… und erlaubt den E-Scooter auf der Straße, oder dem Radweg. Gut so!
Ob sich die Fahrer daran halten steht auf einem anderen Blatt. Wenn es so geht, wie bei den Radfahrern, wird auf den Bürgersteigen dennoch das Chaos ausbrechen.
Warten wir´ s ab.
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Die Elektromobilität ist nicht mehr aufzuhalten. Jetzt wollen auch noch die sogenannten Kleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Das sind Tretroller, die dem Fahrer ab 6 km/h mit ihrem elektrischen Motor die Arbeit abnehmen. Einmal oder zweimal kräftig mit dem Fuß in Schwung gebracht, saust der Roller von allein dahin. Es genügt, mit Hand oder Fuß Gas zu geben, das ist einfacher als Radfahren. Doch Deutschland tut sich unnötig schwer mit dem Thema Elektro-Tretroller.
Mit drei Jahren Verzögerung hat es viel zu lange gedauert, bis überhaupt eine Verordnung für Elektro-Kleinstfahrzeuge vom Bundesverkehrsministerium vorlag. Auf europäischer Ebene gilt schon seit Anfang 2016 die Verordnung Nr. 168/2013. Was lange währt, wird leider manchmal kompliziert. Die Verordnung klassifiziert zwei Fahrzeugtypen: Elektro-Tretroller, die höchstens 12 km/h schnell sind, und Tretroller, die eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.
Was unser Leben bestimmt, soll in der Hand der Gesellschaft sein.“ Also sprachJuso-Chef Kevin Kühnert und forderte die große Kollektivierung. Es sieht so aus, als ob er einen großen Schritt weitergekommen ist – jetzt wird die Uhr zurückgedreht und die Arbeitszeit wieder kollektiv bestimmt und kontrolliert.
Denn Arbeitgeber sollen nach dem jüngsten Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH*) dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Die in Spanien und ähnlich auch in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reicht danach nicht aus. Geklagt hatten Mitarbeiter der Deutschen Bank in Spanien und die Rückkehr zur sprichwörtlichen Stechuhr verlangt. Der EuGH* gab den klagenden Gewerkschaften Recht, und jetzt müssen alle EU-Staaten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die in Richtlinien und in der Grundrechtecharta der EU zugesicherten Arbeitnehmerrechte.
Für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht aus guten Gründen bereits ab 2015.
Ein Top-Aufzeichnumgsprogramm plus umfassende Informationen für Minijobber gratis: Hier klicken.
… sind durch die möglichen Netzschwankungen in Deutschlands Stromnetz ganz sicher mehr als genervt. Was nutzt der billigste Strom, wenn man ihn selber eigentlich nicht braucht; was macht man, wenn man Deutschland Strom liefern muss und diesen eigentlich selber benötigt.
Die Koordination ist sehr aufwendig.
Und:
Je mehr volatile, sprich nicht kalkulierbare Stromeinspeisung aus Wind- und Sonnenkraftwerken ins Netz erfolgt, desto komplizierter und risikoreicher (Blackoutgefahr) ist das Strommanagement.
Kurz:
Je mehr konventionelle Stromerzeugung abgeschaltet wird, desto schwieriger wird das Strommanegemnt. Das wissen natürlich auch unsere Nachbarn:
Deutschland ist zur kritischen Größe …
… im europäischen Stromverbund geworden. Die sogenannte »Energiewende« zeitigt mehr und mehr kritische Folgen in diesem Stromverbund. Die Sorge der Nachbarländer um die katastrophalen Folgen steigt. So versuchen sie sich, auf den Ernstfall vorzubereiten.
Aktuell probt Österreich deutsche Energiewende und ihre Folgen. 100 Vertreter von Bundesministerien, der Länder und vieler Infrastruktureinrichtungen sind beteiligt; das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat die Krisenübung geplant. »Helios« heißt die dreitägige Katastrophenübung, die klären soll, wie weit Österreich für einen Blackout gerüstet ist. Die Beteiligten sollen, so dass Ziel der Übung, erkennen, wo noch an der »Resilienz« gearbeitet werden könne, also an der Fähigkeit, Krisen zu bewältigen. Ein Blackout wird mittlerweile in vielen Regierungen als eine der größten Bedrohungen angesehen.
Unmittelbarer Anlaß für die Übung war jene Beinahe-Katastrophe im europäischen Verbundnetz am 10. Januar dieses Jahres, als gegen 21 Uhr die Frequenz auf 49,8 Hertz absackte. Das ist der Grenzwert, ab dem Verbraucher abgeschaltet werden müssen. »Last abwerfen« heißt das im Jargon der Energieversorger. Europa schrammte nach Aussagen von Experten knapp an einer Katastrophe vorbei. Ein »Datenfehler an einem Netzregler« im Gebiet von Tennet löste den Störfall aus. Tennet ist einer der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, TenneT, Amprion und TransnetBW, die Deutschland mit Strom versorgen sollen.
… zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten stoßen bei den Oppositionsfraktionen im Bundestag auf scharfe Kritik. Dagegen verteidigten Redner der Regierungskoalition das Vorhaben am Donnerstag, 9. Mai 2019, in der ersten Lesung des Regierungsentwurfs eines „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ (19/8285), der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (19/6889) und des gleichfalls von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs „über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ (19/8286).
Zu der Debatte lagen auch ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes (19/6542) vor, ein Grünen-Antrag zum „Bleiberecht für Geflüchtete“ (19/6541) und ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Fachkräfte für den Arbeitsmarkt von morgen“ (19/7058) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke für eine „offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Einwanderungspolitik“ (19/9052) und ein weiterer Linken-Antrag, mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz gute Arbeit zu garantieren und Vollbeschäftigung zu erreichen (19/9855). Zudem hat die FDP-Fraktion einen Antrag zu „Eckpunkten eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches“ (19/9924) eingebracht. Sieben Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen, die Fachkräftestrategie der Bundesregierung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales, ein Antrag der Grünen ging an den Wirtschaftsausschuss.
[… ] Am Ostermontag, einem sonnen- und windreichen Feiertag, kamen mehr als drei Viertel des Stroms aus erneuerbaren Quellen; der Wind-Anteil an der Gesamtproduktion betrug 40 Prozent. Das war ein neuer Rekordwert.
Das sagt noch nichts aus über die Bilanz am Jahresende, da die Produktionsleistungen der Wind- und Solarkraftwerke von den Witterungsbedingungen abhängen. Doch hoffen die Anhänger der Energiewende, dass die erneuerbaren Energien zum Ende des Jahres die 50-Prozent-Marke bei der Stromproduktion knacken.
Im vergangenen Jahr lag ihr Anteil bei 40,6 Prozent. Das bezieht sich auf die Nettostromproduktion. Oft wird der Anteil am Bruttostromverbrauch angegeben, der um einige Punkte niedriger liegt, zuletzt bei 37,8 Prozent. Im Bruttoverbrauch sind Netzverluste und Eigenverbrauch der Kraftwerke enthalten. Zudem werden Verbrauch und Erzeugung durch Stromimporte und -exporte ausgeglichen. […] Quelle: Hier klicken
Es ist ein dpa-Bericht (Autor Eckart Gienke), der dieser Tage in vielen, vielen Regionalblättern erscheint. Auch die FAZ berichtet.
Deren Titel kommt allerdings dialektisch daher:
Um dann nur noch um den Einbruch des Ausbaus der Windenergie, verbunden mit der wegfallenden Subventionsrentabilität der Altwindräder und derem bevorstehendem Rückbau zu berichten:
[…] Gleichzeitig ist der Ausbau der Windenergie an Land fast zum Erliegen gekommen. In den ersten drei Monaten des Jahres gingen lediglich 41 Windräder mit einer Leistung von 134 Megawatt ans Netz, wie die Fachagentur Windenergie an Land mitteilte. Das waren fast 90 Prozent weniger als im gleichen Quartal des Vorjahres und so wenig wie zuletzt im vergangenen Jahrhundert, als der Ausbau der Windenergie begann. […]
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Zurück zum Ostermontag mit seiner annähernd ausreichenden Stromproduktion durch Erneuerbare, um Deutschland komplett zu versorgen.
Lesen Sie, was ich in der Kolumne „Woher kommt der Strom?“auf der Achse des Gutengeschrieben habe:
[…]
Montag, 22.4.2019: Anteil Erneuerbare an Gesamtstromerzeugung 76,56 Prozent
Zwei Millionen Euro in vier Tagen für die Schweizer
Ein Beispiel in Überschlagsrechnung: Am 22. und 23.4. 2019 nimmt die Schweiz jeweils 0,02 TWh mit Bonus à 10 Euro je MWh = 400.000 Euro ab und speichert diese 0,04 TWh Strom in Pumpspeicherkraftwerken. Am 25. und 26.4.2019 verkauft die Schweiz insgesamt 0,04 TWh an Deutschland und bekommt dafür um die 40 Euro pro MWh. Macht 1,6 Millionen Euro plus Bonus aus Ankauf 400.000 Euro = 2 Millionen Euro für die Schweizer Energieversorger. Innerhalb von vier Tagen. Ein paar Schalter umgelegt. Ein gutes Geschäft, oder? Leider nur für die Schweiz. Der deutsche Stromverbraucher schüttelt sich. Er zahlt den Spaß.
Was m. E. nicht zuletzt am „Leichtmatrosen“ Dr. Heiko Maas liegt. Frederica Morgherini, EU-Außenbeauftragte, wird von islamischen Herrschern ohnehin nicht Ernst genommen.
Im Atomstreit hat der Iran den Europäern ein Ultimatum gestellt. Anne Will
ringt mit ihren Gästen um eine Antwort. FDP-Politiker Alexander Graf Lambsdorff ist empört, dass sich die Bundeskanzlerin vom US-Außenminister versetzen ließ.
Bei diesem außenpolitischen Thema gibt es eine seltene politische Übereinstimmung. Von der Linkspartei bis zur FDP sind sich bei Anne Will alle drei Vertreter deutscher Parteien einig, dass Donald Trump das Atomabkommen mit dem Iran nicht hätte aufkündigen sollen.
Mit Martin Schirdewan, Spitzenkandidat der Linken für die Europawahl, Norbert Röttgen, CDU-Politiker und Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, und Alexander Graf Lambsdorff, FDP-Außenpolitiker, diskutiert Anne Will über den Atomstreit mit der Islamischen Republik. Zu Gast sind auch die Politikberaterin Melody Sucharewicz und die Islamwissenschaftlerin Katajun Amirpur.
Die „richtige“ Mischung. Bloß keinen aus der AfDeinladen. Das könnte die seltene politische Übereinstimmung stören.
Übrigens:
Wenn man einen Präsidentschaftskandidaten vor der Wahl massiv öffentlich beleidigt und diffamiert, muss man sich nicht wundern, wenn man nach der Wahl desselben in´ s OFF rutscht. Zumal der Mann ein Gedächtnis wie ein Elefant hat. Frau Merkel & Konsorten, sowie die bundesdeutschen Mainstream-Medien haben Deutschland einen Bärendienst erwiesen. Mit ihrer unerträglich dümmlichen und anhaltenden Arroganz.
… sonst müsste man sich ja mit so belanglosen Themen wie Migration oder Wohnungsnot beschäftigen. So aber kann man sich dem Kampf für Klimagerechtigkeit widmen. Klimagerechtigkeit – allein das Wort ist schon toll. Ist es eigentlich gerecht, wenn man in Uppsala mit einem anderen Klima leben muss als die Menschen in Palermo? Vielleicht lässt sich so auch erklären, dass die Stadt Konstanz jüngst den Klimanotstand ausgerufen hat. Oder droht ein Tsunami am Bodensee. Vielleicht ist es aber auch ein Hilferuf an Greta. Die war nämlich noch nicht in Konstanz. Greta, bitte komm nach Konstanz. Dort herrscht Klimanotstand. Quelle: Hier klicken
… wusste Anfang des Monats Bahnbrechendes zu berichten: „Die meisten Elektroautos fahren im Ländervergleich in Hamburg“. Die Hansestadt sei ein Vorreiter in Sachen E-Mobilität: „Gemessen an der gesamten PKW-Flotte fahren hier die meisten Elektroautos, noch vor den Automobilländern Bayern und Baden-Württemberg“. Die ganze Dimension dieses Erfolges wird aber erst sichtbar, wenn man sie mit einer zweiten Meldung kombiniert. Rüdiger Stobbe berichtete Mitte April auf Achgut.com über die „Kohlestadt Hamburg“. Die Stadt hat 2014 nach Bürgerentscheid das Hamburger Stromnetz von Vattenfall zurück gekauft und verbraucht selbstproduzierten Strom. 94 Prozent des in Hamburg verbrauchten Stroms ist Strom aus fossilen Energieträgern. Genauer gesagt, vor allem aus Steinkohle. Strom, erzeugt aus Steinkohle, die aus aller Welt mit Schweröl betriebenen Schiffen nach Hamburg geschippert wird.
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Heute, 11:00 Uhr: Arabische Clans
Heute, 14:00 Uhr: Das Beispiel mit den Nägeln
Heute, 17:00 Uhr: Die Revolution frisst ihre Mütter
Gut gemeint, schlecht gelungen – Deutschlands Energiewende
Die deutsche Klimapolitik
verursacht jede Menge Kollateralschäden. Es zeigt sich: Die komplexen langfristigen Prozesse erfordern einen anderen Rhythmus als Wahlperioden – erst recht bei einem „Generationenprojekt“ wie der Energiewende.
Am Anfang ging es nur ums Geld, das war im Jahr 1990. Matthias Engelsberger hatte jahrelang mit Energiekonzernen um Strompreise gefeilscht. Seiner Meinung nach war er dabei über den Tisch gezogen worden. Engelsberger hatte ein Kleinwasserkraftwerk von seinem Vater übernommen, er trat für den Verband der bayerischen Wasserkraftwerke an. Und er war Abgeordneter der CSU. Die bayerischen Gemeinden, die an ihren Bächen und Flüssen kleine Laufwasser-Räder zur Stromproduktion betrieben, wurden von den Energieriesen, die den Strom aufkauften, damals mit Pfennigbeträgen abgespeist.
Irgendwann, so beschreiben es die frühen Berichte über die Geburtsstunde der deutschen Energiewende, platzte Engelsberger der Kragen. Der Zorn des Gemeinderats aus der Traunstein-Gemeinde Siegsdorf sollte die Energiepolitik verändern – in Deutschland und in der ganzen Welt.
Engelsberger suchte einen Verbündeten, und er fand ihn ausgerechnet in dem Grünen-Abgeordneten und früheren Wackersdorf-Kämpfer Wolfgang Daniels. Gemeinsam brachten sie im Bundestag ein Gesetz ein, um den kleinen Wasserkraftwerken in Bayern und Ökostrom-Produzenten überall eine staatlich garantierte Einspeisevergütung zu verschaffen. Zur Überraschung des ungleichen Paares zog die CDU/CSU-Fraktion mit. Das erste Stromeinspeisegesetz der Welt war geboren: Energiekonzerne wurden verpflichtet, den Betreibern von Ökostrom Mindestpreise zu zahlen.
Das Gesetz von 1991 wurde zur Blaupause für den ökologischen Energiewandel. Die Klimaerwärmung, nach heutigem Kenntnisstand vor allem verursacht durch Abgase von Kraftwerken, machte damals vielen Ländern zunehmend Sorgen. Bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen 1997 in Japan verabschiedeten die Mitglieder mit dem sogenannten Kyoto-Protokoll völkerrechtlich verbindliche Ziele im Klimaschutz. Die Idee, Stromnetzbetreiber zu verpflichten, Ökostrom zu staatlich festgelegten Preisen aufkaufen zu müssen, wurde bald von Dutzenden Ländern kopiert.
Seither gibt es im weltweiten Klimaschutz einen Dualismus von Mechanismen der Marktwirtschaft und von staatlicher Regulierung. Die Befürworter der freien Marktwirtschaft wollen das meiste den Marktakteuren überlassen. Im Sinne des Umweltschutzes machen sie eine Ausnahme: Die Zahl handelbarer Kohlenstoffdioxid-Berechtigungen soll vorgeschrieben werden. Das sind Berechtigungen für den CO2-Ausstoß, die Industriebetriebe und Kraftwerksbetreiber bei staatlichen Stellen kaufen oder ersteigern müssen.
Da die CO2-Berechtigungen frei handelbar sind, können Unternehmen, die zu viel emittieren, sich aber keine teuren Investitionen in Umwelttechnik leisten wollen, sie auch von anderen Marktteilnehmern kaufen. Das führt dazu, dass Klimaschutz-Investitionen an der kostengünstigsten Stelle erfolgen. Die Zahl der Berechtigungen ist streng begrenzt und wird Jahr für Jahr reduziert. Seit 2005 wird der Emissionshandel in der Europäischen Union grenzüberschreitend umgesetzt – und erreicht seine für 2020 gesetzten Klimaschutzziele volkswirtschaftlich effizient und vollständig.
Parallel und oft in Widerspruch zu dieser marktwirtschaftlichen Idee setzt die Politik in Deutschland vor allem auf staatliche Regulierung. Eine immer umfangreicher werdende Planungsbürokratie ist damit beschäftigt, mehr als 3000 verschiedene Einzelpreise für verschiedene Bio-, Wind- und Solarstromarten gesetzlich festzulegen und ständig nachzujustieren. Es mündete in eine lange Kette staatlicher Eingriffe, die sich oft als teuer, wirkungslos oder sogar kontraproduktiv erwiesen haben.
Hubertus Bardt, wissenschaftlicher Leiter des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln), spricht vor einer „Planbarkeitsillusion“ der politischen Gestalter: „Die Bundesregierung glaubt, Jahrzehnte im Voraus zu wissen, welche Technologie im jeweiligen Sektor die richtige sein wird.“ Dabei hätten sich in der jungen Geschichte der Energiewende einige frühe Festlegungen schon nach kurzer Zeit als falsch erwiesen, sagt Bardt: „Wir brauchen den Wettbewerb um die besten Technologien für mehr Klimaschutz.“
Sieben Beispiele, wie in der Energiewende aus gut gemeint schlecht gelungen wurde – und warum:
1. Einspeisevorrang ohne Wirkung
Zu einer entscheidenden Erweiterung des Stromeinspeisegesetzes kam es 1999: Im Büro des SPD-Abgeordneten Hermann Scheer in Berlin trafen sich neben seinem Fraktionskollegen Dietmar Schütz auch die Grünen-Abgeordneten Michaele Hustedt und Hans-Josef Fell. Gemeinsam entwarfen sie den Vorschlag, das von Engelsberger ersonnene Stromeinspeisegesetz durch einen „Einspeisevorrang“ zu ergänzen: Ökostrom – aus Sonne, Wind oder Biomasse – sollte im Leitungsnetz Vorrang vor Kohle- und Atomstrom haben. Die neuen Regeln sollten nun „Erneuerbare Energien-Gesetz“ oder kurz EEG heißen und fossile Stromquellen mit der Zeit automatisch verdrängen. Das EEG ersetzte im Jahr 2000 das Stromeinspeisegesetz.
Das EEG gilt heute als Erfolg, schließlich führte es zu einem rapiden Ausbau vor allem von Wind- und Solaranlagen in Deutschland. Wenn sich die Bundesregierung 2004 das Ziel gesetzt hatte, den Ökostrom-Anteil im deutschen Strommix bis 2020 auf 20 Prozent zu steigern, kann Simone Peter, die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, heute Plan-Übererfüllung melden: „Diese Vorgabe werden wir im Zieljahr 2020 glatt verdoppelt haben.“
Der Erfolg hatte aber seinen Preis – im wahrsten Sinne des Wortes. Zweck des EEG, das ist in dem Gesetz festgelegt, war es auch, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung zu verringern. Aber 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten zahlen deutsche Haushalte und Industriebetriebe noch immer die höchsten Strompreise Europas. Und daran dürfte sich auf absehbare Zeit auch nichts ändern.
Die deutschen CO2-Emissionen sind – abgesehen vom Sonnenjahr 2018 – seit zehn Jahren praktisch nicht gesunken. Im Energiewende-Index des World Economic Forum, der den Fortschritt der Staaten beim ökologischen Umbau misst, rangiert Deutschland in den meisten Kategorien auf den hinteren Plätzen und schafft es auch in Europa in der Gesamtwirkung nicht unter die Top-10.
Das Kalkül der EEG-Väter, fossile und atomare Energien durch Zwangseinspeisung des subventionierten Grünstroms aus dem Markt zu drängen, ging nicht auf: Zuletzt sah die Politik keine andere Möglichkeit mehr, als 2011 den Atomkraftwerken und im Januar dieses Jahres den Kohlekraftwerken mit Sondergesetzen die Betriebserlaubnis zu entziehen – und dafür zusätzlich zu den EEG-Summen weitere Milliarden als Entschädigung auszuzahlen.
2. Umweltschäden durch Ökostrom
Der sichtbare Erfolg der Energiewende-Politik besteht vor allem darin, gewaltige Kapazitäten an Wind- und Solarstrom geschaffen zu haben, die heute im Jahresdurchschnitt nahezu 40 Prozent der Stromnachfrage decken.
Allerdings macht der Stromsektor nur ein Fünftel des gesamten deutschen Energiebedarfs aus: Der Verbrauch von Kraft- und Brennstoffen für Verkehr und Heizungen spielt mit 80 Prozent eine deutlich größere Rolle. Hier aber hat Ökostrom bislang kaum einen Anteil. Zum Gesamt- oder Primärenergieverbrauch Deutschlands trugen erneuerbare Energien 2017 nur 13 Prozent bei. Die besonders geförderte Windkraft hat gegenwärtig nur einen Anteil von 2,8 Prozent, Solarstrom kommt auf gerade einmal 1,1 Prozent.
Dieser geringe Anteil wurde bereits mit einem immensen Eingriff in die Kulturlandschaft erkauft, der inzwischen zu immer mehr Konflikten mit dem Wald-, Wasser- und Artenschutz führt. Weil inzwischen in Deutschland 30.000 Windkraftanlagen in der Landschaft stehen, ist der Platz knapp: In Hessen werden deshalb inzwischen neun von zehn Windkraftanlagen in Wäldern errichtet, in Rheinland-Pfalz dreht sich bereits jedes vierte Windrad im Wald.
Vogelschützer überziehen inzwischen vielerorts Windkraft-Planer mit Klagen: Sie warnen vor der Ausrottung der hauptsächlich in Deutschland beheimateten Raubvogelart Rotmilan und bestandsgefährdenden Belastungen für andere seltene Arten. So klagt der Naturschutzbund NABU zum Beispiel gegen den Bau des Windparks „Friedländer Große Wiese“ am Stettiner Haff in Mecklenburg-Vorpommern: Die Vogelschützer sehen Gefahr, weil der empfohlene Mindestabstand zu Nestern von Rotmilanen, Seeadlern und Weißstörchen nicht eingehalten wird. Auch stelle der Windpark ein „Tötungsrisiko“ für den streng geschützten Schreiadler dar, der in nur 1000 Meter Entfernung nistet und das Niedermoor zur Nahrungssuche nutzt.
Auch Fledermäuse fallen den Windrädern hunderttausendfach zum Opfer. Und eine Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt legt den Verdacht nahe, dass Windräder für einen Teil des Insektensterbens mit verantwortlich sein könnten.
Das Recycling der Windkraftanlagen, von denen in den kommenden Jahren Tausende das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen, ist ebenfalls nicht vollständig geklärt. Die verklebten Karbonfasern der Rotorblätter können nicht sinnvoll recycelt werden und bereiten teilweise sogar bei der Verbrennung Probleme in den Öfen. Lösungen dafür werden nach Branchenangaben erst noch entwickelt. Die Fundamente vieler abgerissener Windkraftanlagen verbleiben regelwidrig im Boden, weil die Betreiber den Aufwand scheuen, Tausende Tonnen Beton herausmeißeln zu müssen. Lokale Umweltbehörden tolerieren diese Praxis oft; sie führt vielerorts bereits zu Auseinandersetzungen mit Wasserverbänden, die um die Integrität der Bodenschichten fürchten und damit auch um das Trinkwasser.
