Guten Morgen, liebe Leser!

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5 Gedanken zu „Guten Morgen, liebe Leser!“

  1. Merkel die Wutpolitikerin

    Jetzt will sie die Bürger bis 14. März einsperren! Wie immer werden kurz vor der Besprechung Merkel/ MPK, schon mal ihre Ziele in den Medien lanciert, damit auch jeder weiß, was er zu tun hat bzw. was ihn erwartet. Sie folgt ihrem festen Plan, der Rest der Welt hat das gefälligst abzunicken bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

    SIE IST DAS ZENTRUM DES UNIVERSUMS!!!

    Empfindlich reagiert sie nur, wenn ihr widersprochen wird, das geht mal nun überhaupt nicht. Tief im Inneren werden die Gegenmaßnahmen umgehend getroffen und dann in Realitäten umgesetzt. Man hat ihr nicht zu widersprechen, das gehört sich nicht!

    Wenn die Bürger sich nicht an die Anordnungen halten gibt es was oben drauf; 14 Tage zusätzlichen Arrest! Wenn Politiker oder Wissenschaftler nicht ihrer Auffassung sind werden sie ausgegrenzt, versetzt oder entlassen! So macht man das, wenn man das Sagen hat. Ihre Lieblinge hingegen können dann schon mal hoffen ob sie Kanzlerkandidat oder was sonst auch immer werden können.

    ZUCKER UND PEITSCHE HABEN SCHON IMMER GEWIRKT!!!

    Jetzt wartet das Volk gebannt auf das was sie beschlossen hat und ihre MP abnicken dürfen. 14.3. ist ja auch gar nicht so schlimm. Vor allem hat sie dann auch die Verlängerung der epidemischen Notlage bis Ende Juni durch. Bis zur Wahl können wir uns weiter auf ihre Gemeinheiten dem Volk gegenüber einstellen. Kurz vorher wird natürlich alles an Repressalien aufgelöst, damit das Volk die hervorragende Politik erkennen kann, damit das Kreuzchen an die richtige Stelle kommt; vorausgesetzt sie läßt die Wahl zu!!!

  2. Dazu das heutige „Must Read“: Wolfgang Herles auf ‚Tichys Einblick‘. „Trojanische Pferde. Eine notwendige wie sinnlose Wutrede.“ Brillant!

  3. Langsam beginnen die grösseren Medien offenbar, bei ‚mediagnose‘ abzuschreiben. Oder wie soll man sonst den Artikel von Fleischhauer im Focus vom 9.2. verstehen („Das Trottel-Problem: Diese Regierung verlangt selbst nach ihrer Ablösung“). Da schreibt Jan Fleischhauer fast wörtlich das ab, was ich hier schon öfter auf ‚mediagnose‘ geschrieben habe:
    „WIR WERDEN VON TROTTELN REGIERT.“
    Nun, statt „Trottel“ habe ich ein etwas saftigeres Wort verwendet (ich erinnere mich an „Vollidioten“); aber doch schön, wenn die anderen sich unserem Diktum anschliessen. Und wie Fleischhauer in seinem Artikel schön nachweist: diese Sicht auf unsere Regierung ist alternativlos.

  4. Der 5. Mann im Staat

    Seit Juni 2020 ist Stephan Harbarth Präsident des Deutschen Verfassungsgericht und Nachfolger von Herrn Voßkuhle. Als CDU-Mann und langjähriger Bundestagsabgeordneter wurde er im November 2018 zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Bekannterweise wird der Vizepräsident nach Ausscheiden des Präsidenten selbst zum Präsident ernannt. Das ist Usus und die Personalie Harbarth paßt in die Geschehnisse dieser Zeit. Ein stellvertrendenden Fraktionvorsitzender wird vom Bundestag weg zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts ernannt. Die Ernennung erfolgt nach § 10 BVerfGG und wird abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat bestimmt. Die Ernennung erfolgt nach obigem Paragraphen vom Bundespräsidenten.

    Diese Personalie ist nicht unumstritten. Sie hat den „Geruch“ der Protektion. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender Der CDU ist man ein Parteimann der Spitzenklasse und kein geeigneter Mann für das Verfassungsgericht; weg vom Bundestag-hin zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts. Deutschland und die EU werfen Polen Einflußnahme auf höchste Richterpositionen vor und haben dazu auch ein Verfahren gegen Polen angestrengt und auch durchgesetzt. Was in Polen „Recht“ ist, müßte in Deutschland „Billig“ sein. So aber ticken die Uhren im Merkeldeutschland schon lange nicht mehr. Hier wird durchgesetzt was Merkel will!

    Herr Harbath hat sich nun zu dem täglichen Politikgeschäft geäußert und Diskussionen um Ermächtigung und Diktatur der derzeitigen Regierung klar Stellung bezogen. Er bestreitet vehement diese Tatbestände und redet von absurden und bösartigen Parolen. Natürlich kam auch das von Politikern bekannte Totschlagargument, dass es sich verbiete, die jetzige Politik mit der Herrschaft der Nazis zu vergleichen. Die Greueltaten der Nazis würden mit solchen Vergleichen gemindert.

    Diese geliebte Formel von Politikern lenkt schlicht von der eigentlichen Thematik ab, dass Anfänge in Richtung Diktatur zu ächten sind. Wenn dann noch ein nicht verfassungsgemäßes Organ, wie derzeit das von „Frau Merkel und den Ministerpräsidenten/-innen“, die die Coronapolitik bestimmen und dominieren, nach der vom Bundestag gesetzlich geregelten „Epidemischen Notlage“, sind die Sätze des Präsidenten des Verfassungsgerichts eindeutig politisch zu werten. Auch hat am 18.11. mit den Änderungen des IFSG und 3. Bevölkerungsschutzgesetzes eine Ermächtigung stattgefunden. Insofern sollte sich ein Präsident des Verfassungsgerichts nicht politisch äußern. Das untermauert nur den zu verachtenden Weg der Regierung in der Coronapandemie.

  5. Lieber Herr Thöne,
    ich ärgere mich schon lange über die zweierlei Mass, mit denen bei uns gemessen wird, wenn es um Polen oder Ungarn geht. Die polnischen Verfahren zur Richterbestellung unterscheiden sich in NICHTS von der Art, wie es hier in weiten Teilen Deutschlands gemacht wird.
    Zunächst: Die Verfassungsgerichte fast überall auf der Welt werden politisch besetzt, das gilt für den Supreme Court der USA wie für den französischen Conseil Constitutionel, oder den österreichischen Verfassungsgerichtshof. Der italienische Corte Costituzionale hat Sonderanforderungen an die Mitglieder, die eine übermässige Politisierung verhindern sollen. Die Engländer und Schweizer haben in unserem Sinn keine Verfassungsgerichte. Üblich ist der Fall wie bei uns oder den USA.
    – Was die Besetzung der anderen, „normalen“ Richterposten angeht, so hat das Parlament in Polen in der Tat relativ weitreichende Rechte. Aber der Augenöffner kommt, wenn man sich die deutsche Richterbestellung ansieht. Die ist nämlich von Bundesland zu Bundesland verschieden, dort durch unterschiedliche Richterwahlgesetze geregelt.
    UND IN VIELEN BUNDESLÄNDERN IST DIE RICHTERBESTELLUNG EXAKT SO POLITISCH BESTIMMT WIE IN POLEN!
    Wer einmal einen langweiligen, freien Nachmittag hat, kann sich die Richterwahlgesetze der Bundesländer ja einmal daraufhin anschauen (ich habe das gemacht).
    Dass man also von deutscher Seite aus Polen dafür kritisiert, was man selbst macht, ist eine freche, bodenlose Heuchelei!
    Ausserdem sollte man mal langsam über das deutsche Unikum nachdenken, dass die Staatsanwälte den Weisungen von Politikern unterstellt sind.

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