Geschätzte 0,1 bis 0,2 % der bundesdeutschen Bevölkerung sind betroffen.
„Die Häufigkeit von Intersexualität wird in Deutschland auf ca. 0,1 bis 0,2 Prozent der Bevölkerung geschätzt. Intersexualität ist jedoch keine medizinische Diagnose, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für sehr unterschiedliche klinische Phänomene mit unterschiedlichen biologischen Ursachen, so beispielsweise Abweichungen der Geschlechtschromosomen, genetisch oder medikamentös bedingte hormonelle Entwicklungsstörungen, die nicht geschlechtschromosomal bedingt sind, und Unfälle. Teilweise betrifft die Störung nicht nur die Entwicklung und Differenzierung der Genitalien, sondern auch anderer Organe. Genaue epidemiologische Daten über intersexuelle Kinder und Erwachsene in Deutschland existieren zur Zeit nicht, es gibt lediglich Schätzungen.“Quelle: Hier klicken
die ich auch in mehreren Kommentaren auf WELTonline kundgetan habe, die aber regelmäßig der WELT-Zensur* zum Opfer fiel:
Intersexualität ist nicht exakt zu bestimmen. Die Bandbreite geht von einer Befindlichkeit, über medikamentöse Fehlbehandlungen bis hin zu Gendefekten. Wobei die Sache m. E. recht einfach wird. Es handelt sich im schlimmsten Fall um ein pathologisches Phänomen. Von dem zum Glück nur sehr wenige Menschen betroffen sind.
Dafür einen „neues Geschlecht“, eine dritte Option verwaltungstechnisch einzurichten, ist vollkommen unangemessen.
Dass sich Personen mit vielleicht fehlender Geschlechtseindeutigkeit nicht „wohl“ fühlen, ist sicher noch zu verstehen. Dass dieses Unwohlsein dadurch besser werden soll, wenn ein Kreuz bei „Divers/Inter“ in der Geburtsurkunde steht, wage ich zu bezweifeln. Auch ein Kind, dass z. B. mit Diabetes Typ I geboren wird, hat dauerhaft etliche – physische wie psychische – Probleme. Allein dafür etwas im Personenstandsregister ändern zu wollen, allein der Gedanke ist absurd. Ändern würde es ohnehin nichts.
Wegen der so genannten Intersexualität nun das Personenstandsrecht zu „revolutionieren“, ist m. E. dem Wunsch, dem ´Ackern` von wirkmächtigen Minderheiten(Beispiele: Hier klicken und hier klicken**) geschuldet, die die Binarität der Geschlechter, die Dichotomie von Mann und Frau aufbrechen wollen.
Bemerkenswert ist, dass genau diese Minderheiten von dem Dogma der jederzeitigen und reversiblen individuellen Geschlechtzuordung fabulieren. Heute bin ich Mann, morgen Frau, übermorgen schwul, nächste Woche eine Transe. Ach wie gut, dass niemand weiß, … .
Dass das Bundesverfassungsgericht diesem Unsinn praktisch Tür und Tor öffnet, trägt nicht wirklich zum Vertrauen in Staats- und Verfassungsorgane bei.
Hinzu kommt, dass das Problem der Nichtfindung einer Identität – wenn wir es mal rein praktisch betrachten – im Rahmen einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung überhaupt erst entstehen kann:
Bei der Geburt…
eines Kindes wird „Intersexualität“ festgestellt und in der Geburtsurkunde eingetragen. Die Schwierigkeiten sind vorprogrammiert. Eine psychische Entwicklung – sorgsam begleitet von Eltern und anderen Helfern – hin zu einem Geschlecht, in Richtung eines Geschlechts wird durch das Kreuzchen bei „Divers/Inter“ zumindest massiv erschwert.
„Dazwischen“ sein wird zementiert, wird „amtlich“.
Soweit denken RichterInnen beim Verfassungsgericht offensichtlich nicht.
Sehr schwach!
Die bereits angesprochenen wirkmächtigen Minderheiten wollen genau das – Die positive Entwicklung hin zu einem herkömmlichenGeschlecht – nicht. Der Mensch soll „Divers/Inter“ bleiben. Egal, ob ihm das gut tut oder nicht.
*Dass die WELT in einer unerträglichen Art und Weise die freie Meinung unter Vorschub höchst fragwürdiger Nutzungsbedingungen unterdrückt, sei hier noch mal festgehalten. Ein angebliches freies Medium verhält sich m. E. unerträglich, weil verfassungswidrig.