… waren die Folge des Zusammenstoß´ mit dem auf der korrekten Spur entgegenkommenden Fahrzeugs.
Die Verhandlung gegen Marvin H., der schwer verletzt wurde, findet nach dem Jugendstrafrecht statt.
Dazu folgende Leserbriefe, die die Aachener Nachrichten am 3.2.2020 veröffentlichten:
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Michael Haas aus Alsdorf meldet sich zum Text „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ über den Prozess um den Raserunfall mit fünf Toten in Stolberg vor dem Amtsgericht Aachen, der nach dem Jugendstrafrecht verhandelt wird, zu Wort:
Mit tiefem Entsetzen verfolge ich seit diesem extrem traurigen, tragischen und verhängnisvollen Unfall die Geschehnisse um diesen Fall. Nicht nur der Unfall als solcher ist unfassbar, unheilbar und nie mehr gutzumachen – nein, auch die Aufarbeitung und Verfolgung des Straftatbestandes sind unfassbar. Fünf Menschen sind durch einen rücksichtslosen, unverantwortlichen und bereits juristisch aufgefallenen „volljährigen Menschen“ aus dem Leben gerissen worden. Ein weiterer junger Mensch wurde schwerst verletzt und das Leben der Hinterbliebenen unwiderruflich zerstört.
Und jetzt, nachdem im letzten Jahr bereits gegen Marvin H. ermittelt wurde, wird dieses Verfahren vor dem Jugendstrafgericht verhandelt? Zum Schutz dieses unzweifelhaft unfallverursachenden und rücksichtslosen Menschen? Das kann, soll und darf kein Zweck dieser Jugendgerichte sein. (Anm. d. Red.: Sind die Angeklagten zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt, liegt diese Entscheidung im Ermessen des Gerichts.) Denn das war 1967 bei der Begründung zu den Jugendgerichten auch noch alles anders – zum Beispiel Führerschein und Alkohol erst ab 21 Jahren.
„In dem Ort Rot am See wird es nie mehr so werden wie vor der schrecklichen Tat, und mein Mitgefühl richtet sich sehr an die Menschen dort. Das ‚Grauen’ wohnt oft nur ein paar Häuser entfernt.“
Christa Mund, Leserin aus Stolberg
Wenn wir in Deutschland seit 1975 die Volljährigkeit bei 18 Jahren definieren, sind die damit verbundenen negativen Konsequenzen (wie hier, bei einem Gerichtsprozess strafrechtlich mit aller Härte des Gesetzes verfolgt zu werden) genauso zu tragen wie die Positiven – zum Beispiel einen Führerschein zu machen und ein Fahrzeug verantwortungsvoll im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Eine fehlende Reife oder Alkohol dürfen für einen Beschuldigten in solch einem drastischen Fall nicht strafmildernd sein. Das ist ein Hohn für all diejenigen, die sich einwandfrei im Straßenverkehr bewegen und natürlich ein Schlag ins Gesicht für die Hinterbliebenen. Hier sollten auch klare Zeichen gesetzt werden, dass solche Menschen sich endlich einmal auch verantworten müssen und für ihr Verhalten/ihre fatalen Taten geradestehen.
Hans-Jürgen Nikola aus Baesweiler kritisiert ebenfalls die Einordnung ins Jugendstrafrecht:
Jetzt, wo der Prozess beginnt, sind alle über 20 Jahren plötzlich wieder minderjährig. Sonst den Mund weit auffreißen, aber wenn eine hohe Strafe zu erwarten ist, bin ich wieder Kind. Wollen doch alle so erwachsen sein. Dann aber auch die volle Breitseite des Gesetzes.
Doris Wolf aus Stolberg meldet sich zum Artikel „Eine verhängnisvolle Nacht im Dezember“, eine Zusammenfassung der tragischen Ereignisse vor dem Prozessbeginn gegen Marvin H., zu Wort:
„Wenn Menschen bis 21 Jahren die Möglichkeit haben, bei Straftaten unters Jugendschutzgesetz zu fallen, dann lassen wir sie doch bitte, wie vor Jahren, erst mit 21 Jahren volljährig
werden.“
Doris Wolf, Leserin aus Stolberg
Der lang erwartete Prozess gegen den BMW-Fahrer findet nun statt. Doch nicht wie erwartet vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht. Also nicht mehr als vier Jahre, eher weniger Strafe sind zu erwarten. Da der Angeklagte zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt war, wird hier das Jugendstrafrecht angewandt. Welche abschreckende Wirkung soll von solch einem Urteil ausgehen? Jetzt stellt sich mir hier die Frage, und ich glaube, nicht nur mir: Mit 18 Jahren darf man wählen, ist voll geschäftsfähig, den Führerschein darf man schon mit 17 Jahren machen und mit 18 ein Fahrzeug allein führen. Wenn aber eine Straftat verübt wird, dann wird auf einmal das Jugendstrafgesetz angewandt. Ist das in Ordnung? Monate nach dem Unfall einen Prozess wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung, Strafe 250 Euro (also schon einmal mit einem blauen Auge davongekommen). Er entwendet ein Fahrzeug eines Kunden aus der Werkstatt seines Vaters, fährt mit total überhöhter Geschwindigkeit, verursacht einen Unfall, bei dem fünf Menschen ums Leben kommen. Der Unfallverursacher hat im Vergleich zu allen anderen Beteiligten verhältnismäßig wenig. Er hatte schon einmal einen Freibrief, und anstatt in sich zu kehren, verursacht er einen Unfall mit fünf Toten. Was kommt als nächstes? Um aus seinen Fehlern zu lernen, ist es in meinen Augen wichtig, Konsequenzen aus seinem Handeln zu erfahren/ertragen. Wo bleiben die für den Unfallverursacher?
Stimmt, ich vergaß, eine schlimme Kindheit! Wie ganz viele andere auch. Wenn Menschen bis 21 Jahren die Möglichkeit haben, bei Straftaten unters Jugendschutzgesetz zu fallen, dann lassen wir sie doch bitte, wie vor Jahren, erst mit 21 Jahren volljährig werden. Erwachsen mit allen Rechten und Pflichten – ohne Wenn und Aber! Vor allem sollte man einmal an die Hinterbliebenen denken …
Heike Bohnes aus Aachen meint zum Beitrag „Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“:
Da klaut ein junger Erwachsener ein Auto (Anm. d. Red.: Der BMW, mit dem er am Tag des Unfalls kurz vor Weihnachten 2018 unterwegs war, stand in der Werkstatt seines Vaters und gehörte einem Kunden. Die Ermittler gehen davon aus, dass Marvin H. keine Erlaubnis des Eigentümers besaß, das Auto zu fahren), richtet damit mutwillig nicht mehr gutzumachenden Schaden an und zerstört Menschen und Familien. Die Folge: Er wird juristisch als „Jugendlicher“ behandelt, und eine verhältnismäßig leichte Strafe ist absehbar. Das Vorgehen der Aachener Staatsanwaltschaft in diesem Fall löst daher nicht nur bei den in Ihrem Artikel zitierten Juristen Unverständnis aus. Ich denke, dass ein Großteil von uns Bürgerinnen und Bürgern, die potentiell alle hätten Opfer dieses risikoreichen Verhaltens des Mannes werden können, ob der ungewohnten, staatsanwaltschaftlichen Milde den Kopf schüttelt.
Heinz Schaper aus Stolberg äußert sich zum Artikel „Tödlicher Unfall bei Tempo 286: Anklage“:
Warum wird nur der Fahrer angeklagt? Wer baut Autos mit 520 PS? Vor allem aber: Wer erteilt für solche Autos eine Zulassung für den regulären Straßenverkehr? Wer geht hin und versichert solche Waffen? Wer zieht dafür Steuern ein?
Liebe Staatsanwaltschaft Essen, liebe Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens, auch die in meinen Fragen angesprochenen Institutionen gehören angeklagt. Alle sind mit verantwortlich und lächeln wahrscheinlich nur müde über unsere Diskussionen bezüglich des „kleinen Waffenscheins“. Ein 520-PS-Pkw benötigt mehr als einen „großen Waffenschein“. Es gibt Lkw, die hätten gerne so einen Motor …
Christa Mund aus Stolberg geht auf den Bericht „Sechs Tote und viele offene Fragen“ über einen 26-jährigen Sportschützen in Baden-Württemberg, der sechs Menschen – offenbar ausschließlich Verwandte – erschießt, ein:
Der Bericht von „Rot am See“ ist sehr gut geschrieben. Das „Grauen“ in Worte zu fassen, ist schwer genug. In dem Ort Rot am See wird es nie mehr so werden wie vor der schrecklichen Tat, und mein Mitgefühl richtet sich sehr an die Menschen dort. Das „Grauen“ wohnt oft nur ein paar Häuser entfernt. Ich wünsche allen dort ein Zusammenrücken und eine Verarbeitung des Geschehens.
Die Werte der Y-Achse sind polnische Zloty (PLN):Hier klicken
Bemerkenswert ist, dass die Kurve zum Ende des Jahres 2019 mit etwa 185 Zloty einen Wert erreicht, der mit umgerechnet 185 x 0,23 = 42,55 € in das Gesamtbild der übrigen Staaten passen würde. Wer eine Erklärung für den hohen Strompreis hat, den Polen im Jahr 2019 zahlen musste: Bitte in´ s Kommentarfeld des Artikels oder direkt an mich persönlich – stromwoher@mediagnose.de – schreiben. Besten Dank!
Eine ausführliche Darstellung und kritische Würdigung der Möglichkeiten:Hier klicken
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Am Freitag den 31.1.2020 debattierte der Bundestag 3 Anträge der AfDzum Kohleaustieg u. a. . Steffen Kotrés Redebeitrag:
Zur Seite des Bundestages auf der Sie eine Zusammenfassung der Debatte lesen und alle weiteren Redner und auch sämtliche Dokumente aufrufen können: Hier klicken
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… über Kohleausstieg und Energiewende diskutiert. Anlass lieferte die AfD-Fraktion mit drei Anträgen. Die Vorlagen tragen die Titel „Volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen vermeiden – Kohleausstiegsgesetz zum Wohle der Bevölkerung stoppen“ (19/16852), „Versorgungssicherheit gewährleisten – Kohleausstieg ablehnen“ (19/16853) und „Strompreisdiskriminierung und Wettbewerbsverzerrungen verhindern – Handwerk und regionale Unternehmen stärken“ (19/16854). Einen vierten AfD-Antrag mit dem Titel „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen“ hatte der Bundestag von der Tagesordnung abgesetzt. Nach einstündiger Debatte wurden die Anträge zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
AfD: Pläne der Regierung unvernünftig, unsozial und gefährlich
Steffen Kotré (AfD) sagte, die Regierung schädige mit dem Kohleausstieg die eigene Volkswirtschaft. Dabei gebe es eigentlich gar keinen Grund dafür, denn die erwünschten CO2-Einsparungen würden durch den Ausstieg nicht erzielt. Zudem sei die Stromversorgung nicht mehr gesichert, da es keinen Ersatz zur Kohle gebe.
Die Strompreise würden indes weiter steigen, was Geringverdiener über Gebühr belaste. Unvernünftig, unsozial und gefährlich seien die Pläne der Bundesregierung, fasste Kotré die Sicht seiner Fraktion auf den Kohleausstieg zusammen. Deindustrialisierung und Wohlstandsverlust wären die Folgen.
CDU/CSU gegen mehr Ausnahmen für energieintensive Unternehmen
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) kritisierte die Anträge in Teilen als sachlich falsch. Auf das Thema bezogen sagte Lämmel, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit seien für die Regierung die Leitplanken der Energiepolitik. Lämmel erinnerte an die vereinbarten Überprüfungstermine, die er als Haltepunkte mit Option in beide Richtungen versteht – also gegebenenfalls auch als Auslöser für eine erneute Diskussion über den Ausstieg.
Er plädierte außerdem dafür, dass Strompreiskompensationen für alle Verbraucher gelten. Es gehe nicht, dass energieintensive Unternehmen noch mehr Ausnahmen erhalten.
SPD: Wasserstoff bildet Grundlage der künftigen Industrie
Bernd Westphal (SPD) stellte sich hinter den eingeschlagenen Weg der Bundesregierung. Es handele sich um einen klaren Pfad für den Ausstieg, die Absichten würden nun konkrete Politik, etwa mit Investitionsimpulsen auch für die chemische Industrie.
Notwendig seien nun sozialwirksame Maßnahmen und der Ausbau der erneuerbaren Energien: Westphal forderte eine Abschaffung des Fotovoltaikdeckels, einen Schub für Niederstrom und einen klaren Ausbaupfad für Windenergie – mit unterstützenden, nicht beschränkenden Maßnahmen. Wasserstoff müsse raus aus den Reallaboren und rein in industrielle Maßstäbe. Wasserstoff werde die Grundlage bilden für die zukünftige Industrie in Deutschland, sagte Westphal.
FDP will den Wettbewerb emissionsarmer Energieträger
Die Opposition ging ebenfalls nur kurz auf die Anträge der AfD ein und widmete sich eingehender der generellen Aus- und Einstiegsdebatte um die Kohle. Prof. Dr. Martin Neumann (FDP) sagte, die Diskussion sei eben längst weiter: Es gehe um das Wie, nicht mehr um das Ob. Er verwies darauf, dass erneuerbare Energien an bestimmten Standorten sehr wohl bereits wettbewerbsfähig seien.
Seine Fraktion habe auf Diskussionspunkte wie Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit die Antwort Technologieoffenheit. Es müsse ein Wettbewerb emissionsarmer Energieträger hergestellt werden, mit dem Ziel eines Erreichens der Pariser Klimaziele. Neumann forderte die Bundesregierung zum Handeln auf und erwähnte Wasserstoffstrategie, Speicheroffensive und ein Zukunftsszenario für Kraft-Wärme-Kopplung als vordringliche Punkte.
Linke: Geld lieber für schnelle Energiewende einsetzen
Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) kritisierte die Regierungspläne zu Kohleausstieg und Strukturwandel mit den Worten, dass einigen wenigen der Ausstieg vergoldet werde. Viele andere würden leiden. Milliarden für Energiekonzerne als Entschädigung könne sich Deutschland nicht leisten. Das Geld solle lieber für eine schnelle Energiewende eingesetzt werden.
Lötzsch forderte eine verlässliche Weiterbeschäftigung und eine Einkommensgarantie für Kohlekumpel sowie ein Absenken der Stromsteuer für alle.
Grüne: Konzerne müssen nicht milliardenschwer entschädigt werden
Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) stieß sich ebenfalls an den Planungen der Bundesregierung. Er kritisierte, man habe immer wieder erzählt, die Ergebnisse der Kohlekommission würden eins zu eins umgesetzt. Das, was jetzt im Kabinett beschlossen worden sei, sei bei Weitem keine Eins-zu-eins-Umsetzung. Er stimmte seiner Vorrednerin in dem Punkt zu, dass Konzerne nicht milliardenschwer entschädigt werden müssten – vor allem nicht, wenn sie, wie das Unternehmen LEAG, ohnehin ein Ende bestimmter Tagebaue geplant habe.
Nur der Klimaschutz trage Nachteile bei den Gesetzesplänen davon: Eine Abschaltung der Kraftwerke werde um Jahre nach hinten geschoben, gar ein Kraftwerk noch ganz neu in Betrieb genommen. So werde Vertrauen zerstört – kein Umwelt- oder Erneuerbare-Energien-Verband werde sich noch einmal auf so eine Kommissionsarbeit einlassen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/16852) den Stopp des Kohleausstiegsgesetzes zum Wohle der Bevölkerung. Die Regierung solle demnach den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle so lange nicht weiterverfolgen, bis die Versorgungssicherheit und die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit durch erforderliche Ersatzressourcen gewährleistet sind.
Die Abgeordneten fordern darüber hinaus, Verzerrungen in der Energiewirtschaft durch Einstellung der Subventionen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu beenden und die erneuerbaren Energien mit ihren Umweltkosten zu belasten.
Zweiter Antrag der AfD
Im zweiten Antrag (19/16853) fordern die Abgeordneten, den Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung nicht zu folgen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der strukturpolitischen Beschlüsse der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung solle außerdem abgelehnt werden.
Dritter Antrag der AfD
Die AfD fordert darüber hinaus in ihrem dritten Antrag (19/16854), den Einspeisevorrang für „erneuerbare“ Energien nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) sowie darauf aufbauende Bestimmungen abzuschaffen.
Zudem solle der Empfehlung gemäß dem Jahresgutachten 2014 der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Expertenkommission Forschung und Innovation gefolgt werden und das EEG nach dem Auslaufen der Förderung bestehender Anlagen komplett abgeschafft werden. (pez/31.01.2020)
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Lest, lest:
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WELT: Was heißt das für die Flüchtlingskrise? Die Bundesregierung hat es als Gebot der Humanität bezeichnet, Migranten in großer Zahl ins Land zu lassen.
Scholz: Die Migrationsentscheidung vom Herbst 2015 war verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ein Zustand, der bis heute andauert. Leider hat dies bis heute keine Partei wirklich thematisiert, mit Ausnahme der AfD. Nach Artikel 16a Grundgesetz hat in Deutschland jemand nur Anspruch auf Asyl, wenn er nicht aus einem sicheren Drittstaat oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kommt. Europarechtlich ist das im Abkommen von Dublin festgehalten. Beides ist in Deutschland missachtet worden.
Spricht unsere Politik davon, dass wir eine europäische Lösung brauchen, ist das ein Scheinargument. Die europäische Lösung ist längst da, Dublin ist längst da. Nach dieser Rechtslage könnten wir jeden Flüchtling, der aus Ungarn, Österreich oder Dänemark kommt, an der Grenze zurückschicken.
… haben hunderte Menschen gegen Hass und Diskriminierung demonstriert.
Dazu aufgerufen hatte die Bewegung „Silakkaliike„, übersetzt Herings-Bewegung. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer trugen Heringe aus Pappe bei sich. Die Bewegung hatte sich erst kürzlich aus Protest gegen den Umgang mit finnischen Frauen und Kindern gegründet, die im IS-Kalifat gelebt haben.
Das Land diskutiert seit Monaten über eine Rückführung der Menschen aus dem syrischen Flüchtlingslager Al-Hol. Kurz vor Weihnachten waren zwei Kinder heimgeholt worden. Nach Angaben der „taz“ war den Kindern am Flughafen aufgelauert und Bilder und Videos ins Internet gestellt worden. Rechte hätten zudem Namen und Adressen von verantwortlichen Behördenangestellten veröffentlicht. Die Gründer der Herings-Bewegung wollen dieser Hetze nach eigenen Angaben etwas entgegensetzen. Sie starteten einen Aufruf, sich als „menschlicher, friedlicher Schwarm zusammen gegen Hass und Diskriminierung“ zu engagieren.
Vorbild ist die sogenannte Sardinen-Bewegung aus Italien. Auch sie will ein Zeichen gegen Hass und Spaltung setzen. Zehntausende nahmen bislang an ihren Protesten in Italien teil.
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John Schellnhuber beschrieb bereits 2011 in einer Schrift mit dem Titel Welt im Wandel – Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation, wie er und seine Mitstreiter unter dem Deckmantel des „Klimaschutzes“ das Land und seine Ressourcen unter die Kontrolle einer schein-technokratischen Elite bekommen wollen. Angela Merkel griff das Schlagwort ihres „Lyssenko“ (Zitat Michael Klonovsky) in Davos erstaunlich offen auf und verkündete unter Applaus anwesender Elitenvertreter, daß unsere Gesellschaften umgebaut werden müssten. Man merkt, die planen was. Etwas konkreter wird eine Arbeitsgruppe des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung PIK in Proceedings of the National Academy of Science, PNAS, einem renommierten Wissenschaftsmagazin.
Ihre Große Transformation nennen sie hier sicherheitshalber aber „soziale Kippintervention“, angelehnt an die berühmten „Kipp-Punkte“ (tipping points), die seit 1988 immer mal wieder mit Frist von etwa zehn Jahren ausgerufen, aber dann vergessen werden (aktuell ist Gretas Kipp-Punkt in zwölf oder 13 Jahren).
Die PIKler definieren sechs Maßnahmen für die westliche Welt (Asien wird wie bisher nichts davon beachten). […]