Alles wird besser, so der vorsichtige Tenor im ZDF-Talk bei Maybrit Illner. Aber warum eigentlich? Und droht jetzt neue Ungerechtigkeit durch die Lockerungen für Geimpfte? Die Ethikrat-Vorsitzende findet zumindest mahnende Worte.
Die Inzidenzen sinken vielerorts, Geimpfte und Genesene dürfen sich über wiedergewonnene Freiheiten freuen und im ganzen Land werden Pläne für Öffnungen geschmiedet – alles richtet sich auf bessere Zeiten ein. Und das nur wenige Wochen, nachdem die Intensivmediziner noch angesichts der Lage in den Kliniken Alarm schlugen und die Bundeskanzlerin die „Notbremse“ ziehen ließ.
Ist nun wirklich Besserung in Sicht? Und bringen die nächsten Wochen einen neuen Stresstest in Sachen Solidarität mit sich, sollten Geimpfte und Ungeimpfte ungleich behandelt werden?
Die Runde bei Maybrit Illner im ZDF war am Donnerstag von einem positiven Grundton getragen, der in der Corona-Talkarena schon lange nicht mehr so zu hören gewesen war. Gleichzeitig fielen aber auch mahnende Worte.
SARS-CoV-2 ist ein Erreger grippaler Infekte, der für Kinder und Jugendliche vollkommen harmlos ist. Nur ein kleiner Teil dieser Population entwickelt bei einer Infektion überhaupt Symptome. An der Infektion sterben nur Kinder, die angeborene oder erworbene Immundefekte haben und daher genauso gut an den zahlreichen anderen Viren, die den oberen Atemtrakt infizieren, sterben könnten. Seitdem die COVID-Pandemie (die eigentlich ein endemisches Geschehen ist) ausgerufen wurde, sind laut RKI in Deutschland gerade mal acht Kinder unter zehn Jahren und drei im Alter zwischen 10 und 19 Jahren “im Zusammenhang mit COVID” gestorben. Wie viele dieser 11 Patienten wirklich an COVID gestorben sind, geht aus den Daten nicht hervor.
Eine Betrachtung der Krankenakten würde sicherlich ein sehr differenziertes Bild ergeben. Auch Langzeitfolgen, deren Existenz selbst bei Erwachsenen nicht klinisch bewiesen ist, kommen bei Kindern nicht vor. Anderslautende Berichte sind eindeutig unwissenschaftlich und methodisch falsch. Ein klinischer Nachweis von “long COVID” bei Kindern und Jugendlichen fehlt. Das Syndrom „multisystem inflammatory syndrome in children” (multiples Entzündungssyndrom bei Kindern) im Zusammenhang mit COVID ist noch zu unerforscht, um abzugrenzen, ob es mit der Virusinfektion ursächlich zusammenhängt. Das ist allerdings nicht sonderlich wahrscheinlich; zudem ist das Syndrom sehr selten und nicht tödlich.
Insgesamt sind Kinder und Jugendliche von SARS-CoV-2 genauso betroffen wie von jedem anderen Schnupfenvirus.
Die Kinderimpfung
Daher ist eine Impfung von Kindern und Jugendlichen gegen SARS-CoV-2 zu ihrem Schutze sinnlos. Da diese Altersgruppe extrem schnell eine starke Herdenimmunität gegen den Erreger ausbildet und eine Impfung keinerlei Beitrag dazu leisten würde, die Verbreitung des Virus einzuschränken, gibt es keinerlei Grund, diese Populationsgruppe zu impfen. Dennoch wird die Impfung von Kindern und Jugendlichen nun massiv von Politikern gefordert. Auch Mediziner fordern die Zulassung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 für die Impfung chronisch kranker Kinder – ohne dies wissenschaftlich begründen zu können und ohne das Verhältnis von Nutzen und Risiko zu bedenken.
Vielmehr werden erstens viel zu hohe Prävalenzzahlen chronischer Krankheiten bei Kindern angegeben – in Deutschland sollen laut Dr. Thomas Fischbach, dem Präsidenten des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, „rund elf Prozent aller Mädchen und 16 Prozent aller Jungen unter 17 Jahren […] laut KiGGS-Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter einer chronischen Erkrankung” leiden, was offensichtlich echter Unsinn ist: Niemals sind ein Sechstel der Kinder in Deutschland chronisch krank, wenn man Kranksein sinnvoll definiert. Man sollte solche Studien nicht zitieren, da man sich dadurch als Arzt selbst unglaubwürdig macht. Zweitens sind auch chronisch kranke Kinder von COVID nicht bedroht, wie aus dem oben Gesagten hervorgeht; denn sonst hätten wir viel mehr schwere COVID-Verläufe bei Kindern. Die Forderung ist also irreführend. …
… Doch nachdem Pfizer/BioNTech Ende März Zwischenergebnisse ihrer Studien vorgelegt hatten, haben sie vor einigen Wochen die Notfallzulassung ihrer immunogenen Substanz BNT162b zur Impfung Jugendlicher der europäischen Arzneimittelbehörde EMA beantragt. Nun hat die EMA offiziell mit der beschleunigten Evaluation der Daten begonnen, es wird von einer Zulassung ausgegangen.
Was sagen die Daten, die wir bisher einsehen konnten? Wie Pfizer/BioNTech schon vor einem Monat berichteten, wurden 1.131 Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren geimpft, in der Kontrollgruppe waren 1.129 Teilnehmer. 18 der nicht Geimpften entwickelten eine SARS-CoV-2 Infektion, wobei wir nicht erfahren konnten, wie die Patienten charakterisiert wurden; es ist davon auszugehen, dass keines der Kinder ein COVID-Vollbild mit Pneumonie entwickelte, weil das fast nie vorkommt. Das allein zeigt schon, wie selten SARS-CoV-2 klinisch sichtbar wird.
Hingegen entwickelte keines der geimpften Kinder eine Infektion. Das bedeutet, dass man 61 Kinder impfen musste, um bei einem Kind eine milde Infektion (leichte Grippe, wie wir sie alle kennen: Husten, Schnupfen, leichtes Fieber, Glieder- und Kopfschmerzen) zu verhindern. Ob durch die Impfung die Kontagiosität verhindert wird, wissen wir nicht; es ist aber unwahrscheinlich. Bei Masern muss man je nach Status der Populationsimmunität nur 1–5 Kinder impfen, um eine starke Wirkung (vollständige Verhinderung der Masern und der Übertragung) zu bekommen.
Pfizer/BioNTech haben auch nicht getestet, ob neue Virusvarianten aus der Corona-Familie oder andere Grippeerreger nach der Impfung in den Kindern vorhanden sind. Das ist mit Sicherheit der Fall. Die gängigen Tests sind so veraltet, dass sie neue Corona-Varianten teilweise nicht mehr erfassen. Man impft gegen einen kaum noch vorhandenen von vielen Schnupfenerregern, was aber am Gesundheitszustand der Population nichts ändert, da alle anderen Erreger weiterhin vorhanden sind und auch keinen Schaden anrichten: Erkältungskrankheiten gehören zum Leben der Kinder. Daher ist die Impfung epidemiologisch vollkommen irrelevant und sinnlos.
Auf der Habenseite finden wir also eine sehr geringe Reduktion leichter Infektionssymptome bei einem von vielen Schnupfenviren. Was haben wir auf der Sollseite? Wir wissen es nicht. Der Impfstoff wurde laut Herstellerangaben akut gut vertragen.
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend derStatus quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschenwiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
… die Frau, welche Michael Schenk interviewt, ist eine Journalistin „alter Schule“. Sie ist sehr gut vorbereitet bei generell hohem Wissenstand. Sie lässt keine Haltung heraushängen, obwohl sie diese sicher hat. Frau Florin gestaltet ein höchst informatives Interview, welches die Hörer in der Sache wirklich weiterbringt. Hut ab!
Christiane Florin: Michael Schenk ist katholischer Priester, genauer gesagt: alt-katholischer Priester. Fünf Jahre lang war er römisch-katholischer Geistlicher, sogar Direktor des Zentrums für Berufungspastoral im Erzbistum Köln. 2002 wurde er wegen Ungehorsams suspendiert.
Und Michael Schenk ist Missbrauchsbetroffener. Er hat viele Jahre dafür gekämpft, dass es nicht bloß heißt: „Er bildet sich ein, Betroffener zu sein.“ Mehrere Priester hätten sich an ihm vergangen, als er ein kleines Kind war, so schildert er es. Zunächst wurde das als „Scheinerinnerungen“ abgetan. …
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Das außerordentlich gute Interview des Dlf mit Michael Schenk vom 3.5.2021
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… Der Strafrechtler Björn Gercke hat im Auftrag des Erzbistums Köln untersucht, ob Verantwortliche Pflichten verletzt haben im Umgang mit Missbrauchsbeschuldigungen. Mitte März wurde das Ergebnis veröffentlich. Michael Schenks Fall kommt im Gercke-Gutachten anonymisiert vor, einsortiert in die Kategorie, „Kurzdarstellung der Aktenvorgänge ohne oder mit nicht sicher festgestellten Pflichtverletzungen.“
Mit Michel Schenk habe ich am vergangenen Donnerstag über seine Geschichte und seine Gegenwart gesprochen. Ich habe ihn zunächst gefragt, was derzeit seine Aufgabe ist als alt-katholischer Priester.
Grüne Koalitionen im Südwesten: Viele tausend neue Windräder …
Gleichgültig, ob Grüne und CDU in Stuttgart oder SPD, Grüne und FDP wie in Mainz die Regierung bilden – es kommt dasselbe heraus: Mehr Windräder in den Wäldern, mehr Photozellen auf Dächern und sogar an den Fassaden von Altbauten.
Autos weg, Windräder her, Photovoltaikanlagen auf Dächer und Äcker. Die Koalitionsverträge der neuen alten Regierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz liegen jetzt auf dem Tisch und zeigen ein Ziel: Beide Bundesländer sollen »klimaneutral« werden – und das so schnell wie möglich.
Dazu ist mittlerweile offenbar fast jedes Mittel recht. Sowohl bei der Koalition von Grünen und CDU in Stuttgart als auch bei der von SPD, Grüne und FDP in Mainz kommt als zentrales Politikziel dasselbe heraus: Mehr Wald abholzen, um Windräder aufzustellen, und Photozellen auf die Dächer und an die Fassaden.
»Klimaneutral« ist das neue Lieblingswort der Koalitionäre in Stuttgart. 49 mal kommen Wörter mit »klimaneutral« in ihrem »Erneuerungsvertrag« für Baden-Württemberg mit dem rumpelnden Titel »Jetzt für Morgen« vor. In Baden-Württemberg, dem Geburtsland des Automobils, soll der Verbrenner so schnell wie möglich abgeschafft werden. Zwei Millionen Ladepunkte für Elektroautos sollen installiert werden; woher der Strom dafür kommen soll, steht nicht im Koalitionsvertrag.
Auf Kommunal- und Landstraßen soll eine Mautpflicht für LKW über 7,5 Tonnen eingeführt werden, Transportkosten werden damit noch weiter verteuert. Bisher werden Lastwagen auf Autobahnen und seit 2018 auch auf Bundesstraßen abkassiert. Das Abkassiermodell hat sich offenkundig bewährt.
… habe ich lange nach einem Wort gesucht, das die rein politischen Aktionen im Bereich der Coronaprävention treffend fasst. Ich verwende es nur exklusiv im Zusammenhang der Aktivitäten der Zero-Covid-Regierung unter Angela Merkel.
Verb: entleben (schwache Verbform). Bedeutung: Das Leben reduzieren, minimieren, verkleinern, im weitesten Sinne ausbluten. Das Leben im deutschen Staatsgebiet auf ein den Staatszielen dienliches Maß herunterfahren. NIemand kann wie Angela Merkel demotivieren, einschläfern, zerbürokratisieren, zerschwurbeln, herzlos vereinzeln und krank machen.
Lebensfreude und gehobener westlicher Lebensstil sind in einem rein utilitaristischen, asketischen, moralreinen Sauberstaat, so wie ihn sich viele erträumen, ja unnützer und schädlicher Schmuck. Wer sich entleben lässt, nützt. Der ist gut. Wer sich jahrelang mit dem Argument des Guten entleben ließ, verlangt zukünftig nach keinem Leben mehr.
So, als gäbe es einen autistischen Vampir, der nur nach totaler ewiger Macht strebt und zwar durch das Ausbluten der Bürger, der Demokratrie, der C-Parteien und der Institutionen.
Das gezielte Entleben erfüllt somit drei Voraussetzungen für transformatorische Pläne: Wenn die Politik die Bürger entlebt, dann handelt es sich um einen Vorgang, der
a) die Bürger einschläfert, sie entmündigt, sie in staatliche Abhängigkeit treibt, b) aus der aktuellen Coronalähmung den Übergang in eine neue Lähmung (z.B. Klimalockdowns) des Bürgers vorbereitet, c) den Bürgern Energie entzieht und damit die Macht der Politik und des Staates nährt.
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend derStatus quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschenwiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
… sind eine Existenzvoraussetzung für jede Demokratie. Ihre Beschränkung oder gar Abschaffung macht jedwede demokratische Legitimation unmöglich. In einem Land, dessen Grundgesetz in knapp drei Wochen 72 Jahre alt wird und eine freiheitlich-demokratische Ordnung festschreiben sollte, müsste es unnötig sein, einen Artikel über einen innenpolitischen Vorgang mit einer solchen Binsenweisheit zu beginnen. Doch die Regierenden bauen im Corona-Ausnahmezustand das Gemeinwesen gerade in einem atemnberaubenden Tempo um. Und da fallen viele bisherige Selbstverständlichkeiten, darunter die geheime Wahl.
Am 15. März hatte ich an dieser Stelle nach den Landtagswahlen Rheinland-Pfalz schon einen Abschied von der geheimen Wahl beklagt, weil dort zwei Drittel der Stimmen per Briefwahl abgegeben wurden. Jetzt steht möglicherweise im Juni die erste reine Briefwahl zu einem Landesparlament ins Haus. In Sachsen-Anhalt hatte der Landtag bereits im Herbst mit einer Regierungsmehrheit eilends das Wahlgesetz geändert, um die Wahllokale geschlossen halten und den Landtag ausschließlich per Post wählen lassen zu können. Dies solle geschehen, wenn die Gefahr der Verbreitung des Corona-Virus zu hoch für eine Durchführung der Landtagswahl sei. Dagegen hatten etliche Landtagsabgeordnete vor dem Landesverfassungsgericht geklagt, und an diesem Montag nun hat es sein Urteil verkündet.
Zum Beginn des Wochenendes klang eine Aussage der Landeswahlleiterin, zumindest nach Pressemeldungen, noch ein wenig beruhigend:
„Landeswahlleiterin Christa Dieckmann schloss bereits am Freitag eine reine Briefwahl bereits aus und verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden einer solchen Abstimmung. Zudem sieht sie die Wahllokale durch umfassende Hygienekonzepte gut vorbereitet und vertraut auf weiterhin sinkende Infektionszahlen.“
Öffnen noch Wahllokale?
Bedrohlich klingen die aktuellen Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt nicht. Am Montag galten 0,31 Prozent der Bewohner des Landes als SARS-CoV-2-Infizierte, wie absolute-zahlen.com aus offiziellen Daten errechnete. Vielleicht aber setzt durch das Verfassungsgerichtsurteil bei Frau Dieckmann ein Gesinnungswandel hinsichtlich der „verfassungsrechtlichen Hürden“ ein. Denn das Gericht in Dessau hält eine reine Briefwahl in einer Ausnahmesituation wie einer „pandemischen Notlage“ für verfassungsgemäß, obwohl sie keine geheime Wahl ist (Az LVG 5/21). Nun sprechen 0,31 Prozent Infizierte nicht unbedingt für eine pandemische Notlage, allerdings wird auch der gegenwärtige Ausnahmezustand mit der Existenz einer solchen Notlage begründet.
Das Landesverfassungsgericht sieht sehr wohl die Gefahr, dass eine reine Briefwahl die Absicherung des Wahlgeheimnisses und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl einschränkt. Im Gegensatz zum Wahllokal bleiben Wahlurne und Stimmauszählung dem Blick der Öffentlichkeit entzogen. Dies sei – so habe es vom Gericht geheißen – unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen jedoch zulässig. In einem solchen Fall seien „die Nachteile einer reinen Briefwahl unter den Bedingungen einer pandemischen Notlage durch die verfassungsrechtlichen Rechtsgüter der Allgemeinheit der Wahl, die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die zeitlichen Vorgaben der Landesverfassung für die Erneuerung der demokratischen Legitimation der öffentlichen Gewalt gerechtfertigt“, habe das Verfassungsgericht formuliert.
Geht es also am 6. Juni in Sachsen-Anhalt nicht nur um die Zusammensetzung eines neuen Landesparlaments, sondern auch um Leben und Tod? Wird die reine Briefwahl auf diesem Wege kommen, weil sie von Verfassungsrichtern zugelassen wurde? Oder gilt das Wort der Landeswahlleiterin noch und die Wahllokale öffnen?