… sieht die Wissenschaft auf ihre Rolle in der Krise und das politische Machtspiel schlecht vorbereitet. Er kritisiert eine Gewöhnung an weitreichende Eingriffe der Exekutive in den Alltag. Die „No Covid“-Strategie hält er für grundrechtswidrig.
WELT: Ob in der Covid-19-Pandemie oder in der Klimapolitik: In der gesellschaftlichen Debatte ist seit geraumer Zeit der Ruf „Folgt der Wissenschaft“ zu hören. Als in Forschung und Lehre aktiver Hochschulprofessor: Erfreut Sie dieser Trend, Herr Di Fabio?
Udo Di Fabio: Na ja, da habe ich zwei Seelen in meiner Brust. Zum einen nehme ich zur Kenntnis, dass in einer fragmentierten Öffentlichkeit wissenschaftlich belegte Tatsachen teilweise mit Fake News angezweifelt werden. Dagegen gerichtet, ist die Wertschätzung von Wissenschaft ein wichtiges Signal. Andererseits ist „Gefolgschaft“ nicht das Kennzeichen des kritischen Geistes.
Interessanterweise kam die Diskussion, dass man dem technokratischen Expertenwissen folgen müsse, in der Vergangenheit aus dem konservativen Lager. Es hieß: Die Demokratie könne im Parlament gar nicht groß entscheiden, es gebe eine Mechanik der Sachzwänge, der man als wissenschaftliche Zivilisation einfach folgen müsse. Diese Ansicht habe ich nie geteilt.
Natürlich gibt es einen feststehenden Forschungs- und Wissensstand, den kein vernünftiger Mensch in Abrede stellen wird. Aber in der Wissenschaft herrscht die Regel des für immer offenen Diskurses der Wahrheitssuche, in dem wir mit Irrtümern leben und sie sogar als produktiv begreifen. Deshalb ist es vernünftig, der Wissenschaft Gehör zu schenken – aber zugleich nicht die eine Wahrheit wie eine Offenbarung zu erwarten, sondern Erkenntnisse kritisch zu gewichten.
WELT:Stellt Wissenschaft unbezweifelbares Wissen bereit, aus dem sich eindeutig ergibt, was politisch zu tun ist?
Di Fabio: In aller Regel jedenfalls nicht so, wie sich das Politik, Wirtschaft oder das Recht wünschen. Das weiß jede Richterin, die sich im Rahmen einer Beweisfrage eine klare wissenschaftliche Aussage wünscht – aber häufig nicht bekommt. Weil seriöse Wissenschaft eben auch ihre Zweifel mitteilen und sagen muss, was sie nicht weiß.
WELT: Wissenschaft kann die Welt beschreiben, Prognosen über Entwicklungen treffen. Aber kann sie auch sagen, ob man die Welt verändern soll?
Di Fabio: Das ist eine alte philosophische Frage. Karl Marx hat gesagt, die Philosophen hätten die Welt nur verschieden interpretiert. Es gelte aber, sie zu verändern. Ich würde sagen, die Wissenschaft ist keine Veranstaltung von politischen Aktivisten. Wäre sie das, gäbe sie ihre Standards auf. Max Weber, der große deutsche Soziologe, hat sehr klug unterschieden, wie Wissenschaftler eigentlich agieren. Naturwissenschaft kann uns sagen, wie wir die Natur beherrschen können, aber nicht, ob wir sie beherrschen sollen.
Wenn Wissenschaft in die Sinnfragen einer Gesellschaft eingreift, schwindet ihre Autorität. Wer im öffentlichen Raum redet, wird zu einem Teil des öffentlichen Diskurses. Und dort ist niemand unangreifbar oder gar sakrosankt.
WELT: Das Handeln der Bundesregierung wird in der Corona-Krise maßgeblich vom Rat der Virologen bestimmt. Werden andere Disziplinen ausreichend gehört?
Di Fabio: Wer politische Entscheidungen trifft, sollte auf pluralen Rat setzen, um ein möglichst breites Meinungsbild zu bekommen. Also in den Fachdisziplinen verschiedene Stimmen hören, der Virologen zum Beispiel. Aber er ist auch gut beraten, verschiedene Disziplinen zu hören: die klinische Praxis, Psychologen, Juristen, Soziologen oder Ökonomen. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen: Je pluraler so ein Gremium ist, desto weniger kann die Politik sich noch einen klaren, schnellen Rat erhoffen. Weil wir dann einen vielstimmigen Chor haben – meist ohne Dirigenten.
WELT: Ist interdisziplinäres Denken in der Wissenschaft selbst verbreitet genug, oder arbeitet jede Disziplin in ihrem Elfenbeinturm?
Di Fabio: Seit Jahrzehnten ist zu hören: Wir brauchen mehr interdisziplinäres Denken, weil jede Wissenschaft, Geistes- oder Naturwissenschaft, immer spezieller arbeitet und immer spezieller arbeiten muss, um die nötige Analysetiefe zu gewinnen. Deshalb braucht man eine Wiederbelebung der Idee der Universitas, also der Zusammenführung der verschiedenen Disziplinen. Das braucht neue Plattformen, auf denen das geschieht.
WELT: Leistet die Leopoldina das?
Di Fabio: Die große Tradition der wissenschaftlichen Akademien, die mit der Aufklärung aus Frankreich nach Deutschland kam, ist heute nicht mehr ganz so wirkmächtig. Anders als im Zentralstaat Frankreich sind die Akademien in Deutschland regionalisiert, und die nationale Leopoldina ist nur eine unter mehreren. Aber Akademien sind nicht Lieferanten von politisch abrufbaren Konzepten in einer Wissenskrise. Politik will die schnelle Empfehlung, Wissenschaft arbeitet zeitaufwendiger und unterliegt Abstimmungsnotwendigkeiten. Das sind zwei Systemrationalitäten.
Hier liegt ein Problem von Botschaften wie „Folgt der Wissenschaft“: Sie hat einen vernünftigen Kern, aber suggeriert eine Einfachheit der wissenschaftlichen Aussagen, die in vielen Fällen nicht gegeben ist.
WELT: Nach Ihrer Erfahrung: Sucht Politik Erkenntnisgewinn – oder eher die Legitimierung bereits gefasster Entschlüsse?
Di Fabio: Politik ist ein Spiel um Macht. Anderes zu glauben wäre naiv. Dass ein Politiker oder eine Politikerin sich im Stil eines Philosophenkönigs von allen Seiten beraten lässt: Das entspricht nicht den Gesetzmäßigkeiten des politischen Prozesses. Die Verwertungsabsicht für eine politisch vorgefasste Meinung muss man als Wissenschaftler jedenfalls einkalkulieren. Aber es gibt auch Situationen wie die Corona-Pandemie, da ist die Politik buchstäblich ratlos, und den Ratgebern wächst plötzlich eine Rolle zu, auf die sie gar nicht vorbereitet waren.
WELT: Wenn Sie jetzt sich die Politik seit einem Jahr anschauen in dieser Pandemie: Wird die Rechtswissenschaft ausreichend berücksichtigt?
Di Fabio: Anders als andere Wissenschaften sind Juristen über Gerichte gewissermaßen im Staatsapparat „vertreten“, sie können sich Gehör verschaffen. Soeben hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass nächtliche Ausgangssperren unzulässig sind. Bestätigende oder eingreifende Gerichtsentscheidungen sind in diesem ganzen Corona-Jahr ergangen, der Rechtsstaat arbeitet.
Der Eindruck, der manchmal erweckt wird, alle Juristen seien auf Tauchstation gegangen, ist so nicht richtig. Wer die staatlichen Maßnahmen angesichts der epidemischen Lage im Land im Großen und Ganzen für gerechtfertigt hält – ich gehöre dazu –, für den gibt es keinen Anlass, eine öffentliche Plattform zu suchen, um anzuklagen.
WELT: Hat sich durch die Verlängerung des Lockdowns in dieser Woche an Ihrer Sichtweise etwas geändert?
Di Fabio: Die Situation ist auch verfassungsrechtlich nicht ganz einfach zu beurteilen, weil es um Entscheidungen unter Ungewissheit geht. Nun kann man einwenden: Das hören wir seit einem Jahr! Aber das Virus verändert sich leider. Wir wissen nicht genau, welche Mutationen morgen vorherrschend werden. Wir wissen nicht genau, wie Impfstoffe auf neue Mutationen reagieren. Und wir wissen auch noch nichts Verlässliches über Langzeitfolgen, wie auch? Politik fährt deshalb auf Sicht.
Verfassungsrechtlich ist es wichtig, dabei immer im Auge zu behalten, ob eine Maßnahme noch verhältnismäßig ist. Die generelle Leitlinie ist: Die Grundrechte beschränken den Staat. Er muss, wenn er in diese Rechte eingreift, eine tragfähige Begründung dafür haben. Und die muss in der Abwägung „Gesundheitsschutz versus Freiheitsrechte“ überzeugend sein – jederzeit. Wir sind in einem lernenden, einem iterativen Prozess. Es kann leider bei dieser Pandemie nicht anders sein.
WELT: Nun werben Virologen, die die Bundesregierung beraten, für eine „No Covid“-Strategie. Danach soll der Lockdown bis zu einem Absinken der Infektionszahlen auf null durchgehalten werden. Nur so seien ständige Wellenbewegungen des Virus zu vermeiden.
Di Fabio: Ob man ein derart aktives Infektionsgeschehen ohne ausreichendes Niveau an Immunität aus der Welt schaffen kann, weiß ich nicht. Aus Sicht des Verfassungsrechtlers kann ich dazu sagen: Das wäre jedenfalls ein pandemisches Experiment, das von den Grundrechten so nicht mehr getragen wird. Eine Strategie der fortgesetzten intensiven Grundrechtseingriffe bei einer Inzidenz von weit unter 50 ist nicht leicht zu rechtfertigen, allenfalls durch belegbar gefährlichere Mutationen. Das würden die Gerichte nicht ohne Weiteres mitmachen.
Natürlich hat die Rechtsprechung das Problem, dass sie mit dem Aussetzen von Maßnahmen dem Bild der Stotterbremse neue Farben gibt: Wenn die Zahlen wieder hochgehen sollten, kann eine erneute Verschärfung des Lockdowns angezeigt sein.
WELT: Würden Sie sich mehr Mitsprache der Parlamente wünschen?
Di Fabio: Krisenlagen wie die Corona-Pandemie sind immer die Stunde der Exekutive. Es muss schnell und koordiniert gehandelt werden. Problematisch ist es, wenn aus der Stunde ein Jahr wird, weil sich dann möglicherweise in einer subkutanen Weise die Proportionen verschieben.
Es tritt eine Gewöhnung ein, dass die Exekutive weitreichend in unseren Alltag eingreift. Man wartet auf das Wort aus dem Kanzleramt – das ist etwas, was dem liberalen Demokraten nicht gefällt. Aber verfassungsrechtlich mit harten Maßstäben gemessen, muss man sagen: Die Parlamente sind nicht außen vor. Sie haben jederzeit das Recht, in die Debatte einzugreifen. Parlamente sind für die Gesetzgebung gemacht, und die gesetzliche Grundlage in der Pandemie, das Infektionsschutzgesetz, wurde konkretisiert und gilt.
WELT: Bedarf nicht wenigstens die Reihenfolge, in der die Bürger Zugang zum Impfstoff erhalten, eines durch den Bundestag beschlossenen Gesetzes?
Di Fabio: Meiner Auffassung nach ja. Wer wann geimpft wird, diese Frage kann Auswirkungen auf Leben und körperliche Unversehrtheit haben. Damit ist der Zugang zu einem knappen Impfstoff eine grundrechtswesentliche Verteilungsfrage. Und die ist nach unserer verfassungsrechtlichen Vorstellung dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten. Die Rechtsverordnung der Regierung braucht eine gesetzliche Grundlage.
Ich erwarte insofern eine baldige Ergänzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes und hoffe zudem auf einen effektiveren Verwaltungsvollzug. Ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage sind die Impfmaßnahmen gerichtlich anfechtbar. Warum sollte man das riskieren?
WELT: Der Gesundheitsminister will nun in allgemeiner Form fünf Impfziele ins Infektionsschutzgesetz schreiben. Reicht das?
Di Fabio: Vermutlich ja, denn es geht ja nur um die Grundsätze, die aus dem Gesetz hervorgehen müssen.
WELT: Wenn dann jemand geimpft ist und wissenschaftlich feststeht, dass Geimpfte das Virus nicht übertragen können, sind dann Einschränkungen der Grundrechte noch gerechtfertigt?
Di Fabio: Noch ist die Frage hypothetisch, weil wir genau das nicht wissen. Wenn aber feststünde, dass das Virus bei bestimmten Immunitätsformen nicht auf andere übertragen werden kann, ist meiner Ansicht nach weder verfassungsrechtlich noch ethisch zu rechtfertigen, demjenigen, der kein Störer sein kann, noch einen Grundrechtseingriff zuzumuten**. Die Auffassung, man müsse solidarisch sein, weil ja nicht für alle der Impfstoff da ist, überzeugt mich nicht. …
… WELT: Die Pandemie hat viele Gewissheiten über individuelle Freiheiten, auch über globale Vernetzung ins Wanken gebracht. Wird das so weitergehen? Es gibt ja schon erste Politiker und Aktivisten, die Lehren für die Bekämpfung des Klimawandels ziehen wollen.
Di Fabio: Verfassungsrechtlich ist der Lockdown eine unmittelbare Reaktion auf ein akut bedrohliches Infektionsgeschehen mit möglicherweise katastrophalen Folgen. Es handelt sich also um eine sachliche Ausnahmelage, die man nicht übertragen kann auf langfristige Strategien zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung.
Der lange Lockdown und die starke Rolle des Staates, das mag für manche wie die Blaupause zur vollständigen politischen Steuerung der Gesellschaft scheinen. Doch würde die pandemische Ausnahme als neue Regel auf andere Themen übertragen werden, so wäre die Deformation der freien Gesellschaft die Folge.
Natürlich ist es verständlich, wenn gefordert wird, dass die Menschen sich nach Abklingen der Krise nicht sofort wieder ins Flugzeug setzen und vier Mal um den Globus fliegen. Aber ob der Staat im Lockdown-Stil entsprechende Verbote aussprechen und die Mobilität herunterregulieren dürfte, das bezweifle ich.
Wir sollten auch nicht anfangen, aus einer Pandemie die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die ganze Globalisierung ein Irrweg war, und von naturalistischen Idyllen träumen. So wird die Weltgesellschaft nicht funktionieren. Es gilt vielmehr, über innovatives Wachstum nachzudenken, das sehr akzentuiert Ziele des Klimaschutzes berücksichtigt.
WELT: Nicht nur in Deutschland ist der Staat massiv kompensatorisch und konjunkturstützend eingestiegen, um das wirtschaftliche System zu stabilisieren. Sie warnen vor einem „Neo-Etatismus“, der was meint?
Di Fabio: Ich glaube, dass die politische Kultur Moden ausgesetzt ist, wie überall im menschlichen Sozialleben. Wir kannten mal eine Zeit, wenn Sie an Bundeskanzler Schröder und seine Agenda-Politik denken oder an die Chicago Boys in den USA, die wurde später als neoliberal bezeichnet. Das war ein Pendelausschlag, wo beinah alles wirtschaftlich rationalisiert werden sollte nach dem Motto: „Die Vernunft des Marktes ist unser aller Lehrmeister.“
Ich habe den Eindruck, dass das Pendel jetzt in die andere Richtung schlägt, nämlich hin zum Staat. Ich wäre ein schlechter Staatsrechtler, würde ich dessen bedeutende Rolle nicht anerkennen. Aber es ist eine Rolle als ordnungspolitischer Garant für eine sozial ausgleichende Friedensordnung und als jemand, der eine chancengerechte Infrastruktur schuldet. Was der Staat nicht gut kann, ist als Unternehmer tätig zu werden und wirtschaftliche, privatautonome Entscheidungen zu ersetzen.
Wenn Investitionsentscheidungen, Energiepreise, technische Mobilitätskonzepte, Ernährungsgewohnheiten und Sozialverhalten vom Staat politisch verordnet werden, dann wären wir vom Neoliberalismus nach zwei Jahrzehnten in eine Phase des Neo-Etatismus gelangt. Wir brauchen keine Neuauflage des alten Merkantilismus, das waren die Konzepte von absolutistisch regierenden Fürsten. Was wir brauchen, ist eine lebendige soziale, ökologisch erneuerte Marktwirtschaft und das Vertrauen in die Überlegenheit offener Demokratien.
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*Weil das Interview außerordentlich wichtig für die Debatte um Corona ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.
Ab einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wird gelockert. Jetzt, nur Tage bevor dieses Ziel erreicht wird, werden kurzerhand die Spielregeln geändert! Markus Wagner, Chef der AfD-Fraktion NRW, bringt den ganzen Wahnsinn auf den Punkt: Trotz Zahlen, bei denen längst gelockert werden sollte, wird die Regierung Sanktionen beibehalten, die für eine Inzidenz von 200 eingeführt und fortlaufend verschärft wurden!
Rede gehalten am 11. Februar 2021 im Landtag NRW, TOP 1.
So langsam merkt auch der Medien-Mainstream, dass die Corona-Maßnahmen in der Verlängerung lediglich Ausdruck schon immer vorhandener Hilf- und Ahnungslosigkeit ist.
Hilf- und Ahnungslosigkeit in der Politik. Aber auch bei der so genannten Wissenschaft.
Vor allem Boris Reitschuster sei hier erwähnt, der mit seinen Fragen und Analysen bei der Bundespressekonferenz immer wieder die erschreckende Inkompetenz der „Experten“ aufdeckt. Doch zunächst der Artikel von Boris Reitschuster zum Wandel in den Medien:
[…]
In dem Focus-Bericht heißt es jetzt: „Seit dem Frühjahr 2020 argumentiert Matthias Schrappe gegen den Lockdown als einzige Corona-Bremse. Stattdessen fordert der Kölner Medizin-Professor und ehemalige Berater des Bundes in Gesundheitsfragen einen besseren Schutz der besonders gefährdeten alten Menschen – als Kern eines Strategiewechsels der Corona-Politik.“ Schrappe sagt in dem Interview: „Die Problematik beim Lockdown ist, dass man damit die Zahlen zwar schönen kann. Aber was macht man, wenn man wieder aufhören will? Die Logik dieses Instruments ist, dass man es immer weiter anwenden muss. Denn sonst werden die Zahlen ja wieder schlechter. Ich fürchte daher, es wird zu einer Betonierung dieses inadequaten (sic!) Instruments ‘Lockdown‘ kommen.“
Aber nicht nur bei Focus Online kommen plötzlich ganz neue Töne zur Geltung. Bei Bild prangt heute ganz groß neben dem Logo auf der Titelseite. „Dramatischer Appell von Bayern-Trainer Flick an Corona-Politiker: Gebt den Menschen endlich Hoffnung!“ Zum Vergleich: Als Vize-Weltmeister Carsten Ramelow noch vor kurzem auf meiner Seite Ähnliches forderte, wurde er zunächst von Bild und anderen für das Interview an den medialen Pranger gestellt. Wenig später gingen dann allerdings die Forderungen von ihm schon weitgehend diffamierungsfrei durch die Medienlandschaft.
Nicht jeder, der positiv auf Covid-19 getestet wurde, ist auch ansteckend. Seit vergangenem Sommer ist bekannt, dass Infizierte unterschiedlich große Virusmengen in sich tragen und damit auch unterschiedlich stark infektiös sind. Auskunft über jene Virusmenge gibt der sogenannte Ct-Wert, den die Labore automatisch beim PCR-Test erheben und mittlerweile auch immer öfter an Ärzte und Gesundheitsämter weitergeben. Doch in der Quarantänepraxis spielt dieser Wert bisher trotzdem kaum eine Rolle. Woran liegt das?
Der Biochemiker und Molekularbiologe Olfert Landt ist seit 30 Jahren Chef der Biotech-Firma TIB Molbiol. Das Unternehmen hat im vergangenen Frühjahr als Erstes weltweit einen PCR-Test für Covid-19 angeboten und liefert aktuell bis zu zwei Millionen Tests pro Woche an Dutzende Länder weltweit. „Der Ct-Wert wird von vielen Laboren, Ärzten und Gesundheitsämtern leider völlig vernachlässigt. Dabei kann er ein wertvoller Hinweis sein, von welchen Personen tatsächlich eine Ansteckungsgefahr ausgeht und von welchen nicht“, sagt Landt. „Viele Bürger müssten bei dauerhaft geringer Viruslast eigentlich gar nicht in Quarantäne.“
OK, genau das sagen viele andere „Verfemte“ und auch ich seit Monaten.
Selbstverständlich fand genau das statt, was im Bundestag in Sachen AfD üblich ist. Statt über Fakten zu debattieren und die ungeheuerlichen Vorgänge (Es gab auch noch den Fall „Kohn“) zu Beginn der „wissenschaftlich“ herbeigeredeten Pandemie zu brandmarken, wurde die AfDHauptkritikpunkt der Debatte. Motto: Wenn die AfDbehauptet das Wetter sei schön, dann kann das nicht wahr sein. Da kann die Sonne scheinen, wie sie will.
Das Parlament hat sich zu einem Hort von ideologiebeschränkten Hohlköpfen entwickelt, denen nur ihr eigenes „Wohlergehen“ am links-grünen Herzchen liegt.
Gut,dass es die größte Oppositionspartei, die AfDgibt. Sonst wäre das „Hohe Haus“, einst Ort von Anstand, Sachverstand und einer Debattenkultur, die zumindest oft an der Sache orientiert war, nahezu ausschließlich mit Speichelleckern und Günstlingen besetzt. Wie z. B. der Afrodeutsche Dr. Karamba Diaby, der meint, die AfD kritisieren zu müssen:
Hören Sie die im Gegensatz dazu Rede von Dr. Curio (AfD):
Und die m. E. hervorragende Rede von Karsten Hilse (AfD), der den Albtraum “ ´Wissenschaft` in Deutschland“ auf den Punkt bringt:
Die Zusammenfassung der aktuellen Stunde:
Quelle der grün-kursiven Zusammenfassung, der Videos sowie alle Reden und Dokumente: Hier klicken
AfD: Regierung gibt gewünschte Ergebnisse vor
Eingeleitet wurde die Debatte von Dr. Gottfried Curio (AfD). Er sagte, die Zeitung „Die Welt“ habe im März 2020 berichtet, dass die Bundesregierung bei dem Corona-Gutachten das gewünschte Ergebnis schon gleich mit vorgegeben habe, wonach das Gutachten eine „möglichst bedrohliche Darstellung“ beinhalten sollte. Laut Curio hatte die Bundesregierung die Absicht verfolgt, statt rein wissenschaftliche Informationen zu gewinnen vor allem die Legitimation für „repressive politische Maßnahmen“ einzuholen. Curio unterstrich: „Es ging nicht um wissenschaftliche Fundierung.“
Curio warf der Regierung vor, nie da gewesene Freiheitseinschränkungen anzuordnen, ohne präzise abzuleiten wie notwendig diese tatsächlich zur Aufrechterhaltung der Gesundheitssystems zum Schutz der Bevölkerung in einer Infektionslage seien. Curio trat für eine größere Angemessenheit und Zielgenauigkeit solcher Maßnahmen ein, die er als „zerstörerisch“ bezeichnete. Er fragte, ob sich die Regierung die Mühe gemacht habe, herauszufinden, ob Kulturveranstaltungen mit Hygienekonzept wirklich die „Spreader-Events“ seien, ob es angemessen sei, „Schul- und Kitakinder zu Hause weg zu sperren“, oder Restaurants geschlossen zu halten und Geschäftsinhaber in den „Ruin zu treiben“. Auch wollte er wissen, ob ein Inzidenzwert von 50 wirklich wissenschaftlich begründbar sei. Curio sagte: „All das hätte man heraus finden müssen, wenn man dafür Grundrechte abschafft. Aber nichts davon ist geschehen.“ Der „Welt“-Bericht zeige, dass Argumentationsdefizit solle durch Emotionalisierung überdeckt werden. Curio fügte an, so viel Manipulation sei selten gewesen, so viel Wille, die Bürger am Nasenring zu führen, auch.
CDU/CSU: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen
Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU) suchte die grundsätzlichen Argumentation der AfD zu widerlegen und sagte, dass es wiederholt Vorwürfe der AfD gegen Lehrkräfte gegeben habe, wonach diese politisch einseitig Schüler indoktrinieren würden. Als Folge davon seien Lehrermeldeportale eingerichtet worden. Auch Studierende seien dazu aufgefordert worden, AfD-kritische Professoren zu melden. Mannes sagte: „Und ausgerechnet von der AfD wird jetzt suggeriert, die Wissenschaft werde durch die Politik der Bundesregierung beeinflusst und unter Druck gesetzt.“
Dann ging Mannes auf Vorkommnisse aus dem Jahr 2018 ein, bei denen verschiedene, manchen Studierenden unliebsame Redner am Betreten von und Reden an Universitäten teilweise gewaltsam gehindert worden waren. Die Vorfälle hatte die AfD damals in einer Kleinen Anfrage aufgegriffen. Mannes betonte, dass die Freiheit der Wissenschaft einen besonders hohen Schutz durch das Grundgesetz habe. Es sei geradezu das Wesen der Hochschulen und Universitäten, Orte des freien Austausches und konkurrierender Hypothesen zu sein, gerade im Studium sollten Studenten in einen sachlichen und faktenbasierten Diskurs treten. Mannes sagte: „Das Unterdrücken und gewaltsame Verhindern von Meinungsaustausch widerspricht der Wissenschaftsfreiheit.“ Solche Aktionen gegen potenzielle Redner seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und würden je nach Schwere der Tat auch geahndet. Sie betonte: „Der Staat handelt in solchen Fällen.“ Insgesamt habe sich eine Veränderung der Debattenkultur eingestellt, die jedoch nicht von Regierungshandeln gesteuert werde. Vielmehr werde diese durch die Sozialen Medien befeuert. Dieser neuen Medien bediene sich auch die AfD gerne. Mannes sagte in Richtung AfD: „Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.“
FDP: AfD betreibt organisierte Denunziation
Dr. h.c. Thomas Sattelberger (FDP) nannte die AfD die „wahren Wissenschaftsfeinde“. Sie würden „organisierte Denunziation“ betreiben, was an Deutschlands dunkle Jahre erinnere. Er sagte: „Wer das Wissenschaftszentrum Berlin verklagt, um die Veröffentlichung freie Forschung über die AfD zu verhindern, der sitzt in dieser aktuellen Stunde im Glashaus.“ Die demagogischen Versuche der AfD seien so niederträchtig wie durchsichtig.
Gleichwohl fragte auch Sattelberger nach den Vorgängen im Bundesinnenministerium und nannte sie wenig „transparent“. Einerseits habe er für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Verständnis, sich angesichts der Bilder von Bergamo im Frühjahr 2020 von den besten Forscherinnen und Forschern beraten zu lassen, bedenklich sei es allerdings, ein Gutachten „mit gewünschter Schockwirkung“ in Auftrag zu geben. Auch sei es bedenklich, wenn Wissenschaftler den Tenor des Gutachtens wichtiger nehmen würden als „evidenzbasierte nackte Fakten“. Sattelberger mahnte: „Es gibt Anlass zur Sorge“ und sagte an Bundesinnenminister Horst Seehofer gerichtet: „Drohkulissen aufzubauen, wäre ihre Amtes in unserer stolzen Demokratie nicht würdig.“ Sattelberger zeigte sich besorgt, dass möglicherweise nicht nur Politiker sondern auch manche Forscher die eine oder andere Grenze überschritten hätten und unterstrich: „Wissenschaftler dürfen nie vergessen, dass es zwischen ihnen und der Politik eine professionelle Rollenteilung gibt. Wissenschaft soll die ungeschönten Fakten liefern und erläutern. Die Politik entscheidet.“ Gleichwohl unterstrich Sattelberger, dass ganz unabhängig von dem speziellen Fall im Bundesinnenministerium in Deutschland Wissenschaftsfreiheit herrsche.
SPD: AfD übt Druck auf Forschungsinstitute aus
René Röspel (SPD) ging auf die Freiheit und die Grenzen von Forschung und Lehre ein. Die Freiheit, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist, sei eine wichtige Lehre aus der Nazizeit, Eingriffe in die Freiheit der Forschung müssten verhindert werden. Da bedeute aber nicht, dass Forschungsfreiheit nach Artikel 5 nicht auch Grenzen habe, nämlich immer dann, wenn sie andere Grundrechte berühre. Das gelte zum Beispiel für Artikel 2, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, oder für den Artikel 1, die Garantie der Menschenwürde. Röspel betonte: „Artikel 1 ist nicht abwägbar mit anderen Grundrechten. Und das ist gut so.“ Aber natürlich werde im Bundestag immer wieder diskutiert, inwieweit Forschung grenzenlos sein kann. Als Beispiel nannte er die Embryonenforschung oder den Tierschutz. Dann gelte es eine Abwägung zu treffen, dann werde Forschung reglementiert oder es würden sogar Verbote ausgesprochen wie etwa durch das Embryonenschutzgesetzt.
Laut Röspel liegt allerdings immer häufiger eine Verwechslung mit der staatlich garantierten Forschungsfreiheit einerseits und der Meinungsfreiheit anderseits vor. Oft würden sie miteinander vermengt. Röspel betonte aber den Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Repression gegen das Wissenschaftssystem: „Wenn jemand allerdings Druck auf Forschungsinstitute und Wissenschaftlerinnen ausübt, dann ist das die AfD.“ Die AfD rede nicht nur verächtlich über Forschung, sondern die Vertreter der AfD würden auch Schilder hochhalten, auf denen Wissenschaftler in Gefängniskleidung abgebildet sind. Röspel sagte: „Wenn das nicht Angriff auf Persönlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit und Forschungsfreiheit ist, dann weiß ich nicht, was man als Angriff verstehen kann.“
Linke kritisiert AfD für Haltung zur Wissenschaft
Auch Dr. Petra Sitte (Die Linke) wandte sich gegen die AfD-Fraktion und nannte sie ein „verhindertes Kompetenzzentrum“. Sie wundere sich über die Beantragung der Aktuellen Stunden durch die Fraktion. Gerade die AfD habe immer wieder nein zu unabhängiger Wissenschaft und nein zu deren Erkenntnisse gesagt. Wenn die Wissenschaft die Sicht der AfD nicht teile, könne das nur daran liegen, dass die Wissenschaft korrupt sei oder von bösen Mächten finanziert werde, interpretierte Sitte die Haltung der AfD. Sie warf der AfD auch vor, dass sie Klimaschutzpolitik für einen Irrweg halte.
Ferner zählte sie auf, dass das Wort Corona-Diktatur zum Unwort des Jahres gewählt worden sei, einem Begriff an dessen Verbreitung die AfD einen wesentlichen Anteil gehabt habe. Sitte sagte: „Und ausgerechnet Sie stellen sich heute hier hin und wollen sich für eine neutrale Wissenschaft einsetzen?“ Sie fügte an: „Wenn es nicht so verdammt ernst wäre, käme man aus dem Lachen gar nicht mehr raus.“
Grüne: Forschung und Lehre sind frei
Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) fragte: „Wie frei wäre die Wissenschaft, wenn die AfD jemals regierte“? Diese Vorstellung sei „blanker Horror“, denn es würde dann Forschungsverbote „nur so hageln“. Er warf der AfD „Heuchelei“ vor. Die AfD fordere die Abschaffung ganzer Disziplinen, Fakultäten und Institute, weil ihr Klimaforschung, Rassismusforschung, Geschichts- und Genderforschung unbequem seien. Die AfD lanciere Hetzkampagnen gegen Wissenschaftler, mit deren Arbeit sie nicht einverstanden seien. „Damit kommen Sie vielleicht bei autoritären Seelenverwandten wie Putin und Orban gut an, aber gewiss nicht hier.“ Gehring betonte, dass Forschung und Lehre frei sein müssten, das habe Verfassungsrang.
Dann thematisierte auch Gehring die Debattenkultur. Er betonte, dass es in Deutschland kein Problem mit der Meinungsfreiheit gebe, aber womöglich mit der Streitkultur. Gehring mahnte an, dass Debatten zivilisiert austragen müssten, ohne enthemmte Sprache, ohne Diskriminierung und ohne gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Gehring sagte: „Diskriminierungsfreiheit ist keine Bedrohung von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, sondern die Anerkennung, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist.“ (rol/11.02.2021)
… mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes (BVG).
Allein der Titel belegt die Realitätsferne eines Mannes, dessen Berufung bereits umstritten war. Schließlich war er fast 10 jahre Gefolgsmann Angela Merkels im Bundestag.
Deshalb wundert es nicht, wenn Stephan Harbarth u. a. meint:
[…] Niemand verliert seine Grundrechte, auch nicht in einer Pandemie. Der Ausgleich der kollidierenden Grundrechte führt aber teilweise zu anderen Ergebnissen. Die Frage, welche Rechtsfolgen Impfungen auslösen, wird sicherlich Gegenstand vieler Gerichtsverfahren sein. Dabei könnte es auch eine Rolle spielen, ob Geimpfte nur selbst geschützt sind oder ob sie auch Dritte nicht mehr anstecken können. […]
[…] Analogien zum Nationalsozialismus sind infam und geschichtsvergessen. Wer die Gegenwart als „Diktatur“ bezeichnet, relativiert die Naziherrschaft und diffamiert die beste Republik unserer Geschichte. Manchmal fragt man sich, ob diejenigen, die „Diktatur“ rufen, dies auch täten, wenn wir eine Diktatur wären. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich viele Menschen bedroht fühlen, weil sie Angst um sich und ihre Angehörigen haben, weil sie um ihre berufliche Existenz bangen. Aber mein dringender Appell bleibt, nicht von Diktatur zu sprechen, sondern zu erkennen, dass wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, um die uns die meisten Menschen auf diesem Globus beneiden. „Corona-Diktatur“ ist eine absurde und bösartige Parole. […]
Die Dinge sind, wie sie sind:
Die sogenannten Corona-Maßnahmen wurden diktatorisch beschlossen und im Nachhinein legislativ dürftig nachlegitimiert.
Am 10.2.2020 tagt der Bundestag und gleichzeitig kaspern Kanzlerin und Länderchefs per Internet die weiteren Maßnahmen aus.
Feigenblatt …
… dieser grundgesetzwidrigen Vorgehensweise ist eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin am 11.2.2021.
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Manfred Thöne meint zur Causa Harbarth:
Der 5. Mann im Staat
Seit Juni 2020 ist Stephan Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgericht und Nachfolger von Herrn Voßkuhle.
Als CDU-Mann und langjähriger Bundestagsabgeordneter wurde er im November 2018 zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Der Vizepräsident wird nach Ausscheiden des Präsidenten selbst zum Präsident ernannt. Die Personalie Harbarth paßt in die Geschehnisse dieser Zeit. Ein stellvertrendenden Fraktionvorsitzender wird vom Bundestag weg zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts ernannt. Die Ernennung erfolgt nach § 10 BVerfGG und wird abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat bestimmt. Die Ernennung erfolgt nach obigem Paragraphen vom Bundespräsidenten.
Diese Personalie war nicht unumstritten. Sie hat den „Geruch“ der Protektion. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender Der CDU ist man ein Parteimann der Spitzenklasse und kein geeigneter Mann für das Verfassungsgericht; direkt vom Bundestag – hin zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts. Deutschland und die EU werfen Polen Einflußnahme auf höchste Richterpositionen vor und haben dazu auch ein Verfahren gegen Polen angestrengt und auch durchgesetzt. Was in Polen „Recht“ ist, müßte in Deutschland „billig“ sein. So aber ticken die Uhren im Merkeldeutschland schon lange nicht mehr. Hier wird durchgesetzt was Merkel will!
Herr Harbath hat sich nun zu dem täglichen Politikgeschäft geäußert und Diskussionen um Ermächtigung und Diktatur der derzeitigen Regierung klar Stellung bezogen. Er bestreitet vehement diese Tatbestände und redet von absurden und bösartigen Parolen. Natürlich kam auch das von Politikern bekannte Totschlagargument, dass es sich verbiete, die jetzige Politik mit der Herrschaft der Nazis zu vergleichen. Die Greueltaten der Nazis würden mit solchen Vergleichen gemindert.
Diese beliebte Formel von Politikern lenkt schlicht von der eigentlichen Thematik ab, dass bereits die Anfänge Richtung Diktatur zu ächten sind. Einer Diktatur, die durchaus nicht ideologiegebunden (Nationalsozialismus, Sozialismus/Kommunismus, Islam) sein muss:
Wenn ein nicht verfassungsgemäßes Gremium, …
… wie derzeit die von Frau Merkel und den Ministerpräsidenten repräsentierte MPK plus BK, die Coronapolitik bestimmt und dominiert, sind die Sätze des Präsidenten des Verfassungsgerichts eindeutig politisch zu werten. Es hat am 18.11.2020 mit den Änderungen des IFSG und 3. Bevölkerungsschutzgesetzes eine Ermächtigung fernab des arlamentes stattgefunden. Das untermauert den zu verachtenden Weg der Regierung in der Coronapandemie, in eine Coronadiktatur.
… für den Mainstream, für den die AfD – verleumderisch und aus wahltaktischen Gründen* – die legitime Nachfolgepartei der NSDAP ist. Die wird – wie bei Feiglingen und deren Institutionen üblich – nicht offen kommuniziert, sondern an vermeintlich geeigneten Personen der Partei (Höcke, Kalbitz) irgendwie festgemacht.
Natürlich gehört der Autor dieses Artikels – Rüdiger Stobbe – auch zu den „Nazis“, den Rechtsextremen und den Rassisten, weil er sich das erhalten hat, was bis vor garnicht langer Zeit (bis etwa 2013) noch ohne Konsequenzen für das Ansehen und ohne eine Einstufung als Rechtsradikaler möglich war:
Zivilcourage gepaart mit kritischem Analysieren und Hinterfragen von Sachverhalten wie Gender, Migration, Corona, Klima, Russland, EU, Euro, Trump, AfD usw. und dem angstfreien Kommunizieren so gebildeter Meinungen, ohne Rücksicht, ob ihm das schaden könnte oder nicht.
[…] Die Berliner AfD-Fraktion erhält Anfang Januar per Post ein 43 Seiten starkes Dokument, dazu ein kurzes Begleitschreiben. Schon die einführenden Zeilen dürften die AfD-Abgeordneten in Erstaunen versetzt haben: „Sehr geehrte Abgeordnete der AfD, beiliegend ein Gutachten des Berliner Verfassungsschutzes zur AfD Berlin.“
Es folgt eine Einschätzung der AfD, die die neugierigen Leser erfreut haben dürfte. Auf den 43 Seiten wird der Berliner AfD mehr oder weniger bescheinigt, eine verfassungstreue und demokratische Partei mit einer liberal-bürgerlichen Anhängerschaft zu sein. Wörtlich heißt es: „Zur Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung bedarf es immer einer Aktivität zur Beseitigung oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in einer Richtung der mit den Grundprinzipien der fdGO (freiheitlich demokratische Grundordnung) nicht zu vereinbarenden Grundordnung. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen müssen von einem direkten Vorsatz begleitet sein (…) Dieser Vorsatz kann der AfD Berlin nicht nachgewiesen werden.“ Und weiter: „In der Gesamtschau der gesammelten Erkenntnisse zur AfD Berlin sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die die Schwelle zum Verdachtsfall überschreiten.“ […]
Das, was hier geschrieben steht, gilt für die komplette AfD. Der Wille zur Abschaffung des im Grundgesetz verfassten Rechtsstaates ist nicht der AfD vorzuwerfen, sondern der Bundesregierung mit den willfährigen Parteien CDU, CSU und SPD.
AfD klagt gegen die Hochstufung zum Verdachtsfall:Hier klicken
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* Würde im Mainstream über die politischen Aktivitäten der AfD so berichtet, würden die Protagonisten so eingeladen, würden sie so interviewt, wie die der übrigen Parteien, dann lägen die Umfragewerte über 20%.
Der Verfassungsschutz will die AfD als Ganzes zum Verdachtsfall einstufen. Das wird vom ZDF propagandistisch geschickt auf- und vorbereitet. Dabei ist klar, dass alle die, die sich nicht stramm links-grün outen, Rechtsextremisten sind. Wie selbstverständlich auch meine Person, der Autor und Blogbetreiber.