Habeck & Ampeltod & Heizung & Durchbruch aktuell: Deutschland in der Nacht, …

… so heißt es bei  WELTonline

Jawohl, Deutschland ist von Nachtwächtern umgeben.

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In der Nacht haben sich Vertreter von SPD, Grünen und FDP auf noch offene Punkte beim Heizungsgesetz geeinigt. Somit könne das Gesetz nun noch vor der Sommerpause Anfang Juli verabschiedet werden, sagte Katja Mast (SPD). Die genauen Details aber blieben zunächst unklar. …

… Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.

Die Verständigung sei in der Nacht bei Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden und der Fraktions-Vizes erreicht worden, sagte ein Sprecher der SPD-Fraktion. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sagte, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) könne damit noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. „Damit haben die Bürger Klarheit, wie es mit dem Heizen weitergeht.“ Genauere Details der Einigung waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.

Aus der SPD-Fraktion hieß es: „Wir haben eine Einigung erzielt und nun die Häuser gebeten, die Texte anzupassen, sodass alle Fraktionen rechtzeitig vor der weiteren Anhörung diese erhalten werden. Näheres folgt erst Donnerstag.“

Die Sommerpause beginnt nach dem 7. Juli. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Der Bundestag kommt in der nächsten Woche dann zum letzten Mal vor der Parlamentspause zusammen.

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Quelle Ausschnitte, Zitat & kompletter Artikel

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Handelsblatt: 

[…] Der Kompromiss umfasst folgende Punkte:

Modernisierungsumlage

Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage. Demnach einigten sich die Fraktionsspitzen darauf, die bestehende Modernisierungsumlage um eine zweite zu ergänzen. Diese soll zehn Prozent der Investitionskosten betragen – aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Zugleich wird eine sogenannte Kappungsgrenze eingeführt: Die Jahresmiete soll sich wegen des Einbaus einer neuen Heizung um nicht mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. 

Bislang dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Diese Regelung bleibt.

Die zweite Modernisierungsumlage soll Vermietern nun Anreize zum Heizungstausch geben. Davon werden dann auch die Mieter profitieren, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden müsse, wie es hieß. Die Mieterhöhung soll geringer ausfallen als ohne Förderung.

Förderung

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant sei wie im Konzept des Wirtschaftsministeriums vorgesehen ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte.

Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben, zudem ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ geplant. Insgesamt soll eine Förderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden können. Das Konzept des Wirtschaftsministeriums sah einen Höchstfördersatz von 50 Prozent vor, der durch verschiedene Klimaboni erreicht werden sollte.

Gasheizungen

Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass funktionierende Gasheizungen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. So eine Planung kann die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder auch mit Wasserstoff vorsehen.

Von 2029 an soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent „grüne Gase“ eingesetzt werden. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder aber Wasserstoff.

Beratung

Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, einer der schärfsten Kritiker des GEG-Entwurfs innerhalb der Ampelkoalition, sprach von einem „Fortschritt“. Es lägen aber bislang keine Formulierungshilfen des Wirtschaftsministeriums vor. Erst danach könne man die Einigung prüfen.

Die Ampelkoalition ringt seit Wochen um ihren Kurs beim Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der vom Bundeskabinett im April verabschiedete Entwurf sieht vor, dass neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, um die Wärmewende im Gebäudebereich voranzutreiben und den hohen CO2-Ausstoß zu senken. De facto geht das mit einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen einher.

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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Artikel

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