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… zu „verfassungsfeindlichen Tendenzen in der Polizei“ (19/20063) hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, zu einer kontroversen Debatte im Bundestag geführt. Während die Unionsfraktion der Vorlage „sehr viel Misstrauen gegen die Polizei“ attestierte, wandten sich die Grünen dagegen, „jede Diskussion zum Thema mit dem pauschalen Vorwurf der Polizeifeindlichkeit abzuwürgen“.
Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Innenministerkonferenz einen statistischen Überblick über Vorkommnisse bei Polizeibehörden verschafft, die „auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen hindeuten könnten“.
In dem Grünen-Antrag (19/20063), der im Anschluss an den Innenausschuss überwiesen wurde, wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, eine wissenschaftliche Analyse „zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextremer und anderer verfassungsfeindlicher Einstellungen und Praktiken, wie Racial Profiling, in deutschen Polizeibehörden“ zu fördern oder durchzuführen. …
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Rede von Martin Hess, AfD
Martin Hess geht am Ende seiner Rede auch auf den unsäglichen Artikel der taz ein. Meine Meinung zum Artikel der taz: Hier klicken
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… Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz, 19/7928) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Zustimmung fand der Entwurf bei der Linksfraktion, die FDP enthielt sich. Der Innenausschuss hatte dazu sowie zu weiteren Oppositionsvorlagen eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20136).
Abgelehnt wurden auch drei Anträge der Linken und Grünen. Der Linken-Antrag mit dem Titel „Unabhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten“ (19/7119) fand bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen des übrigen Hauses keine Mehrheit. Die beiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)“ (19/7929) und „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BpolBeauftrG)“ (19/7930) wurden jeweils bei Enthaltung der FDP und Zustimmung der Linken von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Zum letztgenannten Antrag (19/79030) lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität vor (19/20129).
In der Debatte verwies Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) darauf, dass die Tötung des Afroamerikaners George Floyd eine weitweite Rassismus-Debatte ausgelöst habe. Dabei sei die Situation der deutschen Polizei nicht vergleichbar mit amerikanischen Verhältnissen, doch auch hierzulande müsse man sich noch intensiver mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen.
Wenn die Polizei ein Spiegelbild der Gesellschaft sei, gebe es auch bei ihr Fehlverhalten, Diskriminierung und Rassismus. Die Polizei sei aber „nicht irgendwer“. Sie übe das Gewaltmonopol im Inneren aus und dürfe in Grundrechte eingreifen. Die meisten Polizisten gingen mit diesen Befugnissen sehr verantwortungsvoll um, „aber jeder, der das nicht tut, ist einer zu viel“.
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) entgegnete, seine Fraktion habe ein „Grundvertrauen in die Polizeibeamtinnen und -beamte in diesem Land“. Er wies zugleich den Begriff „verfassungsfeindliche Tendenzen“ in der Polizei als „Unterstellung“ zurück. Solche Tendenzen sehe er nicht.
Zwar gebe es in der Polizei auch Extremisten und Rassisten „und auch Leute, die dort Unrecht tun“, und dies müsse konsequent aufgeklärt und klar geahndet werden. Gleichwohl habe die Polizei in Deutschland „kein Rassismus-Problem, und es gibt auch keinen latenten und strukturellen Rassismus in der Polizei“. Klar sei indes, dass unrechtmäßiges Verhalten und Extremismus in der Polizei verfolgt und rücksichtslos aufgeklärt werden müssten.
Martin Hess (AfD) sprach von einer „derzeit stattfindenden Rassismus-Kampagne gegen unsere Polizei“. Es gebe aber „kein strukturelles Rassismus-Problem bei der Polizei“. Grundlage ihres Einschreitens sei nicht die Hautfarbe oder Ethnie eines Menschen, sondern dessen Verhalten. Dies zeige sich auch in der Statistik. So habe es in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr bei 1,9 Millionen Polizeieinsätzen nur vier Beschwerden wegen ethnisch begründeter Diskriminierung oder Überprüfung gegeben.
Bei Fehlverhalten von Beamten seien Polizei und Gerichte in der Lage, dieses konsequent zu ahnden. Dazu brauche es weder einen Bundespolizeibeauftragten noch eine unabhängige Beschwerdestelle. Den Grünen gehe es aber darum, einen „generellen Rassismus-Verdacht“ gegen Polizisten zu erheben.
Susanne Mittag (SPD) betonte, dass es auch in Deutschland ein Rassismus-Problem gebe. „Auch hierzulande werden Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft und manche auch einfach nur wegen ihres Namens schlecht behandelt“, sagte sie. Diesem gesamtgesellschaftlichen Problem müsse man sich „im täglichen Leben, in der Wirtschaft, in Verbänden und natürlich auch im öffentlichen Dienst“ stellen.
Dabei sei „weder neu noch unerkannt“, dass ein gesellschaftliches Problem vor der Polizei und der Justiz nicht haltmache. Immer mehr Bundesländer hätten bereits Polizeibeauftragte unter verschiedenen Bezeichnungen eingesetzt. Mittag plädierte zugleich dafür, in einen Forschungsauftrag über den Umfang verfassungsfeindlicher Tendenzen den gesamten öffentlichen Dienst einzubeziehen.
Konstantin Kuhle (FDP) sagte, dass es natürlich Stellen geben müsse, an die man sich bei polizeilichem Fehlverhalten wenden könne. Dabei gebe es in Bund und Ländern bereits unterschiedliche Modelle von „Vertrauensstellen über Beschwerdestellen bis hin zu Polizeibeauftragten“.
Kuhle mahnte zudem, bei der Diskussion über Rassismus und Fehlverhalten nicht zu vergessen, dass man „abseits der täglichen Polizeiarbeit konkrete rechtsextremistische Umtriebe in unseren Sicherheitsbehörden“ habe, bei denen man dringend Aufarbeitung betreiben müsse. Der Fokus müsse auf diese einzelnen rechtsextremistischen Vorfälle gelegt werden, statt sich in einer Debatte über das Gros der Polizeibeamten zu verzetteln.
André Hahn (Die Linke) unterstrich, dass der weit überwiegende Teil der Polizisten in Deutschland seine Arbeit „gewissenhaft, professionell und kompetent“ erledige. Dennoch müsse man auch über die Fälle polizeilichen Fehlverhaltens sprechen, „weil es diese Fälle gibt und weil sie unzureichend aufgeklärt werden“.
Etwa 80 Prozent aller Fälle unverhältnismäßiger oder gar strafbarer Polizeigewalt würden gar nicht erst angezeigt. Dabei gehe es auch um ein „strukturelles Defizit in Teilen der Ermittlungsbehörden“. Deshalb wolle man mit der unabhängigen Beschwerdestelle einen Rahmen schaffen, um solche Fälle aufzuklären und möglichst zu verhindern. Das sei man den betroffenen Bürgern schuldig, müsse es aber auch im Interesse der großen Mehrheit der Polizisten tun.
Mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/7928) drangen die Grünen darauf, die Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages zu schaffen. Dadurch sollten Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle Missstände und Fehler anzusprechen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen.
Gleichzeitig werde „eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Fällen besonders geeignet erscheinen kann“. Aus Sicht der Bürger trete diese neue Möglichkeit ergänzend neben die Einleitung eines „nichttransparenten internen Ermittlungsverfahrens beziehungsweise eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens“.
Eine solche externe Stelle stärke als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der polizeilichen Arbeit, heißt es in der Vorlage weiter. Sie schütze die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, da sie Sachverhalte mit der notwendigen Sachkunde bewerten könne. Zugleich werde eine bessere parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Die Stelle sei „kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung“.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollte der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundeszollverwaltung und die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre sollte er dem Bundestag einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über „zentrale Forderungen hieraus“ erstatten.
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Linken (19/7119) eine unabhängige „Polizeibeschwerdestelle“ auf Bundesebene einrichten. Dazu sollte sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kompetenzen und Pflichten einer solchen Stelle festlegt. Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, sei „zentrales Gebot in einem Rechtsstaat“ und diene einem vertrauensvollen Verhältnis von Bürgern und der Polizei, schreibt die Fraktion. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnetem Ordnungshüter und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordere in besonderer Weise die Möglichkeit, Fehlverhalten und möglichen Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen anzuzeigen und überprüfen zu lassen.
„Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen“, heißt es in dem Antrag weiter. Nicht nur für Beschwerden von Bürgern, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig. Polizisten, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, sich jedoch „aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture‘ nicht an ihre Vorgesetzten wenden“, müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, außerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.
Die Polizeibeschwerdestelle muss dem Antrag zufolge unabhängig ermitteln können. Dazu sollte sie räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten. Die Mitarbeiter sollten in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen. Zudem sollte sie auch unabhängig von individuellen Beschwerden von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können, „die diskriminierendes oder unverhältnismäßiges Verhalten befördern“. Auch sollte sie „alle für die Überprüfung der Beschwerde notwendigen Befugnisse haben, was insbesondere Akteneinsichtsrechte, die Möglichkeit eigener Beweiserhebung, die Befragung von Zeugen umfasst“.
Wie die Fraktion weiter ausführt, sollten die Beschwerdeführer „in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden, um ihre Interessen im Prozess der Ermittlung zu berücksichtigen“. Hinsichtlich der Polizeibeschäftigten sollte die Beschwerdestelle auch unter Umgehung des Dienstweges informiert werden können. Ferner sollte ihre Arbeit „grundsätzlich in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen jährlich dem Parlament vorzulegenden Bericht“ öffentlich gemacht werden.
Die Grünen forderten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/7929), die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu erleichtern. Danach sollte die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, dass in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten „keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen“. Dazu sollte die Regierung eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren veranlassen oder einen Novellierungsentwurf zu bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorlegen.
Zur Begründung schrieb die Fraktion, dass Ermittlungen wegen des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens durch Polizeibeamte regelmäßig dadurch erschwert würden, dass „Kollegen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren, aber Kenntnisse von den Geschehnissen haben, sich im Fall einer nicht sofortigen Anzeige oder Aussage dem Verdacht aussetzen, eine Strafvereitelung begangen zu haben“. Diese Zeugen aus dem Kreis der Polizei seien dabei für die Aufklärung der Haupttat typischerweise so wichtig, dass die Ermittlungen ohne entsprechende Aussagen nur selten erfolgversprechend seien.
Daher erwiesen sich Ermittlungen gegen eben diese Beamten wegen des Verdachts einer Strafvereitelung regelmäßig nicht zuletzt aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts „als entscheidendes Hemmnis für die Aufklärungen entsprechender Haupttaten“, heißt es in der Vorlage weiter. Es erscheine im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten klarzustellen, „dass eine vorwerfbare Beeinträchtigung des staatlichen Strafanspruchs in der Regel erst dann vorliegt, wenn es zu einer zurechenbaren Verzögerung von mindestens drei Wochen gekommen ist“.
In ihrem zweiten abzustimmen Antrag (19/7930) wollten die Grünen die Geschäftsordnung des Bundestages ändern. Sie wollten einen neuen Abschnitt einfügen mit Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit des von der Fraktion geforderten Bundespolizeibeauftragten.
Unter anderem sollten Regelungen getroffen werden zur Überweisung von Berichten eines solchen Bundespolizeibeauftragten an den Innenausschuss sowie zu deren Beratung. (sto/18.06.2020)
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Virtuell, weil die Waffen niemals zum Einsatz kommen sollen. Ein potentieller Angreifer muss nur wissen, dass er das komplette Nachsehen (Totalzerstörung) hat, wenn er tatsächlich den Angriff wagen sollte.
