Meilenstein zum Sonntag, 21.3.2021: Ein Lichtblick im ÖRR: Markus Lanz in Schweden

Am 12.3 2021 sendete das ZDF die Reportage

Markus Lanz – Schweden ungeschminkt

Insgesamt handelt es sich um eine ausgewogene Sendung. Gut 70 Minuten beleuchtet Markus Lanz diverse Facetten der schwedischen Corona-Politik, des schwedischen Sonderweges. In einigen anderen Bereichen (Samen, Eisenerz) lüftet er den Schleier des vorbildlichen Schweden, des Vorzeigelandes. Hut ab!

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Artikel zum Sonntag, 14.3.2021: ´StromMangelWirtschaft`

Seit Beginn des Jahres 2019 …

… beobachte ich die Stromerzeugung eines jeden Tages.

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Artikel zum Sonntag, 14.2.2021: Stephan Harbarth, Präsident BVG – Mir graut ob seiner Sprüche

Die AN brachten ein Interview …

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… mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes (BVG).

Allein der Titel belegt die Realitätsferne eines Mannes, dessen Berufung bereits umstritten war. Schließlich war er fast 10 jahre Gefolgsmann Angela Merkels im Bundestag.

Deshalb wundert es nicht, wenn Stephan Harbarth u. a. meint: 

[…] Niemand verliert seine Grundrechte, auch nicht in einer Pandemie. Der Ausgleich der kollidierenden Grundrechte führt aber teilweise zu anderen Ergebnissen. Die Frage, welche Rechtsfolgen Impfungen auslösen, wird sicherlich Gegenstand vieler Gerichtsverfahren sein. Dabei könnte es auch eine Rolle spielen, ob Geimpfte nur selbst geschützt sind oder ob sie auch Dritte nicht mehr anstecken können. […]

[…] Analogien zum Nationalsozialismus sind infam und geschichtsvergessen. Wer die Gegenwart als „Diktatur“ bezeichnet, relativiert die Naziherrschaft und diffamiert die beste Republik unserer Geschichte. Manchmal fragt man sich, ob diejenigen, die „Diktatur“ rufen, dies auch täten, wenn wir eine Diktatur wären. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich viele Menschen bedroht fühlen, weil sie Angst um sich und ihre Angehörigen haben, weil sie um ihre berufliche Existenz bangen. Aber mein dringender Appell bleibt, nicht von Diktatur zu sprechen, sondern zu erkennen, dass wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, um die uns die meisten Menschen auf diesem Globus beneiden. „Corona-Diktatur“ ist eine absurde und bösartige Parole. […]

Die Dinge sind, wie sie sind:

Die sogenannten Corona-Maßnahmen wurden diktatorisch beschlossen und im Nachhinein legislativ dürftig nachlegitimiert.

Am 10.2.2020 tagt der Bundestag und gleichzeitig kaspern Kanzlerin und Länderchefs per Internet die weiteren Maßnahmen aus.

Feigenblatt …

… dieser grundgesetzwidrigen Vorgehensweise ist eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin am 11.2.2021.

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Manfred Thöne meint zur Causa Harbarth:

Der 5. Mann im Staat

Seit Juni 2020 ist Stephan Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgericht und Nachfolger von Herrn Voßkuhle.

Als CDU-Mann und langjähriger Bundestagsabgeordneter wurde er im November 2018 zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Der Vizepräsident wird nach Ausscheiden des Präsidenten selbst zum Präsident ernannt. Die Personalie Harbarth paßt in die Geschehnisse dieser Zeit. Ein stellvertrendenden Fraktionvorsitzender wird vom Bundestag weg zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts ernannt. Die Ernennung erfolgt nach § 10 BVerfGG und wird abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat bestimmt. Die Ernennung erfolgt nach obigem Paragraphen vom Bundespräsidenten.

