Betroffen gedenkt die deutsche Politik der Opfer des Hamas-Terrors. Und sucht gleichzeitig die Nähe zu Israels Feinden.
Weltwoche 13.10.2023
Vom hohen Protokoll zu hohlen Phrasen ist es dieser Tage im Berliner Regierungsviertel nicht weit. Am Mittwoch zum Beispiel erhob sich der Bundestag feierlich zur Gedenkminute für die Opfer des Hamas-Terrors in Israel. Mit dabei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der in seinen verschiedenen politischen Ämtern (unter anderem Aussenminister) schon so ziemlich allen nahöstlichen Terrorfürsten die Hand geschüttelt hat und ehedem auch im höchsten Staatsamt dem iranischen Mullah-Regime rituelle Grussadressen zu den Jahrestagen der «iranischen Revolution» schickte.
Diesmal wurde er symbolträchtig von Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, begleitet, der Steinmeier auf der Besuchertribüne für die Anteilnahme mit einer Umarmung der Verbundenheit dankte. Und so kam es dann, dass da die drei deutschen Verfassungsorgane (Bundespräsident, Bundestag und Bundesregierung) ergriffen von der eigenen Ergriffenheit eine Minute in Stille verharrten, und auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), die noch 2022 mit Bundesmitteln ein antisemitisch agitierendes indonesisches Künstlerkollektiv bei der Documenta-Ausstellung in Kassel gefördert hatte, ernsten Blickes von der Regierungsbank in die Runde sah.
In seiner anschliessenden Rede verkündet Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein «Betätigungsverbot» der Hamas in Deutschland, und man reibt sich die Augen, weil die Organisation seit Jahren auf nahezu allen Terrorlisten der Welt steht und auch im deutschen Verfassungsschutzbericht seit Jahren darauf hingewiesen wird, dass die Bundesrepublik zu den bevorzugten Rückzugsräumen der Terrortruppe zählt.
… um die AfD zu benachteiligen. Es hat schon was von
Winkeladvokatentum.
Am Ende wird es der AfD nutzen!
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Debatte zur Finanzierung politischer Stiftungen
Die Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt war Thema einer Bundestagsdebatte am Freitag, 13. Oktober 2023. In erster Lesung beraten wurde der Entwurf für ein sogenanntes Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG, 20/8726), den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatten. In verbundener Beratung wurde außerdem ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen“ (20/8737) aufgesetzt. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. …
Die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19) entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Verfassungsgericht verlangte ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.
Nach der Neuregelung sollen als politische Stiftungen nur solche Stiftungen betrachtet werden, die durch die ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Zu den Voraussetzungen einer Förderung gehört, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Bei einer politischen Stiftung, die bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert wurde, soll es nach den Vorschriften im Gesetzentwurf unschädlich sein, wenn die nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist.
Gewähr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden ist. Außerdem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Zu den Tatsachen, dass eine Stiftung diese Gewähr nicht bieten kann, wird unter anderem eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit gerechnet, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung dient. Außerdem wird eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist, genannt. Eine Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wird auch dann angenommen, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird.
Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftung durch den Bund, die im Jahr 2023 bei rund 697 Millionen Euro gelegen hat, soll auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden. Jede Stiftung soll zunächst ein Prozent des Gesamtbetrages als Sockelförderung erhalten. Bei der Verteilung der anderen Mittel werden die Ergebnisse der den Stiftungen nahestehenden Parteien bei den letzten vier Bundestagswahlen zum Maßstab genommen. Dadurch könne davon ausgegangen werden, dass die politische Grundstimmung hinreichenden Rückhalt in der Bevölkerung habe und ihr nicht nur vorübergehende Bedeutung zukomme. Insgesamt stellen die Fraktionen fest, dass die Tätigkeit der politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland eine lange und erfolgreiche Tradition habe. Politische Stiftungen würden einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland leisten.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion will Arbeit und staatliche Finanzierung der politischen Stiftungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen (20/8737) eingebracht. Danach müssen die politischen Stiftungen in ein Register beim Deutschen Bundestag eingetragen werden. Ein Anspruch auf Geldleistungen der Stiftungen aus dem Bundeshaushalt soll entstehen, wenn die der Stiftung nahestehende Partei zweimal in Folge in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. Die staatliche Finanzierung soll für die Dauer einer weiteren Wahlperiode des Bundestages nach dem Ausscheiden oder der Auflösung der Partei bestehen bleiben. Bei einem Finanzierungsausschluss oder einem Verbot der Partei soll die staatliche Finanzierung aus öffentlichen Haushalten mit Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung enden.
Die Gesamthöhe der Förderung der parteinahen Stiftungen soll maximal zwei Drittel der Summe der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung betragen. Jede förderungsfähige Stiftung soll einen Grundbetrag und weitere zweckgebundene Zuwendungen erhalten. Der Anteil der einzelnen Stiftung an der Gesamtsumme der Zuwendungen soll aus dem Verhältnis der Zweitstimmenergebnisse der jeweiligen Parteien bei der letzten Bundestagswahl errechnet werden.
In der Vorbemerkung zu ihrem Gesetzentwurf kritisiert die AfD-Fraktion die starke Erhöhung der Mittel für die politischen Stiftungen in den vergangenen Jahrzehnten. Im Gegensatz zur Obergrenze bei der Parteienfinanzierung fehle eine entsprechende Regelung bei der Stiftungsfinanzierung. Für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen werde in etwa das 3,6-fache an Steuergeld aufgebracht wie für die staatliche Parteienfinanzierung. Außerdem wird kritisiert: „Das Finanzierungssystem der parteinahen Stiftungen ist somit intransparent, seine Kontrolle durch das Parlament mangelhaft und die Aktivitäten der Stiftungen, insbesondere im Ausland, sind unter demokratie- und damit legitimationstheoretischen Gesichtspunkten fragwürdig.“ (hle/ste/13.10.2023)
… zur Einstellung von Hilfsleistungen an palästinensische Gebiete
Die Mittelvergabe und Hilfsleistungen an palästinensische Gebiete war Gegenstand einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 11. Oktober 2023. Grundlage der Aussprache waren drei Anträge, die die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Sie tragen die Titel „Verbot der Organisationen ‚Volksfront für die Befreiung Palästinas‘ (PFLP) und ‚Samidoun’“ (20/8738), „Angesichts des Terrorangriffs der Hamas auf Israel – Mittelvergabe an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten umgehend stoppen“ (20/8739) und „Erziehung von Kindern in den palästinensischen Gebieten zum Terrorismus verurteilen – Finanzierung durch Deutschland sofort beenden“ (20/8740). Alle drei Anträge wurden im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Im Falle des ersten Antrags wird der Innenausschuss federführend sein, die beiden weiteren Vorlagen werden federführend im Menschenrechtsausschuss weiterberaten.
Die AfD-Fraktion dringt auf ein Verbot der „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) . In ihrem ersten Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein Verbot der PFLP und ihrer „Vorfeldorganisationen“ wie „Samidoun“ und „Demokratisches Komitee Palästina“ zu erlassen und sofort umzusetzen. Die PFLP verfolge das Ziel, den Staat Israel gewaltsam zu beseitigen, und kooperiere zu diesem Zweck „mit anderen terroristischen Organisationen wie der Hamas und der Hisbollah“, schreibt die Fraktion in der Vorlage. In den 1960er und 1970er Jahren habe die PFLP zahlreiche Anschläge und Flugzeugentführungen ausgeführt. Nicht zuletzt habe sie im Oktober 1977 die Lufthansa-Maschine „Landshut“ entführt. Ihre Aktivisten betrieben in Deutschland israelfeindliche und antisemitische Propaganda. Ihre Aktivitäten und Bestrebungen richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und den Gedanken der Völkerverständigung.
Zugleich führt die Fraktion aus, dass das Netzwerk Samidoun ein Ableger der PFLP sei. „Nach den schweren Angriffen der Hamas auf Israel mit hunderten von ermordeten und verschleppten Israelis feierte Saidoun den Terror, in dem es im Berliner Stadtteil Neukölln Süßigkeiten verteilte und auf der Internetplattform X den Terroranschlag als ,Widerstand des palästinensischen Volkes‘ lobte“, heißt es in der Vorlage weiter.
Die AfD-Fraktion fordert angesichts des Terrorangriffs der Hamas auf Israel die Bundesregierung auf, die finanziellen Zuwendungen an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) einzustellen. Das Hilfswerk habe sich zu einem nahezu unüberwindbaren Problem im Friedensprozess zwischen Israel und den Palästinensern entwickelt, schreiben die Abgeordneten. UNRWA sei im Gazastreifen in erheblichem Maße mit der radikal-islamischen Terrororganisation Hamas verquickt.
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, alle geplanten Mittel für UNRWA an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) zu übertragen, „in drastisch reduzierter Form, mit dem für Flüchtlinge des UNHCR gültigen Bedarf“. Außerdem solle sie in Verhandlungen mit Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde den Sonderstatus der palästinensischen Flüchtlinge zurückweisen wie auch das von palästinensischer Seite geforderte „Recht auf Rückkehr“.
Aus 600.000 palästinensischen Flüchtlingen im Jahr 1949 – von denen schätzungsweise jetzt noch 30.000 bis 50.000 lebten – seien aktuell 5,6 Millionen geworden, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. UNRWA interveniere in den israelisch-arabischen Konflikt und bestehe auf der Forderung der Rückkehr der Nachfahren der ehemaligen Bewohner in deren damalige Siedlungsgebiete. Alle anderen Optionen würden nicht in Betracht gezogen. „Dies würde Israel demographisch betrachtet zu einem arabischen Staat machen.“ Damit seien das Existenzrecht eines Nationalstaates und andererseits das Recht auf Selbstverteidigung gemäß der Charta der Vereinten Nationen bedroht.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die „systematische Erziehung von Kindern in den palästinensischen Gebieten zu sogenannten Märtyrern als eine Erziehung zu Attentätern, Mördern und Selbstmordattentätern zu benennen, und diese zu verurteilen“. Der Palästinensischen Autonomiebehörde sowie der PLO, der Fatah und der Hamas solle zudem die Einstellung aller Zahlungen in Aussicht gestellt werden, sofern diese Indoktrination nicht umgehend beendet werde, schreiben die Abgeordneten in ihrem dritten Antrag.
„Kinder lernen bereits im Vorschulalter, dass es höchstes Ziel und größte Ehre sei, im Kampf gegen die zionistischen Besatzer zu sterben. Sie lernen dies im Kinderprogramm des offiziellen Fernsehkanals der PA, in Sommercamps der PA und PLO, in Schulbüchern und anderen Unterrichtsmaterialien“, schreiben die Abgeordneten. „Dieses Streben nach Tod auf Allahs Weg ist das wirksamste Gift, das immer wieder neuen Judenhass produziert, weit über die Grenzen Israels hinaus“, heißt es im Antrag weiter. Es mache einen Frieden zwischen Israelis und Palästinensern unmöglich.
Anhand der hohen Zuwendungen an palästinensische Organisationen – in den Jahren 2021 und 2022 habe die Bundesregierung Zusagen in Höhe von 340 Millionen Euro gemacht – sei es naheliegend, dass diese Propaganda auch mit deutschem Steuergeld finanziert wird. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, alles zu unternehmen, diese Hasspropaganda zu beenden.“ (ahe/ste/11.10.2023)
Die AfD wird von 95% der Wähler aus Überzeugung gewählt. Bei Umfragen sind viele Befragte ´vorsichtig`. Für meine Meinung spricht die erhebliche Konstanz der AfD-Wählerschaft in Umfragen und die Steigerung der Stimmanteile bei freien, geheimen Wahlen über die statistische „Geringerhaltemöglichkeit“ bei Umfragen hinaus.
Wenn man von unvermeidlichen, immer und immer wieder in den Mainstreammedien wiederholten Sprachfigur „in Teilen rechtsextreme, rechtsradikale Partei“* absieht, ist die Analyse der FAZ in Ordnung.
Die in Teilen rechtsradikale Partei fährt ihre besten Wahlergebnisse außerhalb Ostdeutschlands ein. Zwei Punkte lassen besonders aufhorchen. Die Wahlanalyse. …
… Es sollte ein echter Stimmungstest zur Halbzeit der Ampelkoalition im Bund werden. Mag Deutschland zwar keine Zwischenwahlen wie in den Vereinigten Staaten haben, so konnte die Bundesrepublik zumindest einen Superwahltag erwarten. Immerhin waren in Bayern und Hessen am gleichen Tag fast ein Viertel aller Wahlberechtigten in Deutschland aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
Ein Privileg, von dem zuletzt immer weniger Bürger Gebrauch machen wollten. Bei den vergangenen zehn Landtagswahlen in Deutschland war die Wahlbeteiligung neun Mal gesunken. Einzige Ausnahme: die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021. Die fiel jedoch auf den gleichen Tag wie die Bundestagswahl. Und nun, im Herbst 2023, sinkt die Wahlbeteiligung auch in Hessen leicht, in Bayern hingegen steigt sie zum vierten Mal in Folge – möglicherweise auch dank der Polarisierung im Wahlkampf.
Schon als die ersten Prognosen über die Bildschirme flimmern, wird am Wahlabend klar, was viele befürchtet hatten: Es ist ein super Wahltag für die in Teilen rechtsradikale Partei AfD.
**Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Deutschland, Parteien AfD, Wahlen u.v.m.“ ist, zitieren wir den Text als PDF . Verweise und Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie FAZplus testen/abonnieren. Wir empfehlen FAZplus ausdrücklich: 30 % sparen & nur knapp 100€ im ersten Jahr zahlen.
Insgesamt minus zwölf Prozentpunkte in Hessen für SPD, Grüne und FDP, in Bayern steht die Kanzlerpartei bei unter zehn Prozent – das ist keine Watsch’n mehr, sondern eine Katastrophe.
Olaf Scholz ist seit Sonntag quasi ein Kanzler ohne Land!
… Klaus-Rüdiger Mai,Schriftsteller und Dramaturg, sowieUlrich Vosgerau, Rechtsanwalt und habilitierter Rechtswissenschaftler, diskutieren mitBurkhard Müller-Ullrichüber die hessische 9-Prozent-SPD, über die großartigen Ankündigungen der deutschen Regierung, den Migrantenstrom zu stoppen, und über die fortschreitenden Weimarer Verhältnisse, die sich in einer Folge von Attentaten auf führende AfD-Politiker und vor allem in den feixenden Reaktionen der Mainstreammedien zeigen.
Vielleicht war sie nie weg, aber sie hat sich verändert. Mit klammheimlicher Freude hatte ein anonymer linksextremer Autor einer Studentenzeitschrift in Göttingen auf die Nachricht von der Ermordung des deutschen Generalbundesanwalts Sigfried Buback reagiert. Buback, dessen Fahrer und ein weiterer Begleiter waren von den Weltverbesserern der „Rote Armee Fraktion“ auf offener Straße im Auto erschossen worden. Der sogenannte deutsche Herbst, der darauf folgte, ist jetzt 46 Jahre her. …
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Kommentar 6.10.2023 von Burkhardt Müller-Ulrich
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… Die Wendung von der klammheimlichen Freude ist in die politische Sprachgeschichte eingegangen als ein besonders beängstigendes Beispiel moralischer Verrohung. Das kaltblütige Richten über den Wert des Lebens anderer Menschen hatte in Deutschland bloß eine Generation vorher eine eschatologische Dimension erreicht – und jetzt tat die nächste Generation das Gleiche, nur etwas anders motiviert und organisiert.