Das nennt man …
Abschreckung hat bis heute gut funktioniert. Deshalb verwundert mich die Debatte, die der m. E. vollkommen unfähige Fraktionsvorsitzende der SPD losgetreten hat:
In der SPD ist ein Streit um die künftige Beteiligung Deutschlands an der atomaren Abschreckung der NATO entbrannt, der auf die Große Koalition überzugreifen droht. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte gefordert, die Stationierung aller US-Atomwaffen in Deutschland zu beenden. „Atomwaffen auf deutschem Gebiet erhöhen unsere Sicherheit nicht, im Gegenteil“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Mützenich begründete seinen Vorstoß mit der Unberechenbarkeit von US-Präsident Donald Trump. „Trumps Regierung hat verkündet, dass Atomwaffen nicht mehr nur der Abschreckung dienen, sondern Waffen sind, mit denen man Kriege führen kann.“ Das Eskalationsrisiko sei damit unüberschaubar geworden.
Unterstützung bekam Mützenich vom SPD-Vorsitzenden Norbert Walter-Borjans. „Ich vertrete eine klare Position gegen Stationierung, Verfügungsgewalt und erst recht gegen den Einsatz von Nuklearwaffen“, sagte der Parteichef der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS). Auch er sprach von einer „menschenverachtenden Waffengattung“ in Verbindung mit einem „unberechenbaren US-Präsidenten“.
[…]
Meine Meinung: Ahnungslose Schwachmaten in Reinkultur. Dass die Kaschperl Mützenich und Borjans noch Donald Trump (Krokodil) hervorzaubern, um ihn zu diskreditieren, wundert nun wirklich nicht, oder?
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Rolf Mützenich direkt: Hier klicken
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… gemacht zu haben. Dennoch warnt Vorstandschef Schierenbeck vor einer
riesigen Stromlücke in Deutschland. In den nächsten drei Jahren werde die Kapazität von mindestens sieben Großkraftwerken fehlen.
Uniper-Vorstandschef Andreas Schierenbeck will damit auch dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Klimaschutz nachkommen. Gleichwohl warnt er vor einer erheblichen „Stromlücke“ von bis zu sieben Gigawatt in Deutschland und steigenden Blackout-Gefahren: „Ich sehe derzeit keine energiepolitische Antwort darauf.“ […]
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Drei Kommentare zum Interview oben:
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… womöglich in Kooperation mit den Rechtsterroristen aus Chemnitz – haben die mittlerweile das Luftgewehr organisieren können? – und Marco A. mit den rechten Polizisten aus Frankfurt an den Rand des Umsturzes gebracht.
Zum Glück war die Staatssicherheit – Entschuldigung, falsch – waren die Sicherheitsbehörden akkurat zur Stelle und haben die beachtlich starke Gruppe aus 8 Regionen? zur Strecke gebracht.
MehrDer 13. Mann, ich glaube, er wird in bestimmten Kreisen ´Judas` genannt, wurde auf freien Fuß gesetzt.
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Hätte die Polizei in Dresden die so genannten „Gegendemonstranten“ nicht – wie immer – strikt von den Spaziergängern von Pegida getrennt, hätte es ganz sicher Mord & Totschlag gegeben. Das wären bürgerkriegsähnliche Zustände. Ausgelöst von entfesselten Linksradikalen.
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Der 200. Pegida-Spaziergang mit der Rede von Björn Höcke:
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Meine Ausführungen zu Pegida aus dem Jahr 2015: Hier klicken
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Alle Reden und Dokumente des Tagesordnungspunktes, sowie das grün-kursive Zitat: Hier klicken
Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hat in der vergangenen Woche für Aufregung gesorgt. Seit die bis dato nicht öffentliche Vorlage in den Medien kursiert, steht Ministerin Christine Lambrecht (SPD) im Kreuzfeuer der Kritik der Opposition. Die FDP beantragte am Mittwoch, 18. Dezember 2019, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Vorfahrt für Bürgerrechte und IT-Sicherheit – Passwörter müssen geheim bleiben“.
