Auf dem Bundesparteitag der Alternative für Deutschland in Dresden haben die Delegierten eine Corona-Resolution beschlossen. Mit den verabschiedeten Maßnahmen zeigt die AfD einen …
… Weg zurück in die Normalität auf.
Die AfD fordert die Bundes- und Landesregierungen in der Resolution konkret zu folgenden Maßnahmen auf:
einen breiten wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs zuzulassen und dabei auch renommierte Wissenschaftler mit abweichender Meinung zum Umgang mit der derzeitigen Situation gleichwertig zu Wort kommen zu lassen. Gelegenheit dazu gäbe ein unabhängiges Expertengremium, in dem nicht nur Virologen und Epidemiologen, sondern auch Psychologen, Soziologen, Ökonomen und Verfassungsrechtler vertreten sind und auch gehört werden müssten.
2.
zu seit Jahrzehnten bewährten Diagnosemethoden zurückzukehren, die eine Anamnese des Patienten mit einschließt. Der PCR-Test allein ist nicht geeignet, um eine Infektion sicher nachzuweisen. Täglich veröffentlichte Infektionszahlen dürfen deshalb nicht mehr ausschließlich auf Labordiagnostik beruhen.
3.
reelle und für die Bevölkerung wichtige und nachvollziehbare Verhältnismäßigkeiten herzustellen, z.B. die Zahl der aktuell Erkrankten der Zahl der nicht betroffenen Gesamtbevölkerung gegenüber zu stellen. Derzeit leiden 99,82% der Bevölkerung unter den verordneten Maßnahmen aufgrund nur 0,18% positiv Getesteten.
4.
hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Gefahren und Langzeitfolgen der ungewöhnlich schnell zugelassenen, erstmalig auf mRNA basierenden, Impfstoffe die Bevölkerung keinerlei Risiken auszusetzen. Die Meldungen über alarmierend hohe Nebenwirkungen aus verschiedenen Ländern müssen ernst genommen werden, die auffällig vielen Corona-Ausbrüche und erhöhten Sterberaten nach Impfungen in Heimen untersucht werden. Die Bevölkerung ist über bestehende Risiken transparent und unvoreingenommen aufzuklären.
5.
jedweden, auch indirekten, Zwang zur Durchführung von Tests, Impfungen u.a. durch Einführung sogenannter Schnelltest- Apps und des grünen Impfpasses, sowie Benachteiligungen für Maskenbefreite zu unterlassen. Die grundgesetzlich garantierten Rechte auf Menschenwürde und auf körperliche Unversehrtheit sind zu bewahren und zu schützen, den Ärzten das Recht auf freie Ausübung ihres Berufes nach ihrem Gewissen weiterhin zu ermöglichen und zu gewährleisten.
6.
Kinder als Corona-Maßnahmenopfer besonders ins Blickfeld zu nehmen. Laut der Bundes Psychotherapeuten Kammer leiden weit über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland unter dem erneuten Lockdown während der zweiten Coronawelle. Fast jedes dritte Kind ist momentan psychisch auffällig.
7.
anstatt einer Politik der Angst, wie im Strategiepapier des Bundesinnenministeriums enthalten , eine Politik der Verhältnismäßigkeit (nur 0,18% der Bevölkerung sind aktuell positiv getestet) zu betreiben, die Zuversicht verbreitet und Empfehlungen für Maßnahmen beinhaltet, die das Immunsystem stärken.
8.
den Menschen wieder Eigenverantwortung und Freiheit zurückzugeben. Dabei soll es den mündigen Bürgern überlassen bleiben, in welchem Maße sie sich selbst schützen möchten und auch den älteren Menschen wieder entsprechend einer menschenwürdigen Behandlung ihre Selbstbestimmung zurückzugeben und sie darin bestmöglich zu unterstützen und zu schützen.
9.
Den staatlich verordneten Lockdown sofort zu beenden und den vielen existenzgefährdeten Betrieben und ihren Mitarbeitern und allen Menschen wieder ihre grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte allumfassend zurückzugeben.
Der Bundestag hat sich am Freitag, 16. April 2021, …
… erneut mit dem Infektionsschutzgesetz befasst. Dabei stand der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zur ersten Beratung ein (19/28444) zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Beraten wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Auch mit dieser Vorlage wird sich nun der Gesundheitsausschuss weiter befassen.
Gesetzentwurf der Koalition
Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollen dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben werden, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen greifen. Demnach sollen private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt werden. Ausgenommen dabei sind Kinder unter 14 Jahren.
Außerdem sollen zwischen 21 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen gelten. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums sollen allerdings gestattet bleiben, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen.
Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften
Untersagt werden soll bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen. Gleiches soll für Gaststätten gelten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sollen dagegen weiterhin möglich sein. Schließen sollen laut Vorlage auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken soll untersagt werden können. Die Regelungen sollen außer Kraft treten, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Regelungen für den Schulbetrieb
Weitere Einschränkungen sind für den Schulbetrieb vorgesehen. So sollen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 den Präsenzunterricht einstellen müssen. Ausnahmen sollen allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich sein.
Außerdem sieht der Entwurf eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert mehr Schnelltests und Selbsttests. Selbsttests ermöglichten es den Menschen, sich aktiv an der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beteiligen und andere zu schützen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/27960).
Die Abgeordneten fordern, flächendeckend die Möglichkeit zu schaffen, mehrmals pro Woche für alle kostenlose Selbsttests zu erhalten. Für Kitas und Schulen sollten verpflichtend mindestens zweimal in der Woche Schnelltests für Kinder und Personal angeboten werden. (eis/ste/pk/16.04.2020)
der, gemäß Tendenz-Bericht des Dlf unten, deshalb entlassen wurde , so die schöne Geschichte, weil er in Chemnitz keine Hetzjagden gegen Ausländer feststellen konnte. Hier das Video mit den angeblichen Hetzjagden plus umfassende Infos zu ´Chemnitz 2018`.
Der äußerst kluge Mann war den Großkopferten nicht mehr genehm, weil angeblich zu „räääächts„. Deshalb wurde er entlassen. Das ist wahreGeschichte.
Mitte Oktober 2019 beim Landtagswahlkampf …
in Thüringen: Etwa 40 meist ältere Leute sitzen im Gemeindezentrum Kressehof in Walldorf, einer kleine Gemeinde im Süden Thüringens, Ortsteil von Meiningen. Hier, südlich des Rennsteigs, „hinterm Berg“, wie man in Erfurt sagt, wo man das R rollt wie die Franken, hier hat die CDU eine feste Basis. Michael Heym, der die Leute begrüßt, sitzt für sie seit über 20 Jahren im Thüringer Landtag. Für Linke, Sozialdemokraten und Grüne ist er ein rotes Tuch, ein Rechter, mit offener Flanke zur AfD. Heym selbst sieht das ein wenig anders.
Heym sagt: „Wenn man in der AfD sich von diesem rechtsextremen Gedankengut lösen könnte, habe ich zuerst im Blick, die Leute, die sie wählen. Und ich sage: Diese Wählerschicht kann man nicht ignorieren. Und dann muß es möglich sein, miteinander sprechen zu können.“ …
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Bericht des Dlf über die Ambitionen von Hans-Georg Maaßen vom 13.4.2021
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… Ex-Verfassungsschutz-Chef will in die Politik
An diesem Abend aber, zwei Wochen vor der Landtagswahl, hat er Hans-Georg Maaßen eingeladen, der damals seit einem knappen Jahr im einstweilen Ruhestand war, weil die Bundesregierung ihn nicht mehr als Präsidenten des Verfassungsschutzes haben wollte.
Hans-Georg Maaßen sagt dort: „Ich hatte mir dann die Frage stellt: Soll ich als Rechtsanwalt nur noch Geld verdienen und das Leben genießen, wie es Millionen in Deutschland machen? Oder soll ich mich vielleicht mit der Politik beschäftigen? Und ich sage mal: Die Parteifreunde in der Werteunion haben wir jedenfalls bei der Entscheidungsfindung ein wenig geholfen.“
Ein viertel Jahr später, Anfang 2020, dieses Mal in Nordthüringen, in Niederorschel, wieder ein Dorfsaal; nun sind es schon um die 250 Menschen, die Hans-Georg Maaßen hören wollen, meist Männer, meist ein wenig älter. Viele sind in der CDU, manche in der AfD, andere parteilos.