In Deutschland wird seither bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf diesen historischen Horizont verwiesen. Keine Sonntagsrede ohne die gebetsmühlenmäßige Ansage: „gerade wir als Deutsche“. Ganz vorne stets dabei: Bundespräsident Steinmeier mit seiner linksextremen Vergangenheit, der als erster Mann im Staate gern Kampagne macht gegen eine einzige Partei, die AfD. Genauso wie sein Kampfkumpan im Süden Söder, der schon den Allmächtigen beschwor, die AfD bloß kleinzumachen, während der Allmächtige, statt einen Blitz auf den blasphemischen Bayern zu werfen, die AfD offenbar wachsen lässt.
Nun hat es vor dem Hintergrund höchst offizieller Aufrufe, die AfD und ihre Vertreter auf jede Weise zu bekämpfen, zwei erschreckende Vorfälle gegeben, über welche die Öffentlichkeit bislang erstaunlich wenig erfährt. Die beiden AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla wurden offensichtlich in zeitlichem Abstand und separat von Attentätern ins Visier genommen. Weidel wurde bereits Ende September an ihrem Schweizer Wohnsitz von der Schweizer Polizei aufgrund einer konkreten Gefahrenlage abgeholt und in Sicherheit gebracht. Die Politikerin hat darum kein Aufhebens gemacht, sie hat die Sache klugerweise nicht instrumentalisiert, sondern sich für ein paar Tage mit ihrer Familie nach Mallorca begeben.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast twitterte dazu: „Hat Alice Weidel das Sicherheitsproblem passend zur Wahl erfunden? Ich traue ihr ein solch perfides Schauspiel zu.“ Natürlich kann man unter politischen Gegnern mit Dreck werfen, so wie Künast das tut. Aber es bleibt Dreck, und jeder kann ihn sehen. Herbert Wehner sagte einst über seine Gegner: „Und wenn ich auf der Bahre liege, dann sagen die: Das ist auch nur Taktik, der hat sich den richtigen Moment ausgesucht.“
Die Vorstellung, daß sich Spezialeinheiten der Schweizer Polizei für einen gefakten Stunt einer deutschen Politikerin einspannen lassen, ist absurd und der Vorfall insgesamt ernster als Künasts Kopf zu fassen vermag – insbesondere in der Zusammenschau mit dem Attentat auf Tino Chrupalla. Dieses geschah – symbolträchtig genug – auf Söders Territorium. Noch nach 24 Stunden war nur bekannt, daß der AfD-Chef tätlich angegriffen und ihm mit einer Spritze eine unbekannte Flüssigkeit in den Oberarm injiziert worden war, worauf er kollabierte und notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ machte daraus folgenden Titel: „AfD-Parteichef Chrupalla verbringt die Nacht im Krankenhaus“. Und der linksextreme Thüringer Ministerpräsident Ramelow veröffentlichte eine Karikatur, die Folgendes zeigt: eine Biskuitrolle mit AfD-blauer Füllung, genannt „Opferrolle“. Wir schreiben den 6. Oktober 2023, und das ist das Wort eines deutschen Ministerpräsidenten zu einem bis dahin ungeklärten Anschlag auf Gesundheit oder sogar Leben eines führenden deutschen Politikers einer anderen, mit seiner nicht nur konkurrierenden, sondern sie weit überflügelnden Partei.
Im Windschatten solcher Zivilisationsbrüche, die über hinnehmbare Gehässigkeiten weit hinausgehen, fühlen sich die Medien, also unser eigener Berufsstand, ermuntert und ermächtigt, auf der Klaviatur von Hass und Hetze immer neue Weisen zu spielen, während sie auf den Pedalen unausgesetzt Demokratietöne trampeln. Als „Politschwindel“ und „Posse“ bezeichnet die SPD-Zeitung „Frankenpost“ das Drama um Weidel und ihre Familie. Ein Zyniker könnte sagen: Ein Land, das solche Journalisten hat, braucht keinen Söder mehr. Aber der Optimist denkt: Übermorgen ist Wahltag. Oder wie Franz Beckenbauer sagte: Schaun mer mal, dann sehn mer scho.