3 Gedanken zu „Corona-Ausschuss – Eine feine Analyse …“

    1. Videos – keine Ahnung, da wäre ich vorsichtig. Aber zitieren dürfen wir weiter, unter folgenden Voraussetzungen:
      1. Das Zitat stammt aus einem öffentlich zugänglichen Werk
      2. Das Zitat muss einen bestimmten Zweck erfüllen (also nicht als Motto auf einem Briefkopf
      verwendet werden oder ähnliches)
      3. Das zitierende Werk ist selbst eine geistige Eigenleistung i.w.S.
      4. Das Zitat muss als solches kenntlich gemacht sein, und die Quelle muss angegeben werden
      5. Es darf nicht verfälscht (verändert) werden

      – Das dürfte wohl auf 99% aller verwendeten Zitate zutreffen.

      1. Danke Herr Bläser,

        meines Wissens nach dürfen maximal nur 160 Zeiche als Zitat widergegeben werden, nicht Worte, sondern Zeichen, insofern sollten wir da mal weiter nach den „ach so wichtigen Dinge“ des Lebens suchen!

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