Höcke ist doch so böse! Schließlich ist jeder, der heute nicht stramm links und grün ist und glühender Merkel-Fan ja fast schon ein Nazi!
Und was macht eigentlich das Drei-Liter-Auto? Warum wollen die grünen Weltenretter davon so nichts wissen? Weil die Grünen die schlimmsten und auf jeden Fall die dümmsten Kapitalistenzuträger sind! Für das Drei-Liter-Auto brauchte man keine komplett neue Infrastruktur aus dem Boden stampfen wie für das überhaupt nicht wettbewerbsfähige, ökologisch fragwürdige teure E-Auto und würde dennoch sehr viel für die Umwelt- und Naturschonung tun. Aber letztlich muss man doch zugeben, dass das E-Auto wohl ein echter Öko-Paradies-Clou mit Null-Immissionen sein wird, weil der nötige Strom, der natürlich aus der Steckdose kommt, leider nicht oder zumindest nicht immer vorhanden sein wird!
… war es nur noch eine Frage der Fraktionsdisziplin bei CDU/CSU und SPD, ob der Antrag abgelehnt wurde. Sie hielt. Das Ermächtigungsgesetz hat weiter Bestand. Sachliche Faktoren spielten keine Rolle, wie der folgende Ausschnitt aus dem Parlamentsprotokoll belegt:
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Kollegen Hollnagel, AfD?
(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)
Ja oder nein?
Erwin Rüddel (CDU/CSU):
Ich mach’s.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind zwei Stunden hinter der Zeit!)
Dr. Bruno Hollnagel (AfD):
Recht herzlichen Dank für das Wort. – Sie haben gerade, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt, dass durch den Lockdown ganz Schlimmes verhindert worden wäre. Dazu eine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass am 23. März, als der Lockdown beschlossen worden ist, der R-Wert bereits unter 1 lag?
(Dr. Andrew Ullmann [FDP]: Aber nicht überall!)
Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege.
Erwin Rüddel (CDU/CSU):
Die Pandemie ist so ziemlich gleichzeitig auf der Welt, gerade in Europa, ausgebrochen. In Deutschland ist die Lage deshalb besonders gut, weil wir frühzeitig konsequent gehandelt haben.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Einschränkungen, die wir der Bevölkerung zugemutet haben und zumuten, sind deutlich geringer bei wesentlich größerem Erfolg als in fast allen anderen Ländern, die das anders geregelt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Man muss einfach anerkennen, dass hier Politik und das ganze Gesundheitswesen sehr verantwortungsbewusst und gut reagiert haben. Ich möchte nicht wissen, wie die Zahlen in Deutschland aussehen würden, wenn wir Ihren Vorschlägen gefolgt wären.
Die Antwort von Herrn Rüddel ist m. E. eine entlarvende Unverschämtheit auf die konkrete Frage von Dr. Hollnagel. Eine Frage, die, wenn sie denn korrekt beantwortet worden wäre, erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit des Lockdowns in der Debatte begründet hätte. Zweifel an der Richtigkeit der Maßnahmen sind allerdings nicht gewollt. Man will die Instrumente zur Gängelung der Bevölkerung aufrecht erhalten. Das Parlament enttarnt und disqualifiziert sich faktisch selber als „Schwatzbude“.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz, 19/20042) abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FDP mit dem Titel „Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden – Bevölkerung weiter schützen, Parlamentsrechte wahren“ (19/20046). Nur die AfD stimmte mit der FDP, während die Koalitionsfraktionen den Antrag ablehnten und die Linksfraktion und die Grünen sich enthielten. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD fand zudem ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines unabhängigen Pandemierates (19/20565) keine Mehrheit. Die FDP und die Linksfraktion hatten mit den Grünen für den Antrag gestimmt. Zu beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22597). …
… Erstmals auf der Tagesordnung stehen zwei Anträge der AfD zum Thema. Ersterer trägt den Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551 neu). Der andere zielt auf die „Einberufung einer parlamentarisch bestätigten Epidemiekommission zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Aufhebung“ (19/22547). Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion wollte die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/20042). Die Regelungen seien außerhalb einer epidemischen Lage vom Parlament zu treffen. Für ein solches Gesetzgebungsverfahren müsse eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft blieben.
