…welche von der Ostbeauftragten der Bundesregierung,Iris Gleicke, in Auftrag gegeben wurde und auf den ersten Blick für viele Menschen mit Guten Gedankenunzureichend daherkam, bleibt weiter honoriert.
Die Vereinheitlichung der Schulbildung nimmt ihren verhängnisvollen Lauf:
Leidtragende sind ALLE Schüler.
Bericht lesen: Hier klicken
Die Begabten leiden an permanenter Unterforderung; die schwächeren Schüler an latenter Überforderung.
Warum glauben viele Menschen bloß, dass alle Menschen gleich = wirklich gleich, also nicht nur gleichberechtigt, seien und man sie nur gleich behandeln, erziehen, beschulen müsse, um allen das gleich Gute zukommen zu lassen.
Sind diese Leute – Eltern wie Politiker – mal von der Wickelkommode gefallen?
betreibt seit etlichen Jahren – auch schon lange vor seiner AfD-Mitgliedschaft – den Blog „Gegen den Strom“.
Der Blog ist ein feines Beispiel für die bereits lange gärende Unzufriedenheit bei realitätsnah denkenden Menschen.
Diese Unzufriedenheit hat sich schließlich in der AfD fokussiert und in dem Moment wahltechnisch ausgedehnt, als mit der legitimationslosen und ungesetzlichen (Dauer-) Grenzöffnung 2015 das (Gedulds)-Fass zum Überlaufen gebracht wurde.
Volker Zastrow, ein von mir in Sachen Gender-Mainstreaming geschätzter Autor, hatte in der FAZ nichts besseres zu tun, als die sich in der AfD sammelnden Bürger, die mit der Grenzaufgabe nicht einverstanden waren – und sind -, Ende 2015 beleglos zu verunglimpfen und in die völkische, und damit in die nationalsozialistische Ecke zu stellen.
Bernd Ulrich veröffentlichte einen Brief an Herrn Zastrow, dem ich uneingeschränkt zustimme:
Sehr verehrter Herr Zastrow,
ich bin so frei, Sie heute persönlich anzuschreiben. Ich nehme mir das Recht als FAZ-Abonnent, der Ihrem Blatt seit über vierzig Jahren die Treue gehalten hat. Auch die FAS habe ich vom ersten Ausgabetag an bezogen.
Üblicherweise gehört es zu meinem sonntäglichen Vergnügen, als erstes die FAS aus dem Briefkasten zu holen und aufzublättern. Heute hingegen hielt sich das Vergnügen in Grenzen. Genauer gesagt: Die Lektüre ihres Artikels hat mir gründlich den Frühstücksappetit verdorben. Und mir ist auch jetzt noch übel.
Denn was Sie heute in Ihrem Artikel über die AfD behaupten, geht an die Grenzen journalistischer Meinungsfreiheit. Nichts als Falschbehauptungen, Schmähungen und Unterstellungen. Die behauptete Nähe zum NS-Gedankengut ist ein Schlag unter die Gürtellinie und obendrein eine ganz üble Beleidigung. Gewalt? Waren Sie mal auf einer AfD-Veranstaltung? Gewalt geht ausschließlich von den Gegendemonstranten aus. Lesen Sie ruhig mal die entsprechenden Polizeiberichte. Völkisches Gedankengut? Den Beweis bleiben Sie schuldig, statt dessen Mutmaßungen. Und wenn Sie mal die Meinungsäußerungen eines einzelnen Wachmanns als stellvertretend für die AfD bezeichnen: Mit dem gleichen Recht könnte man von der Geisteshaltung der Hooligans auf die Gesamtheit aller Fußballfans schließen.
Nein, Herr Zastrow. Dieses Elaborat ist kein Ruhmesblatt. Es ist unter Ihrem Niveau und beleidigt den Intellekt ihrer Leserschaft. Bleiben wir ruhig mal bei dem „Völkischen Gedankengut“: Es ist allgemein bekannt, daß das Entstehen des Nationalismus in Europa (und nicht nur in Deutschland!) als Folge der Befreiungskriege auf die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zu verorten ist und nicht in der zweiten. „Die schwarze Milch des Antisemitismus“ als Folge völkischer Gedanken? Das klingt zwar schön nach Paul Celan, ist indessen schlichtweg Blödsinn und hat obendrein nichts, aber auch gar nichts mit der AfD zu tun. Aber wenn wir schon mal beim Thema sind: Antisemitismus gab es viel früher: Lesen sie ruhig mal die einschlägige Schrift von Martin Luther ober beschäftigen Sie sich, als ein Beispiel von vielen, mit der Darstellung der „Judensau“ an der Außenfassade des Regensburger Doms oder der Geschichte mittelalterlicher Pogrome. Nebenbei: Auch der Zionismus ist bei näherer Betrachtung nichts anderes als eine völkische Bewegung.
