Deshalb ist es gut, dass die AfD …

 … in den Bundestag gewählt wurde.

Es werden Anträge gestellt, die bei unseren etablierten gutgedanklich eingestellten Politikern Heulen und Zähneklappern auslösen. So wie dieser:

´Am späten Nachmittag eines langen Sitzungstags kommt das Kernthema der AfD auf den Tisch. „Umfassende Grenzkontrollen sofort einführen –  Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt“ lautet der Antrag, den ihre Fraktion in den Bundestag einbringt. Es geht um Flüchtlinge, Wirtschaftsmigranten, Grenzsicherung – die Hauptthemen also, für die AfD-Wähler ihre Partei in den Bundestag wählten. Es ist der bislang politisch brisanteste Antrag der Fraktion.

Zitat und Bericht lesen: Hier klicken

Er passt inklusive Begründungen auf drei DIN-A4-Seiten. Es geht der Fraktion darum, einen „vollständigen und effektiven Schutz der deutschen Grenze“ zu gewährleisten. Darin schließt sie die sogenannte grüne Grenze ein, also den Grenzverlauf zwischen den offiziellen Übergangsstellen. Dafür sollten „umfassende Grenzkontrollen“ eingerichtet werden, mit dem Ergebnis „einer grundsätzlichen Zurückweisung von unberechtigtem Grenzübertritt“.

Dies solle auch dann gelten, wenn ein Migrant zu verstehen gibt, er suche Schutz. Schließlich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „offenzulegen, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Praxis, auf die Möglichkeiten der Zurückweisung zu verzichten, zugelassen hat und weiter zulässt – was massenhafte illegale Zuwanderung zur Folge hat“.`

Lesen Sie den kompletten Bericht, der schön darlegt, wie sich die Politiker und auch die Journalistin, die den Bericht schrieb,  winden wie die Aale.

Denn nicht nur § 18 des Asylgesetzes ist relevant bei der Einreise von Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten. Vor allem Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes ist mehr als eindeutig:

Rede von Gauland anschauen: Hier klicken

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Na ja, das Grundgesetz wird immer dann zitiert, wenn es passt. Wenn nicht, dann eben nicht. So sind sie, unsere Menschen mit Guten Gedanken. Wichtig aber ist, dass der Normalbürger sieht, wofür die etablierten Parteien stehen:

Für unkontrollierte Einwanderung und damit für eine Politik, die alles ist, nur nicht im Interesse des Deutschen Volkes.

__________________________________________

Kommentare (über 500) zum WELTonline -Bericht oben rechts:

Hier klicken

__________________________________________

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert