Die größte Demonstration in Hongkong seit drei Jahrzehnten ist mit Ausschreitungen zu Ende gegangen. Nach dem friedlichen Massenprotest am Sonntag von schätzungsweise einer Million Menschen gegen Auslieferungen an China versuchten in der Nacht zum Montag einige Hundert Radikale, den Legislativrat und Regierungssitz zu stürmen. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray ein, als Absperrgitter eingerissen wurden. Es gab mindestens vier Verletzte – drei Polizisten und ein Journalist.
Demonstranten trugen Schilder mit „Keine Auslieferung nach China“ oder „Nach China ausgeliefert, für immer verschwunden“. Das geplante Auslieferungsgesetz würde Hongkongs Behörden erlauben, auf Ersuchen chinesischer Stellen verdächtigte Personen an die Volksrepublik auszuliefern. Kritiker argumentieren, dass Chinas Justizsystem nicht unabhängig sei, nicht internationalen Standards entspreche und politisch Andersdenkende verfolge. Auch drohten Misshandlungen und Folter. Es wurde als „Werkzeug zur Einschüchterung“ beschrieben.
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Es geht weiter, immer weiter … Die Freiheit lässt sich nicht einkerkern!
bisher diesen Schutzstatus erhalten. Stand 4/2019. Ohne Gewähr
Das Gerede, dass das GG keine Obergrenze hergebe, ist reine Augenwischerei bzw. dummes Zeug. Bzgl. des Schutzartikels 16a GG ist bei den Anerkennungszahlen offensichtlich keine Obergrenze nötig.
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Die folgende Tabelle vergleicht die Antragszahlen mit dem Vorjahresmonat:
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Die aktuellen Zahlen International für das Jahr 2019 :
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Beachten Sie bitte meine Berechnung anhand der BAMF-Zahlen2015, 2016, 2017 & 2018 zum prozentualen Anteil der Menschen, die einen Schutzstatus zugesprochen bekommen haben:
Annähernd 50% der Menschen, die einen Antrag (Es wurden in den 4 Jahren 1.798.801 Anträge entschieden) gestellt haben, haben keinen Schutzstatus zugesprochen bekommen.
… allermeist links-grün orientiert, wollen das Gute für alle anderen Menschen. Für alle? Nein, da gibt es die, die nicht das Gute für alle anderen Menschen wollen. Das sind die Rechten, die Bösen. Für die gilt das Dogma des Guten nicht. Die dürfen, nein, sie müssen diskreditiert, diskriminiert und ausgegrenzt werden.
Hinzu kommen Menschen, die schon rein äußerlich nicht dem entsprechen, was man als „stramm links oder grün“ bezeichnen würde. Dazu gehört ein Mann, Bundestagsabgeordneter, wie Philipp Amthor:
Amthor wuchs in Torgelow bei seiner alleinerziehenden Mutter auf, einer gelernten Werkzeugmacherin, die als Coach in einem Callcenter tätig war.[1] Zum Vater besteht wenig Kontakt.[2]
Amthor legte 2011 in Ueckermünde das Abitur mit einem Schnitt von 1,4 ab.[3] Von 2012 bis 2017 studierte er an der Universität GreifswaldRechtswissenschaft. Er schloss das Studium mit Prädikatsexamen ab.[3] Seit 2017 arbeitet er an einer Dissertation zum Thema Staatswohl und Staatsgeheimnisse zwischen Regierung und Parlament.[4] Daneben ist er als freier Mitarbeiter für die US-amerikanische Wirtschaftskanzlei White & Case LLP in Berlin tätig. Die Höhe seiner Nebeneinkünfte werden mit monatlich 1000 bis 3500 Euro brutto (Stufe 1) beziffert.[5]
Herr Amthor ist offensichtlich ein hochintelligenter Mann. Das passt dem sich allenfalls am Durchschnitt orientierenden linksgrün-drehenden sozialen Netzwerker und/oder Youtuber schon mal gar nicht. Also macht man das, was bereits in der Schule (Streber) probat war. Man schüttet kübelweise Müll über den Mann aus. Davon hat man ja genug. Vor allem im Kopf.
Nun kommt im Tagesspiegel ein junger Mann namensHannes Soltau daher, der aufpassen muss, dass er mit seiner berechtigten Kritik an diesem Verhalten nicht ratz-fatz in die rechte Ecke katapultiert wird. Wäre schade. Oder doch nicht. Denn in der Meinungs-korrupten links-grünen Ecke will er sich bestimmt nicht aufhalten. Alle anderen sind ohnehin rechts. So ist das eben.
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Der vorläufige Höhepunkt der unwürdigen Auseinandersetzung: Eine Youtuberin verkündete ihren 1,4 Millionen Abonnenten in einer Videobotschaft, dass sie Sex mit dem Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor haben wolle. Nicht weil sie ihn attraktiv findet, sondern aus Mitleid. Schließlich sei zu befürchten, so die 22-Jährige, dass dieser ein Leben lang Jungfrau bleiben müsse.
Der Artikel zum Sonntag, ab 15.6.2019, 17:00 Uhr, beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema „GuteGedanken„ und der Ausgestaltung derselben in der Realität.
… hatte einseitig den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran erklärt und neue Sanktionen verhängt. Außenminister Heiko Maas wollte in Teheran vermitteln. Doch wie es scheint, verliefen die Gespräche ohne Ergebnis.
Dann kommt das, was unseren Außen-Heiko auszeichnet:
19 Stunden dauerte die Krisen-Mission von Deutschlands Außenminister Maas im Iran. Eine Rettung des Atomabkommens ist damit aber nicht wahrscheinlicher geworden. Maas sieht in der Krise der Abrüstungsbemühungen „eine Gefahr für den Weltfrieden“.
Die Bemühungen um nukleare Abrüstung und Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen stecken nach Ansicht von Bundesaußenminister Heiko Maas in der Krise. „Das ist eine Gefahr für den Weltfrieden. Wir müssen dem Negativtrend etwas entgegensetzen“, erklärte der SPD-Politiker vor einem Treffen von 18 Außenministern an diesem Dienstag in Stockholm. Eingeladen zu dem Meinungsaustausch hat das schwedische Außenministerium neben Maas die Chefdiplomaten aus Argentinien, Äthiopien, Finnland, Indonesien, Japan, Jordanien, Kanada, Kasachstan, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, Spanien und Südkorea. Keines der Länder besitzt Atomwaffen. Konkrete Beschlüsse werden nicht erwartet.
Im Schlusssatz wieder politische Realität!
Aber man hat wenigstens mal geredet und wird sehr gut tafeln.
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Neuregelungen bei der Abschiebungshaft
Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz werden unter anderem die Voraussetzungen der Abschiebungshaft geändert. So sollen die Voraussetzungen für Sicherungshaft abgesenkt werden, um ein Untertauchen zu verhindern. Ferner wird die sogenannte Vorbereitungshaft auf Gefährder ausgeweitet. Neu eingeführt wird zudem eine „Mitwirkungshaft“. Sie soll eine Vorführung aus der Haft ermöglichen, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung keine Folge leistet. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung im Rahmen des Ausreisegewahrsams, dass das Kriterium Fluchtgefahr nicht vorliegen muss.
Zusätzlich zu den bisherigen knapp 500 speziellen Abschiebungshaftplätzen sollen zudem durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen bis zu 500 weitere Plätze in Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebungshaft genutzt werden können. Des Weiteren soll einem Ausländer nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin einer geplanten Abschiebung nicht angekündigt werden dürfen, um ein Untertauchen des Betreffenden zu verhindern. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung werden strafrechtlich als Geheimnis eingestuft. Machen Amtsträger oder „besonders verpflichtete Personen“ dem Abzuschiebenden oder Dritten solche Informationen zugänglich, können sie sich demnach strafbar machen und andere Personen wegen Anstiftung oder Beihilfe belangt werden.
Einführung einer neuen Duldungskategorie
Eingeführt werden soll auch eine neue Duldungskategorie „für Personen mit ungeklärter Identität“. Sie soll Ausreisepflichtigen erteilt werden, deren Abschiebung aus von ihnen zu verantwortenden Gründen nicht vollzogen werden kann, etwa weil sie ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen. Die Betreffenden sollen den Angaben zufolge keine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen; auch soll eine Wohnsitzauflage ausgesprochen werden können.
Außerdem kann künftig die Verletzung von Mitwirkungspflichten während des Asylverfahrens in größerem Umfang als bisher zu Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führen. Asylbewerber, bei denen feststeht, dass Deutschland nicht für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, und deren Überstellung durchgeführt werden kann, sollen nur noch Anspruch auf eingeschränkte Leistungen haben. „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen“, heißt es in der Vorlage weiter.
Zu den vom Innenausschuss hinzugefügten Ergänzungen zählt unter anderem, dass zur Ergreifung eines abzuschiebenden Ausländers dessen Wohnung von der zuständigen Behörde betreten werden kann. Auch soll ein ausreisepflichtiger Ausländer in Ausreisegewahrsam genommen werden können, wenn er die Frist zur Ausreise um mehr als 30 Tage überschritten hat. Ferner vorgesehen ist unter anderem, dass erwachsene Asylbewerber ohne Kinder bis zu eineinhalb Jahren statt wie bisher bis zu sechs Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen sollen.
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… in der Europäischen Union ist in den ersten vier Monaten 2019 deutlich gestiegen. Dazu trägt unter anderem die Krise in Venezuela bei. Das EU-Frühwarnsystem weist für den Zeitraum Anfang Januar bis Ende April insgesamt rund 206.500 Erstanträge auf Asyl aus, im Vergleich zu rund 179.000 im gleichen Zeitraum des Vorjahrs. Die Zahlen sind auf der Webseite der EU-Asylbehörde EASO abrufbar. Zuerst hatte die Funke-Mediengruppe (Dienstag) darüber berichtet.
Gestiegen ist die Anzahl der Asylbewerber aus Staaten, deren Bürger ohne Visum in die Schengenzone einreisen dürfen, darunter Venezuela, Kolumbien, Albanien und Georgien. Das krisengeschüttelte Venezuela war im März nach Syrien und vor Afghanistan Nummer zwei der wichtigsten Herkunftsländer der Schutzsuchenden.
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Die Katastrophe geht weiter =====>>> Es wird dynamisch immer schlimmer!
… ein Kreuzfahrtschiff blockiert und stundenlang an der Abfahrt gehindert. Die Aktivisten näherten sich am Sonntag mit Booten der am Ostseekai festgemachten „Zuiderdam“, wie die Polizei mitteilte. Einige der Aktivisten kletterten auf den Bug und die Festmacherleinen des Schiffes. Andere erklommen einen Baustellenkran, der sich auf dem Gelände des Kais befand.
Die Gruppe „Smash Cruiseshit“ erklärte, sie wolle mit der Aktion den Schadstoffausstoß des Kreuzfahrtschiffes unterbrechen und auf die Arbeitsbedingungen an Bord aufmerksam machen. „Teilweise nur 2 Euro Stundenlohn und 72 Stunden Arbeit. Diese Ausbeutung muss aufhören!“, schrieben die Aktivisten auf Twitter, und: „Kreuzfahrtschiffe tragen zur Erhitzung des Planeten bei – durch Rußpartikel, die sich auf Eisbergen in der Arktis absetzen, schmilzt das Eis dort noch schneller.“
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Fast wünsche ich mir, dass die Erde in 3 bis 5 Jahren implodiert. Dann wäre endlich Ruhe im Karton.
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Spaß beiseite:
Wenn in Zukunft jeder Mann und jede Frau aus berechtigten oder unberechtigten Gründen machen kann, was sie wollen, wenn die rechtsstaatlichen Mechanismen umgangen, missachtet werden, dann implodiert zumindest unser Rechtsstaat!
(19/8570) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel
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„Vermeintliche ,Hetzjagden‘ in Chemnitz“ am 26. August 2018“ (19/4313) war die Grundlage einer Bundestagsdebatte am Freitag, 7. Juni 2019. In der Anfrage kritisiert die AfD-Fraktion sowohl Regierungssprecher Steffen Seibert als auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), die von „Hetzjagden und Zusammenrottungen“ am Nachmittag und Abend des 26. August 2018 in Chemnitz gesprochen hätten, obgleich dies „nach bisher vorliegenden Erkenntnissen der Polizei, der zuständigen Staatsanwaltschaften und auch der lokalen Berichterstattung an diesem Tag in Chemnitz tatsächlich bei den Geschehnissen anwesender Journalisten nicht bestätigt worden“ sei.
In der Antwort heißt es, es gebe in der Presseberichterstattung Videoaufnahmen von dem Tag, auf denen zu sehen sei, wie Personen aus einer Gruppe heraus Menschen beschimpften und in die Flucht jagten. Die regionale und überregionale Presse habe berichtet, dass Menschen mit Migrationshintergrund von Personen, die sich aus den Aufmärschen absetzten, gejagt worden seien. Es sei Gewalt gegen Menschen ausgeübt worden, bei denen aufgrund ihres Aussehens ein Migrationshintergrund vermutet werden konnte, aber auch gegen Polizisten, schreibt die Regierung.