Die Abgeordneten schlugen vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen blieben bis dahin in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben würden. Der Bundestag hatte am 25. März eine epidemische Lage von nationalem Ausmaß festgestellt. Der Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.
Abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzuheben. Die Voraussetzungen für diese Feststellung, die der Bundestag am 25. März 2020 getroffen hat, lägen nicht mehr vor, heißt es im Antrag der Fraktion (19/20046).
Laut Gesetz hebe der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorlägen. Daraus ergebe sich die Pflicht des Parlaments, die Voraussetzungen der Feststellung regelmäßig zu überprüfen. Die Gefahr einer Destabilisierung des Gesundheitssystems bestehe nicht mehr. Statt einer dynamischen Entwicklung gebe es ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen. Die Infektionszahlen seien insgesamt drastisch zurückgegangen.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen-Fraktion forderte die Gründung eines Pandemierates als wissenschaftliches Beratungsgremium während der Corona-Krise. Um wirksam und differenziert auf ein Wiederanstieg der Infektionszahlen reagieren zu können und die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Pandemie gering zu halten, brauche es eine koordinierte interdisziplinäre Strategie, heißt es im Antrag der Fraktion (19/20565).
Ein unabhängiger Pandemierat könne die Versachlichung befördern und die Transparenz der Debatte rund um die getroffenen Maßnahmen stärken. Der Pandemierat könne durch eine interdisziplinäre Perspektive dabei helfen, differenzierte Präventionsstrategien zu entwickeln, so die Grünen. (pk/sas/17.09.2020)
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Manfred Thöne
Epidemische Lage von nationaler Tragweite
In den ca. 1.925 Kliniken in Deutschland gibt es derzeit 233 Patienten mit Covid-19! Wenn in jeder Klinik nur ein Covid-19 Patient läge, heißt das: In 1.687 Kliniken gibt es überhaupt keinen Covid-19 Patienten! Bei den wenigen Covid-Toten ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass sie auch an Covid-19 gestorben sind. Wir erinnern uns, jeder Tote, der mit dem PCR-Test als „Positiv“ erkannt wurde, wird in „THE HALL OF FRAME R K I“ als Covid-19 Toter gezählt.
Neben diesen abenteuerlichen Zahlen an dramatischem „Pandemieverlauf“ haben wir dann noch die wahnsinnigen Zahlen an „Neuinfizierten“, die durch die ungeheure Wucht an PCR-Testungen, ca. 1 Million pro Woche, herbeigetestet werden. Im Ergebnis wissen wir, dass diese angeblichen Neuinfizierten aus ca. 1-2 % „Falsch-Positiven“ und Personen, die inaktive Coronavirusteilchen in sich tragen, bestehen. Neue Erkrankungen sind nicht bekannt, werden nicht veröffentlicht und sind somit nicht vorhanden. Seit Mai 2020 wurden in den Proben der 130 Sentinelstationen keine Sars.Cov 2 Viren nachgewiesen.
DAS SIND NUN DIE GRUNDLAGEN, AN DENEN DIE EPIDEMIOLOGISCHE NOTLAGE …
… auf Antrag der FDP debattiert wurde.
Der Gesundheitsausschuss „Corona“ hat sich dazu ja schon ruhmvoll geäußert, dass die Regierungsmaßnahmen aufgrund der „KATASTROPHALEN LAGE“ fortzuführen sind und aufgrund von zusätzlichen Grippe- und anderen Erkältungskrankheiten weiter bestehen bleiben muss, bis …..ANS ENDE ALLER TAGE!!!!!
Das sind dann die hochwissenschaftlichen Daten, die dem Bundestag vorgelegt werden, um über den Abbruch bzw. die Fortsetzung der Epidemiologischen Notlage zu entscheiden. Ein Kasperletheater ist dagegen eine freundliche Abwechslung, bei dem die Kinder begeistert sind und Beifall klatschen.
DAS THEATER, WELCHES HIER DEM WAHLVOLK PRÄSENTIERT WIRD, ERINNERT AN DAS MÄRCHEN „VOMSCHWARZEN MANN!
Es kann und darf nicht sein, dass mit groben Täuschungsmannövern unser Land weiter im „CORONA-CHAOS“ verkümmert und Millionen an Menschen weiter in ihrer Existenz gefährdet, Kinder psychologisch misshandelt, und das Land wirtschaftlich ruiniert wird. Die Ausmaße an „Gelddruckerei“ sind der „Wahnsinn“ schlechthin! Diese Schuldenberge werden die Nachfolgegenerationen in einer Weise beschäftigen, deren Ausmaße wir noch nicht kennen, die ständig weiter anwachsen und keinerlei Nachhaltigkeit beinhalten.
Anstatt sich nun auf den Hosenboden zu setzen, alle sinnvollen Kräfte zu bündeln, konstruktiv zu handeln um die Situation zu bereinigen, wird genau das Gegenteil gemacht. Mit Angst-und Panikmache wird die Bevölkerung weiterhin traumatisiert und das Coronachaos mit billigen Täuschungsmannövern fortgeführt.
DA KANN ES KEINE ERHOLUNG GEBEN; ES GEHT UNAUFHALTSAM WEITER ABWÄRTS!!!
Wenn das das Konzept der Regierenden ist, ergibt sich die Frage nach dem warum? Es gibt derzeit so abstruse und abenteuerliche Gerüchte, die schlicht abzulehnen sind, da eine demokratisch gewählte Regierung sich nach ihrem Auftrag und der Verfassung zu richten hat.
NIRGENDWO STEHT GESCHRIEBEN, DASS DAS VOLK ZU ENTRECHTEN UND ZU RUINIEREN IST!!!
Allerdings beweisen sie derzeit das genaue Gegenteil. Es ist zu vermuten, dass die Bundestagsabstimmung genau so verlaufen wird, wie der Gesundheitsausschuß das formuliert hat. Insofern wird die Epidemiologische Notlage weiter Bestand haben.
Die Zielführung der Regierenden, dass eine „Neue Normalität“ erst dann eintreten kann, wenn Impfstoffe und Medikamente zur Verfügung stehen, ist die Ausrede schlechthin. Wie nachgewiesen und durch alle RKI Statistiken bestätigt, ist die Coronapandemie mit einer mittelschweren Grippewelle vergleichbar und somit in ein jährlich wiederkehrendes Ereignis einzuordnen. Auch die Äußerungen, dass die epidemiologische Notlage aufrecht zu erhalten ist, weil weitere Grippe-und Erkältungswellen im Anmarsch sind, hat den „Geruch“ der Manipulation! Einmal treten diese Ereignisse auch jährlich wieder auf und zum anderen können solche zukünftigen Ereignisse, nicht als Vorwand zum Aufrechterhalten der Notlage herhalten.
SIE SIND UNVERANTWORTLICH, DESTRUKTIV UND MENSCHENVERACHTEND
FAZIT
Die ganzen Vorgänge zeigen auf, dass wir es mit surrealen Verschwörungstheorien zu tun haben! Allerdings stammen diese nicht von den Covidioten, sondern von den Politidioten!
„Der wachsende Antisemitismus hat so viel mit der AfD zu tun wie Fieber mit dem Thermometer“, so der ehemalige FOCUS-Journalist Michael Klonovsky. Er erklärt, warum linke Ideologie zwangsläufig in Antisemitismus endet. Seine Prognose: „Man wird die Juden wieder hassen. Diesmal nicht, weil sie überall verstreut, sondern weil sie in einem eigenen Staat leben. Aber sie werden Verbündete überall auf der Welt finden – vor allem in jenen Kreisen, die man heute rechtspopulistisch nennt.“
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Büüsker:Aber dieses bewusste Gestalten, bedeutet das nicht auch, dass man das, was mal war, erhalten muss, um sich damit auseinanderzusetzen? Beispielsweise Dresden, Pegida, die immer auf dem Theaterplatz demonstrieren, der ja früher Adolf-Hitler-Platz hieß, und es gibt viele politische Beobachter, die darauf hinweisen, dass dieser historische Name auch in der Gegenwart eine Bedeutungsebene hat. Müssen wir, wenn wir diese Umbenennungen machen, nicht auf die historische Komponente auch irgendwie hinweisen?
Richter:Doch, das finde ich auch gut. Bei Denkmalen, finde ich, bietet sich das sehr oft an, dass man das Denkmal stehen lässt und damit irgendwie umgeht. Man kann das zum Beispiel vom Sockel holen. In Paraguay gibt es ein sehr schönes Beispiel mit dem Diktator Alfredo Stroessner, dass der zwischen zwei Betonklötze eingequetscht wurde. Oder man kann auch eine Aufklärungstafel daneben stellen. Das finde ich bei Denkmälern ganz wichtig.
[…]
Die Einleitung zur Frage ist Gesinnungsjournalismus in Reinkultur. Der Bezug Pegida – Hiltler, den Frau Büüsker herstellt, ist unglaublich. Prof. Richter geht denn auch gar nicht darauf ein.
Linksgrüne Angriffe auf Kultur und Geschichte stoppen! Wir sind gegen willkürliche Umbenennungen historisch gewachsener Straßen und Plätze. Das Konzept des integralen Historismus ist der beste Umgang mit der Vergangenheit, für eine reflektierte Gegenwart und eine erfolgreiche Zukunft Deutschlands.
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[…] Nur zwei Fragen erfüllten die Anforderungen an das Format, das einmal eingeführt wurde, um die Kanzlerin „zu grillen“. So musste Merkel gleich zu Beginn auf die Frage von Gottfried Curio (AfD) recht klar bekennen, dass sie Innenminister Horst Seehofer zurückgepfiffen hat, eine Anzeige gegen die Tageszeitung „taz“ wegen einer Kolumne gegen die Polizei zu stellen.
Am Ende war es noch der Grüne Friedrich Ostendorff, der seine Erfahrung als Landwirt in die Waagschale warf, um der Kanzlerin vorzuwerfen, jahrelang die Zustände in Schlachthöfen hingenommen zu haben. Er brachte Merkel dazu, sich für ein Ende von Werkverträgen auszusprechen und Versäumnisse einzugestehen. Alle anderen Fragen schienen nur dazu da, relativ unbekannten Parlamentariern eine Bühne zu bieten.
Fazit: Entweder die Fraktionen verständigen sich auf zwei, drei Themen, mit denen man gemeinsam der Kanzlerin auf die Pelle rückt, und bieten auch mal ein paar bekannte Namen auf – oder man lässt es ganz. Das Format Fragestunde ist gescheitert.
Das sehe ich nicht so. Nicht alles muss spektakulär sein. Die Gelegenheit „Fragestunde“ ist wichtig!
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Die komplette Fragestunde als Video mit der Frage von Friedrich Ostendorff (Grüne) zu den Zuständen auf Schlachthöfen (Ganz am Ende des Videos): Hier klicken
Die Reglementierung der AfD, hier des Abgeordneten Brandner, ist unerträglich. Wenn ein „Angemessen gekleidet!“ – Angemessene Kleidung wurde von der Bundestagsverwaltung mit Sicherheit zum Gedenken 17. Juni ´angeordnet` – einen Ordnungsruf wert ist, müsste eine Ordnungsrufwelle über die anderen Parteien ergehen, die die AfD ständig in jedweder Form als rechts usw. usw. diffamieren.
Überhaupt ist es bemerkenswert, wie der Ordnungsruf in der 19. Legislatur fröhliche Urständ feierte. Natürlich in erster Linie gegen die AfD: Hier klicken. In den Jahren zuvor gab es kaum Ordnungsrufe: Hier klicken
Grün-kursiven Text& alle Reden und Dokumente: Hier klicken
… zu „verfassungsfeindlichen Tendenzen in der Polizei“ (19/20063) hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, zu einer kontroversen Debatte im Bundestag geführt. Während die Unionsfraktion der Vorlage „sehr viel Misstrauen gegen die Polizei“ attestierte, wandten sich die Grünen dagegen, „jede Diskussion zum Thema mit dem pauschalen Vorwurf der Polizeifeindlichkeit abzuwürgen“.
Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Innenministerkonferenz einen statistischen Überblick über Vorkommnisse bei Polizeibehörden verschafft, die „auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextreme und andere verfassungsfeindliche Einstellungen hindeuten könnten“.
Oppositionsvorlagen abgelehnt
In dem Grünen-Antrag (19/20063), der im Anschluss an den Innenausschuss überwiesen wurde, wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, eine wissenschaftliche Analyse „zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie rechtsextremer und anderer verfassungsfeindlicher Einstellungen und Praktiken, wie Racial Profiling, in deutschen Polizeibehörden“ zu fördern oder durchzuführen. …
Martin Hess geht am Ende seiner Rede auch auf den unsäglichen Artikel der taz ein. Meine Meinung zum Artikel der taz: Hier klicken
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… Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz, 19/7928) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Zustimmung fand der Entwurf bei der Linksfraktion, die FDP enthielt sich. Der Innenausschuss hatte dazu sowie zu weiteren Oppositionsvorlagen eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20136).
Abgelehnt wurden auch drei Anträge der Linken und Grünen. Der Linken-Antrag mit dem Titel „Unabhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten“ (19/7119) fand bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen des übrigen Hauses keine Mehrheit. Die beiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)“ (19/7929) und „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BpolBeauftrG)“ (19/7930) wurden jeweils bei Enthaltung der FDP und Zustimmung der Linken von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Zum letztgenannten Antrag (19/79030) lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität vor (19/20129).
Grüne: Fehlverhalten auch bei der Polizei
In der Debatte verwies Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) darauf, dass die Tötung des Afroamerikaners George Floyd eine weitweite Rassismus-Debatte ausgelöst habe. Dabei sei die Situation der deutschen Polizei nicht vergleichbar mit amerikanischen Verhältnissen, doch auch hierzulande müsse man sich noch intensiver mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen.
Wenn die Polizei ein Spiegelbild der Gesellschaft sei, gebe es auch bei ihr Fehlverhalten, Diskriminierung und Rassismus. Die Polizei sei aber „nicht irgendwer“. Sie übe das Gewaltmonopol im Inneren aus und dürfe in Grundrechte eingreifen. Die meisten Polizisten gingen mit diesen Befugnissen sehr verantwortungsvoll um, „aber jeder, der das nicht tut, ist einer zu viel“.
CDU/CSU: Grundvertrauen in die Polizei
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) entgegnete, seine Fraktion habe ein „Grundvertrauen in die Polizeibeamtinnen und -beamte in diesem Land“. Er wies zugleich den Begriff „verfassungsfeindliche Tendenzen“ in der Polizei als „Unterstellung“ zurück. Solche Tendenzen sehe er nicht.
Zwar gebe es in der Polizei auch Extremisten und Rassisten „und auch Leute, die dort Unrecht tun“, und dies müsse konsequent aufgeklärt und klar geahndet werden. Gleichwohl habe die Polizei in Deutschland „kein Rassismus-Problem, und es gibt auch keinen latenten und strukturellen Rassismus in der Polizei“. Klar sei indes, dass unrechtmäßiges Verhalten und Extremismus in der Polizei verfolgt und rücksichtslos aufgeklärt werden müssten.
AfD: Polizei ohne strukturelles Rassismus-Problem
Martin Hess (AfD) sprach von einer „derzeit stattfindenden Rassismus-Kampagne gegen unsere Polizei“. Es gebe aber „kein strukturelles Rassismus-Problem bei der Polizei“. Grundlage ihres Einschreitens sei nicht die Hautfarbe oder Ethnie eines Menschen, sondern dessen Verhalten. Dies zeige sich auch in der Statistik. So habe es in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr bei 1,9 Millionen Polizeieinsätzen nur vier Beschwerden wegen ethnisch begründeter Diskriminierung oder Überprüfung gegeben.
Bei Fehlverhalten von Beamten seien Polizei und Gerichte in der Lage, dieses konsequent zu ahnden. Dazu brauche es weder einen Bundespolizeibeauftragten noch eine unabhängige Beschwerdestelle. Den Grünen gehe es aber darum, einen „generellen Rassismus-Verdacht“ gegen Polizisten zu erheben.
SPD: Rassismus-Problem auch in Deutschland
Susanne Mittag (SPD) betonte, dass es auch in Deutschland ein Rassismus-Problem gebe. „Auch hierzulande werden Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft und manche auch einfach nur wegen ihres Namens schlecht behandelt“, sagte sie. Diesem gesamtgesellschaftlichen Problem müsse man sich „im täglichen Leben, in der Wirtschaft, in Verbänden und natürlich auch im öffentlichen Dienst“ stellen.
Dabei sei „weder neu noch unerkannt“, dass ein gesellschaftliches Problem vor der Polizei und der Justiz nicht haltmache. Immer mehr Bundesländer hätten bereits Polizeibeauftragte unter verschiedenen Bezeichnungen eingesetzt. Mittag plädierte zugleich dafür, in einen Forschungsauftrag über den Umfang verfassungsfeindlicher Tendenzen den gesamten öffentlichen Dienst einzubeziehen.
FDP: Rechtsextremistische Umtriebe aufarbeiten
Konstantin Kuhle (FDP) sagte, dass es natürlich Stellen geben müsse, an die man sich bei polizeilichem Fehlverhalten wenden könne. Dabei gebe es in Bund und Ländern bereits unterschiedliche Modelle von „Vertrauensstellen über Beschwerdestellen bis hin zu Polizeibeauftragten“.
Kuhle mahnte zudem, bei der Diskussion über Rassismus und Fehlverhalten nicht zu vergessen, dass man „abseits der täglichen Polizeiarbeit konkrete rechtsextremistische Umtriebe in unseren Sicherheitsbehörden“ habe, bei denen man dringend Aufarbeitung betreiben müsse. Der Fokus müsse auf diese einzelnen rechtsextremistischen Vorfälle gelegt werden, statt sich in einer Debatte über das Gros der Polizeibeamten zu verzetteln.
Linke: Über polizeiliches Fehlverhalten sprechen
André Hahn (Die Linke) unterstrich, dass der weit überwiegende Teil der Polizisten in Deutschland seine Arbeit „gewissenhaft, professionell und kompetent“ erledige. Dennoch müsse man auch über die Fälle polizeilichen Fehlverhaltens sprechen, „weil es diese Fälle gibt und weil sie unzureichend aufgeklärt werden“.
Etwa 80 Prozent aller Fälle unverhältnismäßiger oder gar strafbarer Polizeigewalt würden gar nicht erst angezeigt. Dabei gehe es auch um ein „strukturelles Defizit in Teilen der Ermittlungsbehörden“. Deshalb wolle man mit der unabhängigen Beschwerdestelle einen Rahmen schaffen, um solche Fälle aufzuklären und möglichst zu verhindern. Das sei man den betroffenen Bürgern schuldig, müsse es aber auch im Interesse der großen Mehrheit der Polizisten tun.
Abgelehnter Gesetzentwurf der Grünen
Mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/7928) drangen die Grünen darauf, die Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages zu schaffen. Dadurch sollten Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle Missstände und Fehler anzusprechen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen.
Gleichzeitig werde „eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Fällen besonders geeignet erscheinen kann“. Aus Sicht der Bürger trete diese neue Möglichkeit ergänzend neben die Einleitung eines „nichttransparenten internen Ermittlungsverfahrens beziehungsweise eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens“.
„Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken“
Eine solche externe Stelle stärke als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der polizeilichen Arbeit, heißt es in der Vorlage weiter. Sie schütze die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, da sie Sachverhalte mit der notwendigen Sachkunde bewerten könne. Zugleich werde eine bessere parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Die Stelle sei „kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung“.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollte der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundeszollverwaltung und die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre sollte er dem Bundestag einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über „zentrale Forderungen hieraus“ erstatten.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Linken (19/7119) eine unabhängige „Polizeibeschwerdestelle“ auf Bundesebene einrichten. Dazu sollte sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kompetenzen und Pflichten einer solchen Stelle festlegt. Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, sei „zentrales Gebot in einem Rechtsstaat“ und diene einem vertrauensvollen Verhältnis von Bürgern und der Polizei, schreibt die Fraktion. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnetem Ordnungshüter und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordere in besonderer Weise die Möglichkeit, Fehlverhalten und möglichen Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen anzuzeigen und überprüfen zu lassen.
„Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen“, heißt es in dem Antrag weiter. Nicht nur für Beschwerden von Bürgern, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig. Polizisten, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, sich jedoch „aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture‘ nicht an ihre Vorgesetzten wenden“, müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, außerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.
„Polizeibeschwerdestelle muss unabhängig ermitteln“
Die Polizeibeschwerdestelle muss dem Antrag zufolge unabhängig ermitteln können. Dazu sollte sie räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten. Die Mitarbeiter sollten in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen. Zudem sollte sie auch unabhängig von individuellen Beschwerden von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können, „die diskriminierendes oder unverhältnismäßiges Verhalten befördern“. Auch sollte sie „alle für die Überprüfung der Beschwerde notwendigen Befugnisse haben, was insbesondere Akteneinsichtsrechte, die Möglichkeit eigener Beweiserhebung, die Befragung von Zeugen umfasst“.
Wie die Fraktion weiter ausführt, sollten die Beschwerdeführer „in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden, um ihre Interessen im Prozess der Ermittlung zu berücksichtigen“. Hinsichtlich der Polizeibeschäftigten sollte die Beschwerdestelle auch unter Umgehung des Dienstweges informiert werden können. Ferner sollte ihre Arbeit „grundsätzlich in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen jährlich dem Parlament vorzulegenden Bericht“ öffentlich gemacht werden.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/7929), die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu erleichtern. Danach sollte die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, dass in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten „keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen“. Dazu sollte die Regierung eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren veranlassen oder einen Novellierungsentwurf zu bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorlegen.
Zur Begründung schrieb die Fraktion, dass Ermittlungen wegen des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens durch Polizeibeamte regelmäßig dadurch erschwert würden, dass „Kollegen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren, aber Kenntnisse von den Geschehnissen haben, sich im Fall einer nicht sofortigen Anzeige oder Aussage dem Verdacht aussetzen, eine Strafvereitelung begangen zu haben“. Diese Zeugen aus dem Kreis der Polizei seien dabei für die Aufklärung der Haupttat typischerweise so wichtig, dass die Ermittlungen ohne entsprechende Aussagen nur selten erfolgversprechend seien.
Daher erwiesen sich Ermittlungen gegen eben diese Beamten wegen des Verdachts einer Strafvereitelung regelmäßig nicht zuletzt aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts „als entscheidendes Hemmnis für die Aufklärungen entsprechender Haupttaten“, heißt es in der Vorlage weiter. Es erscheine im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten klarzustellen, „dass eine vorwerfbare Beeinträchtigung des staatlichen Strafanspruchs in der Regel erst dann vorliegt, wenn es zu einer zurechenbaren Verzögerung von mindestens drei Wochen gekommen ist“.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten abzustimmen Antrag (19/7930) wollten die Grünen die Geschäftsordnung des Bundestages ändern. Sie wollten einen neuen Abschnitt einfügen mit Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit des von der Fraktion geforderten Bundespolizeibeauftragten.
Unter anderem sollten Regelungen getroffen werden zur Überweisung von Berichten eines solchen Bundespolizeibeauftragten an den Innenausschuss sowie zu deren Beratung. (sto/18.06.2020)
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