Mit diesem Gesetz wird ein umfassendes Regulierungskonzept vorgelegt, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen effizient in das Energiesystem zu integrieren, eine gerechte Kostenverteilung unter den Netznutzern sicherzustellen und Flexibilität für Netz und Markt nutzbar zu machen. Durch flexible Lasten ausgelöste Netzengpässe treten in der Regel nur für
kurze Zeitintervalle auf. Umgekehrt können steuerbare Verbrauchseinrichtungen Energie in einem anderen Medium speichern, z.B. in einer Fahrzeugbatterie oder einem Wärmespeicher. Deshalb sind sie nicht auf eine jederzeit uneingeschränkte Stromentnahme aus dem
Netz angewiesen. Ein Recht für Netzbetreiber, kurzzeitig die Leistungsentnahme zu beschränken, verringert daher in erheblichem Maße den Netzausbaubedarf, ohne die Letztverbraucher oder einen marktorientierten Einsatz spürbar einzuschränken.
Zitat Ende
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Ein weiterer Akt in „Unserer-Demokratie“ wurde am 22.12.2020 16:06 Uhr mit dem Entwurf eines Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz aufgeführt. In der Corona-Krise wird halt bis zur letzten Minute durchregiert. In einem 60-Seitigen Machwerk wird der Abstimmmaschine – ja was eigentlich? – vorgesetzt: Entwurf eines Gesetzes zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften. Der Parlamentarier, der immer noch nicht genug hat, kann noch den ersten Absatz lesen, damit er glaubt er wüßte um was geht und anschließend beruhigt der Empfehlung seines Fraktionsvorsitzenden zur Abstimmung folgen.
Langsam dämmert es auch dem härtesten Energiewender, daß der Zug mit immer höherer Geschwindigkeit dem Abgrund entgegen rast. Plötzlich erkennt man, daß in der schönen, neuen Welt der Elektroautos die elektrische Energie auch noch von den Windmühlen zu den Autobatterien gelangen muß – zum Teufel, daß hätte man nun wirklich auch im Politunterricht erzählt bekommen müssen. Dafür sollen Kabel, Transformatoren und all so’n technisches Zeug nötig sein, damit der Strom aus der Steckdose kommt und die kann man nicht einmal weghüpfen. Man könnte auch sagen, jetzt kommt Klaudia, nachdem Annalena den Strom im Netz gespeichert hat und die Kobolde aus der Batterie vertrieben hat, „digitalisiert“ sie das Netz und macht es so „smart“, daß die „große Transformation“ noch gelingen mag. Betrachtet man diesen Gesetzesentwurf, sieht es allerdings eher danach aus, daß sich die Planwirtschaft wie immer, immer weiter in Details verliert. Es entsteht ein undurchdringliches, widersprüchliches Gestrüpp, in dem sich die Giftschlangen immer öfter in den eigenen Schwanz beißen.
Der notwendige Netzausbau
Langsam, ganz langsam spricht es sich rum: Wenn man alle fossilen Energieträger durch elektrische Energie ersetzen will, muß man alle Tanker, Pipelines, Züge und LKW die Kohle, Öl und Gas verteilt haben, durch Kabel ersetzen. Das ist viel mehr, als die fixe Idee, Windmühlen in die Nordsee zu stellen und damit München usw. (nur) mit Strom zu versorgen. Schon diese relativ kleine Aufgabe des Ausbaues des Hochspannungs-Übertragungsnetzes scheint für das „Land in dem wir (noch) gut und gerne leben“ eine unlösbare Aufgabe zu sein. Wenn wir aber die Elektromobilität – die Betonung liegt hier auf Mobilität – wollen, brauchen wir praktisch vor jedem Haus eine Ladestation. Wer will schon einen Kilometer von und nach einer Ladestation laufen, bevor er fahren kann? Oder ist der Einstieg in die Elektromobilität wirklich nur der Anfang von kein Auto mehr? Wenn wir gleichzeitig auch noch elektrisch heizen müssen (Wärmepumpen etc.), wird das erforderliche Kabel noch dicker. Wohl gemerkt, wir reden hier nicht über drei, vier Hochspannungstrassen in ganz Deutschland, sondern wirklich über jede Straße, die aufgegraben werden muß. Aber unsere Gesetze-Schaffenden glauben für jedes Problem eine Lösung zu besitzen. In diesem Fall heißt der Zauberstab „Digitalisierung“: Man will die Mangelwirtschaft durch Lebensmittelkarten stützen. Was zu wenig ist, wird vielen genommen um es wenigen zu teilen zu können. Im Neusprech: „Energieeffizienz“.
… für Stickstoffdioxid ein«, so der Applaus der beiden Stuttgarter Zeitungen an die Corona-verunsicherten Bewohner der Landeshauptstadt. Die sollen wieder aufatmen können, doch ob sie wieder mit ihrem Diesel in die Stadt dürfen, ist offen.
Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid liege am Stuttgarter Neckartor bei 39 µg/m3 Luft. Das ist ein µg/m3 unter dem Grenzwert von 40 µg/m3. Vor vier Jahren wurden hier noch 82 µg/m3 angegeben. »Das ist ein großer Erfolg eines konsequent umgesetzten Luftreinhaltepolitik«, wird der Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann (Grüne) zitiert. Nicht mitgeteilt wurde, ob jetzt die Fahrverbote aufgehoben werden.
Die Einfahrt in den Großraum Stuttgart gleicht einer Irrfahrt durch einen Schilderwald: »Umwelt Zone«, »grüne Plakette frei«, »Diesel erst ab Euro 6/VI frei«, »außer Lieferverkehr« und ähnliche Drohungen prasseln auf den Autofahrer ein. Es sind nicht mehr wie in anderen Städten einzelne Straßenabschnitte gesperrt, sondern gleich der Großraum Stuttgart. Selbst nur wenige Jahre alte, moderne Dieselfahrzeuge dürfen nicht mehr in die Landeshauptstadt einfahren.
Die Stuttgarter Stadtluft retten und Tausende von Bürgern vor dem vorzeitigen Tod bewahren, wurde immer wieder als Motiv genannt. »Vorzeitiger Tod durch Diesel-Gift« und ähnlich lauteten die Sprüche. Heute stellt sich heraus: Die Daten rechtfertigen nicht solch schwerwiegende Eingriffe. Das »Corona-Großexperiment« zeigt deutlich, dass ein Fahrverbot für Diesel keine gravierenden Auswirkungen hat.
