Deutschland & DDR 2.0 & Spitzel/Denunzianten aktuell: Hubertus Knabe stellt fest …

Das Hinweisgeberschutzgesetz der Ampel …

… verpflichtet Firmen, Meldestellen für Straftaten einzurichten. Informanten dürfen anonym bleiben, Falschmeldungen bleiben straflos. Unser Autor ist Historiker. Und warnt vor einer Vergiftung des sozialen Klimas, wie man sie von Unrechtsstaaten kennt. …

… In Deutschland wird derzeit ein neues Meldesystem für Straftaten aufgebaut. Rund 90.000 Unternehmen und Tausende öffentliche Einrichtungen müssen seit Juli sogenannte Meldestellen einrichten. Wer dies versäumt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro.

Hinzukommen sogenannte externe Meldestellen, die Bund und Länder übergreifend betreiben. Die genannten Stellen sollen nicht nur Meldungen entgegennehmen, sondern auch Untersuchungen durchführen. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, entsteht auf diese Weise ein neuer, riesiger Ermittlungsapparat, der weder im Grundgesetz noch in den Verfassungen der Länder vorgesehen ist.

Vorgeschrieben wird all dies durch das unlängst in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz. Danach muss, wer mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigt, eine separate Stelle einrichten, an die man im Arbeitsleben beobachtete Straftaten melden kann. Die Stelle muss sogenannte Meldekanäle betreiben, über die Informanten schriftlich, mündlich oder telefonisch berichten können.

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Quelle Ausschnitt, Zitat & kompletter Artikel plus PDF*

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*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Deutschland, Gesellschaft, Politische Kultur, DDR 2.0 u.v.m. “  ist, zitieren wir den Text und einen Teil der Leserkommentare als PDF.  Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.  Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage für 1 € testen.  Achtung: Die  Schnupperangebote können sich ändern!

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