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Die EU-Kommission möchte 750 Milliarden Euro für den wirtschaftlichen Aufbau Europas nach der Coronakrise bereitstellen. Vor allem die besonders hart getroffenen südeuropäischen Staaten sollen davon profitieren. Grundsätzlich sollen alle 27 EU-Länder die Möglichkeit haben, Gelder zu bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bisher werden in diesem Zusammenhang zukunftsträchtige Investitionen genannt: mehr Ausgaben für bessere Gesundheitssysteme, für Aus- und Weiterbildung oder für eine moderne Infrastruktur.
500 Milliarden Euro sollen als nicht rückzahlbare Zuwendungen fließen – und 250 Milliarden Euro sollen Kredite sein.
Die EU-Kommission will an diesem Mittwoch einen Rettungsplan zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise vorstellen. Art und Finanzierung der Coronahilfen sind in der EU hoch umstritten. Ein Überblick.
Der CDU-Politiker Friedrich Merz zeigt sich mit Blick auf den Wiederaufbauplan der EU-Kommisson zwiegespalten. „Ich würde meine Bedenken – auch gegen die Summen und gegen das Vorgehen dann zurückstellen, wenn Europa mit diesem Programm jetzt wirklich einen großen Sprung nach vorne macht“, sagte er im Dlf.
„Europa muss Wirtschaftspolitik betreiben“
Europa müsse in dieser historischen Zeit so vorangebracht werden, dass es schließlich China und den USA auf Augenhöhe begegne. „Wenn uns das gelingt, ist das Programm gerechtfertigt.“
Merz möchte nicht, dass die EU keine Schuldenunion wird. „Wir dürfen nicht anfangen, Transferleistungen von einem Mitgliedsstaat in den anderen zu organisieren, und das dann auch noch über die Verschuldung.“ Es müsse jetzt ein Wiederaufbauprogramm finanziert werden, mit einer „ich gebe zu – gewagten finanzpolitischen Konstruktion“. Europa müsse jetzt Wirtschaftspolitik betreiben. „Und wenn uns das gelingt, dann kann das der Sprung nach vorne sein, den wir alle brauchen.“
Die geplante Konstruktion der EU-Kommission sei seines Erachtens machbar. Eine so außergewöhnliche Situation erfordere auch außergewöhnliche Maßnahmen, sagte er.
Bedingungen müssen erfüllt werden
Wenn Europa es schaffe, zum Beispiel die Digitalisierung voranzutreiben, stecke darin die große Chance, Europa fit zu machen für das 21. Jahrhundert.
Auch Deutschland habe ein großes Interesse daran, dass der europäische Binnenmarkt nicht kollabiert.
„Ich halte den eingeschlagenen Weg jetzt für richtig, vorausgesetzt, es werden die Bedingungen erfüllt, die jetzt formuliert werden“, sagte Merz.
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Das komplette Interview des Dlf mit Friedrich Merz vom 28.5.2020 hören:
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… Emmanuel Macron und Angela Merkel haben in Ursula von der Leyen ihre Lehrmeisterin gefunden. Nach dem 500-Milliarden-Euro-Plan von Franzosen und Deutschen lobt die EU-Kommissionspräsidentin – die über keinerlei eigene Steuereinnahmen verfügt – nun ein 750-Milliarden-Euro-Programm aus. Frei nach dem Motto: Wer kein eigenes Geld besitzt, sollte wenigstens großzügig mit dem der anderen sein:
► Allein 500 Milliarden Euro sind von ihr als nicht rückzahlbare Geschenke für bedürftige Staaten gedacht, weitere 250 Milliarden Euro als Kredite.
► Mehr als 300 Milliarden Euro dieser Summe sollen allein für die Krisenländer Italien und Spanien reserviert sein. So sind für Italien 82 Milliarden Euro als Geldgeschenk und 91 Milliarden Euro als Darlehen gedacht. Spanien darf mit 77 Milliarden Euro als Zuschuss und 63 Milliarden Euro als Darlehen rechnen. Viva España!
