Da wird bei einer Messerstecherei ein Mann …
… getötet, drei (korrektur:2 )werden schwer verletzt. In Chemnitz. Die Beteiligten waren Männer verschiedener Nationalitäten.
… getötet, drei (korrektur:2 )werden schwer verletzt. In Chemnitz. Die Beteiligten waren Männer verschiedener Nationalitäten.
… äussert sich während des Treffens der Kanzlerin neulich mit der spanischen Regierung in einer spanischen Privat-Talkshow (Video weiter unten!), die speziell für Menschen, die in Sachen „Sedierung der Bevölkerung in Migrationszeiten“ tätig sind, arrangiert wurde.
MehrSie sind in der überregionalen Presse angekommen.

Kommentare zum Bericht lesen – sehr empfehlenswert-:) Hier klicken
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… fasst für einige Bereiche all´ das zusammen, was ich seit Jahr und Tag schreibe.
Ein Kommentar in der FAZ! Wie selbstverständlich. Kaum zu glauben:
Hier der Kommentar:

In der Flüchtlingsdebatte überschlagen sich die Ereignisse. Den Auftakt machte die Kanzlerin, die in Spanien eine Wahrheit entdeckte, die man im Berliner Kanzleramt lange nicht gefunden hatte. Merkel bezeichnete die derzeitigen europäischen Asylregeln als „nicht funktionsfähig“. Das sogenannte Dublin-System sieht vor, dass in der Regel jener Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem er zuerst den Boden der EU betritt. „Nach der Theorie“ dürfe deshalb nie ein Flüchtling in Deutschland ankommen, so die deutsche Regierungschefin. Das entspreche aber „nicht der Realität“. Mit anderen Worten: Das europäische Asylrecht wird seit Jahren unzureichend durchgesetzt, offiziell bestätigt von der Kanzlerin. Man reibt sich die Augen.
Wenige Tage später stellt das Oberverwaltungsgericht Münster fest, dass der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Usama Bin Ladin aus Tunesien zurückgeholt werden muss. Juristisch steht damit fest, dass die Abschiebung von Sami A. rechtswidrig war. Auch da wieder: Man wundert sich. Offenbar gelingt es den Behörden trotz jahrelangen Versuchen nicht, einen islamistischen Gefährder rechtssicher in sein Heimatland zurückzubringen.
Trotz Merkels Versprechen, mit einer „nationalen Kraftanstrengung“ für mehr Abschiebungen zu sorgen, trotz der Zusage von Innenminister Seehofer, die Abschiebung von Sami A. zur „Chefsache“ zu machen. Wer die Erkenntnisse zum Dublin-System und zu Sami A. zusammenführt, kommt zum Ergebnis, dass Deutschland unzureichend durchsetzt, wer überhaupt einreisen darf, und noch viel mangelhafter durchsetzt, wer ausreisen muss.
Insofern ist das Timing des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) schlecht gewählt, der sich aktuell für eine Lockerung des Ausländerrechts ausspricht. Günther wirbt dafür, mehr abgelehnte Asylbewerber als Arbeitskräfte im Land zu behalten. Wer eine Ausbildung abgeschlossen habe und integriert sei, soll einen sogenannten Spurwechsel machen können. Gemeint ist, dass über seinen Verbleib nicht mehr nach den Regeln des Asylrechts entschieden wird, sondern das künftige Zuwanderungsgesetz greifen soll.
Zunächst klingt das vernünftig. Warum sollte Deutschland einen Altenpfleger abschieben, der hier gebraucht wird und sich integriert hat? Zu Ende gedacht bedeutet der Vorschlag jedoch, dass das Asylrecht zur Jobsuche missbraucht wird. Wer ins Land kommt, weil er sich auf das Grundrecht auf Asyl beruft, muss es dann nur noch schaffen, lange genug im Land zu bleiben, um sich eine Ausbildungsstelle zu suchen. Während der Ausbildung und in den zwei Jahren danach darf er schon heute nicht abgeschoben werden. Danach könnte er locker die Spur wechseln.
Das Dilemma würde sich allerdings gar nicht stellen, wenn es dem deutschen Staat gelänge, Asylverfahren endlich schnell und rechtssicher abzuschließen. Über neue Anträge entscheiden die Ämter mittlerweile zwar binnen zwei Monaten. Das hilft aber kaum, da zwei von drei abgelehnten Asylbewerbern gegen ihren Bescheid vor Gericht ziehen und der anschließende Prozess Jahre dauert. Und erst danach kann überhaupt an Ausreise oder Abschiebung gedacht werden, was – wie im Fall von Sami A. – meist auch nicht klappt.
Angesichts all dieser Defizite fällt es schwer, sich für das Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz zu begeistern, dessen Eckpunkte nun bekannt wurden. Ausländer mit qualifizierter Berufsausbildung sollen das Recht erhalten, für bis zu sechs Monate hierherzukommen, sofern sie Deutsch sprechen und ihren Lebensunterhalt allein sicherstellen. „Den Bezug von Sozialleistungen schließen wir aus“, heißt es. Was aber ist, wenn der Eingereiste doch keine Arbeit findet?
Was im BLICKPUNKT der heutigen Ausgabe in Sachen
abgelassen wird, erinnert schon sehr stark an vergangen geglaubte Zeiten.
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Etwa 20% der Ankommenden sind bereit und fähig, sich in die bundesdeutsche Welt so weit einzuordnen, dass sie wenigstens arbeiten.
Bei einer Million Menschen wären das 200.000.
Nun sind in den letzten Jahren mit Sicherheit mehr als 2 Millionen Menschen bekannt oder unbekannt hier nach Deutschland „zugewandert“. Da verwundert die Nachricht, dass mittlerweile etwa 300.000 in den Arbeitsmarkt integriert seien, nicht wirklich.
Verwundert schaue ich mir den Optimismus (… läuft gut) an, der sich angesichts von faktisch 1.700.000 und mehr Menschen auftut, die auf Kosten der Allgemeinheit hier ein für ihre Verhältnisse angenehmes Leben führen.
Sorry: Beruhigung der Menschen, die bereits länger hier leben und mit ihren Steuern und Abgaben den Laden am Laufen halten.
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Der Mann, der sich das Filmen seiner Person mehrfach und ausdrücklich verbeten hat, erfährt aktuell genau das, was er verhindern wollte:
Was hat das mit dem Verfall von Demokratie und Rechtsstaat zu tun?
Weil es halt kein Volk mehr gibt.
Außerdem ist der Begriff nazistisch belastet: Hier klicken
Deshalb redet ein Innenminister heute von
Da hat er aber was gemacht. Bloß schnell zurückrudern. Sonst ist der Posten in Gefahr. Denn:

[…] Erst, wenn man dem ärgsten Feind die gleichen Rechte zugesteht wie dem besten Freund, ist Justitia tatsächlich blind.
Das ist, leider, das Gegenteil von „Rechtsempfinden“, dem pseudojuristischen Arm des „gesunden Menschenverstands“. Beide sind roh, unterkomplex, höchst beeinflussbar, jenseits aller Regelhaftigkeit. Nach manchem „Rechtsempfinden“ wäre die Todesstrafe grundsätzlich zu empfehlen, bei Kinderschändern auch ohne Prozess anzuwenden.
Für andere gehört es zum „Rechtsempfinden“, dass die Kanzlerin wegen ihres „Rechtsbruchs“ vor ein Gericht zu stellen sei. Alle „Linksgrünversifften“ natürlich auch. Nach verbreitetem „Rechtsempfinden“ müssen auch Knöllchen nicht bezahlt werden, wenn sie „unrechtmäßig“ ausgestellt worden sind.
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Die ersten 8 ´Vorsicht rechtsextrem`-Artikel: Hier klicken
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