Artikel zum Sonntag 12.11.2017: Das dritte Geschlecht

Es ist eine mittelschwere Sensation:

„Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen“,

so das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung vom 8.11.2017.

Geschätzte 0,1 bis 0,2 % der bundesdeutschen Bevölkerung sind betroffen.

Sehen Sie sich den Bericht zum Urteil und die Ausführungen des Intersexuellen VANJA (Bild) an. In den „Heute“-Nachrichten vom 8.11.2017.  Video aufrufen: Hier klicken und ab Minute 6:00 den Bericht sehen.

„Die Häufigkeit von Intersexualität wird in Deutschland auf ca. 0,1 bis 0,2 Prozent der Bevölkerung geschätzt. Intersexualität ist jedoch keine medizinische Diagnose, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für sehr unterschiedliche klinische Phänomene mit unterschiedlichen biologischen Ursachen, so beispielsweise Abweichungen der Geschlechtschromosomen, genetisch oder medikamentös bedingte hormonelle Entwicklungsstörungen, die nicht geschlechtschromosomal bedingt sind, und Unfälle. Teilweise betrifft die Störung nicht nur die Entwicklung und Differenzierung der Genitalien, sondern auch anderer Organe. Genaue epidemiologische Daten über intersexuelle Kinder und Erwachsene in Deutschland existieren zur Zeit nicht, es gibt lediglich Schätzungen.“ Quelle: Hier klicken

Mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert