… das Thema „100.000 Abtreibungen gesunder Kinder“ pro Jahr in Deutschland ungleich skandalöser ist, als es eine Widerspruchslösung bei Organspenden, welche nunmehr nicht kommt, gewesen wäre. Da wird ein lediglich gesellschaftlich relevanter, nach meiner Meinung sekundärer Aspekt der „Selbstbestimmung der Frau“ gegen das Recht auf Leben und der allgemeinen Menschlichkeit in den Vordergrund gerückt. Selbstbestimmung der Frau, deren höchste und erste Aufgabe es zunächst ist, durch ihre Gebärfähigkeit für den Erhalt der Gattung Mensch zu sorgen.
Keiner Frau steht es m. E. zu, einfach nach Gusto zu entscheiden, ob sie dieser Aufgabe nachkommen will oder nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn der kleine Mensch bereits in ihrem Körper heranreift.
Da sollte der Deutsche Bundestag um Lösungen ringen. Doch da geht eher ein Kamel durch´ s Nadelöhr.
Der Bundestag debattierte am 16.1.2020 zur Organspende:
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Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Zustimmungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten für diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zuvor 382 Abgeordnete gestimmt. 261 votierten dagegen, es gab 28 Enthaltungen.
Den konkurrierenden Gesetzentwurf der Gruppe von 226 Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (19/11096) stimmten in zweiter Beratung 292 Abgeordnete zu, 379 votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Da dieser Entwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung. Der Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, im Plenum zu beiden Gesetzentwürfen und zu einem Antrag der AfD (19/11124) einen Beschluss zu fassen (19/16214). Die Reform soll mit Rücksicht auf die notwendigen Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Bundesweites Online-Register geplant
Damit wurde beschlossen, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollten. Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.
Bei der unterlegenen Widerspruchsregelung sollte jeder Bürger als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille (mündlich oder schriftlich) bekannt gewesen wäre, hätte die Organentnahme als zulässig gegolten.
Die beiden Gesetzentwürfe wurden jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt. Daneben verlangte die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/11124) eine sogenannte Vertrauenslösung. Die Abgeordneten forderten, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Über den Antrag wurde nach dem Mehrheitsvotum zugunsten der Entscheidungsregelung nicht mehr abgestimmt.
In Deutschland gilt bereits seit 2012 die Entscheidungslösung, die nunmehr auch Grundlage der Reform sein soll. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. In manchen anderen europäischen Ländern, wo die Zahl der Organspender höher ist als in Deutschland, gilt die Widerspruchslösung.
Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft in Deutschland wird der Organspendenskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. An mehreren Kliniken waren Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück. 2017 lag die Zahl der Organspender mit 797 auf dem niedrigsten Stand seit zwanzig Jahren. Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die Spendenbereitschaft 2019 mit 932 Spendern und 2.995 postmortal gespendeten Organen wieder leicht rückläufig. Die weitaus meisten Patienten warten auf eine Spenderniere.
Effektivere Organspendenpraxis als Ziel
Der Bundestag hat Anfang 2019 bereits eine Strukturreform bei der Organspende beschlossen. Die Neuregelung zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten. So wurde in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Die Kliniken bekommen außerdem mehr Geld für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und erhalten einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur besonders in Anspruch genommen wird.
Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch einschlägig qualifizierte Fachärzte. Eine Rufbereitschaft sorgt dafür, dass jederzeit Fachmediziner zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) zur Verfügung stehen, der sogenannte Hirntod ist Voraussetzung für jede postmortale Organspende.
In der abschließenden Beratung meldeten sich zahlreiche Abgeordnete zur Wort und warben für ihre Position, einige schilderten persönliche Erlebnisse. Insgesamt durften 24 Redner jeweils fünf Minuten lang ihre Ansicht darlegen, andere Abgeordneten konnten ihre Reden zu Protokoll geben. […]
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Bundesregierung, Länder und Betreiber haben einen genauen Fahrplan für den Kohleausstieg bis 2038 verabredet. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach am Donnerstag von einer guten Einigung für den Klimaschutz. Für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken bekommen Betreiber Entschädigungen von insgesamt 4,35 Milliarden Euro, wie Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte. Eine wesentliche Summe dürfte an RWE gehen. Betreiber für westdeutsche Kraftwerke bekommen laut Scholz 2,6 Milliarden Euro, Betreiber für Anlagen im Osten 1,75 Milliarden.
Vorausgegangen war ein Spitzentreffen von Bundesregierung und den vier Kohleländern, das bis zum frühen Morgen dauerte. Die Bundesregierung und die vier Kohleländer hatten einen Durchbruch erzielt. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte, acht „sehr alte und dreckige“ Kraftwerksblöcke sollten nun schnell vom Netz, der erste schon Ende des Jahres. „Der Kohleausstieg beginnt sofort, er ist verbindlich“, sagte sie.
Zu dem Gesamtpaket zählt, dass das neue und umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen des Betreibers Uniper ans Netz gehen soll. Die Politik werde die Inbetriebnahme nicht verhindern, sagte Altmaier. Dies habe auch mit der komplexen Systematik von Entschädigungsleistungen zu tun. Vor allem Umweltverbände hatten die Inbetriebnahme eines neuen Steinkohlekraftwerks bereits scharf kritisiert, weil es angesichts der Klimakrise ein völlig falsches Signal setze. […]
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Man kann da „Fahrpläne“ beschließen, wie man will, man kann Entschädigungen versprechen. Eines ist sicher:
Es wird so nicht funktionieren!
Offensichtlich sind deutsche Politiker nicht in der Lage, physikalische Realitäten (ein)zu sehen.
Ohne sichere Stromversorgung mittels Kernenergie und/oder fossiler Brennstoffe ist die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht zu gewährleisten. Ob das benachbarte Ausland im Notfall den benötigten Strom zur Verfügung stellen kann: Ganz bestimmt nicht!
Bereits heute importiert Deutschland Strom.
Mehr dazu im Artikel „Woher kommt der Strom? 1./2. Woche 2020 auf achgut.com, der Achse des Guten, der am 19.1.2020 um 10:00 Uhr erscheint.
Ansonsten warnen bereits die Netzbetreiber:
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Im kommenden Jahr sinkt die Kraftwerksreserve nach Einschätzung der Netzbetreiber weiter. Die Leistungsbilanz dürfte unter der beschriebenen Annahme kritischer Umstände 2021 erstmals einen negativen Wert annehmen. Die Netzbetreiber rechnen schlimmstenfalls mit einer verbleibenden Leistung von minus 5,5 Gigawatt. Das heißt: Bei widrigen Wetterbedingungen und mehreren Kraftwerksausfällen wäre Deutschland damit erstmals gezwungen, Strom zu importieren, und zwar der Leistung nach in einer Größenordnung von fünf bis sechs Großkraftwerken.
„Die deutliche Verringerung der verbleibenden Leistung zwischen den Stichzeitpunkten 2020 und 2021 ist im Wesentlichen auf den Wegfall der Netzreservekraftwerke zurückzuführen“, heißt es in dem Bericht zu den Ursachen. Dabei handelt es sich um Kraftwerke, die von den Netzbetreibern nach Paragraf 13 Energiewirtschaftsgesetz ausschließlich für den Zweck angemietet werden dürfen, um „den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb“ zu gewährleisten. Da die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die Netzreserve jedoch mit dem 30.06.2020 ausläuft, „wird ab 2021 keine Netzreserve im Leistungsbilanzbericht mehr angesetzt“, heißt es im aktuellen Bericht.
In ihrer vorherigen Analyse aus dem Jahre 2017 waren die Netzbetreiber noch davon ausgegangen, dass eine negative Leistungsbilanz erstmals bereits zum Stichtag dieses Jahres, also 15. Januar 2020, vorliegen könnte. WELT berichtete darüber. „Unter den beschrieben Bedingungen hätte sich mit den damals den Übertragungsnetzbetreibern vorliegenden Informationen und getroffenen Annahmen ein Importbedarf von 0,5 Gigawatt für den Referenztag 2020 ergeben“, heißt es jetzt im Update der Analyse. […]
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Import aus dem benachbarten Ausland …
… und zwar der Leistung nach in einer Größenordnung von fünf bis sechs Großkraftwerken.
… dem sehr komplizierten Räderwerk des Diesel- oder Benzinmotors die bessere Antriebstechnik. Doch das Energiespeicherproblem für Strom kann einfach nicht gelöst werden. Akkus taugen nicht für die Speicherung der zwingend benötigten Energiemengen.
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Als goldene Lösung werden immer wieder alternative Kraftstoffe präsentiert, die angeblich gut für die Klimarettung der Welt sein sollen. In Notzeiten galten Kraftstoffe, die Rapsöl, Mais oder gar Holz zur Grundlage hatten, als Königsweg. Doch die Verfahren erwiesen sich als ineffektiv und zu teuer, abgesehen vom »Teller-Tank«-Thema, also der Frage, ob Nahrungsmittel für die Produktion von Treibstoffen verwendet werden dürfen.