► Geplant ist, mit der ersten Rückzahlung bis zum Jahr 2028 zu warten, wenn von den heute amtierenden Politikern niemand mehr im Amt sein dürfte. Die letzte Tranche soll 2058 getilgt werden. Angela Merkel wäre dann 103 Jahre und Ursula von der Leyen 99 Jahre alt.
Doch das Spiel mit den großen Zahlen ist in Wahrheit ein Hütchenspiel. Es gibt wenige Gewinner und viele Verlierer. Es sind neun unbequeme Wahrheiten, die von der Leyen dem Publikum gestern vorsätzlich verschwiegen hat. […]
Bitte unbedingt weiterlesen und Interview mit Bundeskanzler Kurz hören:
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… stellt am Mittwoch ihre Pläne für ein Konjunkturprogramm zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vor. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird dazu auf einer Sondersitzung des Europaparlaments eine Rede halten. Bekannt ist bereits, dass die Kommission mehrere Hundert Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen und zum Großteil als Zuschüsse für Investitionen in besonders betroffene EU-Staaten vergeben will. Noch stehen die Details der Kommissionsvorschläge nicht fest. Über das Wie der Finanzierungshilfen und die Höhe dürfte in den nächsten Tagen und Wochen noch erbittert gefeilscht werden. Am Ende müssen alle 27 Mitgliedsstaaten und das das EU-Parlament zustimmen. […]
Das Interview des Dlf mit Manfred Weber vom 27.5.2020 komplett hören:
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… stehen Schadensersatzansprüche zu. Das hat das Bundesgerichtshof fast fünf Jahre nach Bekanntwerden des sogenannten VW-Dieselskandals in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter stellten am Montag fest, dass der Einsatz illegaler Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen sittenwidrig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist. VW hatte Millionen Diesel-Autos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar bei Tests auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten wurden.
Die Entscheidung ist wegweisend für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren. Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
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Das komplette Interview des Dlf vom 26.5.2020 mit Marco Rogert hören:
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Nutzungsentschädigung bleibt strittig
Diese Nutzungsentschädigung hätte das BGH nach Ansicht von Verbraucheranwalt Marco Rogert Volkswagen nicht zusprechen sollen. Rogert kritisierte, dass sich der BGH mit seiner Entscheidung im Diesel-Abgasskandal von einer anderen Grundsatzentscheidung zum Schadensersatz ohne überzeugende Argumentation verabschiedet habe. Damit habe sei eine große Chance zur Modernisierung des Schadensersatzrechts vertan worden.
Dass VW höchstrichterlich attestiert wurde, bewusst arglistig getäuscht zu haben, sei ein trauriger Tiefpunkt in der deutschen Unternehmensgeschichte, kommentiert Klemens Kindermann. Für Verbraucher sei das Urteil des Bundesgerichtshofes eine gute Botschaft.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit würden die jetzt noch ausstehenden Gerichtsverfahren ähnlich ausgehen, wie jetzt vom obersten deutschen Zivilgericht entschieden und sich diese Rchtssprechungslinie auch an unteren Gerichten durchsetzen. Strittig bleibe im Einzelfall allerdings weiterhin die Höhe der Nutzungsentschädigung. Diese hänge von der prognostizierten Laufleistung bei der Berechnung ab. Für Vielfahrer könne daher auch die nun von VW angebotene Einmalzahlung interessant sein. Nach Ansicht von Rogert könnte das BGH-Urteil auch Folgen für andere Automobilhersteller haben, die ähnliche Abschalteinrichtungen wie VW in ihre Fahrzeuge eingebaut haben.
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Am 29. April veröffentlichte das Institut für Virologie an der Berliner Charité unter der Leitung von Professor Christian Drosten (48) eine Studie mit gravierenden Folgen für die deutsche Schulpolitik.
Darin schreiben die Forscher, dass Kinder „genauso ansteckend sein könnten wie Erwachsene“. Ihr Appell an die Politik: „Aufgrund dieser Ergebnisse müssen wir vor einer unbegrenzten Wiedereröffnung von Schulen und Kindergärten in der gegenwärtigen Situation warnen.“
Nach BILD-Informationen aus Regierungskreisen hatte die Veröffentlichung der Studie maßgeblichen Einfluss auf die schulpolitischen Entscheidungen der Landesregierungen. Sie beschlossen, die Schulen nur langsam und schrittweise wieder zu öffnen. Die Folge: Bis heute ist für Millionen Schulkinder kein Regelunterricht möglich.
Jetzt ist klar: Die Ergebnisse der Drosten-Studie sind wissenschaftlich nicht haltbar.
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Sir David Spiegelhalter, Statistik-Professor an der Cambridge-Universität, und Kevin McConvay, früherer Statistik-Professor der Open University sowie Vize-Präsident der Royal Statistical Society, sehen erhebliche Mängel an der Studie.
Nach einer Analyse des Drosten-Papiers fordern sie von der Charité: „Wir empfehlen, die Fehler anzuerkennen und die Studie zurückzuziehen.“
Spiegelhalter und McConvay gelten als Koryphäen in ihrer Disziplin, finden international Gehör. In einem ausführlichen Beitrag üben sie harte Kritik an der Drosten-Studie: „Wir zeigen, wie eine unangemessene statistische Analyse zu den ungerechtfertigten Schlussfolgerungen der Autoren führten.“ Auf BILD-Anfrage heißt es von Professor Spiegelhalter, er habe dem „nichts hinzuzufügen“.
Dies bedeute „im Wesentlichen“, dass die Drosten-Forscher „trotz anfänglicher Feststellung eines statistisch signifikanten Unterschieds zwischen Untergruppen diesen durch viele zusätzliche und uninteressante Vergleiche verschwinden ließen“.
Dabei sei die Ansteckungsgefahr durch Kinder „angesichts der Wiedereröffnung von Schulen (…) eine entscheidende Frage“. Die britischen Professoren fordern, dass die Studie „von der Internet-Seite genommen und die unangemessene Analyse eingestanden wird“.
Die Stellungnahme der Charité
BILD konfrontierte die Charité mit der Kritik der britischen Professoren. Eine Sprecherin der Charité erklärte, dass Professor Spiegelhalter „ausschließlich über Statistikmethoden“ spreche. Dies treffe aber „nicht den Kern der Studie“.
„Wir haben inzwischen bessere Statistikmethoden verwendet – ganz im Sinne der Vorschläge von David Spiegelhalter, die wir aber zum Zeitpunkt unserer Überarbeitung gar nicht kannten – und kommen damit zum selben Ergebnis. Die viel relevanteren medizinischen Aspekte unserer Studie hat kein externer Kritiker angesprochen. Alle Kritik war eine reine statistische Methodenkritik. Auf dieser Basis und ohne Kenntnis der eigentlichen Daten ist aber eine Nachanalyse und Bewertung des Ergebnisses unserer Studie durch Außenstehende gar nicht möglich“, so die Charité-Sprecherin zu BILD.
Weiter hieß es aus der Charité: „Bei der ‚Studie‘ handelt es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Übrigen um eine Vor-Veröffentlichung, die auch nicht in diesem Sinne ‚zurückgezogen‘ werden kann oder müsste. Stattdessen wird sie weiterentwickelt. Die Studie ist nämlich noch gar nicht veröffentlicht, sondern steht als vorläufiges Dokument offen zur Diskussion. Das derzeitige Dokument wird in den kommenden Tagen durch eine neue Version ersetzt werden.“
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Der Deutschlandfunk meint zum Vorgang:
Christian Drosten ist ein renommierter Virologe und seine Expertise in Sachen neues Coronavirus so unstrittig, dass uns im Ausland viele um diesen klugen Kopf beneiden. Doch die Redakteure der „Bild“-Zeitung dachten sich nun offenbar: Höchste Zeit, dass diesen COVID-19-Flüsterer, dessen Wort im Kanzleramt und den Staatskanzleien Gewicht hat, endlich mal jemand von seinem hohen Ross runter holt. Kann ja nicht angehen, dass der uns vorschreibt, wie wir unser Leben zu führen haben und ab wann und in welchem Umfang Schulen und Kitas wieder öffnen dürfen. […]