… dass bereits Bernd Luckes AfD medial als rechtsradikal eingestuft, gebrandmarkt wurde. Bernd Lucke konnte ungestört keine Vorlesungen halten. Bis er schließlich aufgab. Nach dem Anschauen des Videos frage ich mich, was an der AfD nun verfassungswidrig, rechtsradikal oder schlimmer sein soll.
Seit 2017 ist die AfD im Deutschen Bundestag vertreten – und wurde auf Anhieb größte Oppositionspartei. Dieses Jahr will sie ihren Stimmenanteil noch einmal steigern. Wie das gelingen soll, schreibt die AfD in ihrem Wahlprogramm, das euch in diesem Video genauer vorgestellt wird. Dieses Video ist Teil einer Reihe zu den Wahlprogrammen der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien und zu den Kanzlerkandidaten. Das Wahlprogramm der AfD für die Bundestagswahl 2021 – https://www.afd.de/wahlprogramm … und das Grundsatzprogramm der Partei – https://www.afd.de/grundsatzprogramm
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Die AfD hat ihr Programm für die Bundestagswahl am 26. September 2021 verabschiedet. Auf dem Bundesparteitag in Dresden beschlossen die Delegierten der Alternative für Deutschland dabei am 11. April 2021 zahlreiche Änderungen am Entwurf der Parteispitze. Der Text sei in mehreren entscheidenden Punkten verschärft worden, erklärt Alexander Moritz, Sachsen-Korrespondent des Deutschlandfunks.
Drei Punkte des AfD-Wahlprogramms nehmen eine zentrale Rolle ein: die Forderung nach einem EU-Austritt Deutschlands, die Flüchtlingspoltik der Partei sowie die Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung.
Was fordert die AfD?
EU-Austritt Deutschlands
So sprach sich der AfD-Parteitag mit deutlicher Mehrheit für einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union aus. Im Programm heißt es: „Wir halten einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union und die Gründung einer neuen europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft für notwendig.“ Dieser Beschluss sei eine Niederlage für Parteichef Jörg Meuthen, der selbst im EU-Parlament sitze und gegen einen EU-Austritt sei, erklärt Alexander Moritz [AUDIO].
Als eine Rückbesinnung auf das Nationale wertet Volker Finthammer, der für den Deutschlandfunk den Parteitag beobachtet hat, diesen Beschluss – weil man in der AfD das Nationale als geschlossenen und gesicherten Raum verstehe, der sich leichter kontrollieren und organisieren lasse als ein multinationaler Verbund wie die EU, so Finthammer. Das Ziel der AfD sei ein nüchterner Staatenbund ohne irgendwelche Integrationstendenzen, egal in welchen Bereichen.
Flüchtlingspolitik
Die AfD will die Rückkehr zu Grenzkontrollen, einhergehend mit „physischen Barrieren“ wie Grenzzäunen an den deutschen Staatsgrenzen. Asylanträge sollen nur noch „bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit“ gestellt werden können. Die AfD will zudem eine „Abschiebeoffensive“, die Zahl der „sicheren Herkunftsstaaten“ soll ausgeweitet werden. Abgelehnt wird „jeglicher Familiennachzug für Flüchtlinge“.
Auch beim Thema Flüchtlingspolitik hat „der Parteitag also radikalere Positionen beschlossen, als sie vorab in den Arbeitsgruppen der Partei vorbereitet wurden“, analysiert Alexander Moritz. Die starke Begrenzung der Einwanderung, wie sie die AfD durchsetzen wolle, richte sich nach dem Vorbild Japans. Die Begründung der AfD für diese Forderungen laute: Das sei nötig, um eine deutsche Identität zu wahren.
Pandemie-Maßnahmen
Die AfD fordert das sofortige Ende der Lockdown-Maßnahmen. In dem Wahlprogramm lehnt sie zudem „die Pflicht zum Tragen von Masken“ generell ab. Es solle den Bürgern überlassen bleiben, in welchem Maße sie sich schützen möchten. Zudem wendet sich die Partei gegen „auch indirekten“ Zwang zu Impfungen, Tests oder Apps.
Mit diesen Punkten des Wahlprogramms „biedert sich die AfD bei der ‚Querdenken‘-Bewegung an, wovon sie sich Wählerstimmen verspricht“, erklärt Sachsen-Korrespondent Moritz. Die Partei wolle mit diesen Positionen zu Corona-Maßnahmen „ein Alleinstellungsmerkmal“ für sich schaffen.
In der Coronakrise sind die Umfragewerte der AfD in Bund und Ländern gesunken. Doch in der Partei hofft man darauf, am Ende von der Coronakrise zu profitieren.
Bildungspolitik
Die AfD sieht die in den vergangenen Jahrzehnten gestiegene Abiturientenquote kritisch – für die Partei ist dies Zeichen einer Fixierung auf akademische Ausbildung. Die AfD wendet sich in ihrem Parteiprogramm gegen eine Verwertbarkeit von „Bildung als Ware“ und will daher Bildung vor „Ökonomisierung“ bewahren, sowie auch vor einer „Ideologisierung“.
An den Universitäten und Hochschulen sollen Bachelor- und Masterabschlüsse dem Parteiprogramm zufolge abgeschafft und das Diplom und der Magister wieder eingeführt werden.
Verfassungsschutz
Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, fiel vor allem mit dem Antrag auf, den Verfassungsschutz sofort abzuschaffen, berichtete Volker Finthammer [AUDIO]. Doch für diese Forderung fand sich in der AfD keine Mehrheit. Der Inlandsgeheimdienst soll nun reformiert werden, so der Beschluss im Wahlprogramm.
Der Inlandsgeheimdienst hatte den von Höcke 2015 gegründeten und 2020 auf Druck des Parteivorstands formal aufgelösten „Flügel“ der AfD als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Die Frage der Beobachtung wird die Partei im Wahljahr weiter begleiten, auch wenn sie Anfang März einen Teilerfolg verbuchte: Der Verfassungsschutz darf die Partei laut Verwaltungsgericht Köln vorerst nicht als rechtsextremen Verdachtsfall einordnen oder so behandeln. Der Beschluss gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet. Dies soll erst nach der Bundestagswahl geschehen.
Ein Kölner Gericht hat die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz vorerst untersagt. Inhaltlich ist damit aber noch nicht entschieden, ob die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf.
Das rechte Lager der AfD tritt gestärkt auf
Der Bundesparteitag sei – verglichen mit dem in Kalkar im vergangenen Jahr – nahezu harmonisch verlaufen; mit Blick auf die Bundestagswahl gebe es einen Burgfrieden, der jedoch nur vordergründig sei, berichtete Alexander Moritz. Denn die inhaltlichen Debatten zeigten, wie tief zerrissen die Partei zwischen dem radikalen und dem gemäßigten Flügel weiter sei.
Generell trete das radikale Lager wieder mutiger und entschlossener auf, so Volker Finthammer. So sei Björn Höcke, Vertreter des rechten, radikalen Flügels, so oft aufgetreten wie noch nie auf einem Parteitag.
Jörg Meuthen [AUDIO], Co-Vorsitzender der AfD, sagte im Deutschlandfunk nach der Wahl in Sachsen-Anhalt zu diesem Richtungsstreit, dass ein „stärkeres in die Mitte rücken, ein weniger krasser Protestkurs erfolgversprechender gewesen wäre“. So aber sei die AfD bei der Landtagwahl unter ihren Möglichkeiten geblieben. Der als gemäßigter geltende Meuthen hat im Lager der Partei-Rechten aber entschiedene Gegner.
Jörg Meuthens Kampfansage an radikale Kräfte innerhalb der AfD sei ein riskantes Manöver, so der Politologe Wolfgang Schröder. Die Kombination zwischen gemäßigten und radikalen Kräften mache den Erfolg der AfD aus.
Mit dem Präsenzparteitag habe die AfD für ein Kontrastprogramm sorgen wollen in einer Zeit, in der überall nur Online-Parteitage stattfinden, berichtete Finthammer. Maskentragen und Abstand habe jedoch erstaunlich gut funktioniert – wobei es auch die klare Ansage der örtlichen Behörden gab, den Parteitag jederzeit abzusagen, wenn die Delegierten sich nicht an die Hygienemaßnahmen halten.
