Abtreibung aktuell: Gedanken der Ampel

Demnächst beginnt eine Regierungs-Kommission …

… zur Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch mit der Arbeit. Ihr gehören auch Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes an. Der hat ein Papier zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht, das es in sich hat. …

… Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eingesetzt wird, die auch „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ (StGB) prüfen soll. Sie wird Ende März ihre Arbeit aufnehmen. Anfang des Monats wurden die Mitglieder bekannt. Ein Drittel davon gehört nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ dem Deutschen Juristinnenbund (DJB) an. Der hat Ende 2022 ein sogenanntes „Policy Paper“ zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht. Und das hat es in sich.

Derzeit machen sich Schwangere und Dritte nach § 218 StGB grundsätzlich strafbar, wenn sie eine Abtreibung vornehmen lassen bzw. vornehmen. Der Tatbestand dieser Norm gilt aber als „nicht verwirklicht“, wenn der Abbruch auf Verlangen der Frau innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis und mindestens drei Tage nach einer Beratung von einem Arzt vorgenommen wird.

Nicht rechtswidrig ist ein Abbruch, wenn er medizinisch oder kriminologisch indiziert ist, also zum Schutz von Leben und Gesundheit der Schwangeren angezeigt ist oder die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht. Bei einer medizinischen Indikation gilt das auch nach mehr als zwölf Wochen. Liegt keine Indikation vor und sind zwischen zwölf und 22 Wochen verstrichen, bleibt eine Frau, die sich beraten ließ, straffrei. Da sich dann aber der Arzt strafbar macht, werden sich dafür schwerlich abbruchbereite Mediziner finden.

Nach Meinung des DJB dagegen sollen Abtreibungen immer zulässig sein, wenn der Fötus nicht „eigenständig lebensfähig ist“. Das sei bis zur 22. bis 25. Schwangerschaftswoche der Fall. Derzeit bestehe für Schwangere ein nicht zu rechtfertigender Zeitdruck. Zugleich wird ausgeführt, dass Spätabtreibungen nicht zu befürchten seien, wie die Praxis in Ländern, die deutlich spätere Abtreibungen ohne medizinische Indikation zulassen, zeige. „Dass schwangere Personen sich ‚grundlos‘ – d. h. außerhalb der derzeit geltenden Indikationslösung – für einen sog. Spätabbruch entscheiden würden, ist weder empirisch belegt noch naheliegend“, so der DJB. Warum die Frist dann verlängert werden soll, bleibt offen.

Offen ist auch, was aus der Unzulässigkeit folgt. Strafbar soll nur eine Abtreibung ohne oder gegen den Willen einer schwangeren Frau – in den Worten des DJB: einer „schwangeren Person“ – sein. Ärzte würden nur berufsrechtlich sanktioniert. Die „schwangere Person“ soll „in allen Fällen straf- und sanktionsfrei bleiben“. Eine Tötung wäre erst nach Beginn des Geburtsvorgangs strafbar.

Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das nicht vereinbar. Das hat dargelegt, dass dem Ungeborenen Menschenwürde zukommt. Das Kind im Mutterleib wird „nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt“. Der Staat muss Maßnahmen ergreifen, um den Fötus wirksam zu schützen. Diese Pflicht lässt es nicht zu, „auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten“.

Dass das Gericht unter diesen Voraussetzungen eine Fristenlösung akzeptiert hat, wird gemeinhin als Kompromiss zwischen den Extrempositionen – absoluter Lebensschutz des Ungeborenen einerseits und Alleinentscheidungsrecht der Schwangeren andererseits – angesehen. Der DJB bezeichnet diesen Kompromiss indes seinerseits als „Extremposition“ und hofft auf eine Änderung der Rechtsprechung.

Ob sich die Kommission den Forderungen des Vereins anschließt, ist offen. Juristisch sind sie mehr als zweifelhaft, politisch zumindest unklug. Wer versucht, kompromisslos Maximalforderungen durchzudrücken, weil er derzeit eine parlamentarische Mehrheit hinter sich wähnt, sollte sich jedenfalls nicht wundern, wenn sich andere daran ein Beispiel nehmen, sobald sich die Mehrheiten ändern.

Quelle Ausschnitt, Text & kompletter Artikel plus PDF* & PDF*-Leserkommentarauszug

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DJb: Policy Paper Zusammenfassung & PDF

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Meine Meinung

Abtreibung ist die absichtliche Tötung eines lebenden UND lebensfähigen Menschen. Hintergrund sind allermeistens egoistische Motive.

Seit 1975 sind in Deutschland weit über 6 Millionen Menschen abgetrieben worden.

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´Abtreibung` bei MEDIAGNOSE

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*Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Politische Kultur, Deutschland, Abtreibung, Menschlichkeit, Kriminalität“  ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.  Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.  

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