Diese Personalie war nicht unumstritten. Sie hat den „Geruch“ der Protektion. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender Der CDU ist man ein Parteimann der Spitzenklasse und kein geeigneter Mann für das Verfassungsgericht; direkt vom Bundestag – hin zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts. Deutschland und die EU werfen Polen Einflußnahme auf höchste Richterpositionen vor und haben dazu auch ein Verfahren gegen Polen angestrengt und auch durchgesetzt. Was in Polen „Recht“ ist, müßte in Deutschland „billig“ sein. So aber ticken die Uhren im Merkeldeutschland schon lange nicht mehr. Hier wird durchgesetzt was Merkel will!

Herr Harbath hat sich nun zu dem täglichen Politikgeschäft geäußert und Diskussionen um Ermächtigung und Diktatur der derzeitigen Regierung klar Stellung bezogen. Er bestreitet vehement diese Tatbestände und redet von absurden und bösartigen Parolen. Natürlich kam auch das von Politikern bekannte Totschlagargument, dass es sich verbiete, die jetzige Politik mit der Herrschaft der Nazis zu vergleichen. Die Greueltaten der Nazis würden mit solchen Vergleichen gemindert.

Diese beliebte Formel von Politikern lenkt schlicht von der eigentlichen Thematik ab, dass bereits die Anfänge Richtung Diktatur zu ächten sind. Einer Diktatur, die durchaus nicht ideologiegebunden (Nationalsozialismus, Sozialismus/Kommunismus, Islam) sein muss:

Wenn ein nicht verfassungsgemäßes Gremium, …

… wie derzeit die  von Frau Merkel und den Ministerpräsidenten  repräsentierte MPK plus BK, die Coronapolitik bestimmt und dominiert,  sind die Sätze des Präsidenten des Verfassungsgerichts eindeutig politisch zu werten. Es hat am 18.11.2020 mit den Änderungen des IFSG und 3. Bevölkerungsschutzgesetzes eine Ermächtigung fernab des arlamentes stattgefunden.  Das untermauert den zu verachtenden Weg der Regierung in der Coronapandemie, in eine Coronadiktatur.

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Der Koalitionsausschuss tagte, …

… die Gelder sprudelten nur so!

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Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, …

… dass Familien wegen der Corona-Krise auch 2021 einen Kinderbonus erhalten. Die Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie wird verlängert, und es gibt zusätzliche Steuerhilfen für Unternehmen sowie einen Zuschlag für Empfänger von Grundsicherung. …

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Finanzminister Scholz im Dlf am 4.2.2020:

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... Die große Koalition will die Folgen der Corona-Pandemie mit finanziellen Hilfen für Geringverdiener und Steuererleichterungen für Unternehmen abfedern. Familien sollen wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus erhalten. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD am Mittwoch im Kanzleramt in Berlin beschlossen, wie beide Seiten anschließend bekannt gaben. Im vergangenen Jahr hatte es für Familien 300 Euro pro Kind gegeben, um den Konsum in der Corona-Krise anzukurbeln.

Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro sollen nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert. …

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Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Brinkhaus im Dlf am 4.2.2021:

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 ... Die große Koalition greift zudem Unternehmen mit coronabedingten Verlusten stärker unter die Arme. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie diese Einbußen in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung anzuheben.

Helfen wollen CDU/CSU und SPD auch der besonders hart vom Lockdown betroffenen Gastronomie. So soll für Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 weiter ein verringerter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Ursprünglich war die Regelung bis Ende Juni befristet gewesen.

Weitere Unterstützung erhalten zudem die Kulturschaffenden. Nach dem Beschluss der Koalition wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

Laschet verschenkt das Werk Heinrich Heines

Während die Hilfen für die Wirtschaft ein Anliegen vor allem der Union waren, bestand die SPD auf den sozialen Komponenten. Es gehe um die Menschen, „die mit besonders schmalem Budget in diesen Zeiten auskommen müssen“, sagten die Parteichefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans am Mittwoch unmittelbar vor Beginn des Treffens bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Der fast fünf Stunden dauernde Koalitionsausschuss war die erste Spitzenrunde dieser Art seit dem vergangenen August. An diesem nahm erstmals auch der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet teil. Zu Beginn hatte er laut dpa-Informationen den Spitzen von CSU, SPD und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Bände mit den gesammelten Werken des 1797 in Düsseldorf geborenen Schriftstellers Heinrich Heine geschenkt.

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Essay zum Sonntag, 7.2.2021: Impfung – Infektiosität – Symptomlos

  • Wann ist ein Mensch krank?
  • Wann ist eine Krankheit ansteckend?
  • Wie erfolgt eine Ansteckung?

Es gibt Krankheiten, die sind nicht offensichtlich. Ein langsam wachsender Tumor wird erst spät entdeckt, obwohl der Mensch krank ist. Er hat Krebs.

Infektionskrankheiten der Atemwege gehören nicht zu diesen versteckten Krankheiten. Die Krankheitserreger wollen sich verbreiten. Deshalb kommt es zu einer Symptomatik. In aller Regel  wird die Erkrankung nach der Inkubationszeit offensichtlich. Diverse Symptome machen sich bemerkbar. Für den Betroffenen, für die Menschen, mit denen der Betroffene zusammentrifft. Wenn er sich denn nicht zu Hause aufhält. Was eingedenk der aktuellen Lage immer sinnvoll ist.

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Hahn wird zum Bock, der beim Dlf den Gärtner macht.

Ausgerechnet einen alten SED-Kader der Linkspartei, …

André Hahn

… interviewt der Dlf am 28.1.2021 zum Themen-Komplex

AfD und Verfassungsschutz

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Meilenstein zum Sonntag, 10.1.2021: Marc Tully, Hanseatisches OLG, im WELTplus*-Interview zu …

Meinungsfreiheit & Cancel Culture

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Marc Tully, neuer Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, sieht die Demokratie durch die „Cancel Culture“ bedroht. Sich widersprechende Meinungen müssten ausgehalten werden. Besonders kritisch sieht er soziale Netzwerke.

Kurz vor dem Jahreswechsel wurde Marc Tully Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, er bekleidet somit Hamburgs höchsten Posten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In seinem ersten Interview im neuen Amt spricht er über ein Phänomen, das als „Cancel Culture“ bekannt wurde und das aus seiner Sicht schädliche Auswüchse angenommen hat, weil ein „kollektives Sofagericht“ den Daumen über Personen und Institutionen und deren Haltungen hebt oder senkt. Sogar Aufrufe zum Lynchmord habe es dabei gegeben.

WELT AM SONNTAG: Herr Tully, laut Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes hat „jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern“. Wie füllt die Gesellschaft diesen Artikel derzeit mit Leben?

Marc Tully: Das Bundesverfassungsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend ist. Meinungsfreiheit setzt aber, damit sie funktioniert, einen Dialog voraus. Ich erlebe zunehmend, dass uns das Dialogische abhanden kommt. Dass es immer mehr Menschen gibt, die auf rudimentärer Tatsachenbasis für sich einen Anspruch auf das Entdecken der absoluten Wahrheit reklamieren und dass die so gefundenen Positionen den öffentlichen Dialog vergiften.

WELT AM SONNTAG: Was besorgt Sie dabei konkret?

Tully: Wenn man die Diskussionskultur so sehr verengt, dass andere Meinungen als die eigene nicht mehr als gleichwertiger Beitrag einer Diskussion akzeptiert werden und auch derjenige, der eine abweichende Meinung hat, als Person diskreditiert wird, dann gerät die öffentliche Diskussionskultur in eine Schräglage, die für ein demokratisches Gemeinwesen gefährlich wird. Wir müssen aufpassen, dass wir divergierende Meinungen nicht als Zumutung begreifen und aus einem vermeintlichen Anspruch auf ein zumutungsfreies Leben nicht nur die Meinung des anderen für falsch halten, sondern auch der Person als solche ihren Wert absprechen. Es hat sich eingebürgert, dass wir schnell und aufgeregt eine verfestigte Meinung zu Themen bilden, die zu komplex sind, um vorschnell nach einer vermeintlichen Wahrheit zu greifen.

WELT AM SONNTAG: Das führt so weit, dass Gedichte von Hauswänden, Autoren aus Verlagsprogrammen entfernt werden oder Menschen vor dem Haus des Fleischproduzenten Clemens Tönnies „Hängt ihn auf!“ brüllen. Wann endet die kritische Debatte und beginnt das, was wir Cancel Culture, also in etwa eine Kultur des Abschaltens und Ausgrenzens, nennen?

Tully: Wir kennen aus der Geschichte die unguten Auswüchse der Bilderstürmerei, und wir erleben in vergleichbarer Weise das Bedürfnis von Teilen der öffentlichen Debatte, Personen der Zeitgeschichte zu tilgen, weil Facetten ihres Wirkens mit unserem Wertekanon nicht mehr übereinstimmen. Das verengt den Blick auf diese Personen. Immanuel Kant oder Christoph Kolumbus etwa stehen für herausragende Leistungen in ihrer Zeit und haben trotzdem in ihrem Charakter Facetten, die wir heute nicht teilen. Gleichwohl sollten wir die Kraft aufbringen, sie nicht einseitig durch eine deformierte Brille zu betrachten und nur mit dem, was wir heute nicht akzeptieren, insgesamt zu verdammen. Wir brechen wegen einzelner Bereiche im Wirken einer Person mit zu großer Vehemenz den Stab über die Person als solche, aktuell etwa bei der „New York Times“-Journalistin Bari Weiss oder der Schriftstellerin Monika Maron.

WELT AM SONNTAG: Unter welchen Bedingungen findet das statt, wie ist die Wechselwirkung etwa zwischen dem Internet und dem, was dann real passiert?

Tully: Cancel Culture würde ich versuchen mit dem Bild eines „kollektiven Sofagerichts“ zu erklären, bei dem eine interessierte Öffentlichkeit über soziale Netzwerke in der Lage ist, ein sich entwickelndes Gefühl gegen eine Person mit einem absoluten Verdikt zu versehen und die soziale Existenz der Person infrage zu stellen. Besonders dramatisch wird es anhand des Beispiels von Clemens Tönnies, bei dem wir, ungeachtet der Frage, ob man seine wirtschaftlichen Praktiken gutheißt, erschreckend zur Kenntnis nehmen müssen, dass offenbar zu einer Art Lynchmord aufgerufen worden ist. Das ist eine Eskalationsstufe, die wir in Deutschland lange nicht hatten, die uns wegen unserer Geschichte aber besonders erschüttern sollte. Die letzten Aufrufe zu Lynchmorden oder Brandschatzungen kennen wir aus der Nazidiktatur. Und wenn wir anfangen, den Selbstwert der Person, mit der wir unterschiedlicher Meinung sind, in dieser Form kategorial zu negieren, führt uns das ins Unglück.

WELT AM SONNTAG: Dann bedroht Cancel Culture den Rechtsstaat.

Tully: Der Rechtsstaat tritt seinen Bürgern unterschiedlich entgegen. Auf der wichtigsten Ebene sind es die Entscheidungen der Legislative und der Exekutive. Bei der Covid-19-Krise etwa erleben wir in schneller Abfolge infektionsrechtliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die wir hinterfragen, weil wir das pandemische Geschehen nur unzureichend verstehen. Ein großer Teil der Bevölkerung akzeptiert die Notwendigkeit der Beschlüsse und hat Vertrauen in den verfassten Staat.

WELT AM SONNTAG: Ein anderer, sehr laut auftretender Teil aber auch nicht.

Tully: Ein kleiner Teil der Bevölkerung tut sich damit schwer, erhebt seine eigene Auffassung, allenfalls aus Wissensfragmenten, zur absoluten Wahrheit und zieht daraus für sich die Legitimation, staatliches Handeln kategorial infrage zu stellen. Das ist gefährlich, weil es die Legitimationsbasis des Staates insgesamt und damit die Legitimationsbasis unserer Gesellschaftsordnung infrage stellt. Wir brauchen die Fähigkeit, zu akzeptieren, dass wir in unserer ersten Einschätzung auch irren können. Deshalb sind kollektive Entscheidungsfindungen der im demokratischen Prozess angelegten Strukturen zwar mühsam, aber häufiger mit einer größeren Richtigkeitsgewähr versehen als die erratisch sprunghafte Überzeugungsbildung des Einzelnen.

WELT AM SONNTAG: Was droht einer Demokratie, wenn das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat sinkt?

Tully: Wenn die gewählte Gesellschaftsform im Kern eine ist, die in aller Regel richtige Ergebnisse produziert und diese aber infrage gestellt wird, dann sägen wir an dem Ast, auf dem wir als Gesellschaft sitzen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass größere Teile der Bevölkerung das gesellschaftliche Gerüst, auf dem die Gesellschaft fußt, und das ist der demokratische Rechtsstaat mit seinen demokratisch legitimierten Strukturen, unentwegt anzweifeln. Diese Strukturen sind dazu verpflichtet, ihr Handeln zu erklären und durch Kommunikation Akzeptanz zu erreichen. Sie müssen aber auch hinreichend wehrhaft sein, um sich dem erratisch Exzessiven entgegenzuwerfen.

WELT AM SONNTAG: Tritt Cancel Culture die Meinungsfreiheit als wesentliches demokratisches Grundrecht und den Rechtsstaat demnach mit Füßen?

Tully: Wenn die Kritik das thematisch Inhaltliche verlässt und sich an der Person des Andersdenkenden abarbeitet, dann hat das mit freier Meinungsäußerung, so wie sie das Grundgesetz versteht, nichts mehr zu tun.

WELT AM SONNTAG: Sind Sie als Richter zuweilen neidisch, weil Sie sich an Gesetze halten müssen, während Teile der Gesellschaft moralisch und ohne ein Gerichtsverfahren verurteilen?

Tully: Es ist eine Errungenschaft der Aufklärung, dass Entscheidungsfindungsprozesse, die mit einem Urteil enden – unabhängig davon, ob es ein Gerichtsurteil oder eines der öffentlichen Meinung ist – in strengen Strukturen ablaufen. Dazu gehörten die Unschuldsvermutung und das Erfordernis, allen Seiten rechtliches Gehör zu gewähren. Wenn ich beseelt von meiner Überzeugung der absoluten Wahrheit urteile, ohne den anderen angehört zu haben, und mein Urteil auf Grundlage einer vermeintlich richtigen Haltung fälle, dann werfe ich die Erkenntnisse von 300 Jahren gesellschaftlicher und staatlicher Evolution über Bord und bin in der Denkweise der Inquisition angelangt.

WELT AM SONNTAG: Ersetzt die Moral das Recht?

Tully: Im Idealfall besteht eine emotionale Identität zwischen Recht und Moral, weil wir das amoralische Recht innerlich ablehnen. Wir müssen aber sehr vorsichtig sein, einen von Zeitläufen geprägten Moralbegriff über das Recht zu stellen. Insbesondere das Gefühl eigener moralischer Überlegenheit sollte niemals Leitmotiv des Handelns des Einzelnen sein, weil es das in einem demokratischen Prozess geschaffene Recht damit aushebelt. Eine offene Gesellschaft erträgt an ihren Rändern sehr viel. Und wir müssen andere Meinungen ertragen, mögen sie uns noch so abwegig erscheinen. Cancel Culture ist darauf angelegt, die soziale Existenz desjenigen, dessen Meinung ich für verfehlt halte, auszulöschen – und das ist brandgefährlich.

WELT AM SONNTAG: Aber ist denn Justiz frei von moralischen Erwägungen?

Tully: Rechtsanwendung operiert immer auf der Grundlage eines wertenden Vorverständnisses. Man kann sich also von Beeinflussungen durch Moralvorstellungen im weitesten Sinne nie vollständig freimachen. Man muss sich in der Rechtsanwendung dieses Einflusses nur bewusst sein. Und man muss sich immer hinterfragen, ob die Auslegung, die man im Recht gefunden hat, eine ist, die dem normativen Willen des Gesetzgebers entspricht.

WELT AM SONNTAG: Greifen die Akteure der Cancel Culture deshalb kommunikativ zu einer Art Selbstjustiz, weil deren Glaube an die Justiz verbraucht ist?

Tully: Ich habe nicht den Eindruck, dass Cancel Culture und Justiz im selben Geschäftsfeld unterwegs sind. Cancel Culture richtet sich an einzelne Personen, die in das Kreuzfeuer von Partikularinteressenvertretern geraten, die mit großer Vehemenz ihre Standpunkte zu bestimmten Themen zu Gehör bringen.

WELT AM SONNTAG: Wie kann die Justiz auf die leidende Debattenkultur reagieren?

Tully: Justiz ist ein auf strukturelle Langsamkeit angelegter Erkenntnisprozess. Es würde der öffentlichen Debatte guttun, wenn sie gelegentlich innehält, den eigenen Standpunkt hinterfragt und bereit wäre, eine Diskussion als dynamischen Prozess zu begreifen, statt eine Diskussion zu führen, bei der das Ergebnis von Anfang an feststeht und nur noch mit Gewalt gegen Widersprüche verteidigt werden soll. Entscheidungsfindung in der Justiz lehrt, dass das ständige Hinterfragen elementarer Teil vernünftiger Erkenntnisgewinnung ist. Zuhören ist das Gegenteil von bewusstem Ausblenden des Gegners. Wir müssen uns Mühe geben, die eingetretene Verengung der Diskussionskultur im öffentlichen Raum wieder zu weiten, respektvoller miteinander umgehen und es aushalten, dass Menschen unterschiedlicher Auffassung sein können.

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*Weil der Artikel außerordentlich wichtig für die Debatte um die  „Meinungsfreiheit“ ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.

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Artikel zum Sonntag, 13.12.2020: Totengräber der Freiheit: Der SPIEGEL und sein Chefredakteur

Die ´Bild-Zeitung` für linksgrünGläubige,

DER SPIEGEL

… spricht sich über seinen Chefredakteur  Nikolaus Blome für eine Impfpflicht aus. 

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Umweltterroristen Update 66 – Autobahnbau vs. Klimaschutz – Ein Dlf-Beitrag

Die Sache ist eigentlich klar!

Wenn denn rechtsstaatliche Regeln gelten, anerkannt würden. Das Projekt ist gerichtlich komplett ausverhandelt. Doch daran hält sich von unseren Umweltterroristen niemand. Weil sie ohnehin für eine Diktatur sind, in der nach ihren Wünschen und Vorstellungen das durchgsetzt wird, was ihren – meine Meinung – kranken Pol-Pot-Gehirnen entspringt.

Da lobe ich mir den grünen Wirtschaftsminister Hessens, Tarek Al-Wazir, der meint:

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In Aachen demonstrieren ein paar Aufrechte gegen Grundrechtseinschränkungen

Das ist ihr gutes Recht.

Solange die Teilnehmer friedlich sind und sich gesetzestreu verhalten, solange keinen polizeilich gesuchten Personen unter den Demonstranten sind, ist es vollkommen gleich, wer daran teilnimmt.

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