Vor allem an der geplanten Herausgabe von Passwörtern zur besseren Verfolgung von schweren Straftaten entzündete sich die Debatte. Nachdem Lambrecht zuvor bereits im Rechtsausschuss Rede und Antwort gestanden hatte, betonte sie in der Aktuellen Stunde, dass die Spirale von Hass und Gewalt gestoppt werden müsse und dass dafür die Mittel des Rechtsstaates konsequent genutzt werden müssten. Dies habe sie mit dem vorgelegten Entwurf klargemacht, der nunmehr an die Verbände und die Länder zur Stellungnahme übersandt werde.
Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit dürfe im Internet nicht gehetzt und gedroht werden, sagte Lambrecht. Es müsse endlich wieder gelten, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo das Strafrecht beginnt. Deshalb schlage sie eine Meldepflicht der Plattformbetreiber bei Meldungen von Usern über Posts mit Volksverhetzung oder Morddrohungen an das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Internet-Plattformen müssten in Zukunft, um Täter identifizieren zu können, IP-Adressen an das BKA weitergeben. Staatsanwaltschaften und Polizei könnten Lambrecht zufolge heute schon die Herausgabe von Bestandsdaten von den Plattformen verlangen. Dazu gehörten seit 2007 auch Passwörter. Die aktuelle Welle der Empörung sei daher unbegründet.
Sie wolle die geltende Regelung dahingehend präzisieren, sagte die Ministerin, dass die Staatsanwaltschaft in Zukunft nur im Einzelfall und nur mit schriftlichem Ersuchen die Befugnis bekommen soll, eine Datenherausgabe zu verlangen. Bei Passwörtern müsse zudem ein Richter sein Einverständnis geben. Es sei „glasklar“, dass die Passwortherausgabe, die jetzt so die Gemüter errege, unter dem Richtervorbehalt stehe. Auch werde unterstellt, dass Passwörter unverschlüsselt herausgegeben werden müssten. Sie halte jedoch an der Datenschutzgrundverordnung fest, so Lambrecht, wonach Diensteanbieter Passwörter verschlüsselt speichern müssen. Als Anwendungsbeispiel nannte sie Ermittlungen gegen Terrorverdächtige, wo die Chance bestehe, ein Passwort mit extrem hohen Aufwand zu entschlüsseln.
Zuvor hatte Stephan Thomae (FDP) erklärt, auch ein gutes Ziel heilige nicht jedes Mittel. Passwörter seien der „Generalschlüssel“ zum Leben eines Menschen. Er warf dem Justizministerium vor, es wolle mit der Passwortherausgabe „einen Schlüsseldienst installieren für diesen Generalschlüssel zu unserem Leben“. Der jetzt bekannt gewordene Entwurf setze die Schwelle für die Herausgabe von Passwörtern herab und enthalte eine ganz neue Qualität. Denn hinter dem Passwortschutz gebe es mehr Informationen, als sich durch Kommunikationsüberwachung und Wohnraumüberwachung herausfinden ließen.
Als „enttäuschende Entwicklung“ bezeichnete es Thomae, dass das Justizministerium, früher eine Bastion gegen ausufernde Überwachungsbefugnisse, in die Fußspur des Innenministeriums trete und sich anschicke, dieses rechts zu überholen. Das Justizministerium plane den großen Lauschangriff im Netz, vor dem die FDP schon immer gewarnt habe.
Carsten Müller (CDU/CSU) kritisierte die Spekulationen über einen Referentenentwurf, der noch gar nicht in der Welt sei. Er bekräftigte für die Union, dass die informationelle Selbstbestimmung als hohes Gut betrachtet werde.
Bereits in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebe es eine zutreffende und anspruchsvolle Regelung, die das Speichern von Passwörtern im Klartext für unzulässig erkläre.
Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Kampf gegen strafrechtlich relevante Hetze im Netz sei nur ein Deckmantel. Dieser Kampf sei richtig und wichtig.
Er frage sich aber, was die Passwörter von 82 Millionen Bürgern mit dem rechtsstaatlichen Kampf gegen diejenigen zu tun haben, die die Demokratie zersetzen wollen.
Niema Movassat (Die Linke) sprach von einem „Axtschlag gegen die Bürgerrechte“. Der Staat wolle offenbar das gesamte Online-Verhalten seiner Bürgers nachvollziehen.
Aber auch die Strafverfolgung rechtfertige es nicht, den gläsernen Bürger zu schaffen.
Joana Cotar (AfD) sagte, angesichts des Angriffs auf die Bürgerrechte sei der Richtervorbehalt eine „reine Beruhigungspille“.
Eigentliches Ziel sei, das Volk weiter einzuschüchtern.
Für die Sozialdemokraten hob Falko Mohrs (SPD) darauf ab, dass es im Interesse aller sei, dass der besondere Schutz, der bisher für Landes- und Bundespolitikerinnen und -politiker gegolten habe, auch für alle Ehrenamtlichen gelten müsse, die vor Ort Kommunalpolitik machen.
Jene, die vor Ort Hass und Hetze auch online ausgesetzt seien, müssten geschützt werden. Das mache der Entwurf, indem die Ehrenamtlichen mit in den Blick genommen worden seien. (mwo/eis/19.12.2019)
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Die Debatte über den Einzelplan 04 des Bundeshaushaltes
Mehrist regelmäßig der Höhepunkt einer jeden Haushaltswoche des Bundestages. Nicht wegen der Einzelposten dieses Einzelplans, sondern wegen der großen politischen Fragen, die in der Regel in dieser auch als Generaldebatte bezeichneten Aussprache diskutiert werden. So war es auch am Mittwoch, 11. September 2019. Und wer die politische Agenda der vergangenen Monate etwas verfolgt hat, den dürfte es wenig überraschen, dass das Thema Klimaschutz eine dominante Rolle in der Debatte spielte. Kaum ein Redner oder eine Rednerin, der oder die nicht darauf einging.
Außerdem schafften es in die Top-Ten-Liste der Themen auch noch: die Steuerpolitik, die angespannte internationale Weltlage mit dem Handelskonflikt zwischen China und den USA, die Digitalisierung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und der technische Fortschritt insgesamt. Es war ein thematischer Rundumschlag, abhängig von den Fraktionszugehörigkeiten mit unterschiedlichen Gewichtungen: So spielte erwartungsgemäß das Thema Zuwanderung bei der AfD, das Thema Steuern bei der FDP oder das Thema Armutsbekämpfung bei den Linken eine große Rolle. Die Grünen versuchten, ihre Rolle als wahre Klimaschutz-Partei zu untermauern, und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) legte einen Schwerpunkt darauf, erneut den Multilateralismus als Wertefundament der EU zu verteidigen. […] Quelle: Hier klicken mit allen Reden und Dokumenten
Alice Weidel eröffnet die Debatte:
Eine feine Analyse der Debatte liefert Alexander Wallasch:
[…] Vor der Erklärung der Bundeskanzlerin darf programmgemäß die Oppositionsführerin Alice Weidel von der AfD ans Pult. Wie lange noch, möchte man fragen, wird dieses Ritual beibehalten, wann wird die Geschäftsordnung geändert? Viele Abgeordnete der Regierungsfraktionen und der sie still mittragenden Scheinopposition werden sich das wünschen. Der Oppositionsführer ist ja im demokratischen System die jederzeit bereitstehende Alternative zur Regierung. Jedenfalls bis die Alternative Alternative wurde. Bezeichnend, dass beispielsweise die Welt über Merkels Rede berichtet und auch Christian Lindner (FDP) dazu nimmt – aber nicht die erste Rednerin. Mit solcher Medienlandschaft ist Regierung schön. Man muss Weidel bescheinigen: Sie wird den Erwartungen ihrer Anhängerschaft mehr als gerecht. Ihr Beitrag hat an Schärfe in der Sache gegenüber vorhergehenden noch einmal deutlich zugelegt. Das wird man ihr in Kommentaren wiederum vorwerfen, denn längst ist Erwartung, dass der Bundestag keine Parteien mehr kennen möge, sondern nur Merkel-Enthusiasten. Die Wahlerfolge im Osten haben bei Weidel offensichtlich die zweite Faust aus der Tasche gezogen. Das muss weh tun, wass die Parlamentarier der etablierten Parteien in diesen langen Weidel-Minuten durchleben müssen, solange, bis endlich ihre Kanzlerin ans Pult treten darf – quasi als Höhepunkt einer Haushaltswoche im Bundestag, wo die Ressorts ihre Budgets dem Bundestag gegenüber erklären müssen. […]
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Rede Alexander Gauland: Hier klicken
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… Baden-Württembergs hat eine Studie zur …
… in Auftrag gegeben.
MehrDie Schlussfolgerung, die das Ministerium aus der Studie zieht, erinnert nicht nur ein wenig an Norbert Blüms „Die Rente ist sicher“.
Genau wie Blüms Spruch dient die Überschrift der Pressemitteilung des Ministeriums der Sedierung, der Verdummung, der Täuschung der Bevölkerung.
Grün-kursive Zitate & komplette Pressemitteilung lesen: Hier klicken
Nach einer neuen Studie ist die Stromversorgung im Land bis zum Jahr 2025 gewährleistet. Für die Zeit danach müssen aus Sicht von Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller schon heute der Ausbau der Netze und der Erneuerbaren weiter vorangetrieben werden.
[…]
„DLR, IFK und IER gehen für alle betrachteten Szenarien und Varianten davon aus, dass im Jahr 2025 für die Deckung der Nachfrage ausreichende Erzeugungskapazitäten vorhanden sind“, kommentierte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller die Ergebnisse der Studie. „Süddeutschland wird jedoch in Zukunft zunehmend auf Stromimporte aus dem Norden oder den Nachbarländern angewiesen sein. Damit ist klar, dass wir dem Ausbau der Übertragungsnetze auch weiterhin größte Bedeutung beimessen müssen.“ Auch die verschiedenen Reserveinstrumente seien notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, so der Minister.
Das passt irgendwie nicht zur Schlagzeile der Pressemitteilung. Denn wenn Deutschland in seinem Süden zumindest zeitweise nicht genügend Strom zur Verfügung hat, um den Bedarf zu decken, weshalb sollte das benachbarte Ausland zusätzlich zu dem Strom, den es selber benötigt, den Strom produzieren, den Deutschland zwecks Bedarfsdeckung benötigt?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass besonders in der kalten, dunklen Jahreszeit – man nennt es trotz Klimawandels immer noch Winter – zu Strombedarfsspitzen überall in Europa kommt. Einer Zeit, in der die Sonne auch nur tagsüber scheint, und sich starke Windstromerzeugung mit wirklichen Windstromerzeugungs – Flauten abwechselt, wie das Schaubild rechts oben eindrucksvoll belegt.
In genau solch einer Zeit warten unsere europäischen Nachbarn nur darauf, dem großen Deutschland, das so vorbildlich den Atom- und Kohleausstieg betreibt, das die Energiewende veranstaltet „… um zu zeigen, dass es geht!“, mit Atom- und Kohlestrom ´auszuhelfen`. Oder glaubt irgendjemand, es wäre Wind-, Sonnenstrom, der da geliefert würde. Denjenigen nenne ich reichlich naiv.
Was für eine verlogene und heuchlerische Politikerkaste geht im heutigen Deutschland zu Werke. Mit eine Chuzpe, nein, ich behaupte, es ist ideologisch-hirnverbrannte Blödheit plus Großopportunismus, die ihresgleichen sucht.
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Die Studie – gesamt und Auszüge – möchte ich Ihnen selbstverständlich nicht vorenthalten:
[…] Im Ergebnis zeigt sich, dass in Süddeutschland bei einer autarken Betrachtung bereits heute eine negative Leistungsbilanz von 9,1 GW besteht. Süddeutschland ist somit bereits heute (und auch schon in der Vergangenheit) von Importen aus Norddeutschland oder den Nachbarländern abhängig. Dabei ist die heute verfügbare Leistung aus der Netzreserve nicht berücksichtigt. Wird die gesicherte Leistung der Netzreserve in die Leistungsbilanz einbezogen,so verringert sich das Leistungsdefizit in Süddeutschland auf 3,3 GW.
Ab 2019 wäre auch mithilfe von Stromimporten aus Norddeutschland alleine eine Lastdeckung nicht mehr möglich. Wenn entsprechende Importe aus dem benachbarten Ausland nicht verfügbar sind, müsste dann zusätzlich die Kapazitätsreserve von 2 GW eingesetzt und die Sicherheitsbereitschaft von 2,7 GW aus dem Norden importiert werden.
Ab 2020 werden selbst diese Leistungen nicht mehr zur Sicherstellung der Versorgungsicherheit in Süddeutschland ausreichen. Wäre eine Netzreserve in heutiger Höhe weiterhin vorhanden, könnte sie eingesetzt werden, um diese Leistungslücke zu schließen, auch wenn es nicht dem Zweck der
Netzreserve entspricht. Ein Einsatz von Netzreserve als Kapazitätsreserveleistung wäre sogar früher notwendig, sollte die dafür angedachte Kapazitätsreserve erst mit Verzögerung zur Verfügung stehen. Süddeutschland würde ab 2023 vollständig seine Autarkie verlieren, da ab
dann in beiden Szenarien die Stromimporte aus Norddeutschland und der Einsatz der angenommenen verfügbaren Reservekapazitäten nicht mehr ausreichen würden, das Leistungsdefizit zu beheben, die Importe aus dem benachbarten Ausland werden notwendig sein. Das Leistungsdefizit in Süddeutschland unter Berücksichtigung von möglichen Importen aus Norddeutschland steigt für den angenommenen beschleunigten Kohleausstieg bis 2025 bis auf Versorgungssicherheit in Süddeutschland bis 16 GW an, die dann entweder durch entsprechende Reserven oder durch Importe aus dem benachbarten Ausland zu decken wären. Entsprechend (NEP 2015) wären hierfür mit 17,2 GW ausreichend Übertragungskapazitäten (NTC) vorhanden.
Ähnliche Rückschlüsse lassen sich aus den statischen Leistungsbilanzen für Gesamtdeutschland ziehen. Ab 2019 wird die Kapazitätsreserve von 2 GW und die Sicherheitsbereitschaft von 2,7 GW zur gesicherten Leistungsdeckung, und ab 2020 zusätzlich die Netzreserve (6,9 GW) in heutiger Höhe gemeinsam benötigt, um das Bilanzdefizit ausgleichen zu können. Auch hier hätte eine verzögerte Verfügbarkeit der Kapazitätsreserve zur Folge, dass die Netzreserve zur Lastdeckung zweckentfremdet herangezogen werden müsste. Deutschland müsste seine Last in kritischen Situationen ab 2023 mit Hilfe von Importen decken. Verfügbare Übertragungskapazitäten zu den Nachbarländern sind ausreichend vorhanden. Entsprechend der getroffenen Annahmen zum Kraftwerkspark in den betrachteten Ländern wäre dort auch ausreichend freie Erzeugungskapazität vorhanden. Ob diese Erzeugungskapazität der Nachbarländer im Betrachtungsraum Deutschland für den Import zur Verfügung steht, wurde im Rahmen der statischen Leistungsbilanz nicht untersucht. […]
Der letzte Satz ist entscheidend. Im Rahmen der Studie ist er der wissenschaftlichen Lauterkeit geschuldet.
Im Wissen um diesen Sachverhalt als verantwortliches Ministeriums, als verantwortlicher Minister die Schlussfolgerung …
… zu ziehen, ist nicht nur Volksverdummung. Es ist …
Minister Untersteller:
Zurücktreten: Sofort!!
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Woher kommt der Strom? Hier klicken
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