Maaßen: „Weil ich einfach gut bin!“
In Erfurt gibt es immer noch keine neue Landesregierung, Linke, Sozialdemokraten und Grüne arbeiten an einer Minderheitsregierung. In CDU und AfD gibt es inzwischen Stimmen, die Hans-Georg Maaßen als Alternative zu dem Linken Bodo Ramelow sehen, der dann von CDU, AfD und FDP zum Ministerpräsident gewählt werden könnte. Aber dafür gibt es keine Mehrheit in der CDU.
„Ich stehe nicht zur Wahl. Aber wenn ich zur Wahl stünde, würde ich sagen: Ich kann jeden verstehen, der mich wählt. Weil ich einfach gut bin!“, sagt Maaßen, findet aber den Plan, auf die Stimmen der AfD zu setzen, gut. „Es gibt eine Mehrheit jenseits der sozialistischen Regierung“, so Maßen weiter.
Die Mehrheit rechts der Mitte von CDU, FDP und AfD kommt doch zu Stande, aber anders als von Maaßen erträumt nicht für einen Christdemokraten, sondern für den Liberalen Thomas Kemmerich. Der bleibt nur für wenige Tage Ministerpräsident. Es folgen Rücktritt und die rot-rot-grüne Minderheitsregierung Ramelows.
Hans-Georg Maaßen bleibt aber in der konservativen Werteunion im Gespräch. Als der Südthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann wegen der Maskenaffäre Bundestag und Partei verlassen musste, erkennt man das südlich des Rennsteigs als Krise und Chance zugleich. Drei Kreisverbände wollen Hans-Georg Maaßen als ihren Wahlkreiskandidaten für die Bundestagswahl im September nominieren.
Stimmen zurückerobern
Michael Heym findet die Idee gut: „Ich bin der Meinung, dass Hans-Georg Maaßen umstritten sein mag – oder er polarisiert, aber Maaßen ist zunächst erst mal nichts vorzuwerfen. Ich habe bislang noch nie was von ihm gehört, was vom CDU-Programm nicht abgedeckt wäre. Und er steht natürlich für einen konservativen Kurs, für bestimmte Dinge, die die CDU in den letzten Jahren ein bißchen auf der Strecke hat liegen lassen.“
Und gerade hier, im konservativen Südthüringen könnte einer wie Maaßen Stimmen von der AfD zurückerobern, so seine Hoffnung. In drei Kreisverbänden war man sich da relativ einig. Zum Wahlkreis gehört aber noch der Kreisverband Suhl. Einer der beiden amtierenden Kreisvorsitzenden, Matthias Gering, fühlt sich etwas überrumpelt.
Meint er, er wär schon Kanzler mit der Befugnis zum „Rückgängig machen“?
Markus Söder ist m. E. kein Demokrat, er ist ein Hampelmann, der nach derPfeifenschnur der Hygienediktatorin Merkelhampelt:
Eine Nominierung von Hans-Georg Maaßen als Bundestagskandidaten wäre nach Auffassung von Markus Söder ein „schwieriges Signal“. Der CSU-Chef geht noch weiter und wendet sich direkt an die Thüringer CDU.
CSU-Chef Markus Söder hat die Thüringer CDU vor einer Aufstellung von Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen als Kandidaten für die Bundestagswahl gewarnt. „Das wäre ein schwieriges Signal – ich hoffe, dass die Thüringer CDU klug entscheidet“, sagte Söder in einem am Donnerstag veröffentlichten Gespräch mit dem Magazin „Spiegel“.
Die Pläne für eine mögliche Kandidatur Maaßens in Südthüringen sind in der Union umstritten. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Maaßen stand von 2012 bis 2018 an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er geriet 2018 nach Äußerungen über rechtsextreme Ausschreitungen in Chemnitz in die Kritik. Abgelöst wurde er nach langem Hin und Her.
… dass es auch keine indirekte Impflicht durch Sonderrechte für Geimpfte geben wird. Doch genau das soll jetzt kommen: Jens Spahn möchte es auf den Weg bringen.
m 14.03.2020 twittert das Bundesministerium für Gesundheit: „Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, das Bundesministerium für Gesundheit / die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT! Bitte helfen Sie mit, ihre Verbreitung zu stoppen.“ Gut eine Woche später wird der erste Lockdown verhängt.
Da klingt die Ankündigung an gleicher Stelle ein drei Viertel Jahr später eher wie eine Drohung: „Eine Impfpflicht wird es nicht geben. Nachrichten und Beiträge, die etwas anderes behaupten, sind falsch.“ Auch Jens Spahn beteuerte im Dezember 2020 ganz vehement: Er sei gegen Sonderrechte für Geimpfte.
Jetzt kündigt er in der BamS an: „Wer vollständig geimpft wurde, kann also in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde.“ Auch in Quarantäne müsste man nicht mehr als Geimpfter.
[…]
Ich lass mich trotzdem nicht impfen.
Ich bin doch kein Versuchskaninchen … für den Langzeittest!
… die Welt könnte bis auf den letzten Winkel Viren-sauber geputzt werden.
Wir leben im Zeichen der Virus-Religion. Wie mittelalterliche Bußprediger ziehen auch die Prediger von Lockdown und Fridays for Future durch das Land und wollen den Menschen Familie, Freiheit und Leben verbieten. Wir sollen büßen bis ans Ende der Zeit. Das neue Paradies wird uns nach der letzten Schlacht versprochen und soll komplett virenfrei sein. Die Demokratie wird abgeschafft zu Gunsten der Virokratie, in der einige Virologen mit Tunnelblick das Sagen haben. Wer widerspricht, wird als Feind betrachtet. Wehren wir uns gegen den Wahn, die Welt könnte bis auf den letzten Winkel klinisch sauber geputzt werden.
… richtet einen Appell an den Bundestag. Er erinnert daran, dass es neben der Gesundheit noch andere Grundrechte gibt – und kritisiert politische „Trittbrettfahrer“ der Pandemie
WELT:Wir erleben jetzt das zweite Osterfest im Zeichen der Corona-Pandemie, Herr Kirchhof. Wird der Verfassungsstaat, so, wie wir ihn kennen, wiederauferstehen? …
… Ferdinand Kirchhof:Ich bin guter Hoffnung, dass der Verfassungsstaat wieder in seinen Normalzustand zurückkehren wird. Klar ist dabei: Je länger die Beschränkungen dauern, desto dringlicher wird es verfassungsrechtlich, den Grundrechten abseits des Gesundheitsschutzes wieder Geltung zu verschaffen.
WELT:Seit über einem Jahr schränkt die Bundesregierung diese Grundrechte in beispielloser Form ein. Im ersten Halbjahr war die gesetzliche Grundlage dafür eine nicht für eine Pandemie gedachte Generalklausel, im zweiten Halbjahr ein hingeschluderter neuer Paragraf im Infektionsschutzgesetz. Genügt das Ihren Maßstäben als Staatsrechtler?
Kirchhof: Ich bin zunächst froh, dass die Generalklausel im Paragrafen 28 Infektionsschutzgesetz, die nach Art der polizeilichen Gefahrenabwehr ausgearbeitet ist, jetzt nicht mehr zur Anwendung kommt. Wir haben stattdessen seit dem Herbst letzten Jahres den Paragrafen 28a, der sich speziell mit dem Coronavirus befasst. Das ist ein Fortschritt, weil das Parlament dort erstmals die verschiedenen Eingriffe aufgezählt hat, die möglich sind – und vor allem auch Grenzen, Befristungen und Begründungspflichten festgeschrieben hat.
Ich bin aber, je länger die Corona-Lage andauert, auch mit dieser Vorschrift nicht ganz glücklich, weil sie die möglichen staatlichen Eingriffe nicht mit den entgegenstehenden Rechtsgütern und Belangen von Gesellschaft, Wirtschaft und Individuen abwägt.
WELT:Genügt das Infektionsschutzgesetz also den verfassungsrechtlichen Anforderungen?
Kirchhof: Mir fehlt die Beteiligung des Parlaments an der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der ihnen entgegenstehenden Rechtsgüter. Es ist feststehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag selbst diese Austarierung bei einer Beschränkung von Grundrechten übernehmen muss.
In Paragraf 28 Absatz 6 aber steht lediglich, dass bei staatlichen Maßnahmen auch deren wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigt werden müssen. Das ist keine eigene Konfliktentscheidung durch das Parlament, sondern eher ein lakonischer Hinweis an die Exekutive: Denkt bitte auch daran! Das reicht nicht.
WELT:Der Bundestag beschränkt sich in dieser Pandemie generell eher auf die Rolle eines Beobachters. Wie erklären Sie sich diese Zurückhaltung des Souveräns?
Kirchhof: Tja, das ist ein schwieriges Kapitel. Das Parlament fokussiert sich im Wesentlichen darauf, nach Paragraf 5 die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu erklären. Das ist die Grundvoraussetzung, damit die Exekutive auf den Maßnahmenkatalog des Infektionsschutzgesetzes zurückgreifen kann. Wenn dieser Schalter aber umgelegt ist, fallen alle Beschränkungen, und die Exekutive darf ohne Mitsprache des Bundestags umfassend handeln.
Mir zeigt das: Der Seuchenschutz ist offenbar kein Thema, von dem die Abgeordneten glauben, dass es Wählerstimmen bringt. Wir haben das in der Vergangenheit schon öfter erlebt. Vergleichbare Zurückhaltung des Bundestags registriere ich immer dann, wenn es um den Abbau von Privilegien geht. Subventionen oder soziale Leistungen zum Beispiel verteilt das Parlament gern, nimmt sie aber ungern zurück.
WELT:Wie ließe sich der Bundestag zum Jagen tragen?
Kirchhof: Es bleibt nur der Appell an die Abgeordneten. Das Parlament ist der Souverän. Es entscheidet, ob und wie es etwas tut. Und es kann eben auch entscheiden: Wir tun nichts oder wir tun wenig. Ein Appell liegt mir mit Blick auf künftige Pandemien allerdings am Herzen.
WELT:Welcher?
Kirchhof: Wir erleben jetzt eine exzeptionelle Situation. Und ich wünsche mir sehr, dass die ergriffenen Maßnahmen auch exzeptionell bleiben – und nicht als Muster für die nächste Hongkong-Grippe herhalten. Mit der Begründung „Auch da gibt es Tote und Kranke“ ließe sich das Infektionsschutzgesetz auch in diesem Fall durchdeklinieren.
Ich würde dem Parlament deshalb empfehlen, dass es sich dieses Themas später außerhalb der akuten Corona-Hektik annimmt und ganz genau sagt, wann wir erneut zum Infektionsschutzgesetz und dessen harten Maßnahmen greifen dürfen – und wann nicht. Sie dürfen nicht zur Regel werden bei jeder Epidemie.
WELT:Die Regierung rechtfertigt die Eingriffe ausdauernd mit der Sorge vor einer Überlastung des Gesundheitssystems. Überzeugt sie das?
Kirchhof: Der Schutz des Gesundheitssystems kann nur ein Hilfsziel für den Schutz von Leben und Gesundheit in extremer Not sein. Allein um staatliche Therapieeinrichtungen nicht zu überlasten, dürfen die Grundrechte des Bürgers nicht beschränkt werden. Da muss der Staat dann schlicht mehr Einrichtungen schaffen.
WELT:Müsste der Staat mehr auf Eigenverantwortung seiner Bürger setzen, zumal wenn jetzt ausreichend Tests zur Verfügung stehen?
