Der Hamas-Terror hat einen neuen Krieg im Nahen Osten ausgelöst, über den konträre Sichtweisen und Standpunkte bestehen. Zu diesem Thema tauscht Andreas Peter sich am 15. November mit dem israelischen JournalistenEldad Beck [Mikro 1] aus. Im Gespräch mit dem italienisch-deutschen SchriftstellerClaudio Mancini [Mikro 2] geht es um die Lage auf der Mittelmeerinsel Lampedusa sowie die italienische und die EU-Migrationspolitik. Mit dem renommierten WüstenexpertenDr. Stefan Kröpelin [Mikro 3] unterhält sich Peter über die angebliche oder tatsächliche Ausbreitung von Wüsten auf der Welt, eine Theorie, der Kröpelin widerspricht. UndJan David Zimmermann [Kommentar] fordert in seinem Kommentar zu mehr Demut in der Debatte zum Nahost- und zu anderen Konflikten auf.
Mein Kommentar:Darüber froh zu sein, dass der Dritte Weltkrieg noch nicht ausgebrochen ist und diesen Sachverhalt als „gute Nachricht“ einzuordnen, ist meines Erachtens grenzwertig. Das hat mit seriösem Journalismus nur wenig zu tun. Bei aller Sympathie für Herrn Köppel.
Ist das Umdenken der Regierenden beim Thema Migration tatsächlich ernst zu nehmen und umsetzbar? Darüber sprichtMarcel Joppaam 14. November mit Dr. Daniel Thym [Mikro 1], Professor für öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz. Bei den erneuerbaren Energien will der Gesetzgeber neue Anreize für Kommunen schaffen und die Mitbestimmung beschneiden, denn Flächen für Windräder und Fotovoltaik sind in der Bevölkerung eher unattraktiv. Worum es geht, beantwortet der Immobilienberater und SachverständigeDr. Stefan Sellschopp [Mikro2]. Im Deutschen Bundestag stehe]n derweil ganz andere Änderungen auf der Tagesordnung: Die dortige Linksfraktion ist Geschichte, ihre Auflösung ist beschlossen. Das bringt eine ganze Reihe von Konsequenzen mit sich. Die Einzelheiten hat unser Kontrafunk-HauptstadtkorrespondentenFrank Wahlig [Mikro 3]. In einem Kommentar vonKlaus Alfs[Kommentar] geht es schließlich um Schockbilder, die Konsumenten von einem Kauf abhalten sollen. Aber nicht etwa auf Zigarettenpackungen, sondern auf Fleischprodukten.
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Lieber die deutsche Wirtschaft, lieber Deutschland vor die Wand fahren als Anträge der AfD annehmen. Pfui Teufel!
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Mehrere Initiativen der AfD, die auf eine Weiternutzung der Kernkraft hinausliefen, hat der Bundestag am Freitag, 10. November 2023, mit jeweils breiten Mehrheiten zurückgewiesen. Gegen einen Antrag mit dem Titel „Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/9155) votierten in namentlicher Abstimmung 550 Parlamentarier. 69 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab eine Enthaltung.
Ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/6533) wurde mit 535 Stimmen abgelehnt. 66 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, ein Parlamentarier enthielt sich. Zu der Initiative hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussvorlage erarbeitet (20/7433).
Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion „Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage“ wurde im Anschluss an die Debatte direkt und mit der Mehrheit aller übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Hierzu lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/7433) vor.
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Einschub MEDIAGNOSE
Unser Experte für Atomenergie Dr. Rainer Kraft stellte den AfD-Antrag mit dem Titel „Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung – Betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen“ (Drs.20/9155) vor. Seit Jahren wird in puncto Energieversorgung eine Kosmetik-Politik betrieben, denn es werden Probleme nur überdeckt, aber nicht gelöst und so kann es nicht weitergehen. „Es braucht einen fundamentalen Wandel in der deutschen Energiepolitik“, erklärte Kraft.
Die AfD-Fraktion forderte, den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollten die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden. Konkret sollte im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.
Die Fraktion begründete ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen“.
Erster Antrag der AfD
Auch in ihrem ersten Antrag forderte die AfD einen Rückbau-Stopp für die Mitte April abgeschalteten Atomkraftwerke. Die Abgeordneten verlangten, die Genehmigung zum Rückbau der Reaktorblöcke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 auszusetzen beziehungsweise zu widerrufen.
Aufgrund einer im Winter 2023/2024 erneut „drohenden Strommangellage“ könne man nicht auf die Anlagen verzichten, hieß es in der Begründung des Antrags. Die Bundesregierung sollte die Betreiber veranlassen, sie „gegen Zusage einer Mindestlaufzeit“ betriebsbereit zu halten und für eine „Beschleunigung der dafür erforderlichen Verfahren unter Beibehaltung des hohen Standards bei der Sicherheitsbeurteilung zu sorgen“. Weiter wurde gefordert, die Betreiber bei der Beschaffung neuen Brennstoffes zu unterstützen, damit die Atomkraftwerke „noch zum Jahreswechsel“ in Betrieb genommen werden können.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag forderten die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung auf, die jeweils zuständigen Behörden der Länder anzuweisen, die Genehmigungsverfahren zum Rückbau der am 15. April 2023 und am 31. Dezember 2021 abgeschalteten Reaktorblöcke sowie der abgeschalteten Anlagen Philippsburg 2 sowie Gundremmingen B und C unverzüglich zu stoppen beziehungsweise, soweit bereits erteilt, zu widerrufen und für eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme zu sorgen.
