Die Leute wehren sich – und das ist gut so.
Ich sehe kaum einen Unterschied zwischen dem Niederknüppeln von friedlichen Demonstraten in Russland oder hier in Kassel, Deutschland.
Meine Meinung.
Boris Reitschuster dokumentiert:
MehrIch sehe kaum einen Unterschied zwischen dem Niederknüppeln von friedlichen Demonstraten in Russland oder hier in Kassel, Deutschland.
Meine Meinung.
Boris Reitschuster dokumentiert:
MehrDas ZDF in der heute um 19:00 Uhr am 20.3.2021
Die ARD in den Tagesthemen um 22:30 am 20.3.2021
Entweder, man hält sich an die – von mir für vollkommen unsinnig gehaltenen – Regeln, oder man lässt es ganz bleiben.
Das, was der Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn, am 16.3.2021 im Dlf erzählt, kann es doch nicht sein:
MehrWarum wehrt sich Herr Spelthahn nicht? Warum lässt er den Larry mit sich machen? Warum haben unsere Politiker keinen Mumm? Warum blasen sie den ganzen Corona-Wahnsinn nicht einfach ab?
Keine Tests mehr, viele, viele merken ohnehin nichts und stecken auch niemanden an, einige werden krank und wieder gesund. Wenige Menschen versterben. So ist das Leben.
Der Landrat des Kreises Düren in Nordrhein-Westfalen, Spelthahn, hat eine Pflicht zum Präsenzunterricht in Schulen auch bei Inzidenzen über 100 kritisiert.
Im Deutschlandfunk sagte der CDU-Politiker, er könne nicht nachvollziehen, dass man diesen Grenzwert deutschlandweit propagiere, er dann in Nordrhein-Westfalen aber nicht gelte. Das Haus von NRW-Schulministerin Gebauer (FDP) hatte zuvor einen Antrag des Kreises abgelehnt, Schülerinnen und Schüler wegen hoher Inzidenzen bis zu den Osterferien weiter im Distanzunterricht zu unterrichten. Man tue das Menschenmögliche, um die Schulen sicher zu gestalten, sagte Spelthahn. Man müsse aber auch den Weg dorthin beachten. Selbst wenn man zusätzliche Busse anbiete, bringe man Menschen nah zusammen und erhöhe die Kontaktzahl. Zudem müsse man nun Schüler aus dem Umland in die Schulen in Düren bringen, wo die Inzidenzen besonders hoch seien. Dies liege unter anderem an der bereits hohen Verbreitung der britischen Virusvariante.
Der Inzidenzwert in Düren liegt derzeit bei 126. Bund und Länder hatten einen Grenzwert von 100 beschlossen, um Lockerungen wieder rückgängig zu machen.
Diese Nachricht wurde am 16.03.2021 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
… schreiben die Opfer des Tsunamis dem Atomunfall zu.
MehrEinen Tweet mit dieser Behauptung löscht die Partei. Auch Parteichefin Baerbock äußert sich ähnlich. Der „Fehler“ passiert nicht zum ersten Mal.
Die Erinnerung an den Tsunami und die Atomkatastrophe von Fukushima ist in Deutschland auch immer eine Erinnerung an den Ausstieg aus der Atomkraft – das Kernthema der Grünen. Parteimitglieder und Funktionäre widmeten sich dem Jahrestag am 11. März, schrieben dabei aber die Folgen des Tsunamis der Atomkatastrophe zu.
Die Partei verbreitete über ihren offiziellen Twitteraccount eine Nachricht, in der es hieß: „Zehntausende Menschen starben, die Region um das zerstörte Atomkraftwerk bleibt verseucht und unbewohnbar. Das lehrt uns: Sicher ist nur das Risiko.“
Auch andere Mitglieder der Partei – zum Beispiel die Vorsitzende Annalena Baerbock – veröffentlichten zum zehnten Jahrestag ähnliche Botschaften. „Zeit innezuhalten und an die vielen Menschen zu denken, die durch das Unglück zu Schaden gekommen sind oder ihr Leben verloren haben“, schrieb Baerbock. „Atomkraft bleibt eine Hochrisikotechnologie“, heißt es weiter.
[…]
…über die AfD ab und vertagt sie auf einen Zeitpunkt nach den Wahlen.
Abwürgen (21 Sekunden):
Vertagen auf einen Zeitpunkt nach den Wahlen (15 Sekunden):
Quelle der beiden Ausschnitte: Dlf 13.3.2021, Morgenmagazin, Interview mit Dr. Christian Stecker
Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil die AfD sowohl in Rheinland-Pfalz, als auch in Baden-Württemberg wegen Corona vor dem jeweiligen Verfassungsgerichtshof (Berichte: RP; BW) geklagt hat.
Eine feine Leistung des ÖRR, des deutschen Staatsfunks.
… kennen wir die Reinwaschung von Sünden durch Beichte und der meist im Anschluß während einer Messe stattfindenden Eucharistiefeier, der „Heiligen Kommunion“.
MehrBei den Protestanten findet das bei der Zeremonie des Abendmahls statt. Im Anschluß sind es „saubere und geläuterte Christen“, die in Demut die Kirche als oberste Instanz anerkennen und sich den kirchlichen Regeln unterwerfen.
Von Kindesbeinen an sind uns diese Verhaltungsregeln bekannt und werden auch so akzeptiert.
Uns wurde beigebracht, dass wir brave und anerkannte Christen sind, wenn wir ohne Protest diese Regeln anerkennen. Falls wir vom rechten Glauben abweichen, werden wir mit „Fegefeuer und Hölle“ bestraft. Dieses Ritual der Christen erfolgt auf einer Basis, die man schlicht als autoritär bezeichnen kann:
Wenn du unseren Regeln nicht folgst, wirst du vernichtet!
Somit haben wir, wie als Säugling die Muttermilch, auch die Regeln des christlichen Lebens verinnerlicht. Bei Nichteinhaltung von Regeln erfolgt die Strafe.
Regeln in Frage stellen ist schon der erste SÜNDENFALL!!!
Schon zu Beginn der Coronapandemie wurden wir mit der Regel vertraut gemacht, dass uns nur eine Impfung oder Medikamente aus dem Übel der Pandemie führen können und wir nach Inanspruchnahme dieser „Medizin“ unser bekanntes Leben weiter führen dürfen. Mittlerweile hat sich herauskristallisiert, dass einzig die Impfung das „Manna“ für die Gerechten ist, wer nicht daran teilnimmt macht sich schuldig und es drohen „Fegefeuer und Hölle“!
Zu keiner Zeit wurden von Politik und Medien Alternativen in Betracht gezogen bzw. empfohlen. In unserer heutigen, modernen Zeit gibt es alternativlos Pharmazeutika oder den Ausschluß aus der Gesellschaft in Form von Ächtung, Isolierung und schlechtestenfalls den Tod.
In Tausenden von Jahren hat die Menschheit nachgewiesen, dass sie sich an alle möglichen Gefahren und Bedingungen durch verschiedenste Erreger anpassen kann. Das Immunsystem ist extrem lern- und erinnerungsfähig. Erreger werden durch das Immunsystem bekämpft und eliminiert. Entscheidend dabei ist das Immun-Milieu. Ist das Mileu in Ordnung, können Erreger kaum Wirkung entfalten. Immer ist das Immunsystem mit unterschiedlichen Strategien zur Stelle und bekämpft die Erreger.
Liegen bei Personen Vorerkrankungen vor, ist das Immun-Milieu gestört. Das Immunsystem hat größere Schwierigkeiten erfolgreich gegen Erreger vorzugehen. Die Fähigkeit des Immunsystems verringert sich im hohen Alter, vor allem dann, wenn keine Unterstützung erfolgt. Die alternative Medizin kann da nach meiner Meinung mit unterschiedlichen Gaben Abhilfe schaffen und vorbeugend wirken. Kurz: Das Immunsystem stärken.
Nachdem die ersten Impfstoffe zur Verfügung stehen, nimmt das Impfgeschehen Fahrt auf. Nach festgelegter Reihenfolge wird geimpft, was das Zeug hält. Dazu hat man im Vorfeld Impfcenter aufgebaut, in denen nun die Bevölkerung durchgeimpft werden soll. Vorab wurden in Alters-, Pflegeeinrichtungen etc die vulnerablen Gruppen schon geimpft. Die Impfergebnisse sind alles andere als erfolgreich zu bezeichnen. Nachrichten über Nebenwirkungen und Tote werden nicht im Mainstream aber in allen alternativen Medien berichtet. Vom Mainstream ist einzig zu hören, dass Tote grundsätzlich nach der Impfung an ihren Vorerkrankungen gestorben sind, aber nicht an der Impfung selbst. Man könnte dies durch Obduktionen nachweisen. Dass das nicht getan wird, läßt Schlimmes vermuten.