Vor einer Woche veröffentlichte die FAS die Ergebnisse einer FORSA-Umfrage unter der AfD-Anhängerschaft: Das Ergebnis: Überdurchschnittliche Bildung, überdurchschnittliches Einkommen, überdurchschnittliche Lebenserfahrung. Diese Attribuierung dürfte ziemlich deckungsgleich sein mit dem Profil ihrer langjährigen Abonnenten.
Herr Zastrow, wenn Sie etwas über die Basis der AfD erfahren wollen, dann stehe ich Ihnen bzw. Ihren Kollegen gerne als Gesprächspartner zur Verfügung. Zu meiner Person: Jahrgang 1950, Studium der Mathematik, Physik und Wirtschaftswissenschaften, Abschluss als Diplommathematiker, jahrzehntelange Berufspraxis und Führungserfahrung in internationalen Unternehmen der Informationsindustrie. AfD-Mitglied seit Juni 2013. Mit freundlichen Grüßen …
In den 70-er Jahren war an den Hochschulen die Debatte um das Imperative Mandat hochaktuell.
Können gewählte Vertreter einer Institution, eines Organs per Beschluss einer Vollversammlung verpflichtet werden, diesen Beschluss in der Institution, dem Organ umzusetzen?
Basisdemokraten setzten sich uneingeschränkt dafür ein. Andere sprachen sich für die Unabhängigkeit der Gewählten aus.
Das Thema ist heute in unserer verfassten Gesellschaft durch. Jede Institution, jede Partei kann abstimmen lassen so viel und so oft sie will.
Am Ende des Tages zählen die Ergebnisse, die in freier, geheimer Abstimmung/Wahl von den gewählten Abgeordneten erzielt werden.
Paradebeispiel ist das Scheitern vonHeide Simonis. Ein Abgeordneter hat ihr die Stimme verweigert. Obwohl vorher alles ausgekaspert war. Da blieb nach vier Wahlgängen nur die Frage: „Was wird aus mir?“ Antwort: Tanztante bei RTL.
Auch das Drama um Andrea Ypsilanti ist ein feines Beispiel für die Freiheit von Abgeordneten und Intreganz in der Politik. Lesen Sie hierzu unbedingt das Buch „Die Vier“ von Volker Zastrow.
Die Aufregung um irgendwelche Urwahlen, Mitgliederabstimmungen usw. ist vollkommen unnötig.
Lasst die Parteien alle Möglichkeiten nutzen, um Stimmungen zu eruieren, um die Meinung ihrer Mitglieder herauszubekommen.
Bindend ist dies alles nicht.
Aber gefährlich. Wenn denn die Abgeordneten/Delegierten anders entscheiden, als das Parteivolk, die Fraktion usw. dann, ja dann kann es zu erheblichen Verwerfungen kommen. Im Fall Heide Simonis verlor die SPD die Regierung in Schleswig-Holstein. In Hessen ebenso.
Man erinnere sich anRudolf Scharping. Er wurde per Urwahl gewählt und später vom Parteitag gestürzt. Nach flammender Rede Oskar Lafontaines.
Signifikanter Anstieg: Die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg identifizieren immer mehr Gefährder im Land. Von rund 60 noch vor ein paar Monaten sind es nunmehr derzeit 93. Einer der Gründe ist die rapide steigende Zahl der Ermittlungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. „Im letzten Jahr hat der Generalbundesanwalt 74 Verfahren an uns abgegeben, im Jahr davor waren es 18“, sagte die oberste Terrorfahnderin in Baden-Württemberg, Sandra Bischoff.
Solange wir diese Leute nicht konsequent abschieben – nachdem ihnen die deutsche Staatsangehärigkeit entzogen wurde – solange wird es immer schlimmer werden in Deutschland.
Man muss natürlich die Grenzen kontrollieren. Sonst sind die Leutchen ja direkt wieder da.
Sind Ansätze dazu in der Politik zu erkennen. Ich jedenfalls sehe keine.
Die Anschlagsgefahr ist nicht nur abstrakt. Sie steigt ganz konkret. Mit jedem zusätzlichen Gefährder.