Der Verkehr floss am 14. und 15. Dezember überdurchschnittlich, ab dem 16. Dezember deutlich weniger als normal und lag am Samstag bei der Hälfte des Durchschnitts von normalen Wochentagen, der Sonntag war vernachlässigbar. Man sollte annehmen, wenn die Argumentation der Luftreinhaltepolitik zutrifft, dass sich das auf die Werte auswirkt, die die Luftmessstationen liefern. Sie müssten in den Diagrammen deutlich zu sehen sein. Dem ist aber nicht so.
Noch deutlicher war die Situation in der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember, ein besonderer Fall des »Corona-Großexperiments«. Über die Feiertage war das Verkehrsaufkommen auf 10 Prozent der Tomtom-Skala gefallen, Industrietätigkeit und Schwerlastverkehr waren eingestellt. Bis zum Mittag des 25. Dezember hatte der Wind zwei Tage lang die Stadt von allen NO2-Resten des Verkehrs zuvor freigepustet. Dennoch stiegen plötzlich um 21 Uhr die Messwerte an den Verkehrsmessstationen und im städtischen Hintergrund bis zum nächsten Mittag auf NO2-Werte bis fast 40 µg/m³, Werte, die Hermanns Ministerium sonst dem Verkehr zurechnet. Weihnachten 2020 im Lockdown beweist, dass an dieser Rechnung etwas nicht stimmen kann. […]
Es gibt diverse Faktoren, die die Beschaffenheit und Dynamik der Erdatmosphäre, und damit das Wetter beeinflussen. Diese Faktoren wirken in verschiedenen Gegenden der Erde höchst unterschiedlich, haben aber ein gewisses System:
Der Mensch teilt die Erde dank dieser Erkenntnis in Klimazonen ein.
Klimazonen zeichnen sich durch ein Wettergeschehen aus, welches jeweils spezifisch ist. Diverse, über lange Zeiträume erhobene Messwerte – nicht nur der Temperatur – charakerisieren eine Klimazone, die sich durchaus verschieben, vergrößern oder verkleinern kann. Deutschland liegt in der gemäßigten Klimazone. Daran ändern einzelne Wetterereignisse nichts.
Nur weil medial immer öfter über angeblich besondere Wetterereignisse berichtet wird, finden diese durchaus nicht häufiger statt. Vor 20 Jahren war ein Zyklon auf Madagaskar keine Meldung wert. Bangladesch wird schon immer jedes Jahr überschwemmt. Nicht wegen des Klimawandels, wegen der Lage im Ganges-Delta.
Klimawandel ist faktisch gemessene Veränderung in den Klimazonen. Veränderung der Messwerte über lange, mindestens 10 Jahre um eine vage Aussage zu treffen, Zeiträume. Die pauschale Festlegung eines „Klimaziels“ in Grad Celsius oder Fahrenheit pauschal für alle Klimazonen ist insgesamt wenig zielführend. Nur die Klimaindustrie profitiert.
Der Bericht des Dlf vom 29.12.2020 zum Einfluss eines „Herrn oder ist es Frau“ Klimawandels auf das Wetter ist grober Unfug. Passt aber gut in die heutige „Haltung„, die besagt, dass alles vom Klimawandel verursacht ist. Wahrscheinlich auch Corona. Schlimmes Wetter sowieso:
… über seine Anschlussverwendung Gedanken, irgendwann wird das Corona-Thema politisch ein lahmer Gaul sein und nicht mehr für große Sprünge taugen. Laut Wikipedia war das Markenzeichen Lauterbachs lange Zeit die Fliege, die er des Öfteren anstelle einer Krawatte trug. Und insofern ist es nachvollziehbar, dass er ein weiteres mal die Fliege machen möchte.
Und da kommt ihm selbstverständlich das Nächstliegende in den Sinn: Die „Klimakrise“, was auch immer man im Näheren darunter zu verstehen hat. Hauptsache Krise. Wobei die Corona-Krise einen kleinen Nachteil hat: Wenn die Endabrechung kommt, weilen die Verantwortlichen höchstwahrscheinlich noch unter den Lebenden, womöglich sogar in Ihren Ämtern, deshalb sind sie ja so nervös. Sie müssen damit rechnen, mit dem Erfolg oder Misserfolg, Risiken und Nebenwirkungen ihrer Massnahmen konfrontiert und je nach Ausgang sogar zur Verantwortung gezogen zu werden.
Das verhält sich beim Klima praktischerweise anders: Es handelt sich ja bislang um eine hypothetische Katastrophe, die unser Menschengeschlecht irgendwann in ferner Zukunft heimsuchen soll. Die Erfolgs- respektive Misserfolgskontrolle erfolgt also erst, wenn die Protagonisten betriebssicher tot sind. Politisch ist die Klimakrise somit ein Perpetuum mobile.
Greta & Friends sind auch schon darauf gekommen, da muss Karl der Alarmierte auf den Zug aufspringen, bevor die erste Klasse besetzt ist. Im Interview mit „Die Welt“ vom 27. Dezember lässt er schon mal wissen: „[…] Somit benötigen wir Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, die analog zu den Einschränkungen der persönlichen Freiheit in der Pandemie-Bekämpfung sind.“
In der Pandemie-Bekämpfung gibt es ja noch viel zu viele Freiräume, deren Beseitigung man virologisch eher schlecht begründen kann. Nehmen wir nur das Autofahren, das eine deutlich gesündere Art der Fortbewegung verspricht als Busse und Bahnen. In der Klimakrise wird deshalb die zweite Stufe des Ausgehverbotes verhängt, das Ausfahrverbot.
Ich könnte mir das als zentralen Punkt eines „Lauterbach-Planes“ vorstellen, genannt nach dem Mann aus der Corona-Hall of Fame und wie geschaffen für den ewigen Lockdown. Alles unter 1.000 Jahren wäre eine Enttäuschung. Die Vorarbeiten sind ja längst gemacht, die Ideen für einen Aktionsplan, der diesem großen Namen gerecht wird, muss man nur vom der Staude pflücken wie eine reife Banane. Ich meine jetzt nicht den Morgenthau-Plan, der wies zwar in die richtige Richtung, verstand es aber irgendwie nicht, die Menschen „mitzunehmen“. Laut Wikipedia zeichnet Karl Lauterbach für 294 Publikationen und zehn Bücher verantwortlich, er ist somit prädestiniert seinem Schaffen einen weiteren Höhepunkt hinzuzufügen.
Als Erfolgsformel empfehle ich daher eine Wortschöpfung, die ja bereits Karriere gemacht hat: der ökologische Fußabdruck. Der ist umso größer, je mehr Ressourcen ein Land pro Kopf seiner Bewohner verbraucht. Wenn man beispielsweise den Energiekonsum betrachtet, haben die Amerikaner die größten Füße, Europäer und Japaner liegen im Mittelfeld. Die kleinsten Füße haben die Bewohner der Entwicklungsländer.
Doch das soll sich schon lange ändern: Künftig, so wird von Ökos aller Länder und Generationen gefordert, sollen alle Menschen auf der Welt gleich große Füße haben. Das nennt sich „Klimagerechtigkeit“, und schließt sich nahtlos an den 20. Parteitage der KPDSU aus dem Jahre 1956unter Nikita Chruschtschow an („Wiederherstellung der Gerechtigkeit“).
[…]
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Henryk M. Broder zum gleichen Sachverhalt:Hier klicken
Die Ergebnisse des Gutachtens sind für die Grünen ernüchternd. Das zeigt sich auch bei manchen Reaktionen der Teilnehmer während des Webinars.
Bayern wird sich niemals mit Strom aus 100% erneuerbaren Energien versorgen können, so wie im Klimaschutzkonzept, Modul Strom der Grünen formuliert: Hier klicken
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Die Ergebnisse der Szenarien im Überblick:
Bayern ist seit 2018 auf Stromimporte aus anderen Bundesländern und Nachbarländern angewiesen und dies wird sich nach dem Atomausstieg und dem Kohleausstieg (2 Kohlekraftwerke) noch deutlich verstärken (zum Vergleich 2018: 9,6 TWh)
Je nach Szenario liegt eine Stromunterdeckung für 6.500 bis 7.500 h pro Jahr – Ein Jahr hat 8.760 Stunden – vor.
Der z. T. beträchtliche PV-Überschuß läßt sich nur bedingt nutzen:
Die Nutzung des PV-Überschusses zur Wasserstofferzeugung stellt für Bayern keine wirtschaftliche Alternative dar, da der PV-Überschuß nur 1300 bis 2300 h im Jahr zur Verfügung steht.
Der PV-Überschuß zum Laden der E-Auto-Batterien ist nur in den Sommermonaten sinnvoll nutzbar.
Eine Flexibilisierung des Strombedarfs (Demand Side Management) ist nur bedingt möglich (nur wenige Prozesse sind hierzu geeignet) und wirkt nur kurzzeitig (max. 1 Tag)
Die CO2-Emissionen bleiben selbst bei Möglichkeit 4 auf hohem Niveau (2018: < 5 Mio. t)
Ein Szenario für 2023 – alle AKW abgeschaltet, HGÜ-Trassen aus dem Norden noch nicht nutzbar – wurde leider nicht betrachtet.
Eine deutliche Zunahme der CO2-Emissionen ab 2023 in Bayern (inbesondere bedingt durch den hohen Importstromanteil) hat schon eine Untersuchung der Uni Erlangen-Nürnberg Ende 2014 aufgezeigt: Hier klicken
Betrachtet man die CO2-Bilanz ist der Atomausstieg für Bayern – von möglichen Stromversorgungsengpässen abgesehen – keine Erfolgsgeschichte!
Aus diesem Dilemma – die CO2-arme Kernenergie kann in Bayern nur zum Teil durch CO2-arme Wind- und Sonnenenergie ersetzt werden – kommen unsere „Energiewender“ und „Klimaschützer“ halt nicht heraus.
30 Prozent Stromimport auch im günstigsten Szenario
Gaskraftwerke können die Eigenversorgung Bayerns stärken: Bei zwei Gigawatt zusätzlicher Erzeugungskapazität aus Erdgas sänke der Stromimport auf 35 Prozent des Bedarfs – um den Preis von 18 Prozent mehr CO2-Ausstoß. Wenn Bayern drei Gigawatt Windkraft zubaut – was einer Verdreifachung der jetzigen Windkraftleistung entsprechen würde – könnte der Freistaat den gleichen Effekt erzielen, ohne schädliches Klimagas. Mit Gas- und Windkraftzubau gleichzeitig müsste Bayern immer noch 30 Prozent seines Stroms von außen bekommen. Der geplante Stromnetzausbau sei deshalb unverzichtbar, betonen die Grünen.
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Die Hauptprobleme der Energiewende:
Eine wetterabhängige Stromerzeugung mittels Wind- und Sonnenenergie kann nicht das Rückgrat für eine zuverlässige Stromversorgung eines Industrielandes sein – das mag bei einem starken Zubau von WKA und PVA für die Monate April bis September funktionieren – für die Monate Oktober bis März ist die Stromerzeugung viel zu gering und eine wirtschaftliche Speicherung der sehr hohen Strommengen ist nicht in Sicht.
Der Atomausstieg verschlechtert die CO2-Bilanz, da verstärkt Gaskraftwerke und auch Kohlekraftwerke die Stromunterdeckung ausgleichen müssen (WKA und PVA werden den Wegfall dieses nahezu CO2-freien Stroms nicht kompensieren).
Eingedenk der zu erwartenden erheblichen Zunahme des Stromverbrauchs in den Sektoren Verkehr, Gebäudewärme und Industrieprozesse kann man feststellen:
Die Energiewende ist gescheitert und kein Land der Welt außer Deutschland wird diesen Weg gehen.
Landtagsbeschluss aller 6 Fraktionen, inkl. der AfD
Klar ist aber auch:
Der Kampf der Guten für die Windräder im Wald geht weiter:Hier klicken
Normal ist:
Der Beschluss passt den Guten in den Medien nicht, deshalb – Ausnahme ZEIT-ONLINE -keine gut auffindbaren Meldungen in den Mainstreammedien. Dafür dort lieber ein paar mehr gruselige `Schoten´ zur Pan(ik)demie.
Dank an die beiden Leser, die mich auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht haben:
Erfurt (dpa/th) – Der seit Jahren in Thüringen umstrittene Bau von Windrädern in Waldgebieten ist jetzt verboten. Die dafür nötige Änderung des Thüringer Waldgesetzes beschloss der Landtag am Freitag mit den Stimmen aller sechs Fraktionen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hatten CDU und FDP vorgelegt. 2023 ist eine Prüfung vorgesehen, ob das Land seine Klimaziele trotz des Windkraftverbots in Thüringens großen Waldgebieten erreichen kann.
Überraschend hatte sich die CDU kürzlich mit der rot-rot-grünen Minderheitskoalition auf das endgültige Aus für Windkraftanlagen im Wald verständigt. Vor der Abstimmung erklärten Abgeordnete von Linker, SPD und Grünen, dass ihre Fraktionen nur zustimmten, weil die CDU daran ihre Unterstützung für den Landeshaushalt 2021 geknüpft habe. Die Regierungskoalition halte die Entscheidung mit Blick auf den Klimaschutz für falsch. Von einem Pyrrhussieg der CDU war die Rede. Der Grünen-Abgeordnete Olaf Müller sprach von einem «schmutzigen politischen Geschäft».
Rot-Rot-Grün braucht im Landtag mindestens vier Stimmen der CDU bei Abstimmungen. Mit der Oppositionsfraktion besteht bis zur Haushaltsentscheidung am kommenden Montag ein sogenannter Stabilitätspakt. Die Minderheitskoalition hatte den Bau von Windkraftanlagen auf Brachflächen in den Forsten erst ermöglicht. Bisher stehen nach Angaben der Regierung nur ganz wenige Anlagen im Wald.
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Interessant ist die Vorgeschichte:
Initiert wurde dieses Thema Ende 2019 durch einen Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion, dem sich die CDU-Fraktion anschloß. Auch seitens der AfD gab es einen ähnlichen Antrag.
Ursprünglich war die RRG-Regierung gegen ein Verbot – CDU, FDP und AfD waren dafür (gab’s das nicht schon mal?).
Zu diesem Beschluß hat maßgeblich ein Gutachten – beauftragt durch den Forstausschuß des Landtags – beigetragen. Aber auch die Tatsache, dass das Windkraft-Verbot intensiv im Internet-Forum des Thüringer Landtags diskutiert worden ist. Daran beteiligten sich mehr Bürger als bei jedem anderen Thema zuvor.
In der Diskussion um die Umweltbelastungen durch PKWs gibt es zahlreiche Untersuchungen insb. zum CO2 Ausstoß (vgl. z. B. die VDI-Studie aus 10/2020). In der Mehrzahl kommen sie zum Schluss, dass es inzwischen Vorteile für die Elektrofahrzeuge (BEV) gibt, wenn man den gesamten Lebenszyklus betrachtet. Die Elektrofahrzeuge starten zwar mit einem Handicap, weil vor allen Dingen die Herstellung der Akkus viele Tonnen CO2 mit sich bringt. Im Laufe der Jahre holen sie dann aber schnell auf, weil der Ausstoß an CO2 pro 100 km angeblich viel geringer sei. Diese Argumentation trifft meistens nicht zu, was zu zeigen ist
Stromerzeugung in Deutschland
Die Erzeugung von Strom unterliegt in Deutschland einer Vielzahl von Vorschriften. Das Grundmodell des Merit Orders hat jahrzehntelang auf den ersten Blick gut funktioniert, indem nur die jeweils günstigsten Kraftwerke produziert haben (die mit den geringsten Grenzkosten). Ein großer Schwachpunkt bestand allerdings darin, dass externe Kosten der Stromerzeugung nicht vollständig von den Verursachern zu tragen waren. Die Schadstoffemissionen der Kohle und die Risiken der Atomindustrie wurden in hohem Maße vergesellschaftet.
Aber hier soll eine weitere Regelung untersucht werden, die von der Politik vorgegeben wurde. Es geht um die Einspeisegarantie für erneuerbare Energien. Unabhängig davon, wo und wann sie produzieren, wurde die Garantie ausgesprochen, dass die Strommengen aus erneuerbaren Energien abgenommen werden und das zum Festpreis. Dies gilt selbst dann, wenn sie mit einem negativen Preis ans Ausland verkauft werden müssen.
Zunächst war diese Vorgabe problemlos, weil nur geringe Mengen eingespeist wurden. Und die anderen Stromerzeuger haben noch gelacht…
Das ist ihnen schnell vergangen, weil jedes Jahr mehr erneuerbare Energien ins Netz eingespeist werden. An windigen und sonnigen Wochenenden oder Feiertagen kann dann zur Mittagszeit ein großer Teil des gesamten Energieverbrauch durch erneuerbare Energien abgedeckt werden.
Anders sieht es aus, wenn es bedeckt und nahezu windstill ist. Erfreulicherweise liegen hervorragende Daten vor. Die Organisation Agora Energiewende veröffentlich fast in Echtzeit, mit welchem Mix an Kraftwerken der Strom in Deutschland erzeugt wird. So wurde beispielsweise am 9.12.2020 zu bestimmten Zeiten über 68 GW mit konventionellen Kraftwerken erzeugt, während die erneuerbaren auch am Tag deutlich unter 20 GW lagen.
Schwächeln also die erneuerbaren Energien, so müssen die konventionellen Energien einspringen. Sie sind somit die Lückenbüßer, die immer dann gefordert werden, wenn die erneuerbaren Energien nicht liefern können. Dieser kurzfristige technische Regelprozess wird sehr gut von F. Henning (Focus.de, S. 1 ff.) beschrieben. Wegen der fehlenden Regelfähigkeit von Solar- und Windenergie müssen in Krisensituationen vor allen Dingen die fossilen Energien einspringen. Damit müssen die Wind- und Solarenergie keinerlei Verantwortung dafür tragen, dass das Angebot und Nachfrage immer ausgeglichen werden kann. Dies kann als eine Subvention verstanden werden, deren Wert kaum zu überschätzen ist.
Aber auch langfristig müssen die konventionellen Energien den Ausgleich übernehmen. Zwar führt unter dem Strich der zusätzliche Bau von Anlagen der erneuerbaren Energien dazu, dass der durchschnittliche CO2 Ausstoß pro kWh Jahr für Jahr zurückgeht. Der Anteil der fossilen Energieerzeugung fällt somit. Aber selbst für das Jahr 2030 gilt ein Ziel von 65% im erzeugten Strom. Die fossilen Energien werden somit im nennenswerten Umfang notwendig bleiben.
Ein erhöhter Stromverbrauch, z. B. für neue Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen, führt dazu, dass zusätzlicher Strom benötigt wird, was noch keine Überraschung darstellt. Da aber alle erneuerbaren Energien aufgrund des Vorrangs immer eingespeist werden, ist eine Steigerung nicht möglich. Der Ausgleich kann fast nur über die fossilen Kraftwerke durchgeführt werden. Betriebswirtschaftlich bedeutet dies, dass die Anpassung an die volatile Stromnachfrage nicht durch die erneuerbaren Energien geschehen kann, weil diese immer mit maximaler Leistung einspeisen (außer wenn sie wegen fehlender Leitungen abgeschaltet werden müssen, aber trotzdem entlohnt werden). Damit muss für den relevanten CO2 Ausstoß der Grenzbetrag der fossilen Stromerzeugung und nicht der Durchschnittsbetrag aller Stromerzeugungsarten angesetzt werden.
Es gibt leider nur geringe Anreize für die erneuerbaren Energien, dann zu produzieren, wenn der Strom benötigt wird und positive Preise bringt.
Somit fordert und fördert jedes zusätzliche Elektrofahrzeug fast nur die fossile Stromerzeugung.
Mehr zu Prof. Dr. Hoberg, ein Mann, den man früher „Tausendsassa“ genannt hätte: Hier klicken
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Der Hinweis auf den Artikel von Prof. Hoberg kam von Kai Ruhsert. Herr Rusert ist Dipl.-Ing. Maschinenbau und beschäftigt sich intensiv mit Elektromobilität.
Sein Buch …
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… die ihr Unternehmen so gründlich transformiert haben wie Rolf Martin Schmitz die RWE. Schmitz verwandelte den schlimmsten CO2-Emittenten Europas in den führenden Ökostromkonzern, organisierte Atom- und Kohleausstieg und teilte in einem riesigen Tauschgeschäft mit dem Rivalen E.on den deutschen Energiemarkt neu auf.
Am 30. Juni nächsten Jahres geht der Diplomingenieur nach zwölf Jahren an der Spitze des größten deutschen Kraftwerksbetreibers und insgesamt 35 Jahren in der Energiewirtschaft in den Ruhestand. Mit WELT sprach Schmitz über Aufgaben und Risiken, die in der Energiewende noch zu bewältigen sind.
WELT:Herr Schmitz, Sie legen in großer Zahl Kohlekraftwerke im Inland still. Windparks bauen Sie aber vorzugsweise im Ausland, sei es in den USA oder Japan. Wer wird uns in Zukunft mit Elektrizität versorgen, wenn sich Deutschlands größter Stromproduzent hier langsam verabschiedet?
Rolf Martin Schmitz: Wir verabschieden uns nicht. Von unserem Budget von fünf Milliarden Euro bis 2022 investieren wir netto eine Milliarde in Deutschland. Da ist unter anderem der große Meereswindpark Kaskasi nördlich von Helgoland dabei, aber auch kleinere Windparks und Solaranlagen. Nur: Wir müssen natürlich auch schauen, wo die Investitionsbedingungen gut sind. Wir würden gerne mehr Windkraft an Land bauen. Doch bei den Widerständen, die man jetzt überall hat, sind die Planungszeiten unkalkulierbar. Mal sehen, ob die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hier endlich Besserung bringt. Für den Bau weiterer Offshore-Windparks sind andere Regionen inzwischen einfach attraktiver, etwa Großbritannien. Da gibt es sogenannte Differenzverträge, mit denen der Staat überhöhte Unternehmensgewinne abschöpft, dafür aber auch das unternehmerische Risiko begrenzt.
WELT: Unter dem Strich werden Sie in Deutschland sehr viel weniger Strom produzieren.
Schmitz:RWE hatte im Jahr 2019 noch 20,8 Gigawatt Kraftwerksleistung in Deutschland, Ende 2022 werden es noch 13,3 Gigawatt sein – und da ist der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien um 50 Prozent schon eingerechnet. Ein Drittel unserer Braunkohlekapazität wird dann raus sein, alle Steinkohleanlagen und alle Kernkraftwerke. Wir bauen also innerhalb von etwa drei Jahren mehr als ein Drittel unserer Stromerzeugungskapazitäten in Deutschland ab. So schnell können Sie gar nicht zubauen, um diesen Rückgang auszugleichen, selbst wenn die Rahmenbedingungen besser wären.
WELT: Auch andere Energieversorger wollen ihre Kapazitäten stark verringern. Die Auktion, mit der die Bundesregierung kürzlich Stilllegungsprämien für Kohlekraftwerke versteigert hat, war deutlich überzeichnet. Muss man sich Sorgen um die Sicherheit der Stromversorgung machen?
Schmitz: In den nächsten Jahren muss man sich um die Sicherheit der Stromversorgung keine Sorgen machen. Wir haben noch Überkapazitäten und Reservekraftwerke, schließlich auch Importmöglichkeiten und nicht zuletzt die Eingriffsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur. Ich glaube zwar, dass man bis 2030 noch einige Gigawatt an Gasturbinen neu bauen muss, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Aber wenn wir bald entschlossen handeln, bleibt dafür noch ausreichend Zeit. Entscheidend wird sein, die Funktionsweise des Energiemarktes möglichst bald grundlegend zu verändern.
WELT: Wie?
Schmitz: Mit einem immer größer werdenden Anteil erneuerbarer Energie funktioniert der Markt, wie wir ihn kennen, nicht mehr. Denn er setzt keine Anreize für den Bau neuer Anlagen oder zu spät. Für den Ausbau der erneuerbaren Energien braucht es Auktionsmodelle, für Investitionen in Versorgungssicherheit einen Kapazitätsmarkt.
WELT: Die Regierungskommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ hatte es beim Kohleausstieg zur Bedingung gemacht, dass auch neue Gaskraftwerke gebaut werden. Davon ist aber nichts zu sehen. Was fehlt noch, damit Sie loslegen?
Schmitz: Wir bauen in Deutschland kein Kraftwerk, wenn ich nicht weiß, ob ich damit Geld verdienen kann und für wie lang. Diese Sicherheit besteht im Augenblick nicht. In anderen Ländern wird eine Kapazitätsprämie gezahlt für Kraftwerke, die einspringen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Denn so ein Kraftwerk soll nur wenige Stunden im Jahr laufen und kann sich deshalb nicht aus dem laufenden Betrieb finanzieren. Dafür braucht es eine besondere Vergütung, und solange es die in Deutschland nicht gibt, baue ich hier kein Kraftwerk.
WELT: Wenn hierzulande Kraftwerke knapp werden, könnten Sie doch von steigenden Börsenstrompreisen profitieren. Warum nehmen Sie trotzdem sogar hochmoderne Anlagen vom Markt?
Schmitz: Wir haben uns klar zum Kohleausstieg bekannt. Und den vollziehen wir auch. RWE trägt in den ersten Jahren die Hauptlast des Ausstiegs aus der Braunkohle. Jetzt haben wir uns mit unseren letzten beiden Steinkohlekraftwerken um die Stilllegungsprämien des Bundes beworben. Wir werten es als Erfolg, dass wir für die Abschaltung unserer beiden Kraftwerke in Hamm und Ibbenbüren ungefähr zwei Drittel der ausgeschriebenen Kompensationen bekommen konnten. Beide Anlagen gehen Anfang 2021 vom Netz. Das ist gut für das Unternehmen, aber für die Mitarbeiter eine bittere Nachricht. Es ist jedoch sichergestellt, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt und die Stilllegungen sozialverträglich gestaltet werden.
WELT: Ob das gut für das Unternehmen ist, werden die Aktionäre womöglich anders beurteilen. Ins Kraftwerk Westfalen bei Hamm hatte RWE rund drei Milliarden investiert. Jetzt schicken Sie eine praktisch nagelneue Anlage mit Baujahr 2014 für eine geringe Entschädigung in den unverdienten Ruhestand.
Schmitz: Es ging dabei um eine Risikoabwägung. Einen der beiden Blöcke in Hamm hatten wir wegen eines Schadens ohnehin schon abgeschrieben. Wenn ich mir anschaue, was ich mit Steinkohlekraftwerken in den kommenden Jahren noch verdienen kann, dann ist die frühe Stilllegung gegen Entschädigung die richtige Entscheidung. Schließlich verschlechtern sich die Ausschreibungsbedingungen für Kompensationen Jahr für Jahr. In zehn Jahren wären wir ohne jede Entschädigung zwangsabgeschaltet worden.
WELT: Ein fraglos harter staatlicher Eingriff. Da die Politik im nächsten Jahr sofort im Wahlkampfmodus sein dürfte, können Sie ja mal eine vorgezogene Bilanz der Energiepolitik des letzten Merkel-Kabinetts ziehen.
Schmitz: Es wurde mehr erreicht, als einige lautstarke Kritiker glauben machen wollen. Sehr viele Dinge, die schwierig waren, sind gelöst worden. Es gibt jetzt einen CO2-Preis im Verkehr und Wärmesektor und damit einen marktwirtschaftlichen Weg im Klimaschutz. Es wurde im breiten gesellschaftlichen Konsens ein klarer Pfad für den Kohleausstieg festgelegt. Man weiß jetzt genauer, was auf einen zukommt und was noch erledigt werden muss. Und es wurde ein erheblicher Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht. Dass die Erneuerbaren heute fast die Hälfte des Strombedarfs eines Jahres decken, ist schon eine enorme Leistung. Jetzt kann man natürlich darüber streiten, zu welchem Preis dieser Erfolg erkauft wurde. Aber hinterher ist man immer schlauer.
WELT: Jetzt hat die Europäische Union ihr Klimaziel noch mal verschärft. Das bedeutet ein noch höheres Tempo für die deutsche Energiewende. Schaffen wir das auch noch?
Schmitz: Ich glaube, das EU-Ziel ist zu schaffen mit einem Energiemarkt, der diese Bezeichnung verdient und private Investitionen, nicht Steuergelder, in die erneuerbaren Energien lenkt. Das ist eine lösbare Aufgabe für die Politik. Für RWE hat sich gar nicht so viel geändert. Wir haben immer Strom produziert und werden das auch in Zukunft tun – in den Anlagen, die dafür jeweils am wirtschaftlichsten sind. Das sind Wind- und Solarkraftwerke, und da sind wir inzwischen eines der weltweit führenden Unternehmen.
WELT: Woher kommt das plötzlich hohe Tempo bei Kohleausstieg und Energiewende?
Schmitz: Das Bewusstsein über die Folgen des Klimawandels ist nicht nur in der breiten Gesellschaft gewachsen, sondern speziell auch unter Investoren. Dem schließe ich mich an. Ich habe vor fünf Jahren nicht gedacht, dass der Klimawandel so schnell sichtbar sein würde. Ich hätte gedacht, die Pufferfähigkeit der Atmosphäre ist größer. Wir wissen, menschengemachtes CO2 hat einen Anteil. Der Klimaschutz hat deshalb ordentlich Schwung bekommen, das ist gut. Wenn sich eine Eigendynamik entwickelt, kann es immer sein, dass man auch mal übersteuert. Aber das System hält das aus. Deshalb ist die Entwicklung richtig.
WELT: Der Strombedarf steigt ja sogar noch, weil künftig im großen Stil Elektrolyseanlagen zur Produktion von Wasserstoff betrieben werden müssen. Wird sich RWE darauf beschränken, hierfür den grünen Strom zu liefern?
Schmitz: RWE produziert in Zukunft nicht nur Elektronen, sondern auch Moleküle. Wir sind schon in mehr als 30 Projekten auf allen Stufen der Wasserstoffherstellung aktiv. Für uns verlängert sich so die Wertschöpfungskette grüner Energie. Der Strombedarf der Wasserstoff-Ära bedeutet für Jahrzehnte fast unbegrenztes Wachstum in diesem Bereich. Deshalb haben wir dafür bei RWE Generation gerade ein eigenes Vorstandsressort eingerichtet. Sie können sicher sein: Wir verpassen nicht noch mal den Zug.
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Was soll man davon halten?
Ein Wendehals wie er im Buche steht. Hauptsache die Kohle stimmt.
… hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet (EEG, 19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10). Ein Abgeordneter enthielt sich bei der namentlichen Abstimmung. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen das Regelwerk gestimmt. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
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Zur dritten Lesung des Entwurfs lagen auch Entschließungsanträge der FDP (19/25375) und der Grünen (19/25376) vor, die beide jedoch mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden.
CDU/CSU: Smart Meter sollen zur Regel und Pflicht werden
Vertreter der Regierungsfraktionen lobten das Erreichte. Man stärke den Markt, steigere die Ausbauperspektive, verbessere die Wettbewerbsfähigkeit und treibe die Digitalisierung der Energiewende voran, bilanzierte Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU). Dazu komme eine „Entfesselung für den Wasserstoff“. Konkret erwähnte der Abgeordnete die Möglichkeit, für Solarprojekte auf großen Dachanlagen von 300 bis 750 Kilowattstunden neben dem EEG den Weg über Ausschreibungen wählen zu können.
Smart Meter im Verteilnetz sollten zur Regel und Pflicht werden, womit Transparenz und Anlagensteuerung vorangebracht würden. Zugleich stünden die Koalitionsfraktionen unmittelbar nach der Weihnachtspause vor weiteren großen Aufgaben. Pfeiffer hob auf den später angenommenen Entschließungsantrag ab, in den die Koalitionsfraktionen die bisher nicht geklärten Streitpunkte rund um die Novelle gepackt haben – zum Beispiel den Ausbaupfad für erneuerbare Energien. Im ersten Quartal 2021 sollen diese offenen Fragen geklärt werden.
SPD: Investitionsanreize für Kommunen
Dr. Matthias Miersch (SPD) stimmte dem zu. Man dürfe jetzt nicht stehen bleiben. Fragen von Finanzierung und Ausbaupfaden müssten zeitnah geklärt werden. Miersch würdigte ebenfalls die Änderungen, die im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium erreicht worden seien. Der Unsinn, Bürger bei älteren Anlagen übermäßig mit Bürokratie zu belasten, sei gestrichen worden.
Kommunen hätten neue Anreize, in erneuerbare Energien zu investieren – nicht zuletzt durch die neue Beteiligung an Windenergieprojekten auf ihrem Gemeindegebiet in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunden. Wertschöpfung bleibe so vor Ort, sagte Miersch. Die Errungenschaften im Mieterstrommodell machten die Energiewende zu einem „Mitmachprojekt für die Bevölkerung“.
AfD: Stromkunden werden massiv belastet
Die Opposition kanzelte die Novelle aus unterschiedlicher Motivation ab. Steffen Kotré (AfD) hob massive Belastungen für Stromkunden hervor, die künftig noch steigen dürften. Der 320 Seiten dicke Änderungsantrag zum Ursprungsgesetz belege außerdem, dass das Gesetzgebungsverfahren von handwerklichen Fehlern durchzogen sei und auf Planwirtschaft hinauslaufe.
Daran schloss er ein Plädoyer an, zu marktwirtschaftlichen Prinzipien zurückzukehren. Das EEG müsse abgeschafft werden.
FDP: Aus der EEG-Umlage schnell aussteigen
Michael Theurer (FDP) wollte mindestens eine Reform des EEG. Die darin festgeschriebene Umverteilung sei am Anfang gut gewesen, tauge aber jetzt nicht mehr. Der Abgeordnete zitierte eine Studie, nach der Kohlendioxid durch Emissionshandel weitaus günstiger hätte vermieden werden können.
Die FDP fordere einen schnellen Ausstieg aus der EEG-Umlage und eine Entbürokratisierung des Energierechts. Das Bundeswirtschaftsministerium setze auf Verteilen, Verwalten und Verschieben, das sei falsch.
Linke: Zu große Ausnahmen für die Industrie
Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) bewertete das EEG hingegen als Erfolgsgeschichte. Nur sei der Gesetzesrahmen immer weiter durchlöchert worden – mit Ausnahmen für Industriekonzerne und Ausschreibungen, die Bürgern eine Teilhabe erschweren. Dass die Reform nicht so schlecht geworden sei, wie sie sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewünscht habe, sei auch der SPD zu verdanken, sagte Beutin.
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Indes gibt es seiner Ansicht nach immer noch zu große Ausnahmen für die Industrie und für fossile Energien, während Bürgerenergie ausgebremst werde. Beutin bezweifelte, dass der Koalition im Jahr der Bundestagswahl der Durchbruch bei den offenen Fragen gelingen wird.
Grüne: Keine Einigung auf Ziele bei den Ausbaupfaden
Das dürfte auch Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) so gehen, der in der Kritik an der jetzigen Novelle nachlegte. Dieses Gesetz werde dem Anspruch nicht im Ansatz gerecht. Nach Ansicht Krischers wird das am deutlichsten im Entschließungsantrag der Koalition: Es sei eine Bankrotterklärung, dass man sich nicht auf Ziele bei den Ausbaupfaden habe einigen können und dies auf das kommende Jahr vertagt habe.
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Die SPD habe ein paar von den „Schikanen von Altmaier“ aus dem Entwurf genommen, pflichtete Krischer seinem Vorredner bei. „Das macht daraus aber noch kein gutes Gesetz.“ Angesichts des Stellenabbaus in der Windindustrie warf er der Union vor, zum Standortrisiko für Deutschland geworden zu sein.
Regierung will für 2050 Treibhausgasneutralität
In dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) wurde das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies soll sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom gelten. Auch Stromlieferungen nach Deutschland müssten treibhausgasneutral sein, wenn die Europäische Union insgesamt das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen will, heißt es in der Vorlage. Deutschland werde sich infolgedessen für entsprechende Regelungen im europäischen Kontext einsetzen.
Damit durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitgestellt werden können, sollen mit dem EEG 2021 zentrale Weichen gestellt werden. So legt dieses Gesetz laut Bundesregierung das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchen Ausbaupfaden dies erreicht werden kann.
Die Regelung sieht auch Maßnahmen vor, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. So können Windanlagenbetreiber die Kommunen künftig – wie im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart – finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen. Um die Kostenentwicklung zu dämpfen, wird die EEG-Umlage teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Änderungen im Wirtschaftsausschuss
Der federführende Wirtschaftsausschuss hatte am 15. Dezember zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie sollen unter anderem dem Ausbau von Solarenergie und der besseren Akzeptanz von Windenergieprojekten dienen. Mit einer Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet sollen solche Projekte mehr Zustimmung finden. Auch angrenzende Gemeinden können nun an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden.
Um das Modell des Mieterstroms attraktiver zu machen, wurde der sogenannte Quartiersansatz in das Gesetz aufgenommen. Maßgeblich ist nun, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Haus. Insgesamt sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen bei Fördergrenzen und Ausbaumengen sowie Neuregelungen bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und bei Energieträgern wie Biomasse und Geothermie vor.
Entschließung angenommen
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimmen der AfD, der Linken und Grünen stimmte der Bundestag zudem einer von der Koalition initiierten Entschließung auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zu. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in Anlehnung an das Vorgehen für die Jahre 2021/2022 ein Konzept zu erarbeiten, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet. Auch solle im ersten Quartal 2021 ein weitergehender Ausbaupfad der erneuerbaren Energien definiert werden, der die Kompatibilität mit dem neuen europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa im Jahr 2050 gewährleistet. Dabei sollen die ersten Ergebnisse des laufenden Monitoring-Prozesses nach Paragraf 98 des EEG so weit wie möglich berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der EEG-Umlage müsse dabei ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass sich das Marktumfeld für die erneuerbaren Energien durch den Anstieg der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel, vor allem auch aufgrund des neuen europäischen Klimaziels 2030, durch den Kohleausstieg und durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in Deutschland ständig verbessern werde, sodass der Förderbedarf sinkt.