Auch bei der Wahl der Spitzenkandidaten konnten sich am 25. Mai 2021 mit Alice Weidel und Tino Chrupalla die Kandidaten des radikalen Lagers um Björn Höcke durchsetzen. Die Wahl gilt als Richtungsentscheidung der AfD.
2017 war die AfD mit 12,6 Prozent der Stimmen erstmals in den Bundestag eingezogen.
Vermeintliche Nähe zur Mitte
Der Kommunikationsberater Johannes Hillje nennt die jüngste Strategie der AfD eine „Selbstverharmlosung“ – und bezieht sich damit u.a. auf einen neuen Wahlwerbespot der Partei. Darin wird ein Ehemann, Vater und Industriemechaniker vorgestellt, der nach eigenen Angaben ein ganz normales Leben führe und sich weniger Kriminalität im Land wünscht sowie außerdem, dass der Staat sich stärker für die Interessen der „normalen Menschen“ wie ihn einsetzt.
Die Grünen hätten Angela Merkel als zentrales Feindbild der AfD abgelöst, sagte der Kommunikationsberater Johannes Hillje im Dlf. Die Partei stelle Klimapolitik als Bedrohung für den vermeintlich typisch deutschen Lebensstil hin und nutze dafür Schlagworte wie „Diesel, Schnitzel, Billigflug“.
„Die Botschaft ist, wir sind die Partei der normalen Leute“, sagte Hillje im Dlf. „Formuliertes Ziel von diesem Ansatz ist, so etwas wie die emotionale Barriere der Normalbürger zur AfD einzureißen, indem man sich deutlich moderater gibt, als man tatsächlich ist.“
Wenn ich das so lese, frage ich mich, wo denn nun das Rechtsradikale der AfD liegt. Wo wird zum Beispiel …
der Bau von Internierungslagern für Abzuschiebende und sonstige ´unangenehme Zeitgenossen` gefordert?
die massive Aufrüstung und der Ausbau der Bundeswehr zwecks Führung des Dritten Weltkriegs gefordert?
der Parteirechte Höcke zum „Führer“ aufgebaut? Oder ist es diesmal eine „Führerin“ Weidel?
Man kann gegen alle oben genannten Punkte sein. Man muss die AfDund ihre Protagonisten nicht mögen.
Man muss die Partei ja nicht wählen.
Die unsägliche Diskriminierung aber, die Ignoranz, die dieser Partei allerdings von Politik und Medien entgegengebracht werden, ist vollkommen undemokratisch und erinnert an die NSDAP im Reichstag zum Ende der Weimarer Zeit und danach. Diese wirklich Rechtsradikalen bewarfen die anderen Parteien mit Schmutz, so wie heute die AfD mit Schmutz beworfen wird. Meine Meinung.
Wie verquer das Denken der Guten ist, zeigt der Begriff „Selbstverharmlosung“den, der stramme Linksextremist (meine Meinung) Hillje oben nutzt. Schauen Sie sich den besagten Werbespot an und schreiben Sie mir, was daran Selbstverharmlosungsein soll:
Fakt ist:
AfD-Wähler sind normale Bürger, die in Ruhe in Deutschland leben und ihrer Arbeit nachgehen wollen. Es sind keine Radikalinskis oder Menschen, die sich wieder den Führer (Höcke, Gauland, Weidel?) herbeisehnen.
Dass das den Grünlinken plus CDUCSU nicht gefällt, leuchtet ein. Ist die AfD am Ende doch die einzige bürgerliche Partei, die diesen Namen nicht nur verdient, sondern diesem Namen durch ihre Argumentation und dem Abstimmungsverhalten in den Parlamenten alle Ehre macht. Deswegen kommt sie in den „guten“ Medien praktisch nicht vor. Das könnte ja den angeblich „Rechten“ Stimmen bringen.
Wie unsäglich der Dlf über die AfD berichtet, zeigt das folgende Feature vom 6.9.2021. Da wird als „Höhepunkt“ sogar ein Bezug zwischen der Ermordung Walter Lübkes und derAfD hergestellt:
[…] CDU-Politiker Wendt spielt damit auf den CDU-Politiker Walter Lübcke an, der 2019 von einem Neonazi erschossen wurde. Der Täter nahm im Jahr zuvor an einer AfD-Demo in Chemnitz teil und beschrieb die Kundgebung später als Tat-Auslöser. […]
… und den völlig unnötigen und bis heute mehrfachen Änderungen des IfSG wurde ein rechtliches Monstrum geschaffen, den Rechtsstaat umzukrempeln. Die bisherigen Rechtsvorschriften des bis dahin gültigen IfSG hätten vollkommen ausgereicht der Pandemie, die eigentlich eine Plandemie ist, Herr zu werden. Aber das hat der autoritären Führungsriege nicht gelangt:
Weg von diesen unsinnigen Grundrechten hin zu einer Politik, wo man dem Volk mal wieder zeigt, wer Herr im Hause ist. Diese Riege der „Willkürlichen“ dreht das Land zu einem „Korrupten Staat“, der kaum noch von der Türkei unterscheidbar ist. Erinnern wir uns an den Aufschrei der Politik und der Medien bei uns, nach dem Umsturzversuch 2016 in der Türkei und den Maßnahmen Erdogans!
Wir befinden uns auf dem besten Weg, es ihnen gleich zu tun. Alles, was nicht auf Linie zur Coronapolitik steht, wird diffamiert, ausgegrenzt und verurteilt. Nur das“ Coronaevangelium von Merkel & Co sowie der MPK“ ist Richtlinie und (illegitimer) Rechtsrahmen einer widerlichen Politik. Sie maßen sich an ohne evidente Wissenschaftsdaten das Land und den Rechtstaat zu untergraben. Ganz im Gegenteil. Es wird auch verhindert, dass vom RKI vernünftige und sachgerechte Datenerhebung erfolgt. Siehe dazu auch diverse „Schrappepapiere“. Auch die gegengeprüften Studien z. B. Von Prof. John Ioannides u.a. zeigen auf, dass die Coronapolitik Deutschlands mit den verhängten Lockdowns und dazugehörigen Maßnahmen nicht nur völlig verfehlt, sondern im Gegenteil kontraproduktiv ist. Die Politik wirtschaftet das Land in einer Weise ab, die vor kurzem für nicht möglich gehalten wurde.
Der 18.11.2020 war der Tag, an dem sich die Legislative aus der Coronapolitik verabschiedet hat. Mit den Gesetzesänderungen des IfSG haben sie keinen Einfluss mehr auf diese Politik. Allein Merkel und die MPK als nicht autorisiertes Verfassungsorgan bestimmen die Coronapolitik und die Maßnahmen zur Bekämpfung. Der Bundestag hat einzig die Aufgabe im Rhythmus von drei Monaten die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ zu verlängern, was eine willfährige Aktion ist, denn eine Überprüfung auf Notwendigkeit erfolgt nicht. Den Schlusspunkt dieser rechtswidrigen Politik ist der Drucksache 19/30938 vom 22.06.2021 zu entnehmen. Hier wird dann noch manifestiert, dass selbst nach Beendigung der epidemischen Notlage, die Maßnahmen für ein weiteres Jahr gültig sind. Hier erleben wir den „Tiefen Staat“!
Die Judikative ist mittlerweile zum Erfüllungsgehilfen der Exekutive verkommen. Grundsätzlich werden Klagen gegen Coronamaßnahmen von den Gerichten mit flauen Begründungen abgewiesen. Letztes Beispiel war die Verweigerung einer Wahlveranstaltung der Partei „Die Basis“ durch das Land Berlin. Vom Gericht wurde das wie immer auch bestätigt. Erst nachdem die Partei die OECD (zuständig für korrekte Wahlen) per Anwalt kontaktiert hat, hat das Verwaltungsgericht fadenscheinig zurückgerudert.
Es ist schon verwunderlich, dass Gerichte sich Regierungsaussagen, wie die der „Delta-Variante“ u.a. ohne Prüfung zu Eigen machen. Damit biedert man sich der Exekutive an und ist schlussendlich parteiisch. Noch schlimmer ist das Verhalten des Bundesverfassungsgerichtes. Seit über einem Jahr verweigern sie in Sachen Corona Eilverfahren mit der Begründung, dass diese Klagen im Hauptverfahren geklärt werden. Bislang keine Urteile, heißt, man verschiebt sie auf den Sankt Nimmerleinstag!
Währenddessen betreibt die Exekutive eine Jagd auf Impfunwillige. Vollkommen abseits der Rechts- und Verfassungsmäßigkeit maßen sich diese Damen und Herren mit ihren unverhältnismäßigen 2G oder 3G-Regelungen an, Bevölkerungsgruppen aus der Gemeinschaft auszuschließen. Wer am Leben teilhaben will, muss dies nachweisen! Damit wird jeder Staatsbürger zum Gefährder der Gesellschaft gebrandmarkt. Davon kann er sich nur entlasten, indem er nachweist, dass er geimpft oder genesen ist, bzw. bei der 3G-Regel getestet ist.
Wobei die 3G-Regel von der 2G-Regel abgelöst wird. Dazu laufen die ersten Klagen bei unterschiedlichen Gerichten. Anscheinend weiß die Exekutive, dass hier die Gerichte sich wieder der Exekutive untertan machen und alles bestätigen, was diese unsinnigerweise anordnet. Die Maßnahmen und das Gebaren der Gerichte weisen nach, dass unser angeblicher Rechtstaat nichts anderes als ein willkürlicher Autoritätsstaat ist, der allein von der Exekutive beherrscht wird.
Die hochgelobte Gewaltenteilung verkommt zur Farce!
Unterstützt wird das Ganze zusätzlich von der 4. Gewalt, den Mainstreammedien und dem ÖRR an deren Spitze. Man kann sogar den Eindruck gewinnen, dass diese Medien die Exekutive in ihren Anstrengungen, das Volk zu entrechten und entmündigen, sogar noch antreiben.
Regierung und Medien sind die Hauptverantwortlichen für die Spaltung der Gesellschaft. Das sagt alles aus, wir befinden uns auf dem Weg in die Diktatur!
… dennoch regiert die CDU in Baden-Württemberg mit den Grünen und das auch noch als Juniorpartner unter dem grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Der ist seit nunmehr zehn Jahren im Amt. …
… Und aus diesem grün regierten Bundesland kommt jetzt die Meldung, dass Menschen in Anstellung und Arbeit, die von den Gesundheitsämtern in Quarantäne geschickt werden, demnächst keine Entschädigung mehr bei so einem behördlich angeordneten Lohnausfall bekommen – jedenfalls jene nicht, die noch ungeimpft sind, wie es das baden-württembergische Sozialministerium am 2. September 2021 mitgeteilt hat.
Schon die Überschrift der Pressemeldung ist eindeutig: „Nichtgeimpfte Personen müssen mit Ablehnung von Entschädigungsanträgen rechnen.“ Und verantwortlich dafür an der Spitze des Ministeriums ist mit Manfred Lucha als Sozialminister ein weiterer Grüner, ein Altgrüner sogar: Mitglied der Partei seit der ersten Stunde (1979).
In besagter Meldung heißt es einleitend:
„Das Impfangebot in Baden-Württemberg ist mittlerweile ausreichend verfügbar. Nichtgeimpfte Personen müssen damit rechnen, ab dem 15. September für einen quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall keine Entschädigung mehr zu erhalten.“
Hier geht es demnach nicht mehr nur um 3G- oder gar 2G-Regelungen, die Ungeimpfte teils von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausschließen. Der Staat schickt jetzt gesunde Menschen in Quarantäne, die keinerlei Krankheitssymptome zeigen und gleichzeitig versagt er ihnen die bisher in so einem Extremfall rechtlich gesicherte Entschädigungsleistung – die wird übrigens auf den Informationsseiten des Ministeriums weiterhin zugesagt. Es wäre also interessant zu sehen, ob sich hier Anwälte von Nicht-Entschädigten darauf berufen können.
Nur zwei Wochen Zeit für Impfschutz?
Was weiter auffällt: Wenn zwischen erster Impfung und zweiter Impfung ein vierwöchiger Impfabstand liegen soll, die Fortzahlung aber bereits in zwei Wochen eingestellt wird und diese Entschädigungszahlung jedoch auf den Info-Seiten weiter besteht – dann dürfte das rechtlich zumindest wackelig sein.
Die Willkür der Feststellung einer Quarantäne käme hier noch hinzu: Die Voraussetzungen für eine häusliche Absonderung, beispielsweise nach Infektionen in Schulen, wurde in Lübeck gerade massiv reduziert. Es gibt bundesweit nicht in allen Bereichen einheitliche Quarantänebestimmungen.
Baden-Württemberg beruft sich in seiner Pressemeldung auf das Bundesinfektionsschutzgesetz, wonach eine solche Entschädigung ausscheidet, „wenn die Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können“.
Und das gilt nicht nur für Infizierte, sondern auch für Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen, teilt das grüne Sozialministerium mit.
Uwe Lahl, Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, sagte gestern in Stuttgart:
„Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte. (…) Überall im Land wird unkompliziert geimpft, ob bei der Hausärztin oder dem Hausarzt, den Betriebsärztinnen und -ärzten, bis Ende September in den Impfzentren oder auch bei den zahlreichen Vor-Ort-Impfaktionen unserer #dranbleibenBWKampagne. Nichtgeimpfte Personen müssen deshalb ab dem 15. September damit rechnen, dass entsprechende Anträge für eine Entschädigung abgelehnt werden. Dies entspricht den Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes.“
§ 56 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Entschädigung. Dort heißt es in Absatz 1 tatsächlich:
„Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“
Ist im Infektionsschutzgesetz eine indirekte Impfpflicht fixiert? Denn wo Land und Gesundheitsämter individuell die Quarantäne-Bedingungen festlegen, ist Tür und Tor für eine solche „Impfnötigung“ gegeben – ja, davon darf man selbstverständlich so lange sprechen, wie es noch keine Impfpflicht gibt. Seit dem 1. März 2020 gibt es einen Zusatz beim Infektionsschutzgesetz: „Danach bekommen diejenigen keine Quarantäne-Entschädigung, die durch Impfung eine Quarantäne hätten vermeiden können“, erklärt Anne-Franziska Weber, Rechtsanwältin beim Beratungsunternehmen Ecovis, in einem Interview mit Focus Online.
Das Bundesinfektionsschutzgesetz gibt also bereits die Möglichkeit vor, Ungeimpften eine Entschädigung bei behördlich angeordneten Quarantänen zu versagen, überlässt die Rahmenbedingungen für solche Quarantänen aber den Ländern, Städten und Kommunen?
Wer Impfangebot verstreichen lässt, wird bei Quarantäne nicht entschädigt
Nach Meldung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 2. September 2021 sei jetzt ein Impfangebot ausreichend vorhanden:
„Nachdem lange Impfstoffmangel herrschte, ist die verfügbare Impfstoffmenge in Baden-Württemberg so groß, dass jede noch nicht geimpfte erwachsene Person bis spätestens 15. September 2021 einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten kann.“
Das allerdings ist bereits Unfug, denn bisher galt ja, dass ein vollständiger Impfschutz erst nach der zweiten Impfung vier Wochen nach der ersten besteht und dass es dann noch einmal zwei Wochen bräuchte, bis der vollständige Schutz vorhanden sei.
Wenn Baden-Württemberg also am 2. September feststellt, dass es ab jetzt ein „ausreichend verfügbare(s) Impfangebot“ gäbe, dann dürfte auch die Nichtlohnfortzahlung bei Verweigerung frühestens in sechs Wochen beginnen – § 56 Absatz 1 IfSG hin oder her.
Dennoch hieß es gestern aus dem grünen Sozialministerium von Baden-Württemberg weiter:
Wer sein Impfangebot „dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss jedenfalls für Absonderungen, die zeitlich nach dem 15. September 2021 liegen, damit rechnen, nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vom Land Baden-Württemberg für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten.“
Wie sagte noch der Ministerpräsident Kretschmann? Impfen sei erste Bürgerpflicht. Und im Juli schloss der Grüne eine Impfpflicht schon nicht mehr aus. Und weiter: Ungeimpfte müssten außerdem damit rechnen, so Kretschmann, dass sie sich an den Kosten für Tests beteiligen müssen, sobald allen Bürgern ein Impfangebot gemacht wurde.
Das allerdings könnte finanziell eng werden. Denn wenn jemand ungeimpft in Quarantäne kommt, wird ihm demnächst eine Entschädigung versagt. Naheliegend auch, dass bald eine rechtliche Grundlage geschaffen wird, vom Arbeitgeber die Kündigung zu bekommen, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, sich impfen zu lassen.
… dass nirgendwo dargelegt wird, wie viele „Infizierte“ (=PCR-Positiv-Getestete) tatsächlich Symptome aufweisen. Nicht mal ein Krankenhausaufenthalt oder gar der Aufenthalt auf einer Intensivstation kann als indirekter Beleg für eine COVID-Symptomatik angeführt werden.
Ein positiver PCR-Wert ist keinesfalls Beleg für eine wie auch immer ausgeprägte Symptomatik. Es werden Gensequenzen „ausgebrütet“. Gensequenzen, die in den allermeisten Fällen zu keiner tatsächlichen Erkrankung im Sinne einer respiratorischen „Symptomatik“ führt.
Das Neu-Narrativ, dass jemand respiratorisch „krank“ ist, obwohl überhaupt keine respiratorischen Symptome vorliegen, ist eine politisch-willkürliche Bewertung, die ausschließlich dazu dient, eine Hygienediktatur zu etablieren.
… ist der Klimaschutz zwar das dominierende Anliegen der deutschen Wählerschaft. Über konkrete politische Maßnahmen gehen die Meinungen aber „stark auseinander“, wie es in einer Auswertung einer langfristigen Befragung heißt. Große Unterschiede sind sowohl unter Berufs-, Alters- und sozialen Gruppen zu beobachten wie auch regional zwischen den 299 Wahlkreisen für die Bundestagswahl. …
… Grundlage der Umfrage sind Angaben aus einer seit April fortlaufenden Online-Befragung unter mehr als zehntausend Bürgern. Die Ergebnisse der Untersuchung beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 26. Juli und dem 25. August. Das Marktforschungsunternehmen Civey lieferte laut der EON-Stiftung dafür nur die ungewichteten Rohdaten, um mögliche Verzerrungen durch Gewichtungsfaktoren auszuschließen. Den Teilnehmern der Befragung waren Multiple-Choice-Fragen vorgelegt worden, unter denen sie drei Antworten auswählen durften. Teil der Untersuchung war anschließend ein Abgleich mit Daten des Bundeswahlleiters, um die Antworten auf einzelne Wahlkreise beziehen zu können.
Wie in vielen anderen Umfragen ergab sich ein klares Bild über die Einschätzung wichtiger politischer Fragen („Welche dieser politischen Themen sind aus Ihrer Sicht momentan am wichtigsten?“): Im Juni sei das Thema „Klimawandel und Energiewende“ von 37 Prozent der Befragten als sehr wichtig eingestuft worden, heißt es in der Auswertung der Umfrage. Im Juli sei der Wert auf 44 Prozent, nach der Flutkatastrophe im August auf 49 Prozent der Befragten gestiegen. Es war demnach mit Abstand das Thema, das für das wichtigste gehalten wurde. Sechs Prozentpunkte dahinter lag „Bekämpfung und Vermeidung von Altersarmut“, wiederum drei Prozentpunkte dahinter „Bekämpfung der organisierten Kriminalität“.
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Eine Meldung des WDR am gestrigen Dienstag verbreitete sich auf Facebook wie ein Lauffeuer. Wie der Sender meldete, gab es in Oberhausen „Probleme nach Drittimpfung”. Der WDR hatte die Meldung mit einem Fragezeichen überschrieben, doch liegt der ARD-Landesanstalt und auch achgut.com ein Schreiben der Ärztekammer Nordrhein vor, aus dem die Tatsachen klar hervorgehen. Darin warnen der Vorsitzende eines Kreisverbandes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und sein Kollege, der Kreisvorsitzende der Ärztekammer (beide nicht aus Oberhausen), vor der Drittimpfung. Es hat dem Schreiben vom 07.09.2021 nach „zahlreiche schwere Komplikationen, davon ein Todesfall und 2 Reanimationen gegeben“.