Deutschland & Strom & Gas aktuell: Informationen zu den Preisbremsen

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Die Energiepreis-Bremsen treten zum 1. März in Kraft. Dabei ist vielen Verbrauchern einiges unklar. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Zum 1. März treten die Energiepreis-Bremsen in Kraft. Doch wie hoch fallen sie aus und wie werden sie ausgezahlt? Klar ist, es geht für jeden Haushalt um hunderte Euro. Ein Überblick.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Von Januar 2023 bis April 2024 begleicht der Staat die Differenz zwischen dem eigentlichen Energietarif und einem festgelegten Preisdeckel. Beim Gas sind das zwölf Cent pro Kilowattstunde, beim Strom 40 und bei Fernwärme 9,5 Cent. Der Grundpreis bleibt davon unberührt. Gedeckelt werden nur 80 Prozent des Referenzverbrauchs – für den Rest gilt der volle Tarif-Preis.

Wie wird der Referenzbedarf berechnet?

Amelie Vogler, Referentin für Energiemärkte bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt: „Bei Gas und Fernwärme wird der Verbrauch vom September 2022 angenommen, beim Strom die Jahresprognose des Netzbetreibers.“

Was ist, wenn der tatsächliche Stromverbrauch höher ist als die Prognose – etwa weil eine Wärmepumpe angeschafft wird?

„E-Autos und Wärmepumpen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, deshalb kalkuliert der sie normalerweise in die Jahresprognose ein“, so Verbraucherschützerin Vogler. „Wenn man sich unsicher ist, kann man aber beim Netzbetreiber anrufen und nachfragen.“

Wie wird die Preisbremse ausgezahlt?

„Grundsätzlich müssen die Versorger die Preisbremsen in die monatlichen Abschläge einrechnen“, erklärt Vogler. Verbraucher müssen dafür nichts unternehmen. „Weil die Preisbremsen rückwirkend gelten, müssen die Versorger die entsprechenden Beträge für Januar und Februar im März nachzahlen.“

Wie kommen Mieter an die Preisbremse?

Auch Mieter haben meist ein Recht, monatlich entlastet zu werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium unserer Zeitung auf Nachfrage mitteilte: „Die Höhe der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung ist in zwei Konstellationen verpflichtend anzupassen, nämlich bei Mietverhältnissen, in denen die Vorauszahlungen des Mieters für Betriebskosten aufgrund der steigenden Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme seit dem 1. Januar 2022 erhöht oder erstmalig vereinbart wurden.“ Kurz: Wenn die Nebenkostenvorauszahlung seit dem 1. Januar 2022 erhöht wurde, muss sie zum 1. März wieder gesenkt werden. Das können Mieter auch einfordern.

Ausnahmen sind die Fälle, die unter einer Bagatellgrenze liegen: „Die Anpassung kann entfallen, wenn die monatliche Betriebskostenvorauszahlung lediglich um einen Betrag von weniger als zehn Prozent der bisher vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen anzupassen wäre“, so das Ministerium. Wurden die Abschläge um weniger als zehn Prozent erhöht, wird die Energiepreis-Bremse gesammelt mit der Jahresendrechnung ausgezahlt.

Wer ist zuständig, wenn man den Versorger wechselt?

„Wer mich zum 1. März beliefert, muss mir die Preisbremsen vollständig und rückwirkend auszahlen“, erklärt Amelie Vogler, „also auch, wenn er erst zum 1. März mein neuer Versorger ist.“

Lohnt sich ein neuer Vertrag trotz Preisbremse?

Nach Daten des Vergleichsportals Verivox sind Gastarife im Bundesdurchschnitt für 11,9 Cent und Stromtarife für 37,1 Cent zu haben – inklusive Grundpreis. Damit kann man nicht nur bei 20 Prozent des Verbrauchs sparen, sondern bei 100 – das Potenzial ist also groß.

Lohnt sich Energiesparen trotzdem?

Amelie Vogler: „Sparen lohnt sich immer, mindestens um 20 Prozent, damit der gesamte Verbrauch unter den Preisdeckel fällt.“ Doch auch darüber hinaus: „Der Staat deckelt ja nur die monatlichen Abschläge. Wer spart, bekommt aber auch noch bei der Jahresendrechnung etwas vom Versorger raus.“

Wie viel Geld sparen Verbraucher konkret?

„Nehmen wir als Beispiel einen durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden und einen Tarif von 50 Cent an“, sagt Amelie Vogler. „Das bedeutet einen monatlichen Abschlag von 125 Euro und eine Jahresrechnung von 1.500 Euro.“ Davon zieht Vogler den gedeckelten Betrag ab: „Für 80 Prozent von 3.000 Kilowattstunden gilt ein Preis von 40 Cent. Das macht 240 Euro Entlastung.“ Damit reduziere sich die Jahresrechnung auf 1.260 Euro – und der monatliche Abschlag auf 105. Bei einem Gaspreis von 20 Cent – und einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden – sind sogar 1.280 Euro im Jahr drin.

Rubriklistenbild: © B. Leitner/Imago

Quelle Ausschnitt, Text, zum Video und kompletter Artikel

 

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