Exekutive und Legislative in Deutschland aber wissen nicht, wie sie mit den Umweltgefahren umgehen sollen, die mit der klimapolitisch motivierten Energiewende verbunden sind. Das Bundesamt für Naturschutz, eigentlich zuständig, lehnt es zum Beispiel ab, dem Verdacht nachzugehen, Windräder könnten für das Insektensterben mit verantwortlich sein. Offenbar will man lieber nicht so genau hinschauen.
Das gilt offenbar auch für die Solarenergie. Eine Studie des Instituts für Photovoltaik an der Universität Stuttgart warnte schon früh, dass von den giftigen Bleiverbindungen in Solarmodulen erhebliche Umweltgefahren ausgehen. Doch den technisch relativ leichten Ersatz des giftigen Schwermetalls will die Bundesregierung nicht vorschreiben, sie will auch die entsprechende EU-Richtlinie nicht anpassen lassen. „Das Problem“, sagt der Institutsleiter und Studienautor Jürgen Werner, „wird einfach ignoriert, negiert, totgeschwiegen.“ Im Gegenteil, die Forschung an besonders bleihaltigen Perowskit-Solarzellen werde immer stärker vorangetrieben: „Es wird also in den nächsten Jahren immer schlimmer werden.“
Ein in Berlin gegründetes „Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende“ versucht, die im ganzen Land aufflackernden Konflikte, vor allem zwischen Windkraftgegnern und Ökostrom-Planern, zu moderieren und im besten Fall aufzulösen. Doch die Zahl der Streitfälle ist zu groß: Inzwischen brechen die Anträge auf den Bau neuer Windparks regelrecht ein, weil den Investoren das Klage-Risiko zu groß geworden ist. Selbst die Privilegien der Windkraftbranche im Baugesetzbuch können inzwischen den als vorgesehenen Ökostrom-Ausbau nicht mehr garantieren. Inzwischen entlassen erste Windkraft-Unternehmen Mitarbeiter oder melden sogar Insolvenz an.
3. Atomkraft-Aus ohne Alternativplan
Nach der Havarie eines japanischen Kernkraftwerks in Fukushima reagierte die Bundesregierung im Jahr 2011 mit dem bis dahin wohl schwersten staatlichen Eingriff in den deutschen Energiemarkt. Atomkraftwerken wurde eine eng begrenzte Laufzeit vorgeschrieben, acht der 17 Meiler im Land wurden sofort stillgelegt.
Obwohl deutsche Atomkraftwerke, anders als in Japan, nicht durch Tsunamis gefährdet sind, gestand das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung diesen Eingriff in die Eigentumsrechte der Energiekonzerne zu: Schließlich handele es sich bei Kernkraft grundsätzlich um eine Risikotechnologie. Als verfassungswidrig werteten die Richter allenfalls den Versuch der Politik, die AKWs ohne Entschädigungszahlungen abschalten zu lassen.
Allerdings passte die Bundesregierung ihre Klimaschutz-Ziele danach nicht entsprechend an. Obwohl mit der Atomkraft die damals größte CO2-freie Stromquelle Deutschlands praktisch über Nacht ausgeknipst wurde, blieb es unverändert bei dem ohnehin ambitionierten Ziel, die CO2-Emissionen des Landes bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Dass die Erreichung dieses Ziels ohne Atomkraft illusorisch war, hätte man damals schon wissen können. Heute steht fest: Deutschland wird das nationale Klimaziel bis 2020 um mindestens acht Prozentpunkte verfehlen.
Vahlenkamp und sein Team messen mit einem „Energiewende-Index“ seit Jahren den Fortschritt beim ökologischen Umbau der Energieversorgung in Deutschland. Die Bilanz sei ernüchternd, meint er: „Gegenwärtig spricht kaum jemand mehr vom „Vorreiter Deutschland“ – und die Energiewende ist zum Krisenthema geworden.“
Wollte man früher den anderen Staaten durch besonders ehrgeizige nationale CO2-Zielsetzungen vorauspreschen, erklärte der zuständige Fachminister heute ungewohnt kleinlaut, Klimapolitik nur noch „im europäischen Geleitzug“ betreiben zu wollen.
4. Kompletter Verzicht auf Bioenergie
Im Strategiepapier „Klimaschutzplan 2050“ der Bundesregierung spielt Bioenergie keine bedeutende Rolle mehr – anders als früher angedacht. Es geht dabei zum Beispiel um Mais, aus dem vor allem Bioethanol hergestellt wird, das dann zu fünf oder zehn Prozent dem Benzin beigemischt ist. Oder um Raps, das der Herstellung von Biodiesel dient.
Die Anbauflächen, die dazu nötig sind, stehen dann nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung, deshalb lehnt die Politik eine stärkere Nutzung dieser klimaneutralen Kraftstoffe ab. Zudem scheiterte der Versuch der Bundesregierung, den Bio-Anteil im Sprit auf zehn Prozent zu erhöhen, auch an der Tankstelle: Autofahrer ließen „E10“-Benzin links liegen, weil sie Motorschäden befürchteten. In der Öffentlichkeit entbrannte eine empörte „Tank-statt-Teller“-Debatte.
Der Verzicht auf die Bioenergie bedeutet fast zwangsläufig das Scheitern bei der Erreichung der Klimaziele im Verkehr bis 2030. Allein mit Elektromobilität lassen sich die Emissionen nicht, wie angestrebt, um 42 Prozent senken. Selbst wenn es gelingen sollte, zehn Millionen Autos mit Elektromotor auf die Straße zu bringen, wie es die Bundesregierung plant, wären dann immer noch 35 Millionen Pkw mit Verbrennungsmotor unterwegs – und die bräuchten vor allem Biosprit, um klimaverträglich zu werden. Denn die Entwicklung sauberer synthetischer Kraftstoffe auf Basis von Wasserstoff, sogenannter E-Fuels, ist noch längst nicht ausgereift.
Sind die Kollateralschäden der Bioenergie tatsächlich so groß? Zwar ist es im Sinne des Naturschutzes wichtig, eine weitflächige „Vermaisung“ von Landschaft zu vermeiden, und die Bio-Diversität durch eine wechselhaftere und kleinteiligere Landwirtschaft zu unterstützen. Doch die pauschale Kritik an den angeblichen „Raps-Monokulturen“ macht es sich auch zu einfach. Raps wird in der Regel eben nicht in Monokultur, sondern in Fruchtfolge angebaut. Zudem wird die Pflanze von Insekten und insbesondere Honigbienen gern genutzt, lockert den Boden auf und sorgt damit im Schnitt für eine um zehn Prozent höhere Getreideernte im Folgejahr.
Tatsächlich ist der Raps-Anbau in Deutschland extrem eingebrochen: Seit 2014 haben sich die Erträge auf 3,5 Millionen Tonnen nahezu halbiert. In diesem Jahr ist die Anbaufläche weiter geschrumpft, auf unter eine Million Hektar, den geringsten Wert seit 22 Jahren. Das hat zwar verschiedene Gründe, aber die unsichere Zukunftsperspektive für Biokraftstoffe trägt dazu bei.
Raps ist gleichzeitig auch Deutschlands wichtigste Proteinpflanze, von der nur 40 Prozent der Ölproduktion, 60 Prozent als Tierfutter dient. Weil immer weniger davon angebaut wird, sank Deutschlands Selbstversorgung mit heimischem Proteinfutter innerhalb von fünf Jahren von 40 auf nur noch 28 Prozent. Die Lücke füllt nun immer mehr importiertes Soja, vor allem aus Lateinamerika, das meist genmodifiziert ist. Der Biodiesel-Bann trägt also nicht zuletzt mit dazu bei, dass heimisches Proteinfutter knapp wird.
5. Voreilige Förderung der E-Mobilität
„Technologieoffenheit“ wird von deutschen Energie- und Verkehrspolitikern sehr oft beschworen: Die richtige Technik soll nicht der Staat vorgeben, sondern der Markt. Die Politik selbst hält sich nicht daran. Bei der Verkehrswende hat man sich festgelegt: Es soll das Elektroauto sein und sonst nichts. Die E-Mobilität wird nicht nur von der EU, sondern auch von der Bundesregierung nach Kräften gefördert: Befreiung von Kfz-Steuern, staatliche Kaufprämie, Steuerentlastung auf Dienstautos und geringere Energiesteuern auf Strom im Vergleich zu Benzin und Diesel. Nach Berechnungen von Michael Bräuninger vom Institut Economic Trend Research (ETR) „ist ein Elektroauto wie der BMW i3 über eine Nutzungsdauer von zwölf Jahren um 18.000 Euro besser gestellt als ein VW Golf mit Benzin-Motor“.
Dabei ist längst nicht klar, ob die ökologischen Vorteile des Batterie-Antriebs wirklich so groß sind. Im aktuellen deutschen Strommix, der noch rund 40 Prozent Kohlestrom enthält, muss ein Elektro-Wagen wie der Tesla S nach Berechnungen des ADAC immerhin 580.000 Kilometer fahren, bis er so ökologisch ist wie ein gleichwertiger Diesel-Pkw. Die bislang noch weitgehend ungeklärte Frage von Batterie-Recycling und Entsorgung belastet die Klimabilanz der Elektromobilität schwer.
Zugleich hat die E-Autoförderung den Effekt, dass andere, klimafreundliche Antriebe derzeit keine Chance haben. Synthetische Kraftstoffe wie besagte E-Fuels zum Beispiel werden in einem Elektrolyse genannten Prozess mithilfe von Ökostrom aus Wasser und CO2 hergestellt. Sie sind annähernd treibhausgasneutral. Dasselbe gilt für Biokraftstoffe der zweiten oder dritten Generation. Würden solche klimaneutralen Treibstoffe dieselbe staatliche Unterstützung erfahren wie das batteriebetriebene Auto, hat Studienautor Bräuninger ausgerechnet, „könnte man diese Kraftstoffe mit Beträgen von deutlich über zwei Euro je Liter fördern“.
Die Erdgas-Branche wiederum ist sauer auf die von der EU vorgeschriebenen CO2-Flottengrenzwerte für Autobauer. Für Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative „Zukunft Erdgas“ war es „eine lange Kette aus Politikversagen und Fehlanreizen“, die schließlich zu den Dieselfahrverboten geführt haben. „Es gibt sehr gute Alternativen zum Diesel, die man zu lange ignoriert hat“, sagt Kehler: „Mit Erdgas im Tank wäre das nicht passiert.“
Elektro-Autos werden so behandelt, als würden sie stets mit 100 Prozent klimaneutralem Ökostrom betankt, auch wenn sie tatsächlich fast zur Hälfte Kilowattstunden aus Kohlestrom im Akku haben. Biomethan, obwohl annähernd klimaneutral, wird mit demselben Klima-Malus belastet wie Erdgas. Das hat zur Folge, dass Erdgas-Autos von den Autobauern kaum entwickelt werden, weil sie den Emissionsdurchschnitt der Flotte rein formal nicht senken – obwohl sie es in der Realität sehr wohl täten.
Ebenso könnte es sich für die Klimapolitiker noch als Fehler erweisen, dass Hybrid-Autos besonders gefördert werden. Denn auf dem Prüfstand darf ein Hybrid einen Teil der Zeit nur mit seinem Elektromotor fahren, und bekommt dafür null Gramm CO2 angerechnet. Für den Rest der Testzeit wird der eingebaute Verbrennungsmotor genutzt. Die Folgen sind nach Berechnungen der Brancheninitiative „Zukunft Erdgas“ fatal: „Dadurch können zum Beispiel einem Porsche Panamera Hybrid mit rund 400 PS nur 60 Gramm CO2 pro Kilometer angerechnet werden. Ein kleiner VW up!, der mit 100 Prozent Biomethan nahezu klimaneutral fährt, wird hingegen mit 81 Gramm CO2 bewertet.“
Der Kleinwagen erfüllt die von der EU vorgegebenen CO2-Grenzwerte für 2030 nicht, der 400-PS-Porsche hingegen schon. Ob der Porsche Hybrid im realen Straßenverkehr seinen sauberen Elektromotor überhaupt nutzt, ist aus Sicht der Erdgas-Initiative dabei noch „äußerst fraglich:“ Es sei nicht auszuschließen, dass die Fahrer eines Hybrid-Porsches ausschließlich den schmutzigeren Verbrennungsmotor einsetzen.
6. Heizung ohne Ökotechnologie
Auch im Immobilienbereich hatten staatliche Eingriffe nicht nur gewollte Folgen – im Gegenteil. Die Landesregierung Baden-Württemberg hatte schon 2010 als erstes und bis heute einziges Bundesland eine gesetzliche Nutzungspflicht für erneuerbare Energie im Gebäudebestand eingeführt. Es ging dabei vor allem um die Heizungssanierung, die wegen ihres großen Potenzials gemeinhin als „schlafender Riese des Klimaschutzes“ gilt. Wer seine Heizung erneuerte, sollte 15 Prozent Öko-Wärme aus Solarthermie, Wärmepumpe oder Biobrennstoff einbeziehen müssen.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) verfolgte das Experiment im Südwesten über Jahre und zog am Ende das Fazit: Die Pflicht zur Öko-Heizung hatte nicht eine einzige Tonne CO2 eingespart. Viele Hausbesitzer waren der Vorschrift zuvorgekommen und hatten schnell noch vor Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Heizung eingebaut – allerdings keine teure Öko-Technologie, sondern eine günstigere Heizungstechnik mit geringerer Effizienz. Die übrigen warteten ab und taten gar nichts mehr: Die Heizungsmodernisierung in Baden-Württemberg rutschte in den Jahren 2010 bis 2015 rund 13 Prozent unter den Bundesdurchschnitt.
Ohne die Initiative des Landes wären die Sanierungsquoten wohl auf dem früheren Stand geblieben. Dann hätte das Ländle 180.000 Tonnen CO2 weniger ausgestoßen. So aber löste das Klimaschutzgesetz einen Mehrverbrauch von umgerechnet 56,9 Millionen Litern Heizöl aus.
7. Förderung, die ins Leere geht
Gebäude sollen insgesamt energieeffizienter werden – bis 2030 sollen die CO2-Emissionen von Wohn- und Geschäftsgebäuden laut Klimaschutzplan um 66 Prozent gegenüber 1990 sinken. Das ist der höchste Prozentsatz, verglichen mit allen anderen Wirtschaftsbereichen. Eine wichtige Rolle auf dem Weg dahin soll die staatliche Förderbank KfW spielen.
Über verschiedene Effizienzhaus- und Sanierungs-Programme können Hauseigentümer dort entweder zinsgünstige Darlehen oder direkte Zuschüsse beantragen, sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen im Bestand. Gefördert werden beispielsweise neue Fenster, Heizungen, eine Dämmung oder alternative Energieerzeugung. Doch der Anreiz funktioniert offenbar nicht. Die Fördermittel werden immer weniger abgerufen, trotz Bauboom und Klimawandel-Diskussion.
Im Jahr 2017 wurden über KfW-Effizienzprogramme für Bauen und Sanieren in 235.799 Fällen rund 14,2 Milliarden Euro an private Haushalte verteilt. Im vergangenen Jahr waren es nur noch zwölf Milliarden, in rund 220.000 Fällen. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Fördergelder, ebenso die Bundesländer sowie manche Kommunen. Die verschiedenen Förderwege sind kaum bekannt, Experten kritisieren das als „Informationsversagen am Markt“.
Dazu kommt, dass schon in der Planungsphase komplexe Anträge gestellt und Nachweise erbracht werden müssen, inwiefern sich eine energetische Sanierung lohnt. Sachverständige müssen die Immobilie prüfen. Darauf verzichten die Beteiligten immer häufiger, zumal sich ihre Bauherren ohnehin billiges Baugeld am Kapitalmarkt leicht besorgen können und finanziell nicht unbedingt auf eine Förderung angewiesen sind.
Zu allem Überfluss hat die KfW die Bedingungen immer weiter nach oben geschraubt. Eine Neubau-Förderung gibt es nur noch, wenn höchste Effizienzstandards erreicht werden. Im Ergebnis bleiben etliche Fördermilliarden ungenutzt liegen. Und die Gebäude energetisch ineffizient.
Fazit: Markt statt Plan
Der Bundesrechnungshof formulierte jüngst in einer Kritik, der Politik sei die Koordination der Energiewende weitgehend entglitten, es gebe „deutliche Zielverfehlungen“, aber noch nicht einmal eine Kostenübersicht.
Man hätte es wissen können. Schon 2013 hatte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) vor einer Überforderung der Planungsbürokratie gewarnt. In der wissenschaftlichen Literatur werde „eine hierarchische Steuerung und Planung eines solcherart außerordentlich komplexen Gesamtsystems weder für möglich noch für wünschenswert gehalten“, erklärte der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung in einem Sondergutachten: „Das politische System wäre von der Komplexität der Fragen informatorisch überfordert, hätte nicht die Kapazität, alle Detailkonflikte zentral zu lösen und würde folglich vereinfachende Fehlsteuerungen produzieren.“
Die Warnung wurde in den Wind geschlagen, der Gestaltungswille bleibt hoch. Mit der jüngsten Einsetzung eines „Klimakabinetts“ innerhalb der Bundesregierung könnte der Umfang der energie- und klimapolitischen Regulierung noch zunehmen. Noch für dieses Jahr ist geplant, ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden, das innerhalb der Bundesregierung für klare Verantwortlichkeiten und „garantierte“ Erfolge sorgen soll.
Außerdem spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen trotz seiner Warnungen vor der Überforderung der Politik dafür aus, alle Entscheidungsstränge künftig in den Händen eines „Staatsministers Energiewende“ im Bundeskanzleramt zusammenlaufen zu lassen.
Die Konsequenz aus den bisherigen Erfahrungen müsste eigentlich die Einsicht sein, dass die komplexen langfristigen Prozesse der Energiewende kurzfristig nicht planbar sind. Industrielle Investitionszyklen von zwanzig bis vierzig Jahren folgen einem anderen Rhythmus als Wahlperioden – und erst recht ein „Generationenprojekt“ wie die Energiewende.
Womöglich ist nicht nur deswegen eine stärkere Zurückhaltung der Politik zugunsten der freien Marktentwicklung der bessere Weg – so wie dies mit dem Europäischen Emissionshandel bereits in Industrie und Stromerzeugung erfolgreich geschieht. Eine Ausweitung des Prinzips auf Kraft- und Brennstoffe im Verkehr und im Gebäudebereich wäre relativ leicht möglich, und es bedeutete: Klimaschutz würde an der kostengünstigsten Stelle umgesetzt.
über die Zukunft der Kohlenutzung diskutiert. Grundlage bildeten ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Beendigung des Betriebs von Braunkohlekraftwerken“ (19/9920) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aussetzung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung bis alternative Energien grundlastfähig sind und jederzeit bedarfsgerecht eingespeist werden können“ (19/9963). Dazu kam ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Die Europäische Union zur Klimaschutz-Union machen“ (19/9953).
Grüne: Folgen des Nichtstuns schlimmer als Handeln
Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen)[Rede anschauen: Hier klicken] erklärte, mit diesem Gesetz packe ihre Fraktion den Klimawandel an. Die Folgen des Nichtstuns wären schlimmer als jetzt zu handeln, selbst wenn es Geld kostet, sagte die Abgeordnete. Die Bundesregierung hätte aktiv werden müssen, da die Zeit drängt – schließlich sollten bis 2022 an die sieben Gigawatt Kohlekraftwerke vom Netz.
Dass die Bundesregierung angesichts dieses Zeitplans kein Gesetz auf den Weg bringt, sei eine Schande für das Land. Baerbock verwies auf andere Länder in Europa, die Pläne vorgelegt hätten für das Erreichen einer Klimaneutralität bis 2050. Sie forderte, die vorgesehenen Milliarden im Strukturfördergesetz gezielt an Unternehmen zu geben, die in der Region bleiben wollten.
AfD will mindestens Verschieben des Ausstiegs
Karsten Hilse (AfD)[Rede anschauen: Hier klicken] sprach die nach seiner Ansicht nach unzuverlässige Stromproduktion regenerativer Energien an. Der mit dem Kohleausstieg verbundene Arbeitsplatzabbau sei „Verrat“ an den Kohlekumpels. Wenn seine Fraktion an der Regierung beteiligt sein werde, werde sie diesen Ausstieg rückgängig machen.
Das Mindeste sei in Anbetracht der derzeitigen Beschlüsse, den Ausstieg zu verschieben, wie im Antrag der Fraktion gefordert: Erst wenn mit alternativen Energien betriebene Kraftwerke grundlastfähigen Strom in genügender Kapazität mit mindestens 40 GigawattLeistung liefern können, solle der Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant werden. Hilse bezweifelte erneut, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wird.
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Der Antrag der AfD zur Aussetzung des Braunkohleausstiegs:Hier klicken
Die Begründung des Antrags:
Es gehört zur Daseinsvorsorge, zu der der Staat und seine Regierung verpflichtet sind, dass eine zuverlässige Versorgung mit geeigneter elektrischer Energie jederzeit und in jeder notwendigen Menge gesichert bleibt. Zur Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Versorgung mit elektrischem Strom werden regelbare Kraftwerke benötigt, die automatisch mehr Strom liefern, wenn sich Verbraucher zuschalten und weniger, wenn Verbraucher abschalten. Wind und Solar gespeiste Kraftwerke ändern ihre Leistung nach den Launen des Wetters. Die Leistung ist nicht planbar und schwankt zwischen Null und 60 Prozent der installierten Leistung. Nachts gibt es keinen Solar- und bei Windstille keinen Windstrom. Dann müssen ausschließlich regelbare Kraftwerke die Versorgung übernehmen. Regelbare Dampf- und Gaskraftwerke erzeugen die Grundlast in einem Versorgungsnetz. Sie geben die Frequenz und die Phasen vor und sind somit die Taktgeber im Netz, nach denen sich die alternativen Energien zur Einspeisung ausrichten müssen. Ohne Grundlast von den großen Kraftwerken bricht das Netz zusammen. Süd-Australien, das sich schon jetzt weitgehend mit regenerativem Strom versorgen will, erleidet immer häufiger längere und damit gefährliche, wie kostspielige Stromausfälle.Ein Ausgleich des schwankenden regenerativen Stroms über Europa ist auch nicht möglich, da dieselben Wetterbedingungen fast immer großräumig in ganz Europa herrschen, also mangels gleichzeitiger Verfügbarkeit von genügend alternativer Leistung. Daher nützt auch ein weiter ausgebautes europäisches Verbundnetz zur Behebung dieser naturgesetzlichen Schwäche nichts. Importiert werden könnte dann nur – bei Verfügbarkeit- Strom aus Kernenergie und/oder fossilen Energieträgern. Beide alternativen Haupterzeugungsarten, also aus Wind und Sonne, sind zudem in Bezug auf die geforderte Konstanz der Frequenz und Phase nur Taktfolger und nicht Taktgeber. Der Takt – also die Frequenz des Stromes und seine Phase- werden allein durch die viele Tonnen schweren, drehenden Massen der Generatoren und Turbinen konventioneller Kraftwerke vorgegeben. Das bedeutet, dass ein vorschnelles Beenden der gesicherten bedarfsgerechten Stromerzeugung, mittels heute schon bestehender konventioneller Kraftwerke, die Versorgungssicherheit in jedem Zeithorizont aufs höchste gefährden würde. Auch Investitionen in evtl. dann noch zulässige aber minder ausgelastete Gaskraftwerke würden unterbleiben und müssten daher in Staatsregie erstellt werden. Plan- und Staatswirtschaft pur!