Betroffen gedenkt die deutsche Politik der Opfer des Hamas-Terrors. Und sucht gleichzeitig die Nähe zu Israels Feinden.
Weltwoche 13.10.2023
Vom hohen Protokoll zu hohlen Phrasen ist es dieser Tage im Berliner Regierungsviertel nicht weit. Am Mittwoch zum Beispiel erhob sich der Bundestag feierlich zur Gedenkminute für die Opfer des Hamas-Terrors in Israel. Mit dabei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der in seinen verschiedenen politischen Ämtern (unter anderem Aussenminister) schon so ziemlich allen nahöstlichen Terrorfürsten die Hand geschüttelt hat und ehedem auch im höchsten Staatsamt dem iranischen Mullah-Regime rituelle Grussadressen zu den Jahrestagen der «iranischen Revolution» schickte.
Diesmal wurde er symbolträchtig von Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, begleitet, der Steinmeier auf der Besuchertribüne für die Anteilnahme mit einer Umarmung der Verbundenheit dankte. Und so kam es dann, dass da die drei deutschen Verfassungsorgane (Bundespräsident, Bundestag und Bundesregierung) ergriffen von der eigenen Ergriffenheit eine Minute in Stille verharrten, und auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), die noch 2022 mit Bundesmitteln ein antisemitisch agitierendes indonesisches Künstlerkollektiv bei der Documenta-Ausstellung in Kassel gefördert hatte, ernsten Blickes von der Regierungsbank in die Runde sah.
In seiner anschliessenden Rede verkündet Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein «Betätigungsverbot» der Hamas in Deutschland, und man reibt sich die Augen, weil die Organisation seit Jahren auf nahezu allen Terrorlisten der Welt steht und auch im deutschen Verfassungsschutzbericht seit Jahren darauf hingewiesen wird, dass die Bundesrepublik zu den bevorzugten Rückzugsräumen der Terrortruppe zählt.
… um die AfD zu benachteiligen. Es hat schon was von
Winkeladvokatentum.
Am Ende wird es der AfD nutzen!
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Debatte zur Finanzierung politischer Stiftungen
Die Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt war Thema einer Bundestagsdebatte am Freitag, 13. Oktober 2023. In erster Lesung beraten wurde der Entwurf für ein sogenanntes Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG, 20/8726), den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatten. In verbundener Beratung wurde außerdem ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen“ (20/8737) aufgesetzt. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. …
Die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19) entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Verfassungsgericht verlangte ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.
Nach der Neuregelung sollen als politische Stiftungen nur solche Stiftungen betrachtet werden, die durch die ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Zu den Voraussetzungen einer Förderung gehört, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Bei einer politischen Stiftung, die bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert wurde, soll es nach den Vorschriften im Gesetzentwurf unschädlich sein, wenn die nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist.
Gewähr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden ist. Außerdem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Zu den Tatsachen, dass eine Stiftung diese Gewähr nicht bieten kann, wird unter anderem eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit gerechnet, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung dient. Außerdem wird eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist, genannt. Eine Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wird auch dann angenommen, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird.
Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftung durch den Bund, die im Jahr 2023 bei rund 697 Millionen Euro gelegen hat, soll auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden. Jede Stiftung soll zunächst ein Prozent des Gesamtbetrages als Sockelförderung erhalten. Bei der Verteilung der anderen Mittel werden die Ergebnisse der den Stiftungen nahestehenden Parteien bei den letzten vier Bundestagswahlen zum Maßstab genommen. Dadurch könne davon ausgegangen werden, dass die politische Grundstimmung hinreichenden Rückhalt in der Bevölkerung habe und ihr nicht nur vorübergehende Bedeutung zukomme. Insgesamt stellen die Fraktionen fest, dass die Tätigkeit der politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland eine lange und erfolgreiche Tradition habe. Politische Stiftungen würden einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland leisten.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion will Arbeit und staatliche Finanzierung der politischen Stiftungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen (20/8737) eingebracht. Danach müssen die politischen Stiftungen in ein Register beim Deutschen Bundestag eingetragen werden. Ein Anspruch auf Geldleistungen der Stiftungen aus dem Bundeshaushalt soll entstehen, wenn die der Stiftung nahestehende Partei zweimal in Folge in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. Die staatliche Finanzierung soll für die Dauer einer weiteren Wahlperiode des Bundestages nach dem Ausscheiden oder der Auflösung der Partei bestehen bleiben. Bei einem Finanzierungsausschluss oder einem Verbot der Partei soll die staatliche Finanzierung aus öffentlichen Haushalten mit Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung enden.
Die Gesamthöhe der Förderung der parteinahen Stiftungen soll maximal zwei Drittel der Summe der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung betragen. Jede förderungsfähige Stiftung soll einen Grundbetrag und weitere zweckgebundene Zuwendungen erhalten. Der Anteil der einzelnen Stiftung an der Gesamtsumme der Zuwendungen soll aus dem Verhältnis der Zweitstimmenergebnisse der jeweiligen Parteien bei der letzten Bundestagswahl errechnet werden.
In der Vorbemerkung zu ihrem Gesetzentwurf kritisiert die AfD-Fraktion die starke Erhöhung der Mittel für die politischen Stiftungen in den vergangenen Jahrzehnten. Im Gegensatz zur Obergrenze bei der Parteienfinanzierung fehle eine entsprechende Regelung bei der Stiftungsfinanzierung. Für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen werde in etwa das 3,6-fache an Steuergeld aufgebracht wie für die staatliche Parteienfinanzierung. Außerdem wird kritisiert: „Das Finanzierungssystem der parteinahen Stiftungen ist somit intransparent, seine Kontrolle durch das Parlament mangelhaft und die Aktivitäten der Stiftungen, insbesondere im Ausland, sind unter demokratie- und damit legitimationstheoretischen Gesichtspunkten fragwürdig.“ (hle/ste/13.10.2023)
… zufolge 20 Megawatt thermische und sieben Megawatt elektrische Leistung, spart 10,000 Tonnen CO2 pro Jahr ein und kann 3500 Haushalte mit Wärme versorgen. Produziert hat die Anlage Siemens Energy in Schweden. Die Anlage auf dem Gelände des Großkraftwerks Mannheim nutze dessen Kühlwasserinfrastruktur, um ungefähr 700 Liter Rheinwasser pro Sekunde zuentnehmen. […]
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Ein „feines“ Projekt
Wo Mannhein doch nur 3.500 Haushalte hat. Ach so, Mannheim hat viel mehr Haushalte? Es sind fast 200.000 Haushalte! Dann wird man sicher noch die ein oder andere Riesen-Wärmepumpe dazubauen müssen. Um zum Beipiel 50.000 Haushalte in Mannheim mit Wärmepumpenwärme zu versorgen wären noch mal etwa 13 Riesen-Wärmepumpen erforderlich plus Rheinwasser plus entsprechender Infrastuktur.
Deutschland hat gut 40.000.000 Haushalte. Wenn 10.000.000 Haushalte mit Riesen-Wärmepumpen beheizt werden sollen, sind schlappe 2.857 dieser Großanlagen plus Wasser plus Infrastruktur herzustellen. Klar, es werden auch rechnerisch 28.570.000 t CO2 vermieden. Das sind 3,8% des CO2-Ausstoßes des Jahres 2022 (746.000.000 t CO2). Das ist meines Erachtens wenig bezogen auf den Auwand. Noch viel weniger allerdings bringt die CO2-Vermeidung weltweit. Die 36.600.000.000 t CO2 werden um 0,08% pro Jahr gemindert. Nicht gerade viel, wo doch China pro Tag um die 31.000.000 t Co2 pro Tag ausstößt. Tendenz steigend.
Eines ist sicher
Alle die am Projekt „Riesen-Wärmepumpe“ mitgearbeitet haben, haben gutes Geld verdient. Ob die 3.500 Haushalte in einem richtig kalten Winter ihre Wohnung wirklich warm bekommen, oder ob sie denn nicht doch das elektrische Heizöfchen anwerfen müssen, ist so sicher nicht.
Am 13. Oktober spricht Benjamin Gollme mit dem Landesrabbiner von Brandenburg und Rabbiner der jüdischen Gemeinde Stadt Potsdam,Ariel Kirzon [Mikro 1], über die gefährliche Situation für jüdische Menschen in Deutschland. Mit dem RechtsanwaltRalf Ludwig [Mikro 2] geht es um den juristischen Erfolg von Querdenken-GründerMichael Ballweg. Der WirtschaftsphilosophProf. Hardy Bouillon [Mikro 3] zweifelt am Sinn des ausufernden deutschen Sozialstaats, und der HerzchirurgProf. Paul Vogt [Mikro 4] geht der Frage nach, ob Covid-19 eine Biowaffe ist.
Dass die in Dunkeldeutschland immer falsch wählen, wissen wir ja. Die Abgehängten! Frustrierten! Zurückgebliebenen! Sie wissen es eben nicht besser. Aber in Hessen? In Bayern? Im tiefsten Wessiland, in Wohlstandszonen, sozusagen? Und dann ist da noch die Sache mit den jungen Leuten.
Die AfD auf Platz 2 beziehungsweise auf Platz 3? Kommt Hitler zurück? Doch, ja, so schrillt es schon wieder. Nix dazu gelernt auf Seiten der Vertreter der Ampelianer, dieser „Demokraten“, wie sie selbst sich nennen. Keine Einsicht, keine Selbstkritik, nicht ein Fünkchen davon.
Und kein Blick in die Zukunft. Schaut man sich die Wahlergebnisse im Einzelnen an, fällt schnell auf, dass am ehesten die Älteren treu zu SPD, Grünen und CDU stehen. Dort sind die beharrenden Elemente, die Ricarda Lang wahrscheinlich unter „demokratische Kräfte“ verbuchen würde. Doch was ist mit der Jugend, die manch rotgrüner Schlaumeier bereits mit 16 an die Urnen schicken will, schließlich gilt die Jugend als „progressiv“, und was könnte progressiver sein als, ähem, die Roten und die Grünen, denen jugendliche Stimmen also sozusagen von Natur aus zustehen?
Nun. Da scheint sich manch einer verrechnet zu haben. Der Anteil der AfD-Wähler zwischen 18 und 24 Jahren hat sich in Bayern seit der vorherigen Landtagswahl mehr als verdoppelt, auf 16 Prozent, in Hessen stieg er auf nahezu 18 Prozent.