Die hohe Politik will allen Bundesbürgern bis zur Wahl im September ein Impfangebot gemacht haben. Das Konzept der Öffnung der Lockdownmaßnahmen beruht ja in direktem Zusammenhang zur Durchimpfung der Bevölkerung. Erst nach der Durchimpfung kann die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ aufgehoben werden. Die Diskussion ist an einem Punkt angelangt, der aufzeigt, dass diese Notlage weiter aufrechtgehalten werden soll.
Am 31.03.2021 endet die gesetzliche Bindung der epidemischen Notlage. Die Neufassung des Gesetzes soll keiner Zeitbegrenzung mehr unterliegen, sprich:
Epidemische Notlage forever!
Falls das durchgesetzt wird, kann die Exekutive schalten und walten wie sie will. Ohne Zeitbegrenzung keine Auflösung der epidemischen Notlage. Mit weiterem „Wellengeschwätz“ wird die epidemische Notlage immer weiter bestehen bleiben und Lockdowns werden zur Normalität.
NACH LUST UND LAUNE DES CORONAREGIMES (Merkel & Co, MPK) !!!
Die Impffreudigkeit der Bevölkerung ist nach wie vor kein Selbstläufer. Von Politik und Medien wird massiver Druck auf die Bevölkerung ausgeübt, dass es zu einer Impfpflicht kommen wird, wenn nicht ausreichend geimpft wird. Derzeit spielt sich der sächsische Ministerpräsident auf, als könne er entscheiden, wann es zur Impfplicht kommt! Solche Personen zeigen deutlich auf, was sie von demokratischen Regeln halten.
Auch die Ränkespiele, dass geimpfte Personen mittels Impfpass Freiheiten wieder erlangen können, die grundsätzlich gesetzlich für alle festgeschrieben sind, zeigen auf, was für eine geistige Verfasstheit bei der politischen Klasse vorherrscht.
Grundrechte, Verfassung sind nicht mehr relevant, es herrscht reine WILLKÜR! Sie gewöhnen und gefallen sich immer mehr im Diktat, sie sind Absolutisten!
Am Mittwoch den 03.03. erlebten wir wieder das Spektakel des Coronaregimes. Es wurde beraten, ob der Lockdown entkräftet oder verlängert wird, bzw. auch beides. Im Vorfeld hat die WHO schon von sich gegeben, dass die Pandemie bald beendet und keinerlei Maßnahmen nötig sind. Auch hat sie angeführt, dass in den Ländern ohne große Lockdownmaßnahmen sich eine Herdenimmunität breit gemacht hat. Bei uns in Deutschland, den großen Befürwortern von Lockdowns, kann davon nicht die Rede sein.
Autor: Manfred Thöne
… entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten darf. Das Kölner Gericht verwies darauf, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz zugesagt hatte, Stillschweigen über eine mögliche Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu bewahren. Da diese aber dennoch durchsickerte, sah das Gericht darin einen unvertretbaren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.
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Das komplette Interview des Dlf vom 7.3.2021 mit Prof. Meuthen
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Die AfD-Spitze forderte als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung den Rücktritt von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang und von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Im Deutschlandfunk-Interview der Woche sagte AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe seine Behörde nicht im Griff. Man könne dies als dilettantisch oder auch als „taktisches Foul“ bezeichnen – und für taktische Fouls gebe es normalerweise die rote Karte. Die AfD kurz vor wichtigen Landtagswahlen zum Verdachtsfall auszurufen, sei der Versuch einer Wahlbeeinflussung. Der Schaden sei nun angerichtet, auch wenn die Entscheidung zurückgenommen werden muss.
Meuthen räumte ein, dass die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes keine endgültige Entscheidung in der Sache sei. Über die Erklärung der AfD zum Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz werde noch im Eilverfahren und gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren entschieden. Er gehe aber davon aus, dass die AfD im Hauptsacheverfahren obsiegen werde, da die Gesamtbeobachtung der AfD inhaltlich nicht gerechtfertigt sei.
Vorwürfen, dass Informationen bezüglich des Verdachtsfalls auch von der AfD durchgestochen worden sein könnten, wies Meuthen ab. Er sei sich „sehr, sehr sicher“, dass Auszüge aus der Klageschrift nicht aus der AfD heraus verbreitet worden seien.
… den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/27291) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 367 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 293 dagegen, drei enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/27292) vor. …
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Stephan, Brandner, AfD
Beide Videos, grün-kursives Zitat, alle Reden und Dokumente: Hier klicken
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In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen dafür und die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt, nachdem ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/27301), der die Verteilung von Impfstoff gesetzlich regeln wollte, abgelehnt worden war. Die AfD hatte den Änderungsantrag unterstützt, Linke und Grüne enthielten sich, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab. In dritter Beratung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der Linken (19/27302) und Grünen (19/27303) ab. Die Linke forderte ein soziales Sicherungsprogramm für pflegende Angehörige, die Grünen unter anderem, die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests massiv zu erhöhen.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen gelten die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Regelungen länger. Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es zur Begründung.
Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet.
Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 des IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in den Absätzen zwei bis fünf des Paragrafen 5 des IfSG wurden nicht aufgehoben. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.
Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage an. Sie treten nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft.
Die Regelung in Paragrafen 56 Absatz 1a des IfSG (Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern) wurde ebenfalls an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft und die Befristung zum 31. März 2021 aufgehoben.
Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Damit werde der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt, schreiben die Koalitionsfraktionen. In der Rechtsverordnung nach Paragraf 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) kann die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden, wenn darin ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 festgelegt wird. Ermöglicht werden auch Regelungen, die für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen die priorisierte Abgabe und Anwendung der Arzneimittel oder die priorisierte Nutzung dieser durch den Bund und die Länder zugunsten bestimmter Personengruppen vorsehen.
In Paragraf 87b Absatz 2a des SGB V (Krankenversicherung) wurde geregelt, dass durch die Pandemie gefährdete vertragsärztliche Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag trotz Rückgangs der Fallzahlen fortsetzen können.
Ferner verlängerte der Bundestag die Sonderregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, wird mittels einer Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält.
Schließlich soll das Bundesgesundheitsministerium eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorliegen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag zudem einen Antrag von CDU/CSU und SPD (19/27196) an, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. Mit der Annahme des Antrags stellte der Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fest. Die Gefahr durch das Coronavirus bestehe fort, heißt es zur Begründung.
Die aktuelle Lage werde noch verschärft durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis gäben. Es handele sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Das Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Der Bundestag hatte erstmals am 25. März 2020 nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Am 18. November 2020 beschloss das Parlament deren Fortbestehen.
In der Schlussberatung über den Gesetzentwurf rügten Redner der Opposition die gesetzliche Neuerung als unzureichend. Mit Blick auf die Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März zur Corona-Pandemie warfen Oppositionspolitiker der Bundesregierung mangelnde Transparenz, fehlende Strategien und ein schlechtes Krisenmanagement vor. Redner der Koalition sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wiesen die Vorhaltungen zurück und warben dafür, in der Pandemie weiter mit Vorsicht und Rücksicht vorzugehen.
Spahn räumte ein, alle Bürger sehnten inzwischen das Ende der Pandemie herbei. Niemand wolle die Einschränkungen einen Tag länger als nötig. „Aber wir sind noch in einer besonderen Lage.“ Die zeige sich bei der Zahl der Intensivpatienten, den Infektionszahlen und auch mit Blick in die Nachbarländer. Die epidemische Lage dauere an und sei wegen der Virusmutationen dynamisch. „Die flexible Anpassung bleibt daher notwendige Strategie“, sagte Spahn in Anspielung auf die umstrittene gesetzliche Grundlage.
Ziel sei es, die Pandemie unter Kontrolle zu halten und einen Interessenausgleich zu erzielen. Die zehn Stunden lange Sitzung von Bund und Ländern am Mittwoch habe deutlich gemacht, dass es um viel gehe, nämlich die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz, wirtschaftlichen Folgen und sozialen Härten. Spahn fügte hinzu, mit der gesetzlichen Neuregelung werde die Pandemiegesetzgebung in Deutschland erstmals fest verankert. „Das ist eine neue Qualität, ein großer Schritt.“
Auch Rudolf Henke (CDU/CSU) forderte, in der Pandemie weiter vorsichtig zu agieren und die „diffuse Zirkulation“ der Viren zu unterbrechen. Ein Wiederanstieg der Fallzahlen müsse vermieden werden. Die britische Corona-Mutation erreiche inzwischen in Deutschland einen Anteil von 46 Prozent. Um das Virus effektiv bekämpfen zu können, sei neben der Hygiene, Testung und Kontaktnachverfolgung ein „umfassender Einsatz der Impfprävention“ nötig. Dass die Impfungen wirkten, zeige sich schon in den Alten- und Pflegeheimen, wo die Zahl der Infizierten deutlich zurückgegangen sei.
Henke wies Vorwürfe der Opposition zurück, wonach das Parlament im Kampf gegen die Pandemie nicht ausreichend beteiligt sei. Aus den kritischen Debatten seien Konsequenzen gezogen worden. So werde die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums neu gefasst. Im Gesetz würden neben der Inzidenz künftig weitere Kriterien für Beschränkungen wie der Reproduktionswert (R-Wert), die Impflage oder die Belastungslage im Gesundheitswesen festgeschrieben. Die Sonderkompetenzen des Gesundheitsministeriums würden konkretisiert. Die Rolle des Parlaments werde somit durch die Novelle gestärkt.
Sabine Dittmar (SPD) sprach von einem gelungenen Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verbessert worden sei. Sie erinnerte daran, dass Deutschland bereits vor einem Jahr wichtige gesetzliche Regelungen getroffen habe, um flexibel auf die Pandemie reagieren zu können. Die Regelungen seien damals auf ein Jahr befristet worden, die Pandemie halte die Welt jedoch weiterhin in Atem. Auch in Deutschland gebe es keine Entwarnung. Die Virusmutanten erforderten ein konsequentes Handeln.
Somit sei die Fortgeltung der epidemischen Lage richtig. Diese werde jedoch mit dem neuen Gesetz auf drei Monate befristet, dann müsse neu entschieden werden. Dittmar betonte, der Wunsch nach Lockerungen sei verständlich, die Abwägung zwischen dem Infektionsgeschehen und Lockerung bleibe jedoch eine Gratwanderung. Mit Tests und Impfungen gebe es nun gleichwohl mehr Zuversicht. Es sei gut, dass Bund und Länder auch über Impf- und Teststrategien beraten hätten, denn es sei inakzeptabel, wenn große Mengen an Impfstoffen auf Halde lägen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung in der Corona-Krise komplett versagt. Dr. Robby Schlund (AfD) zeichnete ein düsteres Bild der Lage. So stelle sich für viele Mittelständler die Existenzfrage, psychische Krankheiten stiegen durch den Dauerlockdown exorbitant. „Die Corona-Pandemie ist längst nicht mehr nur ein gesundheitspolitisches, sondern mittlerweile auch ein gesamtgesellschaftliches Problem.“
Umso unverständlicher sei das „chaotische Krisenmanagement“ mit fehlenden Öffnungs- und Unterstützungsperspektiven und Einschränkungen der Grundrechte. Ein Gesetz zur Fortsetzung der epidemischen Lage werde nicht gebraucht, sinnvoller wäre ein Rastermanagement, mit dem Risikogruppen gezielt geschützt würden, ohne die Wirtschaft und das öffentliche Leben herunterzufahren. Russland zeige, dass diese Strategie besser funktioniere.
Heftige Kritik an der gesetzlichen Grundlage für die Entscheidungen in der Pandemie kam von der FDP. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, positiv sei, dass der Bundestag künftig alle drei Monate über die Fortgeltung der epidemischen Lage entscheiden müsse und die Impfziele im Gesetz konkret aufgeführt würden. Auch die Verlängerung der Schutzschirme sei zu befürworten. Allerdings würden die verfassungsrechtlichen Verstöße in der Gesetzgebung nicht behoben.
So eröffne die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite dem Bundesgesundheitsministerium nach wie vor die Option für Verordnungen ohne Zustimmung des Bundestages. „Eine solche Dauergenehmigung ist verfassungswidrig.“ Damit werde der Parlamentsvorbehalt umgangen. Die Nennung von Impfzielen für die Priorisierung sei ebenfalls nicht ausreichend, dies müsse gesetzlich normiert sein, alles andere sei verfassungswidrig. Die FDP-Politikerin beklagte überdies das aus ihrer Sicht mangelhafte Impfmanagement, das Deutschlands einen schweren Imageschaden zugefügt habe: „Das ist eine Schande.“
Auch Sicht der Linksfraktion ist die Fortgeltung der epidemischen Lage sinnvoll. Susanne Ferschl (Die Linke) beklagte jedoch „Chaos und Planlosigkeit“ sowie einen Mangel an Transparenz, Strategie und Beteiligung des Parlaments. Die Bund-Länder-Runde bezeichnete sie als „stundenlanges Spektakel im Kanzleramt“ und forderte: „Die Debatte gehört raus aus dem Kanzleramt und rein in das Parlament.“
Die in der Bund-Länder-Runde getroffenen Entscheidungen seien teilweise nicht nachvollziehbar. „Die Inzidenzwerte schwanken im Stundentakt zwischen 35, 50 und 100.“ Die Öffnungsschritte muteten seltsam an. „Das ist alles nicht logisch, das ist Willkür und keine Strategie.“ Ferschl kritisiere auch die Gesetzesnovelle, die weiterhin vorsehe, per Verordnung zu regieren. Nach einem Jahr Pandemie könnten die Bürger erwarten, dass die Regierung „Ordnung in dieses Chaos“ bringe.
Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink sprach mit Blick auf die aktuelle Lage von einer „ausgesprochen gefährlichen Situation“. Die Menschen hätten große Sehnsucht nach Kontakt und Gemeinsamkeit, aber die Virusvarianten seien auf dem Vormarsch. „Wir wissen, dass das eine gefährliche Entwicklung ist.“ Wichtig sei daher ein besonnenes Vorgehen. Genau das biete die neue Gesetzgebung jedoch nicht.
Im IfSG sei weiterhin nicht nachvollziehbar, was die Regierung in welcher Lage tun werde. Notwendig sei ein Stufenplan, der Verlässlichkeit und Berechenbarkeit schaffen könne. Die Bund-Länder-Runde beschließe neue, relevante Inzidenzwerte, die im Gesetz gar nicht vorkämen. Die Regierung habe es verschlafen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der klar und rechtssicher sei und den Menschen Orientierung biete.
Der Bundestag lehnte einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sichere Bildung in der Krise – Schnellteststrategie für Kitas und Schulen einführen“ (19/27195) ab. Die Antragsteller stimmten dafür, die Koalitionsfraktionen und Teile der AfD-Fraktion dagegen. Die FDP und weitere Teile der AfD enthielten sich.
Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion, die zum einen die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission forderte (19/26899), zum anderen auf die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Lage drang (19/26903). Alle übrigen Fraktionen lehnten die Vorlagen ab, zu denen der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/27291) abgegeben hatte.
Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Die Fortführung der epidemischen Notlage ist wissenschaftlich fragwürdig“.
Die AfD-Fraktion forderte die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission. Für Grundrechtseinschränkungen beim Seuchenschutz bedürfe es einer eindeutigen wissenschaftlichen Fundierung, hieß es im ersten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/26899).
Die Epidemiekommission sollte anhand objektiver Kriterien Empfehlungen festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgehen und diese beschließen sollte.
Die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, forderte die AfD in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/26903). Die zur Begründung der epidemischen Lage herangezogenen Daten, der R-Wert, die Sieben-Tage-Inzidenz und die Auslastung der Intensivbetten, seien seit Wochen rückläufig.
Der Bundestag sollte daher die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben und sämtliche Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen gegenüber Bürgern außer Kraft setzen. Die Bundesregierung müsse ein Konzept entwickeln, wie ein erneutes Herunterfahren des öffentlichen Lebens verhindert werden könne.
In ihrem abgelehnten gemeinsamen Antrag (19/27195) drangen die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen darauf, Schulen und Kitas durch „ein Sofortausstattungsprogramm für Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung in Höhe von einer Milliarde Euro“ zu unterstützen. So sollten Kinder, Lehrkräfte und Kita-Personal im Präsenzbetrieb und der Notbetreuung geschützt werden.
Die Teststrategie müsse zwei bis drei kostenlose Tests pro Person und Woche umfassen, hieß es weiter. Schulen und Kitas gelte es mit Blick auf Öffnungen innerhalb des Lockdowns stets zu priorisieren, schrieben die Abgeordneten. (pk/eis/sas/ste/04.03.2021)
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… erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die Einführung einer „Corona-Impfpflicht durch die Hintertür“ (19/27197). debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda beantragt, konnte sich damit gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.
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Quelle des Videos, des grün-kursiven Zitats & alle Reden, alle Dokumente; Hier klicken
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… Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, die Einführung des digitalen Corona-Impfpasses zu stoppen und ein entsprechend hierfür in die Wege geleitetes Dringlichkeitsvergabeverfahren des Bundesgesundheitsministeriums auszusetzen. Der Impfstatus dürfe nicht über die Reisefreiheit der Bundesbürger entscheiden, heißt es in dem Antrag der Fraktion.
ie bisher, so die AfD, solle der Internationale Impfausweis für eine „gegebenenfalls erforderliche Prüfung für den Grenzübertritt“ ausreichen, wenn es darum gehe Geschäfts- und Urlaubsreisen zu ermöglichen. (eis/ste/03.03.2021)
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