Rechtsbruch mit Ansage
Morgen demonstriert die AfD in Berlin. Ein Horror für unsere Menschen mit Guten Gedanken. Gilt das Demonstrationsrecht doch auch für die ´Rechten`. Und: § 21 des Versammlungsgesetzes lautet: Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen … „Rechtsbruch mit Ansage“ weiterlesen