Ok, die Grünen nicht. Deren Neuanfang ist allerdings noch nicht so richtig durchgestartet. Sehe ich immer noch Frau KGE mit ihren Statements, die mehr erschüttern, denn helfen. Zumindest geht es mir so.
Die Linken sind ohnehin im Dauerzerlegezustand.
Und die FDP, von der Partei höre ich im Moment so gut wie gar nichts. Besser nicht sagen, dann macht man auch nichts falsch.
Dafür aber umso mehr von SPD und CDU.
Die CSU wird ihr Fett bereits im Herbst abkriegen.
Die SPD steuert Richtung 15% Marke bei den Umfragen. Und auch die CDU wird nicht mehr lange jenseits der 30% liegen. Liegt sie eigentlich sowieso nicht, denn in dem Ergebnis über 30% sind ja immer die 5 bis 6% der CSU aus Bayern enthalten.
Dafür steigen die Ergebnisse der AfD. Umgekehrt proportional zur Berichterstattung über die Arbeit der Bundestagsfraktion. Da hört dann die Pflicht zur Berichterstattung der sogenannten Vierten Gewalt im Staate auf.
Warum das so ist, leuchtet ein. Eine ausführliche Berichterstattung würde die Ergebnisse der AfD in Höhen schnellen lassen, die nun aber wirklich zuviel des Guten, sorry, des Bösen wären. Also schweigt man besser.
Es sei denn, irgendein Schmutzwühler hat wieder etwas ausgegraben, was ohnehin niemanden interessiert. Das ist dann schon einen Bericht im Qualiätsmedium wert.
… wird über die AfD und deren Arbeit im Bundestag praktisch nicht berichtet.
Deshalb wird ab Morgen – Rosenmontag – jeden Tag um 14:00 Uhr ein Youtube-Video – nicht unbedingt nur aus dem Bundestag – auf diesem Blog erscheinen, welches Aussagen oder Reden von AfD-Politikern beinhaltet.
Als Zuckerl zu Beginn:
Der AfD – Beitrag zur aktuellen Stunde in Sachen Türkei-Einmarsch nach Syrien. Der Abgeordnete Petr Bystron hält seine erste Rede im Bundestag.
Alle grün-kursiven Zitate aus diesem Artikel: Hier klicken
[…] Auch künftig ist jede Zurückweisung von Schutzsuchenden ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Richtwert von 180.000 bis 220.000 erreicht oder schon weit überschritten ist. Forderungen der CSU und auch einiger CDU-Politiker nach einer Obergrenze, ab der weitere Schutzsuchende zurückgewiesen würden, waren schon im Migrationskompromiss der Union im Oktober beerdigt worden.
Ebenso die etwas gemäßigtere Forderung einzelner Unionspolitiker, die ab einer bestimmten Anzahl beispielsweise allein reisende Männer ohne Identitätsdokument oder solche aus bestimmten Staaten mit sehr niedriger Anerkennungsquote zurückweisen wollten.
Letztlich ist diese Entscheidung für eine potenziell unbegrenzte Zuwanderung von Schutzsuchenden eine politische. Sie wurde von der CDU-Führung und der SPD auf dem Höhepunkt der Migrationskrise aus Rücksichtnahme auf die Stabilität der EU getroffen, an der auch weiterhin nicht gerüttelt wird.
Quelle: Entwurf Koalitionsvertrag vom 7.2.2018, Seite 103 // Der komplette Entwurf: Hier klicken
Die rechtliche Seite der Offenen Grenze
Doch die juristische Begründung der Bundesregierung für diese weitreichende Entscheidung ist bis heute umstritten. Sie lautet kurz zusammengefasst: Nach dem Grund- und dem Asylgesetz sind Zurückweisungen von Schutzsuchenden zwar möglich, diese Paragrafen seien aber vom EU-Recht „überlagert“.
Konkret geht es um die Dublin-Verordnung: Diese interpretieren Bundesregierung und viele Juristen so, dass Deutschland jeden Schutzsuchenden erst einmal einreisen lassen muss, um zu prüfen, welcher Staat für ihn zuständig ist. In der Regel müsste das der Erstaufnahmestaat sein, falls die Dublin-Verordnung von allen Mitgliedstaaten weitgehend eingehalten würde.
Europäisches Parlament will Dublin-Verordnung abschaffen
Die sogenannte Dublin Verordnung, wonach das Land für das Asylverfahren verantwortlich ist, indem Flüchtlinge zuerst europäischen Boden betreten, soll abgeschafft werden. Länder wie Italien oder Griechenland sollen dadurch entlastet werden.
