… wird über die AfD und deren Arbeit im Bundestag praktisch nicht berichtet.
Deshalb wird ab Morgen – Rosenmontag – jeden Tag um 14:00 Uhr ein Youtube-Video – nicht unbedingt nur aus dem Bundestag – auf diesem Blog erscheinen, welches Aussagen oder Reden von AfD-Politikern beinhaltet.
Als Zuckerl zu Beginn:
Der AfD – Beitrag zur aktuellen Stunde in Sachen Türkei-Einmarsch nach Syrien. Der Abgeordnete Petr Bystron hält seine erste Rede im Bundestag.
[…] Auch künftig ist jede Zurückweisung von Schutzsuchenden ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Richtwert von 180.000 bis 220.000 erreicht oder schon weit überschritten ist. Forderungen der CSU und auch einiger CDU-Politiker nach einer Obergrenze, ab der weitere Schutzsuchende zurückgewiesen würden, waren schon im Migrationskompromiss der Union im Oktober beerdigt worden.
Ebenso die etwas gemäßigtere Forderung einzelner Unionspolitiker, die ab einer bestimmten Anzahl beispielsweise allein reisende Männer ohne Identitätsdokument oder solche aus bestimmten Staaten mit sehr niedriger Anerkennungsquote zurückweisen wollten.
Letztlich ist diese Entscheidung für eine potenziell unbegrenzte Zuwanderung von Schutzsuchenden eine politische. Sie wurde von der CDU-Führung und der SPD auf dem Höhepunkt der Migrationskrise aus Rücksichtnahme auf die Stabilität der EU getroffen, an der auch weiterhin nicht gerüttelt wird.
Doch die juristische Begründung der Bundesregierung für diese weitreichende Entscheidung ist bis heute umstritten. Sie lautet kurz zusammengefasst: Nach dem Grund- und dem Asylgesetz sind Zurückweisungen von Schutzsuchenden zwar möglich, diese Paragrafen seien aber vom EU-Recht „überlagert“.
Konkret geht es um die Dublin-Verordnung: Diese interpretieren Bundesregierung und viele Juristen so, dass Deutschland jeden Schutzsuchenden erst einmal einreisen lassen muss, um zu prüfen, welcher Staat für ihn zuständig ist. In der Regel müsste das der Erstaufnahmestaat sein, falls die Dublin-Verordnung von allen Mitgliedstaaten weitgehend eingehalten würde.
Praktisch reisen fast alle Schutzsuchenden aus dem Erstaufnahmestaat weiter, Deutschland prüft dann durch Gespräche und Fingerabdrücke, welche Route die Migranten genommen haben, und versucht gegebenenfalls, den Ankömmling in den zuständigen Staat zurückzubringen. Dagegen kann sich jedoch dieser Staat wehren und der Migrant klagen – mit dem bekannten Ergebnis, dass meist die Überstellung nicht klappt und die meisten einmal Eingereisten dauerhaft in Deutschland bleiben.
Gegen diese Auffassung der Bundesregierung, auf Zurückweisungen mit Rücksicht auf EU-Recht zu verzichten, wenden sich seit dem Höhepunkt der Migrationskrise bis heute namhafte Kritiker: vom ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, über den ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio bis zu renommierten Professoren für Ausländerecht.
Aus deren Ausführungen lassen sich schematisch drei juristische Argumentationslinien skizzieren, die allerdings in der Praxis immer gemischt und nicht in Reinform vertreten werden: Zum einen sei die Dublin-Verordnung nicht derart hoch anzusiedeln, dass sie deutsches Recht und das Grundgesetz überlagert, sprich aushebeln, dürfe. Laut der zweiten Begründung sei die Dublin-Verordnung als EU-Recht zwar höher anzusiedeln als nationale Gesetze, aber erlaube Zurückweisungen.
Zum Dritten sei die Dublin-Verordnung höher anzusiedeln als nationale Gesetze und verbiete Zurückweisung – aber wenn die Verordnung dauerhaft systematisch nicht funktioniere und von vielen Ländern missachtet werde, müsse sich Deutschland auch nicht mehr daran halten. Dann könne es wieder seine Gesetze anwenden.
Die Verwaltungsrichterin Nicola Haderlein vertritt in ihren einschlägigen Publikationen eine Mischform aus Argument zwei und drei. Im Gespräch mit WELT fasst sie zusammen: „Die Bundeskanzlerin vermittelt der Bevölkerung, sie müsse jeden Schutzsuchenden nach Deutschland einreisen lassen. Das Gegenteil entspricht geltendem europäischem und deutschem Recht.“
Das Konzept der sicheren Drittstaaten, von denen die Bundesrepublik ausnahmslos umgeben sei, führe dazu, dass allein die Durchreise durch einen solchen Drittstaat zur Einreiseverweigerung berechtigt. Dies folge aus Paragraf 18 des Asylgesetzes („Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“). Aus dessen Wortlaut ergebe sich nicht nur die Zulässigkeit der Zurückweisung an der Grenze und im grenznahen Raum, sondern sogar die Verpflichtung hierfür.
Kontrast zwischen Theorie und Praxis
Haderlein reagiert auf die Argumentationslinie der Bundesregierung: Zwar müsse Deutschland von der Einreiseverweigerung absehen, wenn es aufgrund von Rechtsvorschriften der EU zuständig werde (Paragraf 18 Absatz 4 des Asylgesetzes). Damit ist die Dublin-Verordnung gemeint. Doch die Einreise darf aus Haderleins Sicht verweigert werden, wenn Beweise oder Indizien dafür sprechen, dass „ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend, die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat“. Dann ist laut Artikel 13 der Dublin-Verordnung ein anderes Land zuständig.
Diese Voraussetzungen sind laut Haderlein, „bei allen an Deutschlands Grenzen ankommenden Schutzsuchenden offenkundig erfüllt“. Die „mutwillige Nichtanwendung“ der Dublin-Verpflichtungen durch mehrere Mitgliedstaaten könne und dürfe nicht „die rechtliche Zuständigkeit Deutschlands in all diesen Fällen begründen“, sagt Haderlein.
Der Konstanzer Ausländerrechtler Kay Hailbronner problematisiert hingegen im Gespräch mit WELT den Kontrast zwischen Theorie und Praxis des europäischen Asylrechts. In der Dublin-Verordnung sei zwar „nicht ausdrücklich ausgeführt, dass ein Staat ohne Prüfung zurückweisen darf“. Weil aber die „Mehrheit der Migranten ungeachtet der Zuständigkeitsregel weiterreisen“ und somit „die Ausnahme von der Regel zur Regel wurde“, habe „die Bundesregierung das Recht, von Zurückweisungen Gebrauch zu machen“.
… politisch korrekt in Linksstaat umbenannt wurde, möchte ich heute auf einen höchst bemerkenswerten Artikel von Dirk Schümer aufmerksam machen, der bei WELTplus erschienen ist.
Da gibt es z. B. Das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Herr Schümer schreibt dazu:
Jetzt gibt es in Cottbus Demonstrationen für und gegen Flüchtlinge. Und Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) sorgt sich um den Ruf seiner Stadt, die er nicht als rechtsradikales Nest dargestellt wissen möchte. Doch ist die Sorge um Sicherheit und Gewalthoheit keineswegs ein faschistoides Anliegen, sondern die Grundlage jedweder rechtsstaatlichen Ordnung.
Ohne Unversehrtheit auf den Straßen, ohne Angst vor Gewalt in der Dunkelheit, ohne effektive Hilfe der Polizei bei Ladendiebstahl, Einbruch, Belästigung ist jede glorreiche kommunalpolitische Bilanz die amtlichen Briefbögen nicht wert. Darum entscheidet sich derzeit in den Städten, ob die Deutschen die massenhafte Zuwanderung aus anderen Kulturkreisen akzeptieren und verkraften werden.
Kein faschistoides Anliegen: Der Wunsch nach Sicherheit und der Gewalthoheit des Staates.
Genauso wenig sind Demonstrationen, die diesem Wunsch Ausdruck verleihen, rechte Demonstrationen. Wobei „rechte“ die Nähe zum Nationalsozialismus meint. Da demonstrieren Bürger.
Wollen deutsche Politiker verhindern, dass auch bei uns hasserfüllte Einzelgänger das Recht in die Faust nehmen (und dafür auch noch Beifall bekommen), dann muss der Staat zuvörderst seine Basisaufgabe erfüllen: Recht und Ordnung.
Beides ist kein rechtsradikales Aufgabenfeld, sondern – wie nur die SPD noch nicht begriffen hat – genuine Sozialpolitik für die kleinen Leute. Wer für seine Tochter abends kein Taxi bezahlen kann, wer mit Bus und Bahn zur Frühschicht muss, wer keine teure Alarmanlage stemmt oder hinter hohen Zäunen in der Villa wohnt, der ist für die eigene Sicherheit auf den Staat angewiesen.
Die Gewährleistung von Recht und Ordnung ist keine rechtsradikales Aufgabenfeld. Es ist genuine Sozialpolitik für die kleinen Leute.
