12 rechtsextreme Terroristenanwärter haben Deutschland …
… womöglich in Kooperation mit den Rechtsterroristen aus Chemnitz – haben die mittlerweile das Luftgewehr organisieren können? – und Marco A. mit den rechten Polizisten aus Frankfurt an den Rand des Umsturzes gebracht.
Zum Glück war die Staatssicherheit – Entschuldigung, falsch – waren die Sicherheitsbehörden akkurat zur Stelle und haben die beachtlich starke Gruppe aus 8 Regionen? zur Strecke gebracht.
Der 13. Mann, ich glaube, er wird in bestimmten Kreisen ´Judas` genannt, wurde auf freien Fuß gesetzt.
Hätte die Polizei in Dresden die so genannten „Gegendemonstranten“ nicht – wie immer – strikt von den Spaziergängern von Pegida getrennt, hätte es ganz sicher Mord & Totschlag gegeben. Das wären bürgerkriegsähnliche Zustände. Ausgelöst von entfesselten Linksradikalen.
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Der 200. Pegida-Spaziergang mit der Rede von Björn Höcke:
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Die Staatsanwalt hatte zweieinhalb Jahre [!!] für den Verursacher eines Unfalls mit fünf Toten gefordert. Urteil hinter verschlossenen Türen.
VON MARLON GEGO UND CHRISTOPH PAULI
AACHEN/STOLBERG Der Unfallverursacher Marvin H. ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied am Mittwoch das Amtsgericht Aachen. Der 22-Jährige hatte kurz vor Weihnachten 2018 auf einer Landstraße zwischen Stolberg und Aachen einen Unfall verursacht, bei dem fünf Menschen starben.
Das Urteil des Jugendschöffengerichts wurde hinter verschlossenen Türen verkündet. Die Öffentlichkeit war von Richterin Katrin Thierau-Haase für die Dauer des Prozesses ausgeschlossen worden. Ihre mehr als einstündige Begründung gab später Gisbert Fuchs, der Direktor des Amtsgerichts, „rudimentär“ wieder, wie er sagte. Danach hat das Jugendschöffengericht Marvin H. wegen der fahrlässigen Tötung von fünf Personen, der Körperverletzung einer weiteren jungen Frau und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt. Das Gericht ging anhand des Unfall-Gutachtens davon aus, dass der Angeklagte am Unfallort mindestens 120 Stundenkilometer in einer unübersichtlichen Zone gefahren war, in der nur 70 erlaubt sind. Keine Zweifel bestanden auch daran, dass Marvin H. auf die Gegenfahrbahn gerast war, um eine Radaranlage zu umfahren. Das Gericht erkannte zwar keine „schädliche Neigung“ beim Angeklagten, verhängte aber eine Gefängnisstrafe „wegen der besonderen Schwere der Schuld“, sagte Fuchs.
Das Gericht wendete das Jugendstrafrecht an, das eher erzieherisch angelegt ist und jugendlichen Tätern eine Perspektive bieten soll. Deswegen ist der Strafrahmen deutlich geringer als im Erwachsenenstrafrecht. Oberstaatsanwalt Wilhelm Muckel hatte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Anträge der fünf Nebenkläger wurden nicht bekannt. Die Anwälte äußerten sich auch am Ende des Verfahrens nicht.
Marvin H. hatte im Verfahren die Tat eingeräumt, aber ansonsten Gedächtnislücken geltend gemacht. Sein Verteidiger Osama Momen hatte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe gefordert. Ob er Berufung einlegt, will er mit seinem Mandanten in den nächsten Tagen entscheiden. Vorerst hat das Urteil noch keine Rechtskraft.
Im Urteil für Marvin H. ist auch eine Führerscheinsperre von drei Jahren festgehalten. Die Fahrerlaubnis des angehenden Mechatronikers war nach dem Unfall ohnehin eingezogen worden. Ob er nach einer möglichen Haftstrafe überhaupt noch einmal ein Auto fahren darf, entscheidet dann das Straßenverkehrsamt.
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Die Leserbriefe sprechen eine deutliche Sprache. Ein Beispiel:
Markus Timmermanns aus Aachen meint zu dem Urteil gegen Marvin H.:
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Prinzipiell einmal ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum im Prozess um den Todesfahrer Marvin H. überhaupt nach Jugendstrafrecht gerichtet wurde, obwohl auch das Erwachsenenstrafrecht hätte in Anwendung gebracht werden können.
Dann ergeht ein Urteil im Namen des Volkes, welches alle diejenigen, die ihre Familienmitglieder und Angehörigen auf tragischste Art und Weise aufgrund der Tat von Herrn H. verloren haben, zweifeln lassen muss, dass es überhaupt eine Art Gerechtigkeit gibt, welche durch bloßen Menschenverstand und Gerechtigkeitssinn nachvollziehbar wäre. Ich bin fassungslos darüber, dass nun auch noch der Verteidiger von Herrn H. ausführt, dass sein Mandant, der sein Gesicht hinter der werbewirksam beklebten Aktenmappe der Kanzlei des Verteidigers verstecken durfte, an psychischen Problemen leidet – und aufgrund des gefällten Urteils auch noch in Berufung gehen würde. Fünf tote Menschen, 3,5 Jahre Jugendhaft, Führerscheinentzug für kurze Zeit: Wo ist hier der Staatsanwalt, der aufgrund dieses Urteils in Berufung geht? (Anm. d. Red.: Der Staatsanwalt hatte sogar eine niedrigere Strafe gefordert.)
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Die Ausführungen von …
… Prof. Dr. Thomas Fischer, Jahrgang 1953, ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D. Er war vier Jahre lang Vorsitzender des 2. Strafsenats, der über fast alle Revisionen gegen Urteile entschieden hat, die vorher am Landgericht Aachen gefällt wurden. Er ist Verfasser des bekanntesten Kommentars zum Strafgesetzbuch, Schriftsteller und Kolumnist unter anderem bei „Spiegel Online“. Er lebt in Baden-Baden.
… und Bodo Ramelow die vier benötigten Stimmen zur Wahl des
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Ministerpräsidenten gibt, ist sie tot. Es wäre der Sargdeckel auf eine blamable Performance, die ihren Anfang nahm im zappeligen Wahlkampf, aber desaströs war im Umgang mit einem schwierigen Ergebnis nach der Wahl.
Da hätte sich Mike Mohring einfach zurücklehnen können, zumindest ganz kurz, und sagen: Liebe Linke, sonst auch nicht gerade zimperlich, wenn es um Lagerwahlkampf, Ausgrenzung und Denunziation der bürgerlichen Mitte geht: Bitte, das ist euer Ding. Organisiert euch eine Mehrheit. Wir haben damit ziemlich wenig zu tun. […]
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Februar 2020, …
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… eine halbe Stunde lang über den zwölften Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz (CDU), mit dem Titel „Deutschland kann Integration: Potenziale fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken“ (19/15740) debattiert. Im Anschluss wurde der Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Zwölfter Migrationsbericht
Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat jeder vierte Mensch in Deutschland einen Migrationshintergrund. Eine Person hat laut Bericht „einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“. Im Jahr 2017 hatten demnach laut Vorlage von den insgesamt 81,7 Millionen Menschen in der Bundesrepublik 19,3 Millionen oder 23,6 Prozent einen Migrationshintergrund.
13,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund sind den Angaben zufolge selbst eingewandert, während 6,1 Millionen in Deutschland geboren sind und daher keine eigene Migrationserfahrung haben. 9,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (zwölf Prozent der Gesamtbevölkerung) waren laut Bericht im Jahr 2017 deutsche Staatsangehörige und 9,4 Millionen (11,5 Prozent der Gesamtbevölkerung) besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit. „Von den 9,8 Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund besaßen im Jahr 2017 1,6 Millionen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit“, heißt es in dem Bericht. (sto/13.02.2020)
Dr. Curio (AfD) zum Integrationsbericht der Bundesregierung:
Nun werden doch Schiffe und Flugzeuge den Mittelmeerraum überwachen. Allerdings weit weg von den Schlepperrouten: Hier klicken
Schaun ´mer mal!
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Die Bundesregierung will im Zuge der Libyen-Krise …
… wieder EU-Schiffe ins Mittelmeer schicken – die dann auch Migranten retten
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müssten. Der Vorstoß dürfte nun scheitern. Parallel könnte ein neues Urteil Europas Migrationspolitik revolutionieren.
Die Europäer machen Ernst: Am Montag werden die EU-Außenminister bei einem Treffen in Brüssel nach WELT-Informationen die EU-Marinemission „Sophia“, die zwischen 2015 und 2019 rund 50.000 Menschen im Mittelmeer gerettet hat, endgültig beerdigen. Staatliche Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird dann in absehbarer Zukunft nur noch auf Sparflamme stattfinden – im Rahmen der Mini-Operationen „Poseidon“ und „Themis“. Das haben insbesondere Österreich und Ungarn durchgesetzt. Beide Länder fürchten, die mit „Sophia“ verbundene Seenotrettung würde neue Migrantenströme anlocken und kriminellen Schleuserbanden in die Hände spielen. […]
… fordert eine längerfristige Regelung für die Landesregierung. Partei- und Fraktionschef Mohring sagte in Erfurt, der Vorschlag des Linken-Politikers Ramelow für eine Übergangsregierung von nur 70 Tagen greife zu kurz. Stattdessen müsse es eine Regierung geben, die vollständig besetzt und parteiübergreifend von berufenen Experten gestellt werde.
Diese müsse einen Landeshaushalt für 2021 aufstellen und vom Landtag verabschieden lassen. Danach könne alles Weitere folgen, auch Neuwahlen, so Mohring.
Die übrigen Parteien in Thüringen hatten zuvor mitgeteilt, sie wären mit einer solchen Lösung einverstanden. Linke, SPD und Grüne begrüßten den Vorschlag, dass die frühere Ministerpräsidentin Lieberknecht von der CDU die Regierung bis zu den Neuwahlen leiten solle. Grünen-Fraktionschef Adams sagte dem MDR, auf diese Weise könne die Regierungskrise beendet werden. SPD-Landeschef Tiefensee betonte im Deutschlandfunk, durch Neuwahlen könne es wieder stabile Verhältnisse geben. Deshalb sei seine Partei dafür. Auch die AfD-Fraktion signalisierte, dass sie sich einer Neuwahl in Thüringen nicht verschließen wolle.