Corona: Impfungen & PCR-Tests in der gerichtlichen Auseinandersetzung

In Deutschland kämpft Christian Szabo vor dem Bundesverfassungsgericht:

Ich habe heute einen weiteren Beweisantrag wegen Testversuche an Menschen durch die Bundesregierung und Landesregierungen et al. im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie auch im (ich hoffe doch bereits aufgenommenen) Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I. gestellt: Hier klicken

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In meinem heutigen Beweisantrag wird deutlich gemacht, das der Impfstoffhersteller BionTech/Pfizer bereits im November 2020 die Wirksamkeit des Impfstoffs BNT162 nicht belegen und auch nicht garantieren konnte und eben keine abgeschlossenen klinischen Studien für den Impfstoff BNT162 vorliegen.

Damit ist der völkerrechtliche Straftatbestand von Testversuche an Menschen durch ein nicht-getesteten und nicht-evidenzbasierten Impfstoff belegt und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Körperverletzung und Verbrechen gegen den Nürnberger Kodex nochmalig nachweisbar und das der BionTech/Pfizer-Impfstoff über vorsätzliche Täuschung (siehe Mail von gestern am 04.01.2020) durch die Bundesregierung und Landesregierungen et. al. bereits an über 316.962 Menschen in Deutschland (STAND: 04.01.2020, RKI) völkerrechtswidrig verabreicht.

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In Österreich stehen PCR-Tests in der gerichtlichen Auseinandersetzung: 

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