Unter allen Bestandteilen des Strompreises werden die Netzentgelte die größte – und unvermeidbare – Dynamik entfalten. Es hat seinen Preis, Zufallsstrom in das Netz zu integrieren. Dafür muss das bisherige System aufrechterhalten werden. Zwei Systeme für eine Versorgungsaufgabe sind teuer und bringen uns in eine internationale Spitzenposition beim Preis und machen uns zum Loser bei der Wettbewerbsfähigkeit.
Am 25. August 2023 spricht Benjamin Gollmemit der CDU-Politikerin und ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sylvia Pantel [Mikro 1] über das kommende Selbstbestimmungsgesetz. Sie sieht darin eine Gefahr für Frauen und Jugend. Der Unternehmer und AutorDr. Lutz Peters [Mikro 2] hält die deutsche Energiewende für gescheitert und zieht einen Bogen der Fehlentscheidungen von 2011 bis heute. Und im Gespräch mitAndreas Gross [Mikro 3] geht es um mehrere Tausend Maskenatteste, die er ausgestellt hat. Obwohl er kein Arzt ist. Dafür stand er vor Gericht und wurde freigesprochen.
Es ist eine Warnung von den eigenen Experten: Mit ihrem Maßnahmenpaket werde die Bundesregierung die Klimaziele für 2030 verfehlen, urteilt der Expertenrat für Klimafragen in seinem Lagebericht. Die ernüchternden Erkenntnisse im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Wie bewertet der Expertenrat das Klimaschutzprogramm?
Was macht der Expertenrat für Klimafragen eigentlich?
Und was sagt das Gremium zum Gebäude- und Verkehrssektor?
Wie lauten die Empfehlungen?
Was wird im Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm geregelt?
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) veröffentlicht am heutigen Dienstag eine Stellungnahme zur aktuellen Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Das unabhängige fünfköpfige Expertengremium bewertet darin das Klimaschutzprogramm für das laufende Jahr und stellt einen Prüfbericht für die Bereiche Gebäude und Verkehr vor. Beide Sektoren hinken ihren Klimazielen hinterher. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will das Klimaschutzgesetz mit seinen Zielen für jeden Sektor reformieren. Die Einhaltung der Klimaziele soll nicht mehr rückwirkend nach verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt. An der Pressekonferenz auf Einladung der BPK nehmen u.a. der ERK-Vorsitzende Prof. Hans-Martin Henning sowie die stellvertretende ERK-Vorsitzende Brigitte Knop teil.
*Die Verwendung des Begriffs „Klimarat“ ist nicht korrekt. „Der Klimarat“ ist eine NGO. Der „Expertenrat für Klimafragen“ wurde von der Bundesregierung berufen.
Am 24. August sprichtBenjamin Gollmemit dem StrafverteidigerDirk Sattelmaierüber die Verurteilung desFamilienrichters Christian Dettmar.Dieser hatte ein Urteil gegen die Maskenpflicht an Schulen erlassen und wurde nun wegen Rechtsbeugung verurteilt.