Corona-Impfpflicht in Österreich – Kippt sie?

Justizministerin Zadic an Nationalrats-Präsident:

„dass nach dem … Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patienten durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind“.

Von Chris Veber

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Die österreichische Regierung hat kein Glück im Umgang mit Recht und Gesetz. Zuerst will der Verfassungsgerichtshof bis zum 18. Februar eine ausführliche Begründung für die Corona-„Maßnahmen“ und stellt für die Regierung hochnotpeinliche Fragen. Worauf zufälligerweise ab dem 19. Februar viele „Maßnahmen“ inklusive der Aussperrung Ungeimpfter aus dem öffentlichen Leben fallen und ein „freedom day“ in Aussicht gestellt wird, an dem die Zügel vorübergehend gelockert werden sollen.

Dann informiert Justizministerin Alma Zadic am 9. Februar den Präsidenten des Nationalrats, Wolfgang Sobotka, „dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patienten durchgeführt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese volljährig, minderjährig oder Menschen mit Behinderungen sind“. Was im Klartext heißt, mit der Impfpflicht verstößt die Regierung nicht nur gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch gegen das Strafrecht, in dem in § 110 steht:

(1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat der Täter die Einwilligung des Behandelten in der Annahme nicht eingeholt, daß durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit des Behandelten ernstlich gefährdet wäre, so ist er nach Abs. 1 nur zu bestrafen, wenn die vermeintliche Gefahr nicht bestanden hat und er sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können.
(3) Der Täter ist nur auf Verlangen des eigenmächtig Behandelten zu verfolgen.

Die Impfpflicht unterwirft alle Bürger unabhängig von deren Einwilligung dem Injektionszwang. Eine ernstliche Gefährdung der Bürger durch Corona war nie zu argumentieren, die „Gefährlichkeit“ von Covid lag im Bereich der jährlichen Grippeinfektionen, seit Omikron ist Covid endgültig zu einem Männerschnupfen mutiert. Was der Regierung bewusst ist. Ich möchte alle Menschen, die sich gegen ihren Willen haben impfen lassen, dazu ermutigen, Strafanzeige zu erstatten, wozu sie laut Absatz 3 berechtigt sind. Egal ob der Zwang direkt (Impfpflicht) oder indirekt (Angst um den Arbeitsplatz, Ausschluss vom Studium usw.) erfolgt ist.

Was aber hat Justizministerin Zadic, eine Grüne ebenso wie der irrlichternde Gesundheitsminister Mückstein, dazu bewogen, dem Parlamentspräsidenten eine derart vernichtende Stellungnahme zu übermitteln? Das verdanken wir natürlich einem pösen Rächten. Der FPÖ Nationalrat Gerald Hauser hatte am 9. Dezember 2021 eine parlamentarische Anfrage betreffend der Einhaltung des Nürnberger Kodex gerichtet. In dieser Anfrage stellt er 21 Fragen* an die Justizministerin Zadic, unter anderem:

2. Im Punkt 1 des Nürnberger Kodex ist festgehalten, dass eine freiwillige Zustimmung zum Experiment eine Voraussetzung ist. Ist die Zustimmung bei den experimentellen Covid-19-lmpfstoffen von jeder Person eingeholt worden?
4. Wurde irgendeine Form der Überredung angewandt, um an den Covid-19- lmpfungen teilzunehmen?

8. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann. Wer genau war die Person, welche diesen Versuch angeordnet hat und damit für alles verantwortlich ist?

13. Wurden Covid-19-lmpfstoffe an Tieren getestet?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls nein, wie kann man dann davon ausgehen, dass sie für den menschlichen Organismus geeignet sind?
c. Falls ja, was waren die Ergebnisse?
d. Falls ja, wie lange, wo und auf welchen Tieren wurden die einzelnen Covid-19- lmpfstoffe getestet?

15. Nach dem