Durchblickhat niemand mehr. Was den Lockdown anbelangt!
Alle machen, was Sie wollen. Nur die Wirtschaft, insbesondere die Gastwirtschaft, aber auch kulturelle Veranstaltungen werden wegen der vollkommen unsinnigen Abstandsregeln plus Maskenpflicht erheblich behindert.
Geraten in die unverschuldete Pleite!
Es ist ein Albtraum!
[…]
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Seit Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident von Thüringen, am Wochenende vorpreschte, einen allgemeinen Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen in Aussicht stellte und dafür viel Kritik, aber auch einigen Zuspruch erntete, herrscht Unruhe in den Kommunen des Bundeslandes. Von mehr Verantwortung vor Ort sprach Ramelow, von mehr Verantwortung für den einzelnen Bürger. „Wünschen wir uns wirklich einen Polizeistaat? Wünschen wir uns, dass die Bekämpfung des Virus mit polizeilichen Mitteln weiter durchgehalten wird?“, fragte der Politiker in recht dramatischer Wortwahl jüngst im WELT-Interview.
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… stellt am Mittwoch ihre Pläne für ein Konjunkturprogramm zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vor. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird dazu auf einer Sondersitzung des Europaparlaments eine Rede halten. Bekannt ist bereits, dass die Kommission mehrere Hundert Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen und zum Großteil als Zuschüsse für Investitionen in besonders betroffene EU-Staaten vergeben will. Noch stehen die Details der Kommissionsvorschläge nicht fest. Über das Wie der Finanzierungshilfen und die Höhe dürfte in den nächsten Tagen und Wochen noch erbittert gefeilscht werden. Am Ende müssen alle 27 Mitgliedsstaaten und das das EU-Parlament zustimmen. […]
Das Interview des Dlf mit Manfred Weber vom 27.5.2020 komplett hören:
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… stehen Schadensersatzansprüche zu. Das hat das Bundesgerichtshof fast fünf Jahre nach Bekanntwerden des sogenannten VW-Dieselskandals in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter stellten am Montag fest, dass der Einsatz illegaler Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen sittenwidrig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist. VW hatte Millionen Diesel-Autos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar bei Tests auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten wurden.
Die Entscheidung ist wegweisend für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren. Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
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Das komplette Interview des Dlf vom 26.5.2020 mit Marco Rogert hören:
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Nutzungsentschädigung bleibt strittig
Diese Nutzungsentschädigung hätte das BGH nach Ansicht von Verbraucheranwalt Marco Rogert Volkswagen nicht zusprechen sollen. Rogert kritisierte, dass sich der BGH mit seiner Entscheidung im Diesel-Abgasskandal von einer anderen Grundsatzentscheidung zum Schadensersatz ohne überzeugende Argumentation verabschiedet habe. Damit habe sei eine große Chance zur Modernisierung des Schadensersatzrechts vertan worden.
Dass VW höchstrichterlich attestiert wurde, bewusst arglistig getäuscht zu haben, sei ein trauriger Tiefpunkt in der deutschen Unternehmensgeschichte, kommentiert Klemens Kindermann. Für Verbraucher sei das Urteil des Bundesgerichtshofes eine gute Botschaft.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit würden die jetzt noch ausstehenden Gerichtsverfahren ähnlich ausgehen, wie jetzt vom obersten deutschen Zivilgericht entschieden und sich diese Rchtssprechungslinie auch an unteren Gerichten durchsetzen. Strittig bleibe im Einzelfall allerdings weiterhin die Höhe der Nutzungsentschädigung. Diese hänge von der prognostizierten Laufleistung bei der Berechnung ab. Für Vielfahrer könne daher auch die nun von VW angebotene Einmalzahlung interessant sein. Nach Ansicht von Rogert könnte das BGH-Urteil auch Folgen für andere Automobilhersteller haben, die ähnliche Abschalteinrichtungen wie VW in ihre Fahrzeuge eingebaut haben.
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Am 29. April veröffentlichte das Institut für Virologie an der Berliner Charité unter der Leitung von Professor Christian Drosten (48) eine Studie mit gravierenden Folgen für die deutsche Schulpolitik.
Darin schreiben die Forscher, dass Kinder „genauso ansteckend sein könnten wie Erwachsene“. Ihr Appell an die Politik: „Aufgrund dieser Ergebnisse müssen wir vor einer unbegrenzten Wiedereröffnung von Schulen und Kindergärten in der gegenwärtigen Situation warnen.“
Nach BILD-Informationen aus Regierungskreisen hatte die Veröffentlichung der Studie maßgeblichen Einfluss auf die schulpolitischen Entscheidungen der Landesregierungen. Sie beschlossen, die Schulen nur langsam und schrittweise wieder zu öffnen. Die Folge: Bis heute ist für Millionen Schulkinder kein Regelunterricht möglich.
Jetzt ist klar: Die Ergebnisse der Drosten-Studie sind wissenschaftlich nicht haltbar.
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Sir David Spiegelhalter, Statistik-Professor an der Cambridge-Universität, und Kevin McConvay, früherer Statistik-Professor der Open University sowie Vize-Präsident der Royal Statistical Society, sehen erhebliche Mängel an der Studie.
Nach einer Analyse des Drosten-Papiers fordern sie von der Charité: „Wir empfehlen, die Fehler anzuerkennen und die Studie zurückzuziehen.“
Spiegelhalter und McConvay gelten als Koryphäen in ihrer Disziplin, finden international Gehör. In einem ausführlichen Beitrag üben sie harte Kritik an der Drosten-Studie: „Wir zeigen, wie eine unangemessene statistische Analyse zu den ungerechtfertigten Schlussfolgerungen der Autoren führten.“ Auf BILD-Anfrage heißt es von Professor Spiegelhalter, er habe dem „nichts hinzuzufügen“.
Dies bedeute „im Wesentlichen“, dass die Drosten-Forscher „trotz anfänglicher Feststellung eines statistisch signifikanten Unterschieds zwischen Untergruppen diesen durch viele zusätzliche und uninteressante Vergleiche verschwinden ließen“.
Dabei sei die Ansteckungsgefahr durch Kinder „angesichts der Wiedereröffnung von Schulen (…) eine entscheidende Frage“. Die britischen Professoren fordern, dass die Studie „von der Internet-Seite genommen und die unangemessene Analyse eingestanden wird“.
Die Stellungnahme der Charité
BILD konfrontierte die Charité mit der Kritik der britischen Professoren. Eine Sprecherin der Charité erklärte, dass Professor Spiegelhalter „ausschließlich über Statistikmethoden“ spreche. Dies treffe aber „nicht den Kern der Studie“.
„Wir haben inzwischen bessere Statistikmethoden verwendet – ganz im Sinne der Vorschläge von David Spiegelhalter, die wir aber zum Zeitpunkt unserer Überarbeitung gar nicht kannten – und kommen damit zum selben Ergebnis. Die viel relevanteren medizinischen Aspekte unserer Studie hat kein externer Kritiker angesprochen. Alle Kritik war eine reine statistische Methodenkritik. Auf dieser Basis und ohne Kenntnis der eigentlichen Daten ist aber eine Nachanalyse und Bewertung des Ergebnisses unserer Studie durch Außenstehende gar nicht möglich“, so die Charité-Sprecherin zu BILD.
Weiter hieß es aus der Charité: „Bei der ‚Studie‘ handelt es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Übrigen um eine Vor-Veröffentlichung, die auch nicht in diesem Sinne ‚zurückgezogen‘ werden kann oder müsste. Stattdessen wird sie weiterentwickelt. Die Studie ist nämlich noch gar nicht veröffentlicht, sondern steht als vorläufiges Dokument offen zur Diskussion. Das derzeitige Dokument wird in den kommenden Tagen durch eine neue Version ersetzt werden.“
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Der Deutschlandfunk meint zum Vorgang:
Christian Drosten ist ein renommierter Virologe und seine Expertise in Sachen neues Coronavirus so unstrittig, dass uns im Ausland viele um diesen klugen Kopf beneiden. Doch die Redakteure der „Bild“-Zeitung dachten sich nun offenbar: Höchste Zeit, dass diesen COVID-19-Flüsterer, dessen Wort im Kanzleramt und den Staatskanzleien Gewicht hat, endlich mal jemand von seinem hohen Ross runter holt. Kann ja nicht angehen, dass der uns vorschreibt, wie wir unser Leben zu führen haben und ab wann und in welchem Umfang Schulen und Kitas wieder öffnen dürfen. […]
Kleine Ausflüge erhalten die Freundschaft, besonders am Sonntag. Aber auch sonst. Das dachte sich auch der Brite Neil M. Ferguson, auch „Professor Lockdown“ genannt, und britischer Regierungsberater in Sachen Corona-Eindämmung. Der Mann beunruhigte die Welt mit stark übertiebenen Coronaopfer-Hochrechnungen, aber das sei ihm verziehen. Irren ist menschlich und Wissenschaftler sind auch nur Menschen.
Fergurson beispielsweise hat eine Freundin, die verheiratet ist, aber nicht mit ihm. Folglich besuchte seine Herzensdame ihn während des Ausgehverbotes gleich mehrmals, wobei die beiden den Mindestabstand auf unter Null reduzierten, so heißt es. Als es rauskam kreischten Anstandstanten und Pandemiker im Chor: „Ein Fall für die Polizei!“ Der gute Ferguson musste sogar seine Funktion als Regierungsberater niederlegen.
Der Sachverhalt ist zunächst einmal very, very british. Es ist fast, als habe Shakespeare ein spätes Werk geschrieben. Denn der Vorfall offenbart die ganze Tragödie des Menschseins im Jahre 1 n.cor. (1 nach Corona). Es geht um den tragischen Konflikt zwischen „Jedes Leben zählt“ und dem Leben an sich. Zum letzteren gehört ein Schäferstündchen einfach dazu. Jedes Schäferstündchen zählt nämlich auch. Ohne Schnackseln kein Leben, es sei denn, man macht künstliche Befruchtung zur Vorschrift. Seuchentechnisch wäre das der einzig mögliche Kompromiss zwischen Hygiene und Fortpflanzung. Womit wir bei des Pudels Kern und damit bei der Frage wären: Wofür soll das Leben gut sein, wenn man es nicht leben darf?
In der Zeitrechnung nach Corona stellt sich mein bisheriges Leben jedenfalls als einziges Desaster dar. Es besteht im Grunde aus einer konsequenten Aneinanderreihung von Verstößen gegen die Seuchenhygiene. Leben heißt nun mal: Raus ins Grüne, rein in die Kneipe, Freunde treffen, feiern, singen, sich ab und zu prügeln, ins Kino gehen, Reisen, Sonne tanken, Sport treiben, Partnersuche in jeder Lebenslage, die Oma im Pflegeheim umarmen.
Mal angenommen, zu Zeiten meiner Geburt sei ein Dauer-Shutdown erlassen worden: Dann hätte ich aus dem Kreißsaal gleich in die Grabkammer des Tutanchamun marschieren können. Stattdessen hielt ich es immer mit dem schwäbischen Motto: „Nichts ist umsonst außer dem Tod – und der kostet das Leben.“ Das riskiert man sozusagen täglich, die meisten haben es aber vergessen. Wenn es keinen Tod mehr gibt, dann gibt’s auch kein Leben mehr. Sorry für die schlechte Nachricht am Sonntag, die gute lautet: Der gemeine Mensch weiß gar nicht, wie oft er dem Sensenmann schon von der Schippe gesprungen ist. Ich auch nicht, aber ich hab da so ein paar Vermutungen.
Broders Spiegel: Die erste SED-Verfassungsrichterin!
Barbara Borchardt, treue Genossin der mehrfach umbenannten SED, ist in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfassungsrichterin gewählt worden, mit Stimmen der CDU. War das alternativlos, wie so viele Entscheidungen, die Angela Merkel gern dekretiert? Die Genossin Verfassungsrichterin kennt sich mit Alternativlosigkeit gut aus. /mehr
In der Städteregion Aachen gibt es am 25.5.2020 40 aktive Corona-Fälle. Das sind bezogen auf die 550.000 Einwohner 0,0072 %. Neuinfektionen gab es seit Freitag den, 22.5.2020 keine mehr.
In Deutschland gesamt gibt es noch ca. 11.000 aktive Fälle. Das sind bezogen auf 83.000.000 Einwohner 0,01325 %.
Covid-19 ist keine tödliche Krankheit, sondern – wenn die Infektion tödlich endet, ein letzter Tropfen in das Lebensfass eines in aller Regel alten und schwer vorerkrankten Menschens. Da unterscheidet sich diese Infektion nicht von anderen Erkrankungen, die die Abwehrkräfte eines sterbenskranken Menschen überlasten. Das können z. B. eine Lungenentzüdung oder eine schwere Erkältung sein. Von den gut 180.000 (0,2168 % von 83 Millionen) an Covid-19 erkrankten Menschen sind über 160.000 wieder genesen. Diese Zahl wird weiter ansteigen. Mehr als 9.000 Menschen werden insgesamt wahrscheinlich durch oder mit Covid-19 nicht versterben. Einen Mangel an Krankenhaus- oder Intensivbetten gab es nicht. Zu keinem Zeitpunkt.
Dennoch sollen die in jeder (wirtschaftlich & gesellschaftlich) schädlichen Kontaktbeschränkungen plus Mundschutzpflicht bis zum 5. Juli verlängert werden:
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[…] Anders als Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an verbindlichen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie festhalten. Die Kanzlerin sei dafür, dass es zu den zentralen Verhaltensregeln, mit denen viel erreicht worden sei, „verbindliche Anordnungen geben soll und nicht bloß Gebote“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.
Das Bundeskanzleramt will die Corona-Kontaktbeschränkungen daher laut einer Beschlussvorlage bis zum 5. Juli verlängern, dabei aber auch weitere Lockerungen ermöglichen.
„Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen“ und beim „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ sollen sich bis zu zehn Menschen – oder die Angehörigen zweier Hausstände – treffen dürfen, wie aus einem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Papier von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) für Beratungen mit den Staatskanzleien der Länder am Montag hervorgeht. Zuerst hatte „Bild“ über das Dokument berichtet. […]
Diese Verlängerung wird die Gesellschaft noch weiter spalten. In die Menschen, die den Unfug aus guten Gründen (siehe oben) nicht mehr mitmachen wollen, und jene die ängstlich glauben, das Virus sei überall und koste das Leben. Befeuert wird dieser Glaube noch durch die unsägliche Aerosoldebatte. Dabei stellt sogar die WHO fest:
Es geht der Bundesregierung, Frau Merkel, den so genannten Experten nur darum, den politischen Schaden zu begrenzen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Krise waren, sind vollkommen unnötig. Sie haben gleichwohl unsagbaren, noch nicht überschaubaren Schaden angerichtet. Der Verantwortung dafür wollen sie sich die oben genannten entziehen. Deshalb tun sie so, dass die Maßnahmen noch immer notwendig wären. Was kompletter Unsinn ist.
Das einzige, was generell veranlasst und durchgesetzt werden müsste, ist das Zuhause bleiben von symptomatisch Kranken (Schnupfen, Niesen, Husten, egal weshalb – außer Allergie). So lange bis die Symptome nicht mehr vorliegen.