Scheinbar wäre Sprit aus Pflanzenresten oder gar aus altem Frittenfett eine gangbare Lösung, einen erneuerbaren Treibstoff für Verbrennermotoren herzustellen, der in jener dubiosen CO2-Kalkulation mit dem Faktor »Null« geführt werden, also als »klimaneutral« gelten kann – was auch immer das heißt. Allein, ein einfacher Überschlag der benötigten Mengen zeigt, dass die biologische Rohstoffbasis um mindestens eine Zehnerpotenz zu klein ist.
Gemeinsam ist den einschlägigen Konzepten, dass deren Produktionsverfahren bereits lange bekannt und teilweise sogar industriell erprobt sind.
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Mittlerweile will die EU alternative Kraftstoffe auf dem Markt sehen. Alle Mitgliedsstaaten müssen nach der Richtlinie 2014/94/EU Tankmöglichkeiten für alternative Kraftstoffe aufbauen. Diese Richtlinie hat Deutschland auch in nationales Recht umgesetzt. Kleiner »Schönheitsfehler«: Die entscheidende Norm 15940 fiel unter den Tisch. Die definiert die Qualität der Kraftstoffe; sie wurde jedoch nicht mit in die entsprechende Änderung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgenommen. Im Gegensatz übrigens zu anderen EU-Ländern, die das getan haben.
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Bleibt also die Frage, warum Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zumindest theoretisch emissionsarmen Kraftstoffalternativen einen Riegel vorschieben. Die offizielle Erklärung des Umweltbundesamtes: Für Öko-Sprit könne auch Palmöl benutzt werden, das sei schlecht für tropische Regenwälder. Die schlauen Schweden tun genau das. Sie erzeugen ihren Strom aus Wasserkraft und Kernenergie und importieren massenweise Palmöl für ihre Autos.
Erstaunlich, wenn selbst Öko-Sprit nicht in ein linksgrünes Konzept passt. Böte sich doch damit eine Ausweichmöglichkeit, um den mobilitätsliebenden Bürger nicht an den Kragen zu gehen und ihm das Fortbewegen zu verbieten. […]
… 1/8 des möglichen Stroms, den Solarkraftwerke erzeugt haben. Das Verhältnis von installierter Leistung und tatsächlich erzeugtem Strom ist grottenschlecht.
Ein Grund ist selbstverständlich, dass nur die Hälfte des Tages die Sonne scheint.
Genauer mit dem Nutzungsgrad von Solarpaneelen beschäftigt sich Hans Hofmann-Reinecke:
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[…] In diesem Artikel geht es um Photovoltaik (PV), der direkten Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom. Die entsprechende Milchmädchenrechnung in ihrer einfachsten Form sieht folgendermaßen aus: Die Sonne liefert uns gratis und ohne ökologische Kollateralschäden pro Quadratmeter gut 1 kW (apropos: vor jeder Zahl in diesem Text stellen Sie sich bitte ein „ca.“ vor. Besser ungenau und richtig als genau und falsch) elektromagnetischer Strahlung. Um den durchschnittlichen deutschen Pro-Kopf-Bedarf von 0,8 kW elektrischer Leistung zu befriedigen, bräuchten wir also nur pro Person einen knappen Quadratmeter Erdoberfläche zu reservieren und den einfallenden Sonnenschein in Strom zu verwandeln, um den ganzen Zinnober mit Kohle und Kernkraft vergessen zu können. […]
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[…] Klimaaktivisten und Umweltorganisationen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erzwingen. Es seien zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Klimagesetz der Bundesregierung eingereicht worden, erklärten Vertreter von Greenpeace, Deutscher Umwelthilfe, Germanwatch und Fridays for Future am Mittwoch in Berlin. Die Beschwerdeschrift sei über 100 Seiten lang.
Damit wollen die Initiatoren die Bundesregierung dazu verpflichten, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu definieren. Laut einer die Klage begleitenden Petition kommen dafür unter anderem „ein Tempolimit 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts“ und die sofortige Abschaltung von Kohlekraftwerken infrage.
Laut Greenpeace geht es im Kern darum, dass die Bundesregierung mit dem im November 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise tue, also ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nachkomme. Ein Klimaschutzgesetz, das hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibe, könne Grundrechte beeinträchtigen – etwa das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 1 und 2 GG) oder das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG). […]
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Ich finde das Klagevorhaben gut und richtig. Es ist die Nagelprobe für unsere Gesellschaft. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich salomonisch entscheiden wird. So kann sich jeder als Sieger führen. Dennoch wird die Debatte hilfreich sein.
Daniel Wetzel sieht es in einem WELTplus-Beitrag u. a. so:
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[…] Grundsätzlich darf man hierzulande hohes Vertrauen in die Rechtsprechung haben. Dass sich die deutsche Judikative plötzlich zu einer neuen Art Klima-Exekutive aufschwingen wird, ist eher nicht zu erwarten – auch wenn ein vergleichbares Verfahren in den Niederlanden ein wenig in diese Richtung ging. Wahrscheinlicher ist, dass die Richter der Politik hierzulande weite Ermessens- und Entscheidungsbefugnisse in ihrer Klimapolitik einräumen werden.
Schließlich sind die Grundlagen der Klage äußerst unsicher. So hat sich Deutschland formal im Pariser Klimaabkommen gar nicht gebunden. Es gibt keine deutschen CO2-Minderungszusagen, sogenannte NDCs, im Pariser Abkommen. Die wurden nur von der EU als Ganzes abgegeben.
Die Bundesregierung ist damit lediglich im Rahmen der „Lastenteilung“ gegenüber der EU verpflichtet. Ob dieses Rechtsverhältnis einen Verfassungsauftrag zur eigenen, nationalen Erreichung des 1,5-Grad-Ziels rechtfertigt, ist fraglich. Die Bundesregierung kann vor Gericht geltend machen, Klimaschutzpolitik dorthin delegiert zu haben, wo sie aus gutem Grund hingehört: an die Europäische Union.
Auch die Klagebefugnis ist nicht trivial. Zwar hat ein Verwaltungsgericht bereits festgestellt, dass Klimafolgen grundsätzlich justiziabel sind. Warum aber gehen Klimaaktivisten aus Bangladesch und Nepal zuerst vor das deutsche Verfassungsgericht? Die deutsche Kohleverstromung ist im vergangenen Jahr um mehr als 20 Prozent eingebrochen, während Bangladesch ungeniert den Neubau von Kohlekraftwerken plant – allen Überschwemmungen dort zum Trotz.
Etwas genauer schauen Josef Kowatsch und Stefan Kämpfe hin. Es lohnt sich sicher auch für Sie, genauer hinzuschauen. Denn so einfach wie oben dargestellt ist die Sache nicht:
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[…] Wir nehmen den Startjahr 1988 aus zwei Gründen: Zum einen trat der selbst ernannte Weltklimarat mit seinen Erwärmungsverheißungen zum ersten Male an die Öffentlichkeit, außerdem erfolgte in Mitteleuropa in den Jahren 1986 bis 1990 ein plötzlicher Temperatursprung auf ein höheres Temperaturniveau, auf dem wir uns noch heute befinden. Somit wollen wir auch wissen, wie sich der Temperaturverlauf auf diesem höheren Niveau verhält. Ergebnis: Für den Winter gleichbleibend.
In diesem Artikel wollen wir die drei Wintermonate jedoch einzeln untersuchen. Oftmals kann man aus dem unterschiedlichen Verlauf der drei Monate zumindest Rückschlüsse auf Wetteränderungen im Zeitraum 1988 bis 2019 machen. […]
Rein psychologisch gesehen ist die Wahl des Unwort des Jahres regelmäßig ein ´Griff in´ s Klo`. Das menschliche Unterbewusstsein unterscheidet generell nicht zwischen Gut und Böse. Deshalb gerät ein solcher Begriff wie
in´ s kollektive Bewusstsein und macht dort, was er soll.
Die Menschen wenden sich ob des Unfugs, welcher im Namen des Klimaschutzes getrieben wird, eher ab und denken:
Was soll der ganze Quatsch?
Wenn sie dann auch noch mal merken, dass sie ausgenommen werden wie eine Weihnachtsgans, während die Leute der Klimaindustrie sich eine goldene Nase verdienen, wird sich hoffentlich mal so richtig Widerstand regen, der sich in Wahlergebnissen – für die AfD, meine Meinung! – manifestiert. (AfD-Programmaussagen zu „Klima und Energiepolitik“: Hier klicken und ab Seite 154 ff. lesen)
Nun ist Klimahysterie nicht Neues. Bereits vor 17 Jahren (Februar 2007) wurde just für Februar 2020 der Weltuntergang aus Klimagründen prophezeit: