[…] „Der stationäre Pflegebereich entwickelt sich zunehmend zu
Sterbehäusern“, …
… sagte Klaus Kaiser, Projektleiter Soziale Dienste beim Malteser Hilfsdienst Berlin, auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit am 6. Juni [2013!]. […]
Minister Altmaier ist im Berliner Politikzirkus das leibgewordene Sinnbild einer Sprechpuppe seiner unfehlbaren Vorgesetzten. Theoretisch ist er nicht dieser, sondern seinem Wahlvolk verpflichtet, aber seine Vorgesetzte bestimmt, wer lukrative Posten bekommt. Und eines weiß und hält Herr Altmaier eisern in jeder Talkshow und auch im Parlament ein: „Die Unfehlbare“ erträgt niemanden, der klüger ein könnte als ihr Mittelmaß, oder gar durch eigene Gedanken daraus hervorstich(el)t.
Erschütternd ist, dass mit Sicherheit hochbezahlte „Fachpersonen“ in einem Ministerium (denn nur solche dürfen solche Reden vor-schreiben) solchen Unsinn ihrem Minister vorlegen. Erschütternd ist, dass es einem Wirtschafsminister bei seiner Vorbereitung zu dieser Fachveranstaltung nicht auffällt (oder ist es ein Zeichen, dass er sich gar nicht vorbereitet hat?). Doch sollte man meinen, ein solch hochgradiger Irrsinn an Falschaussage würde dann zumindest den Abgeordneten auffallen.
Und wo man mal gerade dabei ist, Bürgerrechte, Grundrechte einzuschränken, dies hier:
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Im Schatten des Bevölkerungsschutzgesetzes treibt die Bundesregierung ein anderes Vorhaben voran: Alle Einwohner sollen eine Personenkennziffer bekommen – natürlich nur zu ihrem Wohl, damit sie nicht ständig nach irgendwelchen Dokumenten wie Geburtsurkunden und Steuerbescheiden suchen müssen, wenn sie bei einem Amt einen Antrag stellen wollen. Große Debatten darüber sollen im Bundestag erst gar nicht geführt werden: Die erste Beratung steht heute, am Donnerstag (19. November 2020) zu abendlicher Stunde an: Um 22.00 Uhr soll die Debatte beginnen und gerade einmal eine halbe Stunde dauern.
Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/24226 kommt mit den besten Absichten daher: „Es ist schwer, der Bevölkerung zu vermitteln, dass sie beim Kontakt mit der Verwaltung für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben muss, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind.“ In den Ämtern selbst könne es zu Verwechslungen kommen, auch seien Schreibfehler und andere Fehler möglich. „Dies lässt sich nur durch ein registerübergreifendes Identitätsmanagement mit einem eindeutigen und veränderungsfesten Ordnungsmerkmal (Identifikationsnummer) vermeiden“, so die Bundesregierung und freut sich: „Diese Aufwände lassen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann. Statt die grundlegenden Daten zu einer Person an vielen dezentralen Stellen permanent aktuell halten zu müssen, würden die Basisdaten einer natürlichen Person zentral durch die Registermodernisierungsbehörde qualitätsgesichert.“ Diese Registermodernisierungsbehörde wird beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt und soll mit 250 Stellen ausgestattet werden.
Das „veränderungsfeste Ordnungsmerkmal“ existiert längst: es ist die Steueridentifikationsnummer, bekannt auch als „Steuer-ID“. Sie bekommt jeder von Geburt an, Ausländern wird sie bei der ersten Anmeldung zugeteilt. Sie soll in Zukunft zur Kennziffer weit über die Steuer hinaus werden. Die Menschen könnten viel Zeit sparen: „Danach sparen Bürger 47 Prozent des Zeitaufwands für Behördengänge, 84 Millionen Stunden pro Jahr, weil sie zum Beispiel kaum noch persönlich zu Behörden gehen müssen, um Nachweise einzuholen oder abzugeben“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
[…]
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Die erste Lesung im Bundestag am 19.11.2020
Steueridentifikationsnummer als Ordnungsmerkmal in Verwaltungsregistern
Die Bundesregierung will die in der Verwaltung geführten Register modernisieren und die Verwendung der Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für Personen einführen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals über einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) beraten. Anschließend wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. …
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… Registermodernisierungsgesetz
Das Registermodernisierungsgesetz sei ein „bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung und digitale Verwaltungsverfahren“, schreibt die Bundesregierung. Auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens werde ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu solle die Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt werden, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind.
Die von einem Register übermittelten Daten könnten durch die Nutzung der einheitlichen und übergreifenden Identifikationsnummer eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Namensverwechslungen und unterschiedliche Schreibweisen führten so nicht länger zu Prozessabbrüchen, die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten sei in diesen Fällen nicht mehr erforderlich, heißt es. Das Gesetz entlaste zudem die Bürger, da sie perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssten. Außerdem sei ein registerübergreifendes Identitätsmanagement eine wichtige Grundlage für den registerbasierten Zensus. (sas/19.11.2020)
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… Er kann jetzt beispielsweise theoretisch die Bewegungsfreiheit der Bürger mittels Reiseverboten, Grenzschließungen oder Ausgangssperren einschränken. Nur durch ministerielle Anordnung könnte also mal Landesarrest und mal Hausarrest verhängt werden, es muss nur irgendwie mit dem Corona-Virus zu tun haben. Auch Kontaktverbote, Geschäftsschließungen, die zwangsweise Stilllegung des gesamten Kulturbetriebs und andere Restriktionen aus dem inzwischen ja hinlänglich bekannten Ausnahmezustands-Instrumentarium, können auf der Grundlage einer einfachen Regierungs-Verordnung verhängt werden. Die Parlamente in Bund und Ländern müssen nicht mehr gefragt werden, dieser Entmachtung haben Bundestag und Bundesrat mehrheitlich zugestimmt, indem sie die Regierungen zu derartigen Maßnahmen ermächtigt haben.
Weil im Gesetz zwei Dutzend Mal vom „ermächtigen“ die Rede ist, lag das böse Wort vom Ermächtigungsgesetz einfach zu nahe, so dass die Gesetzes-Unterstützer die Chance bekamen, ihren Kritikern den Missbrauch historischer Assoziationen zur Zeit des Nationalsozialismus zu unterstellen. Und weil viele Deutsche, die auf dem Gebiet öffentlich geführter Debatten zu Hause sind, falsche NS-Vergleiche ebenso lieben wie die Verurteilung derselben, gibt es schon mal einen schönen Nebenkriegsschauplatz, auf dem man gefahrlos seit Jahrzehnten liebgewonnene Sprechblasen verwenden kann.
Hier soll selbstverständlich nicht mit 1933 assoziiert werden, wir konzentrieren uns lieber ganz auf 2020. Und da bleibt fest zu halten, dass eine solche parlamentarische Selbstentmachtung in der deutschen Nachkriegsdemokratie etwas Außerordentliches ist. Bei solch einem außerordentlichen Gesetzesvorhaben hätte man als zuschauender Wähler oder wählender Zuschauer eigentlich auch eine außerordentliche Debatte im Deutschen Bundestag erwartet, mit vielleicht wenigstens etwas argumentativer und rhetorischer Bilanz. Doch obwohl es immerhin um etwas so Wichtiges, wie den Umgang mit den Grundrechten der Bürger ging, blieb die Debatte in der Zweiten Lesung dieses Gesetzes eher auf Ramsch-Niveau, weitgehend bestehend aus Textbausteinen vom Wühltisch. Da gab es leider nur gelegentliche, also regelbestätigende Ausnahmen.
… wenn man die mediale Reaktion und die anschließenden Auseinandersetzungen im Parlament Tags drauf betrachtet. Die Presseschau des Dlf in den Informationen am Morgen um 7:06 Uhr hat nur ein einziges Thema:
Der Kommentar des Dlf strotzt vor Empörung und Abscheu „gegen rechts“:
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Dabei sind Störungen des Ablaufs,“Befragungen“, Aktionen, …
… ja sogar „Jagden“ von Abgeordneten durchaus nichts Neues:
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[…] Man könnte noch weitere Beispiele von Aktionen im Bundestag finden, die von Leuten ausgeführt wurden, die von Abgeordneten eingelassen wurden. Besonders aktiv waren in dieser Beziehung die Linke und die Grünen, bevor letztere zur Regierungspartei im Wartestand mutierten.
Rudimentäres Demokratieverständnis
Deshalb ist es schon verwunderlich, wie voll gerade Linke ihren Mund jetzt nehmen. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) sagte gegenüber Medien: „Abgeordnete dürfen nicht in ihrer Entscheidung bedrängt werden.“
Und der Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte plädierte dafür, dass im Kreis der parlamentarischen Geschäftsführer der demokratischen Fraktionen über Konsequenzen für den Parlamentsbetrieb gesprochen werde. Er will offenbar viel mehr, als künftig Aktivisten aus dem Bundestag fernhalten. Es geht ihm um Abläufe wie das Besprechen der Tagesordnungen oder zur Redezeit, also offenbar eine Beschränkung der Rechte von Abgeordneten. „Nach den Vorfällen von gestern wird es so nicht weitergehen“, sagte er und forderte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) auf, gegen die AfD nun „alle Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen“.
Er sei offen für harte Auseinandersetzungen und auch provokative Aktionen, aber was am Mittwoch passiert sei, sei „eine Grenzüberschreitung“ gewesen. Dass Korte „offen für provokative Aktionen“ ist, kann man nur so verstehen, dass linke Aktivisten weiter nichts zu befürchten haben. Damit zeigt Korte, wie rudimentär sein Demokratieverständnis immer noch ist, denn im Rechtsstaat gilt gleiches Recht für alle und nicht zweierlei, eins für Linke und eins für Rechte.
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Mich persönlich hat die Aktuelle Stunde …
… im Bundestag besonders erschreckt, in welcher der ganze Hass gegen die Abgeordneten der AfDoffensichtlich wird.
Genau so haben die Nazis in der Weimarer Republik gegen ihre ´Feinde` im Reichstag agitiert. Diese hatten keine Chance. So wie heute die AfD keine Chance hat.
Meine Meinung!
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Alexander Gauland entschuldigt sich:
Marco Buschman, FDP, „rechnet ab“
Der komplette Tagesordnungspunkt
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