[…] „Dieser Gletscher ist auch in hundert Jahren noch da“, …
… sagt Messner, der von 1999 bis 2004 für die italienischen Grünen im Europaparlament saß. Ihn stört am Klimaprotest das Katastrophische. So sei es zur Zeit des „Ötzi“ vor 5300 Jahren wärmer gewesen als heute. Hätte es am Fundort damals Gletscher gegeben, wäre die Leiche ins Tal getragen und „zerbröselt“ worden. „Klima ist Wandel“, sagt Messner, „Klimaschutz gibt es gar nicht.“ Natürlich müsse man über die globale Erwärmung reden, aber die Idee einer Rache der Natur am Menschen helfe nicht. Sie stört ihn an der „Letzten Generation“ so, wie sie ihn schon an der „heroischen“ Bergsteigergeneration der Weltkriege störte, die rhetorische Kriege gegen die Gipfel führte:
„Der Berg rächt nicht, die Natur bestraft nicht.“ […]
Wahre Worte, so einfach und kurz-prägnant gebracht.
!!!!!!!!! Der Natur ist vollkommen egal, was der Mensch macht !!!!!!!!
**Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Klima, Klimawandel, Klimaschutz“ ist, zitieren wir den Text als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie komplett, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos/günstig testen.
doch verlässliche Kraftwerke werden nach und nach abgeschaltet. Deutschland wird deshalb schon bald seine Spitzenlasten nicht mehr selbst decken können, zeigt eine Studie. Die Bundesnetzagentur hat das vor kurzem noch ganz anders dargestellt.
Nach Berechnungen des Beratungsunternehmen McKinsey wird Deutschland seinen Strombedarf in Zeiten der Spitzenlast schon bald nicht mehr aus eigener Kraft decken können. Demnach droht bereits 2025 eine Versorgungslücke von 4 Gigawatt die bis zum Jahr 2030 auf 30 Gigawatt anwächst. „Damit steuern wir in eine erhebliche Unterdeckung zu: Eine Kapazität von 30 Gigawatt entspricht etwa 30 thermischen Großkraftwerken“, heißt es in den Erläuterungen zum neuen „Energiewende-Index“ von McKinsey. WELT AM SONNTAG konnte in die Berechnungen vorab Einblick nehmen.
„Insgesamt treten Versorgungslücken im Jahr 2030 knapp 100 Mal auf“, heißt es in der Analyse der Autoren um den McKinsey-Energieexperten Thomas Vahlenkamp. Rund die Hälfte der unterversorgten Phasen dauere weniger als fünf Stunden. „Die längste Phase dauert ungefähr 21 Stunden an.“
*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Strom, Versaorgungssicherheit inDeutschland“ ist, zitieren wir den Text als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie komplett, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Ta ge kostenlos/günstig testen.
und – meine Meinung – nicht nur in diesem Bereich!
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Beim wichtigen Thema Klimaschutz …
… drängt sich zunehmend der Eindruck auf: Ausgerechnet der Klimaschutzminister tut alles, damit die Energiewende möglichst viele Menschen frustriert. Jüngstes Beispiel: das völlig überstürzte Verbot von Öl- und Gasheizungen. Mit dem Gesetz will Robert Habeck die Wärmeversorgung komplett umkrempeln. Doch wieder einmal ist völlig unklar, ob das funktionieren wird! Es fehlen massenhaft Leitungen (Fernwärme). Es fehlen Stromnetze (für Wärmepumpen). Ganz zu schweigen von Zehntausenden Handwerkern für die Montage. Was Habeck nicht fehlt: die Chuzpe, seine Pläne einfach durchzuziehen. Damit entpuppt er sich als gefährlicher Traumtänzer ohne Netz und doppelten Boden!“
Es ist der Talk, der Schlagzeilen macht! In der TV-Sendung „Viertel nach Acht“ diskutieren bei BILD fünf hochkarätige Gäste über tagesaktuelle Themen. Knallharte Meinungen, offene Gespräche und ehrliche Diskussionen – nur im BILD Live. Heute bei „Viertel nach Acht“ im Studio zu Gast:
… für den Zeitraum KW 52/2022 bis KW 3/2023 alle gemeldeten Fälle, bei denen ein Corona-Test positiv war, aus.
In dieser Zahl (RKI = 334.227 Menschen), sind eine Unmenge Personen die keine oder nur leichte/mittelschwere Symptome haben. Jedenfalls keine Symptome, die zu einer Hospitalisierung mit/oder Intensivstation führten.
Hospitalisierung
Die Hospitalisierungs-Zahlen (722 Menschen) sind im aktuellen
Monitoring RKI vom 6.4.2023, Seite 16 (Abb. rechts) aufgeführt. Das sind die tatsächlichen Corona-Fälle, die eben nicht nur einen positiven Test neben einer anderen schweren Erkrankung haben, die zum Krankenhausaufenthalt führte.
Man muss davon ausgehen, dass die Charts des aktuellen RKI-Monitorings (Abb. oben rechts), die wirklich schwer an COVID-19-Erkrankten und Verstorbenen ausweisen. Die Tagesberichtszahlen, die immer wieder kommuniziert wurden, und die Grundlage auch für das ab 1.10.2022 gültige Maßnahmenpaket (´Winterreifen`) waren, sind VÖLLIG UNBRAUCHBAR. Sie täuschen eine Infektionslage vor, die vollkommen übertrieben ist und mit der CORONA-Krankheits-Realität praktisch nichts zu tun hat. Die Tagesberichtszahlen geben die TEST-POSITIV-WELT wieder. Die hat mit tatsächlich – schweren – COVID-19-ERKRANKUNGEN nur wenig zu tun. Die wirklich „ECHT“ Corona-Kranken, die kommen in´ s Krankenhaus und /oder auf die Intensivstation.
Intensivstation
Der offizielle Tagesreport der DIVI wirft zum 19.2.2023 833 Personen aus, die wegen Corona auf der Intensivstation liegen. Tatsächlich wegen COVID-19 sind in den untersuchten vier Wochen lt. RKI-Monitoring 68 Menschen auf der Intensivstation wegen einer tatsächlichen COVID 19 -Erkrankung behandelt worden. Die allermeisten Menschen, die die DIVI aufführt, haben nur einen positiven Corona-Test (833 ./. 68 = 765 Menschen) neben einer anderen Haupterkrankung.
Verstorbene
129 Menschen sind gemäß RKI Monitoring tatsächlich in der Zeit vom 23.1.2023 bis 19.2.2023 an COVID 19 verstorben. Die Differenz zu den RKI-Tagesberichten ergibt 2.586 Corona-Tote. 2.586 ./. 129 = 2.463 Personen sind an irgendwas verstorben. Nur nicht direkt an Corona. Sie hatten lediglich einen positiven CORONA-Test.
Die wirkliche Anzahl der tatsächlich an COVID-19-Verstorbenen beträgt
129 Menschen innerhalb von vier Wochen
und nicht 2.586 Menschen.
Von diesen 129 Personen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein großer Teil über 80 Jahre alt, wie das aktuelle Dashboard des RKI eindrucksvoll darstellt.
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*der gleichen Institute
Belege für alle oben genannten Werte finden Sie in dieser Excel-Tabelle.
Ab 2024 sollen nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die auf Erneuerbare setzen. So steht es jetzt im Gesetzentwurf. Doch auch Besitzer von funktionierenden Gas- oder Ölanlagen können sich nicht sicher fühlen. Zumal der Staat künftig einen tiefen Einblick in den Heizungskeller hat.
Die Heizungskeller in Deutschland werden in den kommenden Jahren ein zentraler Schauplatz der Energiewende. Schon ab Anfang 2024 könnte eine Vorschrift gelten, wonach jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Das geht aus einem Entwurf für Änderungen im Gebäude Energie Gesetz (GEG) hervor.
Noch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung war vorgesehen, dass die 65-Prozent-Regel erst ab 2025 gelten soll. Russlands Krieg gegen die Ukraine, hohe Energiepreise und eine miserable CO₂-Bilanz im Gebäudesektor sorgen nun für größere Eile. Kommt alles wie in dem Entwurf vorgesehen, werden Deutschlands Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer künftig Jahr für Jahr Milliardenbeträge investieren müssen.
Denn zusätzlich soll es auch Betriebsverbote für Heizungen geben, die noch funktionieren und deren Austausch noch nicht geplant war. Geplant sind außerdem Überprüfungen der Effizienz jeder einzelnen Heizung, in jedem einzelnen Wohnraum in Deutschland.
Die Energiepreis-Bremsen treten zum 1. März in Kraft. Dabei ist vielen Verbrauchern einiges unklar. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Zum 1. März treten die Energiepreis-Bremsen in Kraft. Doch wie hoch fallen sie aus und wie werden sie ausgezahlt? Klar ist, es geht für jeden Haushalt um hunderte Euro. Ein Überblick.
Wie funktionieren die Preisbremsen?
Von Januar 2023 bis April 2024 begleicht der Staat die Differenz zwischen dem eigentlichen Energietarif und einem festgelegten Preisdeckel. Beim Gas sind das zwölf Cent pro Kilowattstunde, beim Strom 40 und bei Fernwärme 9,5 Cent. Der Grundpreis bleibt davon unberührt. Gedeckelt werden nur 80 Prozent des Referenzverbrauchs – für den Rest gilt der volle Tarif-Preis.
Wie wird der Referenzbedarf berechnet?
Amelie Vogler, Referentin für Energiemärkte bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt: „Bei Gas und Fernwärme wird der Verbrauch vom September 2022 angenommen, beim Strom die Jahresprognose des Netzbetreibers.“
Was ist, wenn der tatsächliche Stromverbrauch höher ist als die Prognose – etwa weil eine Wärmepumpe angeschafft wird?
„E-Autos und Wärmepumpen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, deshalb kalkuliert der sie normalerweise in die Jahresprognose ein“, so Verbraucherschützerin Vogler. „Wenn man sich unsicher ist, kann man aber beim Netzbetreiber anrufen und nachfragen.“
Wie wird die Preisbremse ausgezahlt?
„Grundsätzlich müssen die Versorger die Preisbremsen in die monatlichen Abschläge einrechnen“, erklärt Vogler. Verbraucher müssen dafür nichts unternehmen. „Weil die Preisbremsen rückwirkend gelten, müssen die Versorger die entsprechenden Beträge für Januar und Februar im März nachzahlen.“
Wie kommen Mieter an die Preisbremse?
Auch Mieter haben meist ein Recht, monatlich entlastet zu werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium unserer Zeitung auf Nachfrage mitteilte: „Die Höhe der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung ist in zwei Konstellationen verpflichtend anzupassen, nämlich bei Mietverhältnissen, in denen die Vorauszahlungen des Mieters für Betriebskosten aufgrund der steigenden Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme seit dem 1. Januar 2022 erhöht oder erstmalig vereinbart wurden.“ Kurz: Wenn die Nebenkostenvorauszahlung seit dem 1. Januar 2022 erhöht wurde, muss sie zum 1. März wieder gesenkt werden. Das können Mieter auch einfordern.
Ausnahmen sind die Fälle, die unter einer Bagatellgrenze liegen: „Die Anpassung kann entfallen, wenn die monatliche Betriebskostenvorauszahlung lediglich um einen Betrag von weniger als zehn Prozent der bisher vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen anzupassen wäre“, so das Ministerium. Wurden die Abschläge um weniger als zehn Prozent erhöht, wird die Energiepreis-Bremse gesammelt mit der Jahresendrechnung ausgezahlt.
Wer ist zuständig, wenn man den Versorger wechselt?
„Wer mich zum 1. März beliefert, muss mir die Preisbremsen vollständig und rückwirkend auszahlen“, erklärt Amelie Vogler, „also auch, wenn er erst zum 1. März mein neuer Versorger ist.“
Lohnt sich ein neuer Vertrag trotz Preisbremse?
Nach Daten des Vergleichsportals Verivox sind Gastarife im Bundesdurchschnitt für 11,9 Cent und Stromtarife für 37,1 Cent zu haben – inklusive Grundpreis. Damit kann man nicht nur bei 20 Prozent des Verbrauchs sparen, sondern bei 100 – das Potenzial ist also groß.
Lohnt sich Energiesparen trotzdem?
Amelie Vogler: „Sparen lohnt sich immer, mindestens um 20 Prozent, damit der gesamte Verbrauch unter den Preisdeckel fällt.“ Doch auch darüber hinaus: „Der Staat deckelt ja nur die monatlichen Abschläge. Wer spart, bekommt aber auch noch bei der Jahresendrechnung etwas vom Versorger raus.“
Wie viel Geld sparen Verbraucher konkret?
„Nehmen wir als Beispiel einen durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden und einen Tarif von 50 Cent an“, sagt Amelie Vogler. „Das bedeutet einen monatlichen Abschlag von 125 Euro und eine Jahresrechnung von 1.500 Euro.“ Davon zieht Vogler den gedeckelten Betrag ab: „Für 80 Prozent von 3.000 Kilowattstunden gilt ein Preis von 40 Cent. Das macht 240 Euro Entlastung.“ Damit reduziere sich die Jahresrechnung auf 1.260 Euro – und der monatliche Abschlag auf 105. Bei einem Gaspreis von 20 Cent – und einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden – sind sogar 1.280 Euro im Jahr drin.
In keiner anderen großen Volkswirtschaft Europas …
… werden Betriebe so stark zur Kasse gebeten wie in Deutschland. Seit mehr als einem Jahrzehnt hat der Staat hierzulande keine Reform mehr angepackt. Anderswo entlasten Regierungen ihre Unternehmen. Das bleibt nicht ohne Folgen.
Deutschland gerät im internationalen Steuerwettbewerb zunehmend ins Abseits. In keiner anderen der großen Volkswirtschaften Europas werden Unternehmen durchschnittlich stärker belastet. Das zeigt eine weltweite Auswertung des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die WELT AM SONNTAG exklusiv vorliegt.
„Deutschland hat gegenüber Frankreich, Italien dem Vereinigten Königreich inzwischen Hochsteuerlandcharakter für Investitionen“, sagt Christoph Spengel, Steuerexperte des ZEW und Professor an der Universität Mannheim. Er führt dies in erster Linie auf den mangelnden Reformwillen in Deutschland zurück. Die letzte umfassende Unternehmensteuerreform ist 15 Jahre her.
Laut dem sogenannten Mannheim Tax Index, den das ZEW regelmäßig für die EU-Kommission erstellt, betrug die effektive Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland im vergangenen Jahr im Durchschnitt bei 28,8 Prozent. Der EU-Durchschnitt lag lediglich bei 18,8 Prozent. Seit der letzten Reform 2008 war der Abstand nie größer.
*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Die zukünftige Wirtschaft Deutschlands“ ist, zitieren wir den Text als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie komplett, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos/günstig testen.