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[…] Der Text aus dem Internet gibt Einblicke in eine krude, wahnsinnige Gedankenwelt, geprägt von wilden Verschwörungstheorien – und offenbart rassistische Motive.
„Diese Menschen sind äußerlich instinktiv abzulehnen und haben sich zudem in ihrer Historie nicht als leistungsfähig erwiesen“, schreibt er in dem ihm zugewiesenen Manifest.
Der Autor lässt keinen Zweifel daran, wen genau er meint: „Südländer, sprich Türken und Nordafrikaner“. An einer anderen Stelle schwadroniert er von ethnischen Säuberungen, gemeint ist eine komplette Vernichtung ganzer Völker. Er zählt eine Reihe von Ländern auf, die ausgelöscht werden müssten – asiatische, arabische, aber auch Israel.
[…]
R. spricht auch persönliche Motive an. Er behauptet, dass er während einer Ausbildung zum Bankkaufmann Zeuge eines Banküberfalls wurde. Auch hier seien Nicht-Deutsche schuld gewesen.
Das 24 Seiten lange Manifest liest sich über weite Strecken wie das Produkt eines Wahns. Es handelt vom Krieg in Afghanistan, von Personalien beim Deutschen Fußball-Bund, von Hollywoodfilmen, von der Weltmacht USA. R. behauptet zudem, überwacht zu werden und Stimmen zu hören.
Der Verfasser des Bekennerschreibens stellt sich zudem als Opfer dar – ähnlich wie der Attentäter des Anschlags in Halle. Seit nun 18 Jahren habe er keine Freundin oder Frau, „da ich mir eben keine Frau nehme, wenn ich weiß, dass ich überwacht werde“. […]
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Angeblich trägt die AfD eine Mitschuld -oder ist es gar die Schuld -, die AfD trägt jedenfalls Mitverantwortung für diesen Anschlag:
Dazu Neues vom Anti-AfD-Hetzer Michel Friedmann:
Ausschnitt aus dem Interview der WELT:Hier klicken
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Deutschlandfunk, 21.2.2020, Morgenmagazin. Vorbericht zum Interview:
Deutschlandfunk, 21.2.2020, Morgenmagazin. Das Interview mit dem Vorsitzenden der kurdischen Gemeinde Deutschlands A.E. Toprak:
Ausschnitt mit SchwerpunktAfD:
Achten Sie darauf, wie die Interviewerin das Gespräch auf die AfD zieht. Danach brechen bei Herrn Toprak alle Dämme.
Also wer dieses Manifest des Terroristen gelesen hat der solle doch bitte erklären was die AfD damit zu tun hat. Wer trägt die Verantwortung dafür das dieser Mann überhaupt legal Waffen erwerben konnte obwohl er angeblich bereits vor 15 Jahren als es die AfD noch gar nicht gab gegenüber Sicherheitsbehörden seine kruden Phantasien offenbarte.
Als der Polizeisprecher im Radio verkündet, dass sie noch nichts Genaues wissen, steht schon alles in der Zeitung. Der Täter war Deutscher und rechtsradikal. Die AfD ist schuld. Aber leider gibt es im Establishment niemanden mehr, der fragt, warum es die AfD gibt. Wieso ist ein Irrer Sportschütze und kommt legal an Waffen ? Es wird immer unerträglicher wie die Regierung und die Medien nicht davor zurückschrecken die irrste Tat unverzüglich gegen die AfD zu instrumentalisieren. Warum wird die AfD nicht endlich verboten, wenn sie so gefährlich ist ? Das Spiel wird immer durchschaubarer. Egal was passiert, Hauptsache es lässt sich gegen den Kampf gegen „Rechts“ benutzen. Bis vor wenigen Jahren gab es keinen „Rechten Terror“. Was hat ihn entstehen lassen? Das sind die Fragen, die beantwortet werden müssen. Und zwar ehrlich. Aber dieses Wort gibt es bei uns ja nicht mehr, ebenso das Wort Rücktritt.
Hass und Gift“, wie imho auch nachhaltig gesellschaftsspaltende Tendenzen bringen aktuell hauptsächlich solche politischen Protagonisten unters Volk, die meinen, das Massaker eines geisteskranken Verschwörungstheoretikers zur Stärkung ihrer eigenen politischen Position instrumentalisieren zu müssen. Dass man zudem ein Erstarken rechtsradikaler Ansichten und Auswüchse der Existenz einer AfD zuschreibt, wäre ebenso unrealistisch und grotesk wie meinetwegen ein erhöhter Missbrauch von (weichen) Drogen einem in/direkten Einfluss der Grünen zuzuordnen, nur weil es innerhalb dieser Partei vernehmenbare Legalisierungsbestrebungen, so wie auch nachgewiesenermaßen vereinzelte Drogenkonsumenten gibt. Die Politik ist dazu angehalten, die real existierenden Gegebenheiten zu sehen und zu benennen wie sie sind, nicht wie sie sie gerne hätte! 11:11 h
*Selbstverständlich verurteile ich diese Bluttat. Die Instrumentalisierung dieses Schwerstverbrechens gegen die AfD muss und werde ich gerade deswegen geißeln. So etwas wie Scham kennen die ´Guten` offensichtlich nicht. PfuiTeufel!
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Es wurden vor ein paar Tagen wohl diefalschen Rechtsextremisten festgenommen. Darauf gehen zumindest die Welt-Interviewer ein. Sie fragen, ob man nicht anhand der Webseite, der Videos des Attentäters auf dessen Gewaltberitschaft hätte schließen können. Nur Michel Friedmann, unser Anti-AfD-Hetzer, der hat (k)eine Antwort:
12 rechtsextreme Terroristenanwärter haben Deutschland …
… womöglich in Kooperation mit den Rechtsterroristen aus Chemnitz – haben die mittlerweile das Luftgewehr organisieren können? – und Marco A. mit den rechten Polizisten aus Frankfurt an den Rand des Umsturzes gebracht.
Zum Glück war die Staatssicherheit – Entschuldigung, falsch – waren die Sicherheitsbehörden akkurat zur Stelle und haben die beachtlich starke Gruppe aus 8 Regionen? zur Strecke gebracht.
Hätte die Polizei in Dresden die so genannten „Gegendemonstranten“ nicht – wie immer – strikt von den Spaziergängern von Pegida getrennt, hätte es ganz sicher Mord & Totschlag gegeben. Das wären bürgerkriegsähnliche Zustände. Ausgelöst von entfesselten Linksradikalen.
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Der 200. Pegida-Spaziergang mit der Rede von Björn Höcke:
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Die Staatsanwalt hatte zweieinhalb Jahre [!!] für den Verursacher eines Unfalls mit fünf Toten gefordert. Urteil hinter verschlossenen Türen.
VON MARLON GEGO UND CHRISTOPH PAULI
AACHEN/STOLBERG Der Unfallverursacher Marvin H. ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied am Mittwoch das Amtsgericht Aachen. Der 22-Jährige hatte kurz vor Weihnachten 2018 auf einer Landstraße zwischen Stolberg und Aachen einen Unfall verursacht, bei dem fünf Menschen starben.
Das Urteil des Jugendschöffengerichts wurde hinter verschlossenen Türen verkündet. Die Öffentlichkeit war von Richterin Katrin Thierau-Haase für die Dauer des Prozesses ausgeschlossen worden. Ihre mehr als einstündige Begründung gab später Gisbert Fuchs, der Direktor des Amtsgerichts, „rudimentär“ wieder, wie er sagte. Danach hat das Jugendschöffengericht Marvin H. wegen der fahrlässigen Tötung von fünf Personen, der Körperverletzung einer weiteren jungen Frau und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt. Das Gericht ging anhand des Unfall-Gutachtens davon aus, dass der Angeklagte am Unfallort mindestens 120 Stundenkilometer in einer unübersichtlichen Zone gefahren war, in der nur 70 erlaubt sind. Keine Zweifel bestanden auch daran, dass Marvin H. auf die Gegenfahrbahn gerast war, um eine Radaranlage zu umfahren. Das Gericht erkannte zwar keine „schädliche Neigung“ beim Angeklagten, verhängte aber eine Gefängnisstrafe „wegen der besonderen Schwere der Schuld“, sagte Fuchs.
Das Gericht wendete das Jugendstrafrecht an, das eher erzieherisch angelegt ist und jugendlichen Tätern eine Perspektive bieten soll. Deswegen ist der Strafrahmen deutlich geringer als im Erwachsenenstrafrecht. Oberstaatsanwalt Wilhelm Muckel hatte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Anträge der fünf Nebenkläger wurden nicht bekannt. Die Anwälte äußerten sich auch am Ende des Verfahrens nicht.
Marvin H. hatte im Verfahren die Tat eingeräumt, aber ansonsten Gedächtnislücken geltend gemacht. Sein Verteidiger Osama Momen hatte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe gefordert. Ob er Berufung einlegt, will er mit seinem Mandanten in den nächsten Tagen entscheiden. Vorerst hat das Urteil noch keine Rechtskraft.
Im Urteil für Marvin H. ist auch eine Führerscheinsperre von drei Jahren festgehalten. Die Fahrerlaubnis des angehenden Mechatronikers war nach dem Unfall ohnehin eingezogen worden. Ob er nach einer möglichen Haftstrafe überhaupt noch einmal ein Auto fahren darf, entscheidet dann das Straßenverkehrsamt.
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Die Leserbriefe sprechen eine deutliche Sprache. Ein Beispiel:
Markus Timmermanns aus Aachen meint zu dem Urteil gegen Marvin H.:
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Prinzipiell einmal ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum im Prozess um den Todesfahrer Marvin H. überhaupt nach Jugendstrafrecht gerichtet wurde, obwohl auch das Erwachsenenstrafrecht hätte in Anwendung gebracht werden können.
Dann ergeht ein Urteil im Namen des Volkes, welches alle diejenigen, die ihre Familienmitglieder und Angehörigen auf tragischste Art und Weise aufgrund der Tat von Herrn H. verloren haben, zweifeln lassen muss, dass es überhaupt eine Art Gerechtigkeit gibt, welche durch bloßen Menschenverstand und Gerechtigkeitssinn nachvollziehbar wäre. Ich bin fassungslos darüber, dass nun auch noch der Verteidiger von Herrn H. ausführt, dass sein Mandant, der sein Gesicht hinter der werbewirksam beklebten Aktenmappe der Kanzlei des Verteidigers verstecken durfte, an psychischen Problemen leidet – und aufgrund des gefällten Urteils auch noch in Berufung gehen würde. Fünf tote Menschen, 3,5 Jahre Jugendhaft, Führerscheinentzug für kurze Zeit: Wo ist hier der Staatsanwalt, der aufgrund dieses Urteils in Berufung geht? (Anm. d. Red.: Der Staatsanwalt hatte sogar eine niedrigere Strafe gefordert.)
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Die Ausführungen von …
… Prof. Dr. Thomas Fischer, Jahrgang 1953, ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D. Er war vier Jahre lang Vorsitzender des 2. Strafsenats, der über fast alle Revisionen gegen Urteile entschieden hat, die vorher am Landgericht Aachen gefällt wurden. Er ist Verfasser des bekanntesten Kommentars zum Strafgesetzbuch, Schriftsteller und Kolumnist unter anderem bei „Spiegel Online“. Er lebt in Baden-Baden.
… und Bodo Ramelow die vier benötigten Stimmen zur Wahl des
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Ministerpräsidenten gibt, ist sie tot. Es wäre der Sargdeckel auf eine blamable Performance, die ihren Anfang nahm im zappeligen Wahlkampf, aber desaströs war im Umgang mit einem schwierigen Ergebnis nach der Wahl.
Da hätte sich Mike Mohring einfach zurücklehnen können, zumindest ganz kurz, und sagen: Liebe Linke, sonst auch nicht gerade zimperlich, wenn es um Lagerwahlkampf, Ausgrenzung und Denunziation der bürgerlichen Mitte geht: Bitte, das ist euer Ding. Organisiert euch eine Mehrheit. Wir haben damit ziemlich wenig zu tun. […]
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… eine halbe Stunde lang über den zwölften Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz (CDU), mit dem Titel „Deutschland kann Integration: Potenziale fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken“ (19/15740) debattiert. Im Anschluss wurde der Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Zwölfter Migrationsbericht
Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat jeder vierte Mensch in Deutschland einen Migrationshintergrund. Eine Person hat laut Bericht „einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“. Im Jahr 2017 hatten demnach laut Vorlage von den insgesamt 81,7 Millionen Menschen in der Bundesrepublik 19,3 Millionen oder 23,6 Prozent einen Migrationshintergrund.
13,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund sind den Angaben zufolge selbst eingewandert, während 6,1 Millionen in Deutschland geboren sind und daher keine eigene Migrationserfahrung haben. 9,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (zwölf Prozent der Gesamtbevölkerung) waren laut Bericht im Jahr 2017 deutsche Staatsangehörige und 9,4 Millionen (11,5 Prozent der Gesamtbevölkerung) besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit. „Von den 9,8 Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund besaßen im Jahr 2017 1,6 Millionen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit“, heißt es in dem Bericht. (sto/13.02.2020)
Dr. Curio (AfD) zum Integrationsbericht der Bundesregierung:
Nun werden doch Schiffe und Flugzeuge den Mittelmeerraum überwachen. Allerdings weit weg von den Schlepperrouten: Hier klicken
Schaun ´mer mal!
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Die Bundesregierung will im Zuge der Libyen-Krise …
… wieder EU-Schiffe ins Mittelmeer schicken – die dann auch Migranten retten
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müssten. Der Vorstoß dürfte nun scheitern. Parallel könnte ein neues Urteil Europas Migrationspolitik revolutionieren.
Die Europäer machen Ernst: Am Montag werden die EU-Außenminister bei einem Treffen in Brüssel nach WELT-Informationen die EU-Marinemission „Sophia“, die zwischen 2015 und 2019 rund 50.000 Menschen im Mittelmeer gerettet hat, endgültig beerdigen. Staatliche Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird dann in absehbarer Zukunft nur noch auf Sparflamme stattfinden – im Rahmen der Mini-Operationen „Poseidon“ und „Themis“. Das haben insbesondere Österreich und Ungarn durchgesetzt. Beide Länder fürchten, die mit „Sophia“ verbundene Seenotrettung würde neue Migrantenströme anlocken und kriminellen Schleuserbanden in die Hände spielen. […]