Praktisch reisen fast alle Schutzsuchenden aus dem Erstaufnahmestaat weiter, Deutschland prüft dann durch Gespräche und Fingerabdrücke, welche Route die Migranten genommen haben, und versucht gegebenenfalls, den Ankömmling in den zuständigen Staat zurückzubringen. Dagegen kann sich jedoch dieser Staat wehren und der Migrant klagen – mit dem bekannten Ergebnis, dass meist die Überstellung nicht klappt und die meisten einmal Eingereisten dauerhaft in Deutschland bleiben.
Gegen diese Auffassung der Bundesregierung, auf Zurückweisungen mit Rücksicht auf EU-Recht zu verzichten, wenden sich seit dem Höhepunkt der Migrationskrise bis heute namhafte Kritiker: vom ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, über den ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio bis zu renommierten Professoren für Ausländerecht.
Aus deren Ausführungen lassen sich schematisch drei juristische Argumentationslinien skizzieren, die allerdings in der Praxis immer gemischt und nicht in Reinform vertreten werden: Zum einen sei die Dublin-Verordnung nicht derart hoch anzusiedeln, dass sie deutsches Recht und das Grundgesetz überlagert, sprich aushebeln, dürfe. Laut der zweiten Begründung sei die Dublin-Verordnung als EU-Recht zwar höher anzusiedeln als nationale Gesetze, aber erlaube Zurückweisungen.
Zum Dritten sei die Dublin-Verordnung höher anzusiedeln als nationale Gesetze und verbiete Zurückweisung – aber wenn die Verordnung dauerhaft systematisch nicht funktioniere und von vielen Ländern missachtet werde, müsse sich Deutschland auch nicht mehr daran halten. Dann könne es wieder seine Gesetze anwenden.
Die Verwaltungsrichterin Nicola Haderlein vertritt in ihren einschlägigen Publikationen eine Mischform aus Argument zwei und drei. Im Gespräch mit WELT fasst sie zusammen: „Die Bundeskanzlerin vermittelt der Bevölkerung, sie müsse jeden Schutzsuchenden nach Deutschland einreisen lassen. Das Gegenteil entspricht geltendem europäischem und deutschem Recht.“
Das Konzept der sicheren Drittstaaten, von denen die Bundesrepublik ausnahmslos umgeben sei, führe dazu, dass allein die Durchreise durch einen solchen Drittstaat zur Einreiseverweigerung berechtigt. Dies folge aus Paragraf 18 des Asylgesetzes („Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“). Aus dessen Wortlaut ergebe sich nicht nur die Zulässigkeit der Zurückweisung an der Grenze und im grenznahen Raum, sondern sogar die Verpflichtung hierfür.
Kontrast zwischen Theorie und Praxis
Haderlein reagiert auf die Argumentationslinie der Bundesregierung: Zwar müsse Deutschland von der Einreiseverweigerung absehen, wenn es aufgrund von Rechtsvorschriften der EU zuständig werde (Paragraf 18 Absatz 4 des Asylgesetzes). Damit ist die Dublin-Verordnung gemeint. Doch die Einreise darf aus Haderleins Sicht verweigert werden, wenn Beweise oder Indizien dafür sprechen, dass „ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend, die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat“. Dann ist laut Artikel 13 der Dublin-Verordnung ein anderes Land zuständig.
Diese Voraussetzungen sind laut Haderlein, „bei allen an Deutschlands Grenzen ankommenden Schutzsuchenden offenkundig erfüllt“. Die „mutwillige Nichtanwendung“ der Dublin-Verpflichtungen durch mehrere Mitgliedstaaten könne und dürfe nicht „die rechtliche Zuständigkeit Deutschlands in all diesen Fällen begründen“, sagt Haderlein.
Der Konstanzer Ausländerrechtler Kay Hailbronner problematisiert hingegen im Gespräch mit WELT den Kontrast zwischen Theorie und Praxis des europäischen Asylrechts. In der Dublin-Verordnung sei zwar „nicht ausdrücklich ausgeführt, dass ein Staat ohne Prüfung zurückweisen darf“. Weil aber die „Mehrheit der Migranten ungeachtet der Zuständigkeitsregel weiterreisen“ und somit „die Ausnahme von der Regel zur Regel wurde“, habe „die Bundesregierung das Recht, von Zurückweisungen Gebrauch zu machen“.