Kirchhof: Der Staat hat eine Schutzpflicht, gegen ein Virus vorzugehen, das bedrohlich ist und das tödlich sein kann. Die Lage ist zweifellos ernst, wie die Bundeskanzlerin sagt. Aber man kann eine Gesellschaft, man kann eine Wirtschaft, man kann persönliche Beziehungen auch zu Tode schützen.
Mein Beispiel dafür ist immer der Straßenverkehr. Dort gibt es jedes Jahr Verletzte und Tote. Nun könnten wir entscheiden: Das dulden wir nicht, wir unterbinden den Straßenverkehr mit Autos, Fußgängern, Radfahrern. Damit haben wir Gesellschaft, Wirtschaft und Personen effektiv geschützt – aber eben zu Tode geschützt.
Das lässt sich auf die Pandemie übertragen. Wir sind noch nicht in diesem Bereich. Aber je länger die Maßnahmen andauern, desto verfassungsrechtlich drängender wird es, diese durch sie verursachten schweren Schäden mit in den Blick zu nehmen.
WELT:Die schärfsten Vorschläge in dieser Pandemie kommen regelmäßig aus dem Kanzleramt. Gibt es dort keine Verfassungsjuristen – oder werden sie nicht gehört?
Kirchhof: Doch, die gibt es wohl. Aber neben den Verfassungsjuristen gibt es eben auch die Virologen. Beide vertreten unterschiedliche Ansichten, und dann muss die Politik mit ihrem demokratischen Mandat entscheiden, was man letztlich tut. Sie hat dabei eine sogenannte Einschätzungsprärogative (Gestaltungsspielraum; d. Red.).
WELT:Angela Merkel hat am Sonntag bei „Anne Will“ angedeutet, dass der Bund tätig werden könnte, wenn die Länder die aus ihrer Sicht nötigen Maßnahmen nicht ausreichend ergreifen sollten. Könnte der Bund durchregieren, wenn er wollte?
Kirchhof: Durchregieren, das ist ein schwieriges Wort. Nach der Konzeption unseres Grundgesetzes macht der Bund die Gesetze, und die Länder setzen sie um. Der Bund könnte das Infektionsschutzgesetz ändern oder ein weiteres Gesetz beschließen. Dafür hätte er die Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 I Nummer 19 Grundgesetz. Er könnte die Länder damit zu strikten Maßnahmen verpflichten.
Das würde dann allerdings auch im Bundesrat diskutiert werden müssen, sodass die Landesregierungen wieder partiell mitwirken würden. Aber der Bund kann nicht durchregieren in dem Sinne, dass er seine Gesetze dann selber durch eigene Behörden durchsetzt.
WELT: Darin würde ja auch eine gewisse Geringschätzung regional unterschiedlicher Lösungen liegen. Wie funktioniert der Föderalismus in dieser Pandemie?
Kirchhof: Ich meine, dass er ausgezeichnet funktioniert, obwohl man in der Öffentlichkeit oft das Gegenteil hört. Ich meine auch, dass die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 II Grundgesetz hervorragend funktioniert. Diese Kompetenzverteilung der Verfassung schont auch die Grundrechte. Denn am Ende wissen die 16 Länder und über 400 Landkreise sowie Städte doch am besten über die Lage vor Ort Bescheid. Kommt eine hohe Inzidenzzahl nur aus einer Pflegeeinrichtung oder aus einer Fabrik? Oder grassiert das Virus wirklich flächendeckend? Das kann man nicht über einen Kamm scheren und mit bundesweit identischen Maßnahmen bekämpfen.
WELT:Sie hatten über viele Jahre Ihren Lehrstuhl an der Universität Tübingen. Das ist ja eine Stadt, die sehr eigene Wege zu gehen versucht. Wie funktioniert das nach Ihrer Wahrnehmung?
Kirchhof: Ich bin kein Virologe oder Mediziner. Als politischer Mensch aber meine ich, dass das ein sehr erfreulicher Versuch ist, mit kreativen Ideen und geringsten Beschränkungen für die Bürger eine Bekämpfung des Virus zu erreichen. Kurz gesagt: Ich drücke Frau Federle, Herrn Palmer und dem Landrat Walter ganz fest beide Daumen.
WELT: Wie beurteilen Sie verfassungsrechtlich die überragende Bedeutung der Inzidenzwerte in dieser Krise?
Kirchhof: Diese Inzidenzwerte waren in der ersten Not des Corona-Schocks sicher eine taugliche Methode. Je länger die Pandemie andauert, desto mehr wird man sich fragen müssen, ob sie wirklich der einzige Faktor sind, der über die Maßnahmen bestimmen darf. Sie sind ein grober Maßstab, der aber längst nicht das ganze Grundrechtsgefüge erfasst, das wir beachten müssen.
Ich halte es mittlerweile für verfassungsrechtlich dringend angezeigt, dass wir noch andere Parameter berücksichtigen. Wenn ein Kreis eine Inzidenz von 250 hat, und die Infizierten spüren keine Symptome oder nur die einer leichten Grippe, dann ist mir die Inzidenz ziemlich egal. Wenn ein Kreis die Inzidenz von 30 hat, und das führt zu 25 Todesfällen, dann brennt es. Und das muss man auch gesetzlich abbilden.
WELT:Sie sprechen gern von den Trittbrettfahrern der Corona-Pandemie. Wen meinen Sie damit?
Kirchhof: Es ärgert mich, dass Politiker diese Krise nutzen, um andere Anliegen unter dem Deckmantel Corona durchzusetzen. Ich nenne sie Trittbrettfahrer. So wird die Kreditbremse in einem Maße gelockert, wie es nicht nötig wäre. Der Bundesrechnungshof hat zu Recht kritisiert, dass die Kreditaufnahme deutlich überhöht ist. Auch werden Hilfsfonds in Größenordnungen geschaffen, die man nicht benötigt. Das ist finanz- wie staatsrechtlich höchst problematisch.
WELT:Es gibt die politische Forderung, die Schuldenbremse gänzlich abzuschaffen. Wäre das klug?
Kirchhof: Nein. Dass man für Corona jetzt finanziell etwas tun muss: Ja, klar. Aber doch bitte nur als strenge Ausnahme, um danach sofort wieder zum Regime der Artikel 109 und 115 Grundgesetz zurückzukehren. Ich kann nur davor warnen, die Kreditbremse abzuschaffen. Wir haben sie vor gut zehn Jahren wegen der Erkenntnis eingeführt, dass ein Staat nicht auf Pump leben darf. Dann leistet er gegenüber seinen Bürgern mehr, als er von ihnen an Finanzen fordert – und kommende Generationen müssen das begleichen.
Außerdem gilt: Ein Staat, der sich verschuldet, regelt den Banken- und Finanzsektor nicht mehr als unparteiischer Akteur, sondern ist Interessent. Er will Negativzinsen, er will Nullzinsen. Er ist auch einer Inflation gegenüber offener, weil er daran bei der Rückzahlung des geliehenen Kapitals verdient. Deshalb beruht die Kreditbremse auch heute auf vernünftigen Gründen.
WELT:Das Bundesverfassungsgericht hat vorige Woche angeordnet, dass der Bundespräsident das deutsche Zustimmungsgesetz zum 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds der EU vorerst nicht ausfertigen darf. Wie interpretieren Sie diesen Hängebeschluss?
Kirchhof: Das ist ein gängiges Verfahren bei jedem Zustimmungsgesetz zu internationalen Verträgen. Das Bundesverfassungsgericht will die Sache überprüfen, ehe der Bund seine Stimme endgültig abgegeben hat und die EU das Geld fließen lassen kann. Neu ist allein, dass die Aufforderung durch Beschluss des Zweiten Senats ergangen ist. Üblich ist eine informelle Absprache per Telefon.
WELT:Wie erklären Sie sich, dass man es jetzt so offiziell macht?
Kirchhof: Da kann ich nur spekulieren. Mit einem Beschluss ist für jedermann – auch im Ausland – klar dokumentiert, dass der Aufschub auf einer Anordnung des Gerichts beruht.
WELT:Die Kläger in Karlsruhe fürchten, der Wiederaufbaufonds sei der erste Schritt in eine Schuldenunion – und nicht nur eine Ausnahme. Wie sehen Sie das?
Kirchhof: Diese Diskussion ist breit im Gange, auch in der Bundesregierung. Ja, es wird jetzt deklariert als Ausnahme. Aber man muss auch sehen: Die EU hat schon öfter die Taktik verfolgt, etwas Exzeptionelles zu kreieren und zu sagen: Das machen wir nur einmal. Und danach wurde es dann zur steten Praxis. Und da etliche Mitgliedstaaten offen für eine Haushalts-, Kredit- und Finanzunion plädieren, ist es nicht völlig fernliegend zu sagen: Das ist der erste Schritt in diese Richtung.
WELT:National übt sich das Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise dagegen in Zurückhaltung und verweist bei Verfassungsbeschwerden auf den Rechtsweg. Dabei hätte es die Möglichkeit, auf die grundsätzliche Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu verzichten. Warum tut es das nicht?
Kirchhof: Das hat das Gericht zu entscheiden. Ich habe als ausgeschiedener Richter da keine Ratschläge zu erteilen. Grundsätzlich gilt: Es geht in dieser Pandemie bislang um Rechtsverordnungen der Länder. Und für die gibt es ein gerichtliches Schutzsystem in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da die Sachverhalte je nach Region unterschiedlich ausfallen, scheint es mir ganz weise zu sagen: Lasst die Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheiden.
Ich bin sicher, Karlsruhe wird sich des Themas irgendwann annehmen und auch mit Blick auf künftige Pandemien einige grundsätzliche Leitsätze dazu formulieren – und zwar so, wie wir das vom Bundesverfassungsgericht gewohnt sind: erst solide ausdiskutiert, dann klar entschieden.
*Weil das Interview außerordentlich wichtig für die Debatte um Corona ist, zitieren wir den Text. Verweise, Grafiken und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.
als Politiker der Regierungskoalition sind Sie prominenter Unterstützer von deren Corona-Politik. Immer wieder treten Sie mit extremen Meinungsbekundungen im Zusammenhang mit SARS-CoV2-Infektionen auf. Dabei nehmen Sie zumindest billigend in Kauf, in der Bevölkerung den Irrtum auszulösen, Ihre Äußerungen gründeten auf Ihrer ärztlichen Kompetenz oder auf ärztlicher Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl. Beispielhaft hierfür ist Ihr Tweet vom 26.3.21 (siehe Anlage):
“Viele 40-80 Jährige werden einen Moment der Unachtsamkeit mit dem Tod oder Invalidität bezahlen. Junge Männer werden von Sportlern zu Lungenkranken mit Potenzproblemen…”
Wir Unterzeichner stellen klar, dass diese Äußerung von Ihnen, wie eine überwältigende Vielzahl zuvor
1. dem medizinischen Kenntnisstand sowie 2. der ärztlichen Berufserfahrung widerspricht und 3. sich in derartig sinnentstellender Überzogenheit als Warnung eines Arztes an ratsuchende Menschen kategorisch verbietet.
Unbeschadet aller zulässigen Differenzen bei der Kommunikation des Kenntnisstandes gilt für Ärzte: primum non nocere. Es ist unsere grundlegende Berufspflicht, bei jeglichem Handeln gegenüber Patienten zusätzlichen Schaden für diese zu vermeiden.
Bei Ihren oben dargelegten Äußerungen überwiegt jedoch vor jedem Informationsgehalt das Schüren irrationaler und extremer Angst. Damit sind diese Äußerungen geeignet, einer Vielzahl von Menschen psychisch wie mittelbar somatisch schweren gesundheitlichen Schaden zuzufügen. Wir fordern Sie daher höflich auf, Ihre politische Betätigung künftig für die Öffentlichkeit deutlich erkennbar von Ihrer Berufszulassung als Arzt zu trennen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Brandenburg Dr. med. Paul Brandenburg
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Notfallmedizin
Berlin
gez. Brandenburg Dr. med. Paul Brandenburg
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Notfallmedizin
Berlin