Nicht nur die SPD hat das noch nicht begriffen, alle Parteien – die AfD ausgenommen – üben sich noch immer im Schönreden. Ausnahmen bestätigen die Regel:
Dass die Probleme sehr real sind und nicht auf finsterer Meinungsmache beruhen, zeigen die fortgesetzten Klagen des grünen Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer. Er wiederholt gegen wüste Beschimpfungen aus den eigenen Reihen, dass Städte mit klammen Finanzen, knappem Wohnraum, steigender Kriminalität, verwahrlosten Zonen und machtlosen Ordnungshütern in Anarchie abzurutschen drohen.
Boris Palmer ist der prominenteste Oberbürgermeister, der sich über die Zustände in den Städten beklagt. Und wird dafür gescholten, als wäre er ein Widergänger des Führers persönlich. Dabei ist es die reine Wirklichkeit, die der Mann beschreibt.Eine Wirklichkeit, die gleichwohl nicht zu den Guten Gedanken passt, die etliche Menschen hegen und deshalb meinen, den Kopf in den Sand stecken zu müssen.
An den Koalitionsverhandlungen in Berlin, bei denen all dies naturgemäß nicht zur Sprache kam, war kein Bürgermeister, keine Stadträtin, kein Landrat beteiligt. Angela Merkel hat letztens noch flammend angemahnt, dass Abschottung für unsere Probleme keine Lösung sei.
Deshalb wird er weitergehen. Zum Brunnen.
Bis er bricht. Der Krug.
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Lesen Sie morgen, Sonntag, den 11.2.2018 ab 11:00 Uhr einen Artikel zur „rechtsstaatlichen“ Wirklichkeit in Sachen Offengrenze, ähh … Obergrenze.
… dass sich die Westbalkanstaaten andernfalls Richtung Russland, China orientieren könnten.
Da hat der Europaabgeordnete Richard Sulik ein feines Gegenargument:
[…] Wenn wir uns zum Beispiel Griechenland anschauen: Wenn es den Griechen recht war, ist der griechische Premierminister nach Moskau gereist, hat sich da mit jemand getroffen und hat indirekt auch damit gedroht, dass sie jetzt mehr mit Russland in Kontakt sein werden. Und schauen wir uns doch mal Deutschland an: Trotz dieses Embargos macht Deutschland weiter mit der Northstream-II-Gaspipeline. Jetzt unbedingt aus Russland ein Schreckgespenst zu machen, nur damit wir so früh wie möglich andere Länder jetzt noch aufnehmen, das finde ich nicht richtig.
Und selbstverständlich sollte darüber ausführlich berichtet werden. Allein zur Abschreckung. Gleichzeitig sollte die Berichterstattung sachlich sein.
Nun berichten die Aachener Nachrichten auf Seite 1, dass ein Prozess gegen fünf Rechtsextremisten eröffnet wird. Der Leser glaubt, dass es um den Rechtsextremismus gehe. Geht es aber nicht. Es heißt im ausführlichen Bericht:
Dass die Angeklagten wie bereits berichtet, auch Teil der rechtsextremen Szene waren, ist nicht Teil der Anklage.
Es geht um Drogenhandel.
Was also soll die Meldung auf Seite 1 ?
Sind Drogenhändler Rechtsextreme?
Oder sind Rechtsextreme immer Drogenhändler?
Fakt ist, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Deshalb ist die Vermischung zweier durchaus unappettitlich-krimineller Sachverhalte nicht korrekt und journalistisch fragwürdig.
… weil vor allem auch ein städtebauliches Projekt.
Bahn unter die Erde —> Zusätzliche Lebensqualität schaffen.
Verzögerungen sind selbstverständlich. Allein die Dauerproteste haben Unmenge Zeit gekostet. Und Geld.
Apropos Geld:
Wenn Deutschland zig-Milliarden pro Jahr für offene Grenzen und die daraus entstehenden Kosten übrig hat, dann spielt es für mich keine Rolle, dass der Bahnhof teurer wird. Die Verzögerungen kosten Geld und natürlich auch der Juchtenkäfer, so wie die „Umsiedlung“ von tausenden Eidechsen.
Dass die sogenannten Kritiker, die trotz der Bürgerabstimmung in BW und Stuttgart keine Ruhe geben, ist klar. Das beunruhigt mich nicht.
Stuttgart 21 kommt. In 10 Jahren wird niemand mehr datrüber reden. Dann wird der Bahnhof genutzt und alle sind begeistert.