Guten Morgen, liebe Leser!

76 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation …

… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.

Wenn nicht umgehend der Status quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschen wiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!

Ich nenne das Hygienefaschismus!

Das MEDIAGNOSE-Corona-Statement

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Umwelt

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Der Firnis der Zivilisation ist dünn!

2 Gedanken zu „Guten Morgen, liebe Leser!“

  1. Vera Lengsfeld / Aufgewachsen in der „ekligen weißen Mehrheitsgesellschaft“

    In diesem Zusammenhang sollte man sich daran erinnern, dass Hass gegen die Mehrheitsgesellschaft bei den Grünen zum Selbstverständnis zu gehören scheint. Claudia Roth lief als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags hinter einem Transparent her, auf dem „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße stand“. Sie ließ sich auch von den begleitenden “Deutschland verrecke!“-Rufen nicht stören. Mir ist nicht bekannt, dass Roths demonstrierte Haltung auch nur Stirnrunzeln bei der grünen Parteiführung ausgelöst hätte.

    https://reitschuster.de/post/aufgewachsen-in-der-ekligen-weissen-mehrheitsgesellschaft/

  2. Ausarbeitung des Bundestages zur Impfpflicht für Kinder gegen Covid, ein Passus:

    2.3. Anforderungen des § 20 Abs. 6 IfSG In § 20 Abs. 6 IfSG wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt, durch Rechts-
    verordnung anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen
    haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit
    ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Von dieser Ermächtigung hat das BMG bislang be-
    züglich einer Corona-Impfpflicht keinen Gebrauch gemacht. Deshalb sind die Landesregierungen
    bezüglich einer Corona-Impfung gemäß § 20 Abs. 7 IfSG zum Erlass einer Rechtsverordnung nach
    Absatz 6 ermächtigt. Soweit ersichtlich haben die Länder bislang keine entsprechenden Rechts-
    verordnungen erlassen, sodass aktuell keine Rechtsgrundlagen bestehen, die zu einer beschränkten
    Impfpflicht im Seuchenfall ermächtigen. Zwar kann bei der Bestimmung des zu impfenden Bevölkerungsteils auch das Alter einen Bezugs-
    punkt bilden. Eine Impfpflicht für Kinder kann hierauf nicht gestützt werden, da es sich bei Kindern
    wohl nicht um einen bedrohten Teil der Bevölkerung handelt. Vielmehr stellt sich der Verlauf von
    COVID-19-Infektionen bei Kindern vorwiegend mild bzw. asymptomatisch dar. § 20 Abs. 6 IfSG
    stellt damit keine Rechtsgrundlage für eine Impfpflicht von Kindern dar.
    3. Prüfungsmaßstab
    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Impfpflicht ist die konkrete Ausgestaltung maßgeblich.
    Die Beeinträchtigung durch eine solche Pflicht darf nicht unzumutbar sein.8 Eine verfassungsge-
    mäße Ausgestaltung einer Impfpflicht muss daher Ausnahmeregelungen enthalten, um die be-
    troffenen Grundrechte ausreichend zu berücksichtigen. So müsste z. B. ein Impfpflichtiger, der
    nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden
    kann, von der Impfpflicht freigestellt werden. Weiterhin müssten Ausnahmeregelungen getroffen
    5 BT-Drs. 19/13452, S. 27; ausführlich zu den Regelungen des Masernschutzgesetzes Rixen, Die Impfpflicht nach
    dem Masernschutzgesetz, NJW 2020, S. 647 ff. 6 Siehe den Bericht in der Ärztezeitung vom 23. März 2021, abrufbar unter https://www.aerztezeitung.de/Wirt-
    schaft/Bundesverfassungsgericht-urteilt-2021-ueber-Masernimpfpflicht-und-Triage-418157.html (Stand 7. Juni 2021). 7 BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020 – 1 BvR 469/20 -. 8 BVerfGE 13, 97.

    https://www.bundestag.de/resource/blob/854090/d3e9e990e9f54c1d01aed1880a35d0f8/WD-3-113-21-pdf-data.pdf

    Statt einer Impfpflicht dürfen nun Kinder ab 12 Jahren ihre Tests ab Mitte Nov. selbst bezahlen!

    DAS IST SICHER KEINE IMPFPFLICHT SONDERN EIN IMPFZWANG

    Wenn das die Gesellschaft zulässt, braucht sie sich nicht mehr darüber wundern, dass wir mit Riesenschritten auf den autoritären Staat zusteuern. Kinder, die durch Covid so gut wie nicht gefährdet sind, (siehe oben) auf diese Art zu misshandeln, entspricht einem widerlichen Zynismus! Die Entscheider gehören ASAP vor Gericht!

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