Ukraine & Russland aktuell: Was habe ich mit der Ukraine zu tun?

Erst kommt das Fressen, dann die Moral  Bertold Brecht

Natürlich ist es nicht in Ordnung, …

… wenn Russland seine – berechtigten –  Interessen mit Gewalt durchsetzen will. Auf der anderen Seite hat es der Westen, insbesondere die USA, aus vor allem wirtschaftlichem Interesse versäumt, die Finnlandisierung der Ukraine und die Erfüllung des Minsk-Prozesses durch die Ukraine voranzutreiben. Wenn der Westen Russland vertraglich-verbindlich zugesagt hätte, dass die Ukraine keinesfalls NATO-Mitglied wird und neutral bleibt, wäre es zu dem Einmarsch Russlands in die das Nachbarland nicht gekommen. Das ist meine Meinung.

Deutschland spielt wieder mal militärpolitisch eine armselige Rolle. Verkörpert wird diese durch die aktuelle Verteidigungsministerin Lambrecht, die vielleicht Gesetzestexte interpretieren kann, die vielleicht gut kochen und ihre ehelichen Pflichten erfüllen kann. Diese alte weiße Frau aber kann eines ganz sicher nicht: Das Ministerium für Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland führen. Schon gar nicht in diesen Zeiten. Schon gar nicht mit einem schwachen, nein, ebenfalls vollkommen unfähigen Bundeskanzler Scholz im Rücken, der nur eines kann: Lavieren. Dabei sollte, muss sich Deutschland komplett aus der Causa Ukraine heraushalten. Ein Ausschluss Deutschlands aus den NATO-Bündnis deswegen wäre höchst unwahrscheinlich. Denn die Ukraine ist weder NATO-Mitglied, nach sonst irgendwie relevant für den Westen. Es sei denn, er will Russland mit latent möglicher Bedrohung piesacken. Was letztendlich zum Einmarsch Russlands in die Ukraine geführt hat.

Ein feines Ergebnis.

Noch ein Wort zur Sorge vieler Menschen zu einem möglichen konventionellen Panzer/Luft-Angriff Russlands auf das Baltikum,  Polen oder ein anderes NATO-Mitglied. Fakt ist: Es würde Artikel 5 des NATO-Vertrages greifen und die USA wären sofort Kriegspartei. Russische Angriffs-Streitkräfte wären innert Tagen komplett erledigt. Das weiß Russland. Denn im Gegensatz zu einem hybriden, mit Guerilla-Taktik geführten Krieg sind die USA in der Lage zum Beispiel einen Luft/Panzerkrieg allein mit ihrer Luftwaffe und Raketen zu stoppen. Es bräuchte nicht mal Bodentruppen. Russland hätte keine Chance.

Deshalb ist das Schüren der Angst vor einem Angriff Russlands auf einen NATO-Staat pure Propaganda.

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Martin Brudermüller, Chef der BASF eines der weltweit größten Chemie-Konzerne, hat sich in der FAZ sehr besorgt und dezidiert u. a. über die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionspolitik Deutschlands geäußert. Das Interview liegt hinter der Bezahlschranke. Ich stelle es aus Gründen der erheblichen Relevanz als PDF* zur Verfügung.

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Aktuell Corona: Impfpflicht … Im Herbst als Widergänger?

Sie zunächst mal vom Tisch.

Claudio Casula hat auf der Achse des Guten die Stimmung unserer Impffreunde danach zusammengefasst.

Hier die zwingende Argumentation eines Juristen gegen die Impfpflicht. Ich befürchte, im Herbst kommt die unselige Debatte wieder.

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Die Argumentation ist bestens zur Verwendung vor Gericht bei Widerspruch gegen eine Impfpflicht geeignet. Meine Meinung

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Aktuell Corona WELTplus: Zu den Corona – Todesfallzahlen

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Aktuell Corona Impfnebenwirkungen: WELT-Journalistin Elke Bodderas berichtet

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Aktuell Corona: Lauterbach gibt keine Ruhe – Rücktritt ist fällig!

Karl Lauterbach und Dlf-Interviewer Zurheide …

… verstehen nicht, dass ein Bundestagsbeschluss, auch wenn es vier Negativbeschlüsse sind, auch für sie bindend sind. Lauterbach aber ist beckmesserisch in seinem Glauben,  mit einer Impfpflicht die Bevölkerung retten zu können. Er gibt nicht auf. Er kann es nicht. Er ist besessen. 

Ich hingegen fordere den sofortigen Rücktritt der gesamten Bundesregierung mit anschließenden Neuwahlen

Eine so eklatante Abstimmungsniederlage ist mehr als ein Misstrauensvotum. 

Herr Lauterbach im Dlf am 8.4.2022:

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Hier noch ein beeindruckender Bericht von Impfnebenwirkungen

 

Aktuell Corona: Bundestag entscheidet über Impfpflicht – 7.4.2022 ab 9:00 Uhr

7.4.2022, 13:30: Initiativen zur Corona-Impfpflicht fallen im Bundestag durch

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Der Artikel der Bundestagsverwaltung 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden am Donnerstag, 7. April 2022, über verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht (20/89920/95420/68020/97820/516) nach einer etwa 70-minütigen Debatte. Der Gesundheitsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (20/1353) abgeben. Zu rechnen ist mit mehreren namentlichen Abstimmungen.

Neuer Gesetzentwurf zur Impfpflicht eingeführt

Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch, 6. April, mehrheitlich für die Zusammenführung der beiden bisherigen Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren (20/899) sowie für eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt mit verpflichtender Impfberatung (20/954) gestimmt. Der neue Gesetzentwurf zur „Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ sieht laut Änderungsantrag eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vor. Zudem beinhaltet der Entwurf eine Impfberatungspflicht für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die spätestens bis zu 15. Oktober 2022 zu erfüllen ist.

Der Bundestag kann der Vorlage zufolge nach Auswertung der Daten des aktuellen Infektionsgeschehens beschließen, entweder die Immunitätsnachweispflicht auszusetzen oder auf Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren auszudehnen, dies frühestens mit Wirkung zum 15. Oktober 2022. Zudem ist der Aufbau eines Impfregisters vorgesehen. Gegenstand der Schlussberatung im Plenum sollen neben dem neu gefassten  Gesetzentwurf auch der Antrag der AfD-Fraktion gegen eine Impfpflicht (20/516), der Gruppenantrag für eine Stärkung der Impfbereitschaft ohne Impfpflicht (20/680) sowie der Antrag der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) sein.

Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen hatten ursprünglich einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, hieß es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Vorschlag für Corona-Impfpflicht ab 50 und Pflichtberatung

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten wollte ursprünglich eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren ermöglichen. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen. Daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/954).

Die Abgeordneten hatten für ein mehrstufiges Vorgehen plädiert. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung.

Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht

Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki haben wiederum einen Antrag (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen.

Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht.

Unionsfraktion plädiert für Impfvorsorgegesetz

Die Unionsfraktion schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Antrag (20/978) der Fraktion.

Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

AfD legt Antrag gegen eine Impfpflicht vor

Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in einem Antrag (20/516) der Abgeordneten. Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/hau/06.04.2022)

Quelle