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In der vergangenen Woche berichtete Achgut.com über einen „Vorbildlichen Akt richterlicher Souveränität“. Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar (noch nicht rechtskräftig) vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sind. Kernsatz des Urteiles: „Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“
Der Fall entwickelt sich wie eigentlich nicht anders zu erwarten weiter. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am vergangenen Freitag beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden.
Das erinnerte den einen oder anderen Kommentator an die Rückgängigmachung der thüringischen Ministerpräsidentenwahl im vergangenen Jahr. Der Fall liegt jedoch anders. Im Gegensatz zum Rückgängigmachen einer Landesministerpräsidentenwahl auf südafrikanischen Unerträglichkeitszuruf der Kanzlerin hin handelt es sich bei einer Rechtsbeschwerde um ein von dem Gesetz formgerecht vorgesehenes Rechtsmittel.
Als Staatsanwalt in der Lage des dort Zuständigen hätte ich wahrscheinlich haargenauso gehandelt. Denn ein erstinstanzliches Urteil ist eben „nur“ ein erstinstanzliches Urteil in einer Einzelfallentscheidung.
Eine ganze Armada an Argumenten geliefert
Sehr viel spannender wird es, wenn nun ein Obergericht die Sache bearbeitet und entscheidet. Und exakt das ist der „Clou“ an einer bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, sondern sie „hüpft“ gleich in die OLG-Ebene.
Das war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil formuliert hat. Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung abgesetzt, sondern eine ganze Armada an Argumenten geliefert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des „Abstandsverstoßes“ ordnungsrechtlich unmöglich macht.
Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch nicht simpel durch Zurückverweisung an das AG, wo dann (wie in solchen Fällen nicht unüblich) ein anderer Richter erneut entscheiden muss. Denn das OLG ist eine reine Rechtsprüfungsinstanz. Es werden keine Tatsachen mehr überprüft. Ein OLG erhebt in der Rechtsbeschwerde keinen Beweis. Das ist hier auch nicht erforderlich, denn die „Tat“ steht ja fest. Es geht „nur“ um die reine Rechtsfrage. Die kann und muss das OLG selbstständig entscheiden.
Von daher ist alles andere als vergnüglich, nun der OLG-Senat zu sein, bei dem die Sache jetzt gelandet ist. Die Richter dort müssen nämlich – wollten sie die landesrechtliche Verordnung „retten“ – jedes einzelne Argument des Amtsrichters entkräften. Das ist m.E. schwierig bis unmöglich. Darauf bezog sich die Formulierung in meiner Urteilsbesprechung von der „argumentativen Gewalt“ des amtsgerichtlichen Urteils.
Das OLG kann das ihm von dem AG gelieferte harte Brett aber auch nicht auf billigem Wege mit einem einzigen Killer-Argument aus dem Weg bohren (Nach dem Formulierungstopos: „Es kann dahinstehen, ob x, y, z, … denn schon a, … deswegen folgt …“). Denn das ginge nur mit einer Freispruchbestätigung, die dann wiederum spiegelbildlich die landesrechtliche Verordnung aushebelt.
Rechtsstaatlich sehr robuste und resiliente Rechtsschutzstruktur
Es ist eine komplexer Vorgang, der von Carlos Gebauer vorbildlich aufbereitet wird. Es ist nicht leicht, sich in die juristischen Gedankengänge hineinzuversetzen, sie nachzuvollziehen.
Dennoch: Setzen Sie sich mit den insgesamt 3 Texten und dem Urteil des AG Weimar intensiv auseinander. Sie absolvieren dabei einen anspruchsvollen
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Ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.
Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).
Dem Urteil war eine Geburtstagsfeier vorangegangen, zu der sich 8 Menschen aus 7 Haushalten am 24. April 2020 in einem Hinterhof versammelt hatten. Die Polizei sah in diesem Fest einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös legt das Amtsgericht Weimar nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.
Vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung
Das Gericht stützt seine gleichsam vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung gleich auf mehrere einschneidende Gesichtspunkte. In formeller Hinsicht genügt die Verordnung nicht den Ermächtigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes. Im Einzelnen wird erläutert, warum der Gesetzgeber selbst (und nicht der Verordnungsgeber) über die allgemeinen Kontaktverbote hätte entscheiden müssen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch nicht beschrieben, mit welchen genauen Maßnahmen welches Ziel erreicht werden sollte, und er hat sich keine zureichenden Gedanken darüber gemacht, was ein Verordnungsgeber mit der ihm erteilten Ermächtigung künftig alles anstellen werde. Da der Gesetzgeber die exzessiven Eingriffe in bürgerliche Grundrechte zudem nicht einmal hinreichend beschrieben hat, steht das allgemeine Kontaktverbot schon formal auf keiner belastbaren Rechtsgrundlage.
Zusätzlich erfreulich an dem Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist, dass die Unzulänglichkeit der ursprünglichen Ermächtigung aus § 28 des Infektionsschutzgesetzes vom 27. März 2020 mit vielerlei Rechtsprechungsnachweisen plausibilisiert wird. Der Kenner sieht daran: Die Auffassung des Gerichtes steht mitnichten alleine, auch andere Gerichte sahen und sehen es ebenso. Das Urteil bleibt bei dieser rechtlichen Darstellung per 24. April 2020 indes nicht stehen. Es erläutert darüber hinaus, dass auch die nachgeschobene weitere Ermächtigungsgrundlage im späteren § 28a des Infektionsschutzgesetzes ein allgemeines Kontaktverbot gar nicht legitimieren kann. Dieser Begründungsteil des Urteiles ist für jedermann von Bedeutung, der mit Bußgeldern auf Basis der rechtlichen Regelung nach dem 18. November 2020 belegt worden ist. Anders gesagt: Das Urteil weist argumentativ vorsorglich auch tragfähig in die Zukunft.
Im Weiteren erläutert das Gericht überzeugend, warum es allen deutschen Gesetzgebern tatsächlich schon am 28. März 2020 unmöglich war, ihre Aktivitäten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar auf „unvorhergesehene Entwicklungen“ zu stützen. Es beeindruckt besonders ein Kernsatz des Urteiles:
„Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“
Zur Begründung dieses vorbildlichen Aktes richterlicher Souveränität zur verfassungsrechtlich gewünschten Kontrollfunktion der Dritten Gewalt erläutert die Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht, wie sich die Entwicklung der Neuerkrankungen bereits ab dem 18. März 2020 statistisch dokumentiert dargestellt hatte. Zugleich wird in dem Urteil mit Belegstellen aus Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes erklärt, dass die Reproduktionszahl R schon am 21. März 2020 unter den Wert von 1 gefallen war. Dem Amtsgericht zugänglich waren auch (wie jedermann, der über einen Internetanschluss verfügt) die Abrechnungsdaten der Initiative Qualitätsmedizin sowie die Sterbestatistik des Statistischen Bundesamtes. Mit anderen Worten: Aus allgemein zugänglichen Quellen war bereits zum Zeitpunkt der parlamentarischen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 28.03.2020 erkennbar, dass eine solche Lage tatsächlich überhaupt nicht bestand.
Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde
[…]
Allgemeines Kontaktverbot: Verfassungswidrig und nichtig
Der Wunsch nach einer komplett lahmgelegten Gesellschaft …
… und Wirtschaft unter dem Label „ZeroCovid“ eint die große Koalition der Freiheitsskeptiker. Dabei verstecken sie sich hinter „der“ Wissenschaft. Tatsächlich geht es ihnen um einen Systemwechsel.
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Die Aufklärung hat der Wissenschaft eine zentrale Rolle bei der Emanzipation von absoluten Fürsten und selbstherrlichen Religionen eingeräumt. Im 21. Jahrhundert soll die Wissenschaft nun selbst Supermacht werden. Klimaschützer haben sich mit ihrem Engagement für eine nachhaltigere, lebenswertere Welt hinter der Wissenschaft verschanzt.
Sie haben eine tolle Meinung und sagen nur zwei Sachen: Pariser Abkommen einhalten und „listen to the science“. Die Wissenschaft – oder, genauer, der besonders alarmistische Teil – wird als der Weisheit letzter Schluss präsentiert, sie dürfe auch demokratische Kompromissformeln und gesellschaftliche Prozesse infrage stellen.
Es ist kein Zufall, dass die aktuellen Lockdown-Fetischisten im Zweifel die Bekämpfung der Corona-Krise mit der Bekämpfung der Klima-Krise vergleichen. Sichtbar wird auch, was für ein enges, um nicht zu sagen: zynisch instrumentalisiertes Verständnis von Wissenschaft da zum Vorschein kommt.
Die Kanzlerin hat vor ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten einen Wissenschaftler – so Medienberichte – ausgeladen, der den „bestellten Alarmismus“ („Spiegel“) unterlaufen könnte. Besonders die soziologisch und politologisch schwingungsfreien Viro- und Epidemiologen hat sie zu Einpeitschern einer ziemlich autoritären Verbots- und Bestrafungspolitik werden lassen. Ohne Sensorium für die Seele der Gesellschaft werden Freiheiten je nach Zahlendefinition an- oder ausgeknipst.
Der Wunsch nach einer komplett lahmgelegten Gesellschaft und Wirtschaft unter dem Label „ZeroCovid“ eint die große Koalition der Freiheitsskeptiker. Für sie kommt jeder Notstand recht, um die Gesellschaft endlich so umzubauen, zu regulieren und umzuverteilen, dass der von der Linken erträumte Systemwechsel weg von der liberalen, marktwirtschaftlichen Demokratie in Fahrt kommt.
Souverän ist, wer über den Notstand entscheidet, erklärte der Reaktionär Carl Schmitt, und die „Alles sofort zusperrrrren!“-Deutschen folgen dem gerne. Wie soll man dem scheinheiligen Bekenntnis, dass es um künftige Freiheitsrechte ungeborener Generationen geht, glauben, wenn einem die Einschränkungen von Freiheit so sichtbar keinerlei Nöte im Hier und Jetzt bereiten?
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*Weil der Artikel außerordentlich wichtig für die Debatte um die „Meinungsfreiheit“ ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.
… wieviel Scheuklappen, besser Gesichtskreisverengung/Engstirnigkeit es braucht, um die Alleinbetrachtung einer Infektion mit SARS-CoV-2 und den daraus womöglich entstehenden Folgen allein und ohne weitere Konsequenzen für alle anderen Menschen durch die sogenannten „Maßnahmen“ so – im wahrsten Sinn des Wortes ´gnadenlos` – in den Vordergrund zu stellen.
Pfarrer Stephan Krebs mit seiner Morgenandacht im Dlf vom 22.1.2021 ist so ein Mensch, der rein gesinnungsethisch („Wir retten jeden Menschen! Jeder einzelne zählt. Koste es, was es wolle: Auch wenn 5 andere Menschen draufgehen) argumentiert. Kein bisschen Verantwortungsgefühl für das große Ganze, keine Ahnung von den Menschen, die nicht nur unter den Maßnahmen leiden, sondern auch daran (oft einsam und alleine) sterben.
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Zitat aus der Morgenandacht vom 22.1.2021:
[…] Vielleicht indem man sich erinnert, warum sich alle so sehr abmühen: Damit möglichst wenige erkranken und möglichst niemand daran stirbt. Denn das ist der Glutkern unserer Gesellschaft: Jede und jeder einzelne zählt. Es ist nicht entscheidend, wie sehr die Sterberate durch Corona gestiegen ist. Es ist nicht entscheidend, wie alt die Opfer sind. Entscheidend ist, dass unsere Gesellschaft nicht tatenlos zuschaut, wenn Menschen krankwerden und sterben, weil sich niemand kümmert oder weil es an einem Krankenhausbett fehlt. Der einzelne zählt. Das gilt freilich auch für die, die für den Lock-Down einen besonders hohen Preis zahlen. Ihre Last müssen alle mitschultern. Jeder einzelne zählt. Das ist der humanitäre Kern unserer Gesellschaft. Er leitet sich aus der biblischen Sicht vom Menschen ab und hat sich in der modernen Gesellschaft zu einem Grundrecht weiterentwickelt. Gut so. Wir kämpfen nicht nur gegen das Virus. Wir kämpfen auch für diesen großartigen Kern unserer Gesellschaft und daher eigentlich um alles: Jede und jeder ist es wert gesehen, gehört und respektiert zu werden. Natürlich auch die, die berechtigte und konstruktive Kritik üben. Doch die sollte der Gesellschaft dienen und nicht der eigenen Profilierung in den Medien oder für den nächsten Wahlkampf. Denn es geht jetzt um mehr als das. Es ist Zeit, die Temperatur wieder zu senken.
Wenn Nicht-Corona-Kranke nicht mehr im Krankenhaus aufgenommen werden, weil Betten für Corona-Kranke freigehalten werden müssen, wenn Operationen verschoben werden, wenn die Menschen aus Angst vor Ansteckung nicht mehr zum Arzt gehen, wenn die Oma im Heim ihre Enkel nicht mehr sieht und glaubt, diese haben sie nicht mehr lieb, dieses und vieles mehr blendet der Pfarrer einfach aus.
Deutschland wandelt sich aktuell in eine autoritär geführte Hygiene-Diktatur. Pfarrer Krebs hilft kräftig mit.
Demokratie und Rechtsstaat werden im Namen einer angeblichen Pandemie geschleift. Schauen wir uns die Zahlenverhältnisse an. Weniger als 0,4% der Bevölkerung sind aktiv positiv getestet. Von 970.000 Verstorbenen in Deutschland sind im Jahr 2020 keine 50.000 an oder mit Corona verstorben. Sind die anderen nicht bedauernswert? Sollte denen nicht auch eine Morgenandacht gewidmet werden?
Die meisten der an oder mit Corona Verstorbenen waren älter, oft viel älter als 80 Jahre und lagen damit allermeisten bereits über dem Durchschnittssterbealter. Menschen also, denen der Tod oft näher war als das Leben. Menschen, die oft krank, sehr krank waren. Menschen, die machmal sogar den Tod herbei sehnten. Menschen, die ohne CoVid womöglich an einer anderen Infektion – der ´berühmten` Lungenentzündung – gestorben wären. Heuer war es CoVid.
CoVid – Eine weitere finale Todesursache, die dieses Jahr die Influenza abgelöst hat.
Sterben ist nicht schön. Doch Menschen sterben nun mal. Auch und vor allem in Heimen. Das hat mit Corona nicht viel zu tun. Deshalb wird die Statistik „Normalsterben“ 2019 in Heimen auch gehütet wie ein Augapfel. Das müsste Pfarrer Krebs doch eigentlich wissen. Aber nein, er redet einem Leben das Wort, das von den meisten Menschen in den oft stark isolierten Heimen leider nicht mehr als lebenswert empfunden wird.
DAS ist schlimm, Herr Pfarrer!
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Mathematisch-statistische Informationen zum Sterbegeschehen der vergangenen Jahre in Deutschland: Hier klicken
Auszug:
[…] Nun kann man schon die Einwände hören, bevor sie geäußert worden sind. Besonders beliebt ist der Einwand des Präventions-Paradoxons, nach dem nur die harten Maßnahmen zu einer auch unter normalen Umständen erwartbaren Sterberate geführt haben können.
„Getretner Quark Wird breit, nicht stark“,
wusste schon Goethe. Ich hatte es schon einmal gesagt: Trotz aller Maßnahmen wird noch immer Tag für Tag eine hohe Zahl mutmaßlich neu Infizierter gemeldet, die aber im Falle der vermuteten Sterberate keinen nennenswerten Einfluss auf die Gesamtzahl der Toten gehabt haben können – die Rate liegt dann ja nach den bisherigen Daten im Rahmen des auch ohne Infektionsfälle Erwartbaren. Wie sollen die Maßnahmen etwas verhindert haben, wenn erstens dennoch Zehntausende von mutmaßlichen Neuinfektionen auftreten und zweitens die Gesamtsterbezahlen sich nicht anders entwickeln als nach den vorherigen Jahren zu erwarten? Die Vermutung liegt nahe, dass hier Covid19 andere Todesursachen ersetzt hat und die entsprechenden Todesfälle sich nur in ihrer Ursachenstruktur und nicht in ihrer Häufigkeit verändert haben. Zudem liegen inzwischen etliche Studien vor, die sich mit der Sinnhaftigkeit harter Maßnahmen wie Lockdowns befassen und zu dem Schluss kommen, dass eine nennenswerte Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann. Nennen kann man hier als Beispiele die neue Studie von John Ioannides und Kollegen vom Januar 2021, die immerhin einen regulären Peer-Review-Prozess durchlaufen hat und sich damit wohltuend von der grundlegenden Arbeit zum PCR-Test von Christian Drosten unterscheidet. Oder die Studie von Ari Joffe, der zeigt, dass die Schäden von Lockdowns ihren Nutzen in jeder Hinsicht bei weitem überschreiten. Dagegen ist die gern zitierte Stellungnahme der Leopoldina, auf die sich die Regierung so begeistert beruft, weit von jeder Wissenschaftlichkeit entfernt, wie man unter anderem hier oder auch hier nachlesen kann. […]
Hier in der Stadt laufen ganze „Großfamilien“ ohne Abstand und Mundschutz mit 10+ durch die Gegend und keiner von diesen so genannten „Ordnungshütern“ lässt sich blicken, obwohl die genau wissen, dass es so ist. Aber wehe Oma hat versehentlich mal vergessen den Maulkorb umzubinden, dann sind sie alle da, um sich an deren dürftiger Rente zu bedienen. Mit Gegenwehr müssen die bei Oma auch nicht rechnen. Und zahlen wird sie auch, weil sie dummerweise noch an einen Rechtsstaat glaubt. Bei Großclans gibts höchstens Ärger und am Ende kein Geld, weil die genau wissen, wie sie diesen Staat bescheixxen und ausnehmen können. Quelle: s.o.
Ist das jetzt Nazi? Oder Rassismus? oder beides?
Nein, es ist einfach nur ein Albtraum, was hier in Deutschland mittlerweile abgeht!
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Abbildung 7
Das Vorzeigeland der E-Automobilität
Norwegen
Vor Kurzem wurde Norwegens E-PKW-Anteil von über 54% bei den Neuzulassungen 2020 breit kommuniziert (u.a. Tagesschau):
Leider fehlte zur besseren Einordnung die Gesamtzahl der Neuzulassungen von 141.412 PKWs in 2020. Norwegen hat gut 5,3 Millionen Einwohner und riesiege Energiereserven konventionell und regenerativ.
In 2020 erwartet man einen E-PKW-Anteil von rund 65% bei annähernd gleichen Neuzulassungen.
Anscheinend geht der Ausbau an Schnellladestationen nicht so schnell wie geplant voran – aktuell gibt es 3.284 und für 2025 schätzt man den Bedarf auf rund 10.000.
Damit scheint das Ziel in 2025, nur noch emissionsfrei PKW zuzulassen, zumindest gefährdet.
Nicht umsonst fordert der norwegische E-Autoverband:„Es müsse eine anhaltend starke Politik für Elektroautos betrieben und eine Ladeinfrastruktr aufgebaut werden, die mit dem Verkauf von Elektroautos Schritt hält“.
Alle diese Angaben und noch weitere Infos, z.B. Online-Auswertetool – damit kann man u.a. nach Marke oder Modell selektieren – findet man unter:
PS: Zum norwegischen Online-Auswertungstool: Das KBA bietet heute Excel-Tabellen zum Download an. Deutschland: Ein „Entwicklungsland in Sachen Digitalisierung“