Zudem sollte die Regierung den AKW-Betreibern gegen Zusage von entschädigungsbewehrt garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre –sofern dies die technische Alterung zulässt – aufgeben, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder unverzüglich herzustellen und sie bei der unverzüglichen Beschaffung neuen Brennstoffs zu unterstützen. Ferner sollte die Bundesregierung in den Bereichen Kernspaltung und Kernfusion die zur Verfügung gestellten Forschungsgelder erhöhen. (mis/sas/hau/ste/10.11.2023)
Am Wochenende wurde im Bundestag in Berlin ein Corona-Symposium abgehalten. Über den Verlauf lässt Andreas Petersich vom ProgrammierexpertenTom Lausen [Mikro 1] in Kenntnis setzen. Mit dem WirtschaftsjournalistenNorbert Häring [Mikro 2] unterhält sich Peter über die immer konkreter werdenden Pläne zur Abschaffung des Bargeldes und zur Kreierung eines gläsernen Bürgers. Und im Gespräch mit dem SVP-Kantonsrat Ueli Pfister [Mikro 3] vergeht es um die Verkehrspolitik in der Schweizer Metropole Zürich, die offenbar genauso konfus und unlogisch vorangetrieben wird wie beispielsweise in der deutschen Hauptstadt Berlin.Daniel Matissek [Kommentar] kommentiert die aus seiner Sicht in den letzten Tagen und Wochen offenkundig gewordene Lebenslüge des grün-linken Establishments in Deutschland, das sich der Tatsache eines fanatischen Antisemitismus in großen Teilen der in den letzten Jahren zugewanderten muslimischen Gemeinschaft jahrelang dickköpfig verweigerte.
Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .
Monatelang haben Wirtschaft und Politik um einen Industriestrompreis gerungen. Nun gibt es eine Kompromisslösung: Damit die Unternehmen des sogenannten „Produzierenden Gewerbes“ in Deutschland ihre Produktionskosten senken können, werden die Stromsteuern für sie abgesenkt. Sofern alle Beteiligten zustimmen, soll für Industrieunternehmen ab 2024 der Anteil der Stromsteuer von 1,54 Cent je Kilowattstunde auf den EU-weiten Mindestsatz von 0,05 Cent gesenkt werden. Bisher ist das noch eine Beschlussvorlage, die bis Jahresende in ein Gesetz umgewandelt werden soll, dem noch zugestimmt werden muss.
Wie hoch ist der Strompreis für die Industrie aktuell?
Die Strompreise für Unternehmen variieren je nach Verbrauch und Versorger. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat aber für ein prototypisches Unternehmen die Preisentwicklung der vergangenen Jahre berechnet. In dem Beispiel hat ein mittelständischer Betrieb aus dem produzierenden Gewerbe einen neuen Stromvertrag abgeschlossen. Er verbraucht zwischen 160.000 und 20 Millionen Kilowattstunden und zahlt entsprechend dieses Jahr 26,5 Cent je Kilowattstunde. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wären das wegen der in die Höhe gesprungenen Strompreise noch 53,4 Cent gewesen, also deutlich mehr. 2021 hingegen wären es gerade mal 21,4 Cent gewesen.
Aber bleiben wir bei dem angenommenen Preis für das aktuelle Jahr. Der Anteil an Steuern bei diesen 26,5 Cent beträgt 2,86 Cent. Und davon wiederum beträgt der Anteil an Stromsteuern seit Jahren konstant 1,537 Cent je kWh. Dieser Anteil würde laut dem Willen der Bundesregierung auf 0,05 Cent fallen, wodurch der gesamte Strompreis auf 25 Cent sinken würde. Das ist weit entfernt von den 6 Cent je Kilowattstunde, von denen man im Bundeswirtschaftsministerium ausgeht.
Der österreichische Unternehmer und PublizistGerald Markel, der deutsche Filmemacher und Journalist Dirk Pohlmannsowie der Kontrafunk-PolitikredakteurFrank Wahlig diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrichüber den auftrumpfenden Antisemitismus muslimischer Migranten und die Lippenbekenntnisse deutscher Politiker zur „Härte des Rechtsstaates“, über die politische Langlebigkeit der deutschen Innenministerin und den Rauswurf der Grünen aus der hessischen Regierung sowie über eine Immobilienpleite, die sich zur Bankenkrise auswachsen könnte, nämlich René Benkos „Signa“-Holding.