehen sind. Die Änderung des IfSG war dann die rechtliche Handhabe genau so vorzugehen.
Nie für möglich gehaltene Einschränkungen der Bevölkerung waren die Folge. Von Berufsverboten, Freiheitsbeschränkung, Reiseverboten, Ausgangssperre und weiteren Maßnahmen tat sich ein Moloch an Verboten und Geboten auf, die an Kriegszustände erinnerten, die aber sicherlich nicht das Leben in einem demokratischen Staat abbilden. Hier hatte der politische Irrsinn den Weg gefunden, die Bevölkerung zu entrechten und zu kasernieren! Jetzt konnten wir erleben, dass hier ein Monstrum entstand, indem Verbote eigentlich Übertretungen erzeugen, die zu einer neugemachten Schuld führen und im absoluten Widerspruch zu den Grundrechten stehen.
Am 18.11.2020 und im April 2021wurden dann mit weiteren Gesetzesänderungen die Regeln in der epidemischen Notlage verschärft, indem willkürlich im Gesetz fest verankerte Inzidenzwerte einen Automatismus an Verordnungen auslösen. Mit diesen Änderungen wurde der Föderalismus ausgehebelt, da man diese Änderungen dazu nutzte, Zuständigkeiten dem Bund zuzuordnen.
Schon im Frühjahr 2020 wies die Regierung daraufhin, dass die Pandemie nur mit einer Durchimpfung der Bevölkerung oder mit Verabreichung von Medikamenten zu beenden sei. Mit riesigem Finanzaufwand wurden nun weltweit Vakzine in kürzester Zeit entwickelt, die allerdings nicht alle notwendigen Phasen durchliefen. Die Phase 3 der Entwicklung wurde überhaupt nicht durchgeführt, und sie erhielten auch nur nach abgeschlossener Phase 2 eine Notzulassung. In Deutschland wurden diese Vakzine dann ab 27.12. 2020 verimpft.
Im Land wurde diskutiert, ob Geimpften andere Rechte zustehen als Nichtgeimpften. Hier wird das insgesamt rechtlose Geschehen zum absoluten, hirnrissigen Politgeschehen:
Man will geimpften Personen Privilegien zugestehen, heißt, unterschiedliche Bemessung des Rechtsstatus Einzelner. Ab nun wird die Spaltung des Volkes in absolute Höhen getrieben!
Geimpfte Personen erhalten Rechte, die Nichtgeimpfte nur erhalten, wenn sie sich testen lassen. Erst, wenn sie den Test vorweisen können, werden sie gleich behandelt. Allerdings hat dieses Testergebnis nur eine Zeitdauer von 24/72 Stunden. Danach muss man sich wieder testen lassen, um die Rechte eines Geimpften zu erhalten. Das ist purer Wahnsinn! Mit dieser rechtswidrigen Methode soll die Bevölkerung dazu angehalten werden sich impfen zu lassen.
FAZIT
Es zeigt sich deutlich, dass man die Grundrechte schleifen will. Die Regierenden haben überhaupt keine Probleme damit, Teile der Bevölkerung zu diskriminieren, zu diffamieren, zu entrechten und zu bevormunden. Es wird nicht mehr nach Rechten der Bevölkerung gefragt, sondern es werden Rechte nach Gutdünken zugewiesen. Wir haben mittlerweile den Status der Rechtlosigkeit. Es ist festzustellen, dass bei vielen Politikern helle Freude an dem Machtspiel entsteht, und sie sich in dieser Rolle mehr als wohlfühlen. Im Klartext: Sie wollen das bestehende Rechtsgefüge, den demokratischen Staat. Der Souverän hat ausgedient, sie planen den autoritären Staat!
Der entscheidende Teil nochmal in gut einminütiger Kurzfassung:
Fazit:
Kein Beleg, keine Antwort. Nur die öffentliche Verleumdung des tadelslosen Staatsbürgers Hans-Georg Maaßen vor einem Millionenpublikum durch die 25-jährige weiße Göre, die lt. Google auch eine Schule in England besucht hat.
Gelegen in den traumhaft schönen Cotswolds ist die Kingham Hill School ein Refugium für Schüler, die etwas mehr Unterstützung in der Schule brauchen. Die Schule hat ein exzellentes Special Educational Needs-Department (SEN) mit speziell ausgebildeten Pädagogen. Die Schule hat aber auch akademischen Überfliegern etwas zu bieten: besonders das Mathematik-Department ist großartig hier und liefert seit Jahren eine Erfolgsstory nach der anderen!
Die breite journalistische Debatte, die sich aus ihrer Sicht seit der Sendung entwickelt habe, nimmt sie dann zum Anlass festzuhalten: „Wir haben Frau Neubauer unmittelbar nach der Sendung und auch nochmals schriftlich darum gebeten, Auskunft zu erteilen.“ Die Antwort stünde noch aus. […]
Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer hat ihre Vorwürfe gegen den Ex-Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen (CDU), antisemitische Inhalte zu teilen und zu verbreiten, erneuert und konkretisiert.
»Herr Maaßen hat vor allem über seinen Twitter-Account auf die Plattform »The Unz Review«, verlinkt. Deren Gründer Ron Unz hat öffentlich den Holocaust in Frage gestellt«, sagte Neubauer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Mittwoch.
CODES Außerdem verwende Maaßen »unter anderem auf seinem Twitter-Profil wiederholt problematische Begriffe wie »Globalisten««, sagte sie weiter. »Dieser Begriff wird auch von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung als international verstandener Code von Rechtsextremisten bezeichnet.«
Als langjährigem Präsidenten des Verfassungsschutzes müssten ihm solche Codes bekannt sein, so Neubauer. Zugleich stellte Neubauer klar: »Dass Herr Maaßen selbst ein Antisemit ist, habe ich nicht gesagt.«
[…]
Viel mehr wird von der m. E. intellektuell begrenzten Frau Neubauer auch nicht kommen.
Ein feines Beispiel, wie im Prinzip jeder Vorwurf belegt werden kann, liefern die sogenannten Volksverpetzer. Da wird sehr anschaulich dargelegt, dass alle Menschen, die nicht stramm links = linksradikal, womöglich noch weiß und alt, schlimmer noch Cis-Männer sind, Rassisten, Antisemiten, Rechtsradikale und Rechtsextremisten sind.
Kurz: Menschen – Sind es überhaupt noch Menschen? – mit Nazihintergrund.
Natürlich alles nur „INDIREKT und CODIERT„!
Die Volksverpetzer merken gar nicht, dass sie selber einer Verschwörungstheorie aufsitzen:
[…]
Ja, Laschet und die CDU tolerieren und legitimieren mit ihrer Verteidigung Maaßens indirekt auch antisemitische Inhalte. Dazu muss darauf hingewiesen werden, dass Antisemitismus nicht erst beim ausgesprochenen, expliziten Hass gegen Juden anfängt. Antisemitismus zeigt sich in vielen Facetten und ist subtil, ja er kann sogar ohne die explizite Erwähnung von „Juden“ funktionieren, und wird meistens codiert. Verschwörungserzählungen sind im Kern meistens antisemitisch, indem eben die strukturelle Erzählweise übernommen wird: In früheren antisemitischen Verschwörungserzählungen waren es angeblich die Juden, die im Hintergrund die Fäden in der Hand hielten und das Weltgeschehen manipulierten. Die Protokolle der Weisen von Zion sind so ein Beispiel für eine antisemitische Hetzschrift, die das belegen. Letztendlich führte genau diese Annahme auch zur Shoah. Denn Antisemitismus funktioniert als Erlösungsideologie: Wenn die Juden nicht mehr da wären, dann ginge es allen gut, denn sie bringen erst das Böse in die Welt, so die Erzählung.
… für Deutschland nachgeschärft. Gründe sind neue EU-Vorgaben sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem das Klimagesetz von 2019 als unzureichend gerügt wurde. Welches sind die neuen Ziele, wie sollen sie erreicht werden und welche Kritik gibt es? Ein Überblick.
Deutschland hat seine Klimaziele angehoben und verbindliche Emissionsziele beschlossen. Bis 2045, statt wie zuvor geplant bis 2050, soll Klimaneutralität erreicht werden. Dies geht aus dem verschärften Klimaschutzgesetzhervor, das das Bundeskabinett am 12. Mai beschlossen hat und das von einem Maßnahmenpaket, dem „Klimapakt Deutschland“, begleitet werden soll.
Noch krasser ist der grüne Strategiewechsel in der „Stromversorgung„.
Ist es in Deutschland seit Jahr und Tag üblich, dass der Strom aus der Steckdose kommt, und zwar dann, wenn man ihn benötigt – das nennt man an der Nachfrage orientierte Stromversorgung -, streben die Grünen eine am Angebot orientierte Stromversorgung an.
Das ist eingedenk der mittlerweile abenteuerlich anmutenden Energiewende auch dringend notwendig. Strom gibt es dann, wenn er vorhanden ist. Weil Wind nicht immer weht und die Sonne nicht immer scheint, wird es in Zukunft immer wieder Stromlücken geben, die durch konventionelle Kraftwerke allein deshalb nicht mehr geschlossen werden können, weil es diese in Deutschland nicht mehr gibt.
Folgerichtig argumentiert Frau Kotting-Uhl, Grüne und Vorsitzende des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 14.4.2021 im Deutschen Bundestag in einer von der AfD angeregten Debatte zur Energieversorgung Deutschlands so:
Weshalb solch ein Denken den Industriestandort Deutschland gefährdet lesen Sie in diesem Artikel. Dass die Grünen genau das wollen, die Gefährdung des Industriestandortes Deutschland, den Rückfall in vorindustrielle Zeiten: Ein Schelm, wer so etwas denkt.
Ich positioniere mich klar und deutlich.
Ich will das nicht, ich werde mit allem mir zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln, insbesondere der immer noch grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit dagegen angehen, dass Deutschland in vorindustrielle Zeiten zurückfällt.
Ob Masken, Impfstoff oder der Umgang mit Geimpften:
In der Corona-Pandemie reagiert die Regierung erst spät auf voraussehbare Szenarien. WELT AM SONNTAG-Herausgeber Stefan Aust erkennt darin ein Muster. Wie bei vielen Krisen zählen die Jüngeren für ihn zu den größten Verlierern.
WELT AM SONNTAG:Dass es schon bald mehr Geimpfte als Ungeimpfte geben wird, war ja schon länger abzusehen. Irritiert es Sie, dass sich die Politik erst jetzt damit beschäftigt, wie es weitergehen soll?
Stefan Aust:Das hätte mich vielleicht früher mal irritiert, aber nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres nimmt man das doch schon fast gleichgültig hin. Jeder gute Manager würde sich frühzeitiger und pragmatischer mit diesen Szenarien auseinandersetzen und dann pragmatisch handeln oder aber sicher Hilfe von außen holen, wenn es zum Beispiel um die Lösung technischer Probleme geht wie bei einem digitalen Impfpass. Mich hat ein Unternehmer angeschrieben, dessen Firma schon lange im Bereich der digitalen Dokumenten-Sicherheit tätig ist und der sich mit seinem Vorschlag an das Bundesgesundheitsministerium gewandt hatte. Er bekam nicht einmal die Chance, sich weiter vorzustellen, weil die Ausschreibung für das Projekt Impfpass angeblich abgelaufen war – aber erst unmittelbar zuvor.
WELT AM SONNTAG: Ist diese fehlende Szenarien-Vorplanung nicht ohnehin ein wiederkehrendes Muster in der Pandemiebekämpfung?
Aust: Sicher, das ging schon mit der Maskenbeschaffung los und zog sich dann im Grunde über alle Etappen, denken wir nur an den Impfstoff-Bezug. Natürlich war die Lage vor einem Jahr neu und fraglos sehr schwierig, aber in vielen Fällen war es dennoch keine Geheimwissenschaft, Lösungen zu finden. Es klingt sicher hart, aber ich halte diese Regierung für die inkompetenteste der vergangenen Jahrzehnte.
WELT AM SONNTAG: Die Jüngeren müssen am längsten warten, bis sie geimpft werden. Ist diese Altersgruppe die größte Verliererin?
Aust: Bei vielen tiefen Krisen sind die Jüngeren die größten Verlierer, weil sie die Suppe auslöffeln müssen. Jetzt eilig für sie aufgesetzte Programme sollen da die Wogen etwas glätten, aber das sind nur Schein-Aktivitäten, deren Wirkung niemals jemand überprüfen wird.
Stefan Aust ist Herausgeber der WELT AM SONNTAG. Die Fragen stellte Jörn Lauterbach.
*Weil der Artikel und die Meinung außerordentlich wichtig für die Debatte „Klimaschutz“ sind, zitieren wir den Text. Verweise, Grafiken und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
… mit seinem Urteil dafür, dass über Klimapolitik immer einseitiger diskutiert wird. Alles dreht sich nur noch um den Schaden, den wir durch unseren Lebensstil anrichten. Technische Lösungen – wie in China – ignorieren die Richter. Eine Einordnung.
Der Soziologe Nico Stehr hat im Jahr 2011 im Suhrkamp Verlag einen interessanten Vergleich unternommen. Er verglich in seiner Studie ,,Die Macht der Erkenntnis“, gemeinsam mit Reiner Grundmann, die zeitgenössischen Diskurse über die NS-Rassenpolitik und der heutigen Klimapolitik miteinander. Er fragte weniger nach der guten Absicht, sondern suchte als Wissenssoziologe strukturelle Parallelen bezüglich des Rollenverständnisses von Politik und Wissenschaft.
Politik dürfe sich nicht zum Durchführungsorgan wissenschaftlicher Expertenforderungen machen, resümierte Stehr. Sonst sei großer demokratischer Verlust zu beklagen. Es gebe eine „auffallende Ähnlichkeit zwischen den Diskursen über Rasse und Klima“, schrieb er. „Beide veranschaulichen einen technokratischen Zugang der Politikgestaltung, beide stellen uns nicht vor eine politische Entscheidung, sondern sagen uns, ,was die Wissenschaft fordert’.“ Die Gemeinsamkeiten, so Stehr: Kollaps-Prophetie, Selbstmord-Rhetorik, das Angebot „rein naturwissenschaftlicher“ Rettungspfade.
Die Greta-Bewegung verlangt genau dies, eine radikale Wissenschaftsorientierung der Politik. Mit Abstrichen war die Corona-Politik ein Vorgeschmack darauf, dass dieses Verständnis sicher geglaubte, verfassungsgeschützte Freiheiten rasch infrage stellen kann. In dieser Hinsicht war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimapolitik epochal. Das gilt auch auf der Sachebene, mehr aber noch aufgrund seiner semantischen und logischen Akzentsetzungen.
Wer jetzt von Freiheit spricht wie zuvor, könnte nach dem Urteil geradezu als verfassungsfern erscheinen. Die neue Klimabewegung sagt, in mehr oder minder scharfer Form, dass viele Lebensbereiche, die heute noch mehrheitlich als privat begriffen werden, im „Lichte der Wissenschaft“ politisch gedeckelt gehörten: Reisen, Heizen, Essen. Kohlenstoffintensive Lebensstile, mit anderen Worten. Und die ganze Industrie drum herum. Die Freiheit nicht nur der Mobilität, sondern auch des Eigentums, der Berufswahl, der kreativen Forschung steht zur Debatte. Pardon: steht vor einer umweltethischen Neudefinition.
Indem Karlsruhe das Staatsziel des Umweltschutzes eins zu eins an die Regierungsziele einer Kohlenstoffneutralität bis 2050 bindet, ist zunächst der parlamentarische Spielraum genommen, im Sinne des Paris-Abkommens mögliche Verschiebungen der Frist auf 2060 (wie China) oder später zu beschließen. Diese Frage ist damit, ganz im Sinne von Fridays for Future und Extinction Rebellion, nicht mehr an Mehrheiten gebunden, nicht daran etwa, dass es zunehmend auch mehrheitsfähige konkrete Angebote für alternative Lebens- und Produktionsweisen gäbe. Sondern (genau) diese Frist ist nun deshalb als nötig festgemacht, weil die Erwärmungsprognosen der Klimawissenschaft die CO2-Notbremse sachzwangartig verlangten.
Am Handlungsdruck besteht kein Zweifel. Aber Wege in eine kohlenstoffneutrale Zukunft gibt es viele. Das etwas in die Jahre gekommene Schlusswort von Nico Stehr wirkt im Lichte der aktuellen Panikrhetorik geradezu antiquiert: Er spricht über Klimaanpassung, Küstenschutz und warnt vor radikaler, also nicht auf wirtschaftliche Folgen Rücksicht nehmender CO2-Bremsung. Und die technischen Quantensprünge, die CO2 vom Gift zum Nährstoff machen, geschahen ja erst nach dem Erscheinen von Stehrs Studie.
Ziele sind längst beschlossen
Die Arroganz der Proteste sagt heute trotzdem nicht so selten: Ach, ihr alten Männer mit euren Autos. Jetzt fügt sie hinzu: Seid ihr jetzt also auch gegen die Verfassung?
Gesamtwirtschaftliche „Netto-CO2-Ausstiegsziele“ sind sinnvoll und längst politisch beschlossen. Der Weg dahin muss nun, nach dem Karlsruher Urteil der vergangenen Woche, erheblich konkretisiert werden. Dieser Auftrag an die Bundesregierung auf der „Sachebene“ ist gewiss vielseitig und kreativ zu gestalten. Aber die Folgen des Urteils für den Diskurs sind viel interessanter.
Seine Sprache und Hintergrundlogik sind epochal merkwürdig. Denn das Gericht hebt zwei Verkürzungen der Klimadebatte auf eine höhere, nämlich die Verfassungsebene: Das ist, erstens, die angesichts technischer Innovation womöglich zu rigide Vorstellung vom CO2 als Umweltgift und, zweitens, die moralische Verdammung CO2 emittierender Verhaltensweisen (nicht also etwa von Steuerpolitiken, die das CO2 viel zu billig sein lassen).
Die Berufung auf Lebensstile hat Konsequenzen. Mit dem Urteil ist – wenn es sich auch auf Regierungshandeln bezieht – gewissermaßen auch der persönliche Kohlenstoffausstieg zum Gebot verfassungstreuer Lebensführung erklärt. „Du fliegst? Damit trägst du zur Unterdrückung anderer bei“ – das ist jetzt die letztgültige Verfassungsauslegung: Individuelle Freiheiten, die gelegentlich Emissionen kosten, können nun wohl als Verletzung des Bürgerrechts auf die Freiheit (anderer) gelten.
Das Problem dieser Deutungsweise ist nicht ihre grundsätzliche Richtung, sondern die schreckliche Eindeutigkeit. Anders gesagt: die Engführung auf das „materiell-ökologische Ausbeutungsgeschehen“ bei gleichzeitiger Ignoranz der, im Bild gesprochen, Freuden, Eindrücke und positiven Nachklänge der Begegnungen, die so eine Flugreise zum Beispiel bringt. Und der Arbeitsplätze und materiell sicheren Existenzen.
Künftig müsse, so heißt es in der juristenkühlen Karlsruher Erklärung, „CO2-relevanter Freiheitsgebrauch immer stärkeren, auch verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein“. Das kann vieles heißen, auch höhere CO2-Steuern. Auch die Radikalität der Extinction Rebellion hat sich das Bundesverfassungsgericht zwar, auf den ersten Blick, nicht zu eigen gemacht. Man kann das Urteil – wie viele Kommentatorinnen – auch als Ausrufezeichen sehen hinter die (triviale) Feststellung, dass es Zielkonflikte gebe zwischen zwei Verfassungszielen: Umweltschutz und individuelle Freiheit.
Die Verknotung der Ebenen
Aber ist es nicht andererseits ein billiger Trick, beide Ebenen einfach zu verbinden, sie zu einem Zielbereich zu vereinen? Das Verfassungsgericht sagt einfach, es gebe langfristig keine Freiheit ohne Umwelt-, also Klimaschutz. In der logischen Verknotung beider Ebenen liegt überhaupt der fatale Fehlgriff.
Denn ist nicht schon das Staatsziel des Umweltschutzes allein übervoll von Zielkonflikten? Zwischen dem Klima-, Arten-, Wild-, Weidetier- und Landschaftsschutz? Windparks zerstören Landschaftsbilder. Wolfsschutz zerstört Schafherden. Im Kern der artenreichen Biosphärenreservate haben auch Biobauern keinen Raum mehr.
Wiederum kollidiert jedes dieser Schutzziele mit individuellen Freiheiten von Menschen. „Letztlich bleibt eine unaufgelöste Spannung zwischen Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie einerseits und dem Anspruch auf wahre Erkenntnis und verbindliche objektive Sachnotwendigkeit andererseits“, schreibt der Historiker Andreas Rödder über die Klimadebatten der vergangenen Jahrzehnte. So sprechen Historiker. Das Gericht hat sich für die Sprache der Naturwissenschaft entschieden. Sie ist historisch blind – und ethisch ebenfalls.
Der Anspruch des Bundesgerichtes, die Widersprüche von Klima- und Freiheitsschutz mit einem simplen definitorischen Trick zu lösen, indem es Klimaschutz und Freiheit zu einem gemeinsamen Problemfeld definiert, wirkt aus historischer Perspektive naiv, vielleicht sogar anmaßend. Aber gerade diese Raffinesse lobten Kommentatoren, in der „Zeit“ wie in der „F.A.S.“.
Die eindeutige Argumentation liefert dann auch gleich die eindeutige Lösung mit: weg von den Emissionen. Das Gericht schreibt en passant auch das Zieldatum der deutschen Netto-Null (2050) als unumkehrbar notwendig fest – es gehe eindeutig aus dem Staatsziel Umweltschutz hervor, Artikel 20a Grundgesetz. Damit entkoppelt es dieses Datum auch von Korrekturen.
Was an der Argumentation darüber hinaus epochal aufregend ist, das ist ihre ganz eigenartige Apokalyptik: eine höchstrichterliche Apokalyptik der drohenden Endzeit der Freiheit. So verdoppelt sich der apokalyptisch stimulierte Handlungsdruck gewissermaßen, statt dass er auf zwei Säulen verlagert würde.
Gefeiertes Mega-Ausrufezeichen
Das mag im Sinne der Sache sein oder nicht. Gemäß den meisten öffentlichen Reaktionen von Politikern und Journalistinnen ist es das: Die einen feiern das Urteil als klimapolitisches Mega-Ausrufezeichen (Aktivistinnen, FFF, „taz“, „Stern“), die anderen sagen: ach, halb so wild, und applaudieren fast reflexartig. Andere unterstreichen, das sei gut, es gehe hier schließlich auch irgendwie um Freiheit („F.A.S.“, CDU).
Und nicht zuletzt: Jetzt steht der klimabegründete Freiheits-Lockdown offiziell und unabänderlich im Raum der Möglichkeiten. „Künftig“, so sagt der erörternde Text aus Karlsruhe, „können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“. Die Extinction Rebellion fordert genau dies, allerdings für sofort und weniger im Sinne der Freiheit, sondern der Umwelt.
Der Panikmodus der Politik hat nicht nur eine Leitplanke verloren, stattdessen gibt es nun Rückenwind. Zur Abwehr der dystopischen Zukunft hilft demnach die wohltemperierte, aber unerbittliche Abgewöhnung umweltschädlicher Verhaltensweisen. Die nennt Karlsruhe nicht beim Namen, sondern spricht allgemein von „mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise[n]“.
Da schwingt also wieder das Klischee vom SUV-Fahrer oder der gut verdienenden Ärztefamilie mit, die im Winter in die Karibik fliegt, aber ebenfalls von Currywurst zum Kantinenpreis.
Die Moralisierung liegt im Bezug auf die „Lebensweise“. Das ist etwas ganz anderes, als wenn man sagt: Flüge und Currywurst müssen viel teurer werden. Seit vergangener Woche sind solche „unökologischen“ Lebensweisen mit der Verfassung(sauslegung) verknotet. Das entspricht grüner Kampagnenlogik und steht quer zu „konservativen“ beziehungsweise moderierenden Abwägungen und Abgleichungen mit wirtschaftshistorischen Entwicklungspfaden eines Industrielands. Und auch (ein böses Wort?) mit der Wahrung nationaler materieller Interessen, wie auch mit jedem nicht ganz naiven Blick auf die nationale Interessenverfolgung der Weltmacht China.
Ja, die Weltrettung hängt auch an guten Lebensweisen. Das moralische Sprechen gehört in einer pluralen Demokratie aber in Verlage, Parteien und Parlamente. Es ist nun überparlamentarisch verankert. Aber die nötige ethische Abwägung wäre mehrdimensionaler als symbolische Moralen, die CO2-bezogene „Lebensweisen“ grundsätzlich verdammen.
Klimaschonende Lebensweise als Verfassungsaufgabe
Die klimaschonenden Lebensweisen, beziehungsweise die Herbeiführung ebensolcher, erscheinen damit als Verfassungsaufgabe (Artikel 20a). So heißt es in der ausführlichen Erläuterung des Urteils etwa, die Zeit sei knapp, in der „die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte“.
Die Politik erhält den Auftrag, Lebensweisen und Verhaltensweisen in einem langfristigen Plan zu verändern. Vielleicht wird der neue ökologische Mensch ja ohnehin zur Mehrheit, weil die Veggie-Küche besser bekommt und der Spessart auch ganz wunderbar erholsam ist.
Wie Faust in der Walpurgisnacht fliegen die Verfassungsrichtenden durch die Lüfte von Endzeitangst und Zeitenwende, aber deuten immer wieder an, dass der eigentliche Sinn des Rittes die Rettung der Freiheit sei. Was aber wird aus dem Karlsruher Text im Diskurs? Wie lang ist der Weg, bis die fernreisende Familie sich auch in der Nachbarschaft als verfassungsfern rechtfertigen muss?
Die von Karlsruhe übernommene Hypermoral der Emissionsfreiheit lässt – das ist das Greta-Momentum – in der Tat wenig Raum für Hoffnung. Auch nicht für die Weltrettung durch Techniksprünge (und sowieso nicht für Hoffnungen jenseits der Weltrettung).
Der Preis ist also zweitens: Das Urteil begünstigt eine radikale Vereindeutigung wissenschaftlich wie politisch bislang streitbarer Konzepte wie desjenigen von festen nationalen CO2-Budgets. Als gäbe es einen Kuchen, der unabänderlich schrumpfe und nach eindeutigen Gerechtigkeitsüberlegungen zu verteilen sei. Das klingt im Juristinnendeutsch so: „Durch die in Paragraf 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 geregelten Emissionsmengen würde das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf der Grundlage der Schätzungen des IPCC ermittelte Restbudget bis zum Jahr 2030 weitgehend aufgebraucht.“
Aber ist nicht die Zukunft offen, die technischen Möglichkeiten gerade in Zeiten biotechnischer Revolutionen an der Grenze zur Science-Fiction kratzend? Sicher lässt das Urteil, auf der „Sachebene“, auch technische Entwicklung als Möglichkeit zu einem guten Ausgang des CO2-Themas zu. Denn es geht im Klimaschutzgesetz ja um Nettoemissionen. Und wie bis dahin der technische Wandel der Mobilität, der Bioökonomie, der Ernährungs- oder Bauindustrie und veränderte CO2-Bilanzen dieser Kernsektoren beitragen, dass auch ein relativ materiell intensiver Lebensstil noch im Rahmen des Umweltverträglichen ist, steht heute in den Sternen.
Die Zukunft des Heizpilzes
Aber muss man dann apokalyptisch sprechen? Was können wir in 2021 wirklich wissen über die Zukunft des Reisens und der Heizpilze, der Metzgereien und Gokart-Bahnen, der Betonhäuser, der Gasheizungen und so weiter?
Leider verschließt die logische Verknüpfung von CO2 und Schädlichkeit zumindest semantisch den Blick in eine überraschend andere Zukunft. Der Lösungsbeitrag staatlicher Budgetierung ist überbetont. Wer weiß, in welchen Sektoren Digitalisierung die Globalisierung des Warenhandels wie stark verändern wird? Und wie es gelingen wird, aus CO2 einen Rohstoff zu machen?
In Israel sind genveränderte Bakterien erschaffen worden, die CO2 zu Biosprit oder Nahrung umwandeln können sollen. Wer weiß, ob dieser Ansatz im großen Stil ein „game changer“ wird. Oder andere. Aber wenn ja, könnte er die Klimabilanzen des Verkehrs- oder Ernährungssektors stark verändern. China, das bis 2060 auch CO2-neutral werden will, baut seine Kohlekraftanlagen mit angeschlossener industrieller CO2-Verwertung.
Die mit der Politik engmaschig verknotete NGO-Landschaft hat zu solchen technischen Lösungen in Europa bereits Nein gesagt. Und wenn Kraftstoffe aus dem CO2 der Luft oder der Industrieanlagen oder aus Plastikmüll gewonnen würden, wäre auch der Verbrennungsmotor wieder klimaneutral.
Das Plastik der Zukunft wird ebenfalls aus dem CO2 der Luft gemacht. In Leverkusen steht schon eine Pilotanlage. Solche Techniksprünge, in der Breite der Industrie angekommen, hätten gravierende Auswirkungen auf Sektorbilanzen. Vor allem aber bezogen auf die Moral des Reisens oder der Plastiktütennutzung, die das Bundesverfassungsgericht anscheinend für ewig gültig hält. Es gibt gute Gründe, an technischen Lösungen zu zweifeln. Bleiben sie ganz unerwähnt und gar nicht mitgedacht, werden aber auch sie immer mehr aus dem staatsbürgerlichen Diskurs verschwinden.
Es gibt – jenseits des populistischen, antirationalen Zynismus – zwei Wege, sich zur drohenden Megakrise zu verhalten.
Einer ist ein furchtsames, aber spielerisches Vorantasten, das neben marktorientierter CO2-Verteuerung auf Forschung und Innovation setzt und auf lokale Lösungen der vielen Spezialistinnen in Wirtschaft und Wissenschaft.
Der andere ist ein einerseits moralisierender und letztlich auch planwirtschaftlicher, der CO2 recht fantasielos zum Jahrhundertgift erklärt, der vom Staat Klarheit über genaue Entgiftungspfade verlangt und a priori technische Lösungsbeiträge wie CO2-Verwertungstechniken oder genomverändernde Pflanzenzucht (etwa Stickstoffbindung durch Crispr/Cas-Editierung) ausschließt.
Dass der erste Weg zum Erfolg führt, ist historisch wahrscheinlicher, der zweite Weg ist der für Büro- und Technokratinnen reizvollere.
Die Einseitigkeit von Karlsruhe
Karlsruhe legt den Fokus einseitig auf Risikovermeidung durch Eliminierung der Emission statt auch auf Anpassung. Allein der Faktor der Unsicherheit genüge: „Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge“, heißt es in der Karlsruher Erklärung, so „erlegt Art. 20a GG dem Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht auf.
Danach müssen bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.“ Daran mangelt es nicht. Aber müsste das Verhältnis von Innovation und Risikovermeidung in dieser wichtigen, über Wohlstand und Freiheit entscheidenden Frage nicht fortlaufend im Parlament verhandelt werden?
Das Parlament ist nicht nur der eigentliche Ort für Ausstiegsbeschlüsse, sondern vor allem für den vorgelagerten Streit über ökonomische und ökologische Abwägungen – wie zuvor auch die Parteien, die Medien und NGOs, die Wissenschaften. Staatsziele, warnten Staatsrechtler gelegentlich, würden die Macht von den regierenden Parteien und Parlamenten hin zu den Gerichten verschieben. Jetzt sehen wir, was das bedeutet.
Die Machtverlagerung von der Legislative zur Jurisdiktion ist eine Konsequenz daraus, dass Umweltschutz 1994 zum Staatsziel erklärt wurde (neben der europäischen Einigung, der Gleichberechtigung und dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht). Der Umweltminister hieß in diesem Jahr Klaus Töpfer, die Rio-Konferenz von 1992 war ein Anlass, Tschernobyl und das Verschwinden der Regenwälder waren das zeitgeschichtliche Hintergrundgeschehen. Nun sagt Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen … durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Die Verlagerung von ethischer Abwägung zum „Kopf-durch-die-Wand“ ist nun wie auf einer schleimigen Rutsche beschleunigt. Zum Vergleich ein anderes Urteil, das sich auf Artikel 20a bezieht, und zwar das Staatsziel des Tierschutzes. Über Jahre hatten zuvor mehrere Verwaltungsgerichte über das (entsetzliche) systematische Töten von Küken in der Eier-Industrie entschieden, dieses geschehe mit „vernünftigem Grund“. So urteilten die Vorinstanzen, da es wirtschaftlich geboten sei. Dann hieß es 2019 höchstrichterlich, es sei zwar nicht vernünftig, aber noch zu dulden, da sich diese Industrie historisch lange auf die Gesetzeskonformität dieses Vorgehens verlassen habe.
Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte hier nicht prinzipiell moralisch, sondern historisch. Und es sagt, erst mit der Etablierung technischer Methoden der Geschlechtserkennung werde das Kükentöten zu unterlassen sein. In Sinn und Sprache scheint dieses Urteil geradezu eine juristische Gegenwelt zu demjenigen des Bundesverfassungsgerichts zu bilden. Hier hat die Ethik das letzte Wort. Das Gericht entschied nicht für das (mehrheitsfähige): Kükentöten geht gar nicht, Ausstieg jetzt!
Die CO2-Wende hat noch fast dreißig Jahre Zeit. Das Anliegen ist heikel, die Kohlenstoffneutralität ist gesellschaftlich breiter und fundamental tiefer mit Fragen individueller Lebensführung verbunden als die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Tierschutzfragen oder Verbote oder Regulierungen toxischer Chemikalien. Kohlenstoffneutralität ohne technische Quantensprünge hieße Kulturrevolution.
Die rigide Fixierung auf einzelne Schadstoffe hat ihrerseits ihre Geschichte in der Umweltbewegung. Die Grünen haben ihre Karriere in den 1980er-Jahren als „Entgiftungspartei“ begonnen. Erst ging es ihnen um Chemiefabriken und Gewässer, dann um Atomkraft. Dadurch, dass CO2 zum Supergift wurde, verlagerte oder weitete sich der Anspruch von bürgerfreundlicher Gestaltung der Industrie zum Kampf um globale und soziale Gerechtigkeit.
Der politische Kampf gegen die Emissionen ist hinsichtlich der katastrophalen Wirkungsweise der Klimagase auf die natürlichen Lebensbedingungen der Menschheit naturwissenschaftlich unzweifelhaft sinnvoll, aber die konkrete Umsetzung unterliegt eben facettenreichen ethischen Abwägungen. Das moralische Gesetz in uns, die Klimawissenschaft über uns.
In vielen Formulierungen des Pressetextes verbergen sich zentrale metaphorische Konzepte der „grünen“ politischen Kräfte: das von der Kohlenstoffschuld, den planetaren Grenzen, der globalen CO2-Gerechtigkeit, nationalen CO2-Budgets. Jeder, der diese Konzepte in Parlamentsdebatten und Wissenschaft, in Social Media oder Interviews nicht umstandslos akzeptiert, wird sich künftig womöglich die Frage nach der Verfassungstreue stellen lassen müssen.
Die Geschichte der Umweltbewegung lässt sich allerdings von zwei Seiten verstehen. Das sind weniger Kopf und Herz, sondern mehr Ausdruck und Macht. Oder: das ökologische Fühlen und die moralisierende Skandalisierung. Das ökologische Fühlen nimmt seine Leidenschaft aus dem Schmerz, der im menschlichen Blick auf die Kollateralschäden der technokratischen Industriegesellschaft gründet.
Dazu zählen die Krebstoten von Tschernobyl, die toten Fische im Rhein nach den Chemieunfällen der 1980er-Jahre, die Ausbeutung der Tiere in industriellen Schlachtanlagen bis in die Gegenwart, aber auch die Verarmungen von Landschaften durch Windindustrieparks. All diese Schmerzen finden ihren Ausdruck im literarischen und philosophischen Schreiben. Die Erfolge der massenbewegenden Buchbestseller gründeten im poetischen Ausdruck ihrer Autorinnen: Rachel Carson, Wendell Berry, Safran Foer.
Klimapolitik aber ist untrennbar vor allem Machtpolitik. Sie ist wohl das Teilgebiet der Umweltpolitik mit dem geringsten poetischen Gehalt. Der rigide CO2-Minderungs-Klimapfad ist durch das Urteil zur umwelt- und wirtschaftspolitischen Totalperspektive von Exekutive, Legislative und Jurisdiktion geworden. Das ist eine Revolution der Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gretchenfrage lautet nun auch für alle, die der Verfassung treu sein möchten: Wie hältst du‘s mit dem „CO2-relevanten Freiheitsgebrauch“? Klimawissenschaft, Politik und Privates sind engmaschig verknüpft. Das schien für Nico Stehr noch vor zehn Jahren extrem unwahrscheinlich.
*Weil der Artikel und die Meinung außerordentlich wichtig für die Debatte „Klimaschutz“ sind, zitieren wir den Text. Verweise, Grafiken und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
Ich hoffe auf das Team Wundrak–Cotar. Tino Chrupalla ist m. E. rhetorisch und inhaltlich zu schwach. Das macht Alice Weidel – die Top-Frau der AfD – nicht wett.
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Zwei Teams treten im innerparteilichen Wettstreit um die Spitzenkandidatur an, der bis zum 24. Mai online ausgetragen wird. Da sind Tino Chrupalla und Alice Weidel, die als Parteichef und Fraktionschefin als politische Schwergewichte antreten und beide dem ehemaligen Flügel rund um Björn Höcke nahestehen.
Auf der anderen Seite ist das Duo Ioana Cotar und Joachim Wundrak, das nur wenigen bekannt ist. Cotar ist Digitalpolitikerin in der Bundestagsfraktion, Wundrak ehemaliger Generalleutnant bei der Bundeswehr. Beide zählen zum Meuthen-Lager, ihre Aussichten sind überschaubar.
Das Programm der AfD für die Bundestagswahl steht – und in vielen Punkten wurden die Positionen der Partei verschärft. Forderungen sind unter anderem ein EU-Austritt Deutschlands und eine vollständig andere Corona-Politik. Vorerst gibt es aber keinen Spitzenkandidaten.
Die Kandidatenpaare könnten unterschiedlicher nicht sein. Drei Dinge kann man daraus über den Zustand der Partei lernen. Erstens: Die AfD ist gespalten wie nie. Die Kandidatenkür ist eine Richtungsentscheidung. Das hatte man lange verhindern wollen. Ursprünglich hatte vor allem Co-Parteichef Jörg Meuthen darauf gedrungen, beide Lager in einem Spitzenduo abzubilden – Chrupalla und Cotar hätten es als Zweckgemeinschaft versuchen sollen, um Wählerstimmen zu maximieren und die Grabenkämpfe wenigstens bis zu Wahl abzumildern. Diese Hoffnung kann die Partei nun begraben. Chrupalla lehnte diesen Kompromiss ab.
Cotar und Wundrak haben allenfalls Außenseiterchancen
Zweitens: Die Kandidaturen geben einen Hinweis auf Eigen- und Fremdwahrnehmung der Partei. Cotar und Wundrak stehen dafür, wie viele ihrer westdeutschen Vertreter die AfD gerne sehen: fachpolitisch versiert, mit Nähe zu hochrangigen Militärs, angriffslustig gegenüber der Bundesregierung, aber immer noch moderat genug, um anschlussfähig an breite Wählerschichten zu sein. Doch Cotar und Wundrak haben allenfalls Außenseiterchancen.
Alice Weidel und Tino Chrupalla, mit seiner Unterstützung der Ost-Landesverbände hingegen stehen dafür, wie die AfD vor allem auftritt: Mit provokanten Aussagen, zuweilen rhetorisch giftig und ohne klare politische Antworten auf die Krisen dieser Zeit. Trotzdem könnten sie erfolgreich sein. Oft genug hat die Partei gezeigt, dass sie sich von lauten Tönen verführen lässt. Trotz möglicher Skepsis in Westlandesverbänden – am Ende wollen viele an der Basis doch bei lieber den Gewinnern stehen, Flügel-Nähe hin oder her.
Höcke-nah und erfolgreich: Alice Weidel und Tino Chrupalla
Und die dritte Erkenntnis: Co-Parteichef Jörg Meuthen ist beschädigt. Er hatte sich vehement für ein lagerübergreifendes Duo aus Chrupalla und Cotar eingesetzt – und ist nun gescheitert. Chrupalla und Weidel sind innerhalb des Bundesvorstands seine Gegner. Das Verhältnis der Co-Parteichefs gilt als völlig zerrüttet.
Beim nächsten Parteitag im Spätherbst 2021 muss die Parteispitze neu gewählt werden. Noch ist unklar, ob Meuthen noch einmal antritt. Auf dem Parteitag in Dresden im April hat Björn Höcke bereits dem Wahlprogramm seinen radikalen Stempel aufgedrückt. Nun könnte es ein ihm genehmes Spitzenduo geben. Möglicherweise ist die Kandidatur von Chrupalla und Weidel bereits als Wette auf eine Zeit nach Jörg Meuthen zu verstehen.