Künftige Reformvorschläge sollten daher so ausgestaltet werden, dass ein schrittweises Zurückführen der Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor mit der gesetzlich vorgesehenen Beendigung der Kohleverstromung grundsätzlich möglich ist. Zu berücksichtigen sei dabei die Etablierung der erneuerbaren Energien am Markt und die Sicherstellung der Klimaziele. Ebenso müsse das Instrument der Innovationsausschreibung weiterentwickelt werden. Entsprechend seien die Ausbaupfade auszuweiten.
Bundesrat zeigt sich enttäuscht
Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme (19/24234) enttäuscht von der Novelle. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt die Länderkammer. Außerdem hätte „mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG“ ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können.
„Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen – im Hinblick auf das bestehende System – begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann“, bilanzierte der Bundesrat. Er schlug zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So sollte das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, sie begrüße das Engagement des Bundesrates für einen „beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland“. Der Gesetzentwurf zum „EEG 2021“ verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrates lehnte die Bundesregierung gleichwohl ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, hieß es beispielsweise dazu. Letztlich käme es aus Sicht der Bundesregierung zu einer höheren Belastung des Bundeshaushalts oder mittelfristig zu einer höheren EEG-Belastung der Stromverbraucher.
Zu den Mieterstrom-Vorschlägen hatte die Bundesregierung erklärt, sie denke nicht über eine Erweiterung auf die Quartiersebene nach.
Anträge der Opposition abgelehnt
Ebenfalls abschließend befassten sich die Abgeordneten mit mehreren Initiativen der Opposition. So wurden ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des EEG (19/23714) sowie ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Keine Nachfolgeförderung für alte Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (19/22427) mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden Anträge der FDP und der Linken. Der Vorstoß der Liberalen, langfristige Stromlieferverträge zu nutzen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben (19/20532), stieß bei Enthaltung der AfD beim Rest des Hauses auf Ablehnung. Der Antrag der Linksfraktion, der bei Enthaltung der Grünen ebenfalls bei keiner anderen Fraktion auf Gegenliebe stieß, drang auf eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele (19/23933). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte zur Abstimmung Beschlussempfehlungen und Berichte vorgelegt (Regierungsentwurf und AfD-Entwurf: 19/25302, 19/25326; AfD- und FDP-Antrag: 19/25301, 19/25346; Antrag der Linken: 19/25300, 19/25343).
Ein weiterer Antrag der FDP trägt den Titel „55+5 – Ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ (19/25295). Er wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.
Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Gesetzentwurf das Erneuerbare-Energien-Gesetz für Anlagen abschaffen, die ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden. Zudem sollten für den Rückbau von Erneuerbaren- Energie-Anlagen benötigte finanzielle Mittel durch einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ gedeckt werden, schrieben die Abgeordneten.
Dieser Fonds hätte von den Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen neu gegründet und finanziert werden sollen.
Abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem abgelehnten Antrag (19/22427forderte die AfD, „Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien“ keine begünstigte Stellung einzuräumen. Sie sollten, so die Fraktion, genauso eingestuft und behandelt werden wie jede andere Industrieanlage in Deutschland.
Abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion wollte langfristige Stromlieferverträge nutzen, um dem Ausbau erneuerbarer Energien Vorschub zu leisten. In ihrem abgelehnten Antrag (19/20532) gingen die Abgeordneten auf Power Purchase Agreements ein; dabei wären, so die Fraktion, Abnehmer und Erzeuger langfristige Verträge eingegangen, um Strom physisch oder bilanziell zu einem vereinbarten Preis bereitzustellen beziehungsweise abzunehmen, erklärten die Abgeordneten.
Das Preisrisiko werde durch die Langfristigkeit der Verträge abgesichert, nicht über eine Einspeisevergütung. Damit würden auch Stromverbraucher entlastet, hieß es. Die FDP forderte die Bundesregierung auf, rechtliche und administrative Hürden für diese langfristigen Verträge zu beseitigen.
Neuer Antrag der FDP
Die Liberalen fordern in ihrem neuen Antrag (19/25295) ein „ambitionierteres EU-Klimaziel“ für das Jahr 2030. Dieses solle aus zwei Komponenten bestehen. Zum einen aus der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990.
Zum anderen aus negativen Emissionen durch den Entzug von CO2 aus der Atmosphäre mit anschließender sicherer geologischer CO2-Speicherung im Umfang von zusätzlichen fünf Prozent der Emissionen von 1990, heißt es in der Vorlage.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion forderte eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele. In ihrem Antrag (19/23933) plädierten die Abgeordneten für eine Komplettumstellung der Stromerzeugung in Deutschland auf Ökostrom bis zum Jahre 2035. Das Gesamtausbauziel bis 2030 müsse auf einen Anteil von mindestens 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch angehoben, die Ziele an installierter Anlagenleistung müssten entsprechend angepasst werden, hieß es. Die Ziele sollten in einem „Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021“ (EEG 2021) festgehalten werden, so die Abgeordneten weiter.
Gleichzeitig schlugen sie vor, die EEG-Umlage auf dauerhaft zwei Cent pro Kilowattstunde abzusenken. Dies könne erreicht werden, indem ein Teil der Entgeltzahlungen an die Ökostrombetreiber nicht mehr aus dem EEG-Konto erfolgt, sondern aus dem Bundeshaushalt. Außerdem würden die „EEG-Industrieprivilegien“ auf ein für die Wettbewerbsfähigkeit notwendiges Maß abgesenkt; auch sie würden aus dem Bundeshaushalt finanziert. (pez/hau/pst/sas/ste/17.12.2020)
… nun alt und seitdem wird kräftig daran herumgebastelt, Novelle folgt auf Novelle, so auch jetzt. Es war das große Weihnachtsbasteln in der Energiepolitik – und heute wurden die Ergebnisse präsentiert. Nicht den staunenden Eltern, sondern dem Parlament.
Dabei war schnell klar: diese EEG-Novelle bringt höchstens schrittweise Verbesserung, es ist nicht der große Befreiungsschlag einer Reform. Oder, um im Adventsthema zu bleiben: Diese EEG-Novelle ist nicht die hellste Kerze auf dem Kranz. Sie bleibt hinter den Anforderungen zurück. Das wurde auch in der deutlich geschrumpften Debattenzeit von gut einer halben Stunde deutlich. Corona-bedingt wurde der Sitzungstag morgen abgesagt und die Themen heute auf das Allernötigste beschränkt.
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Den Kommentar des Dlf zum EEG neu v0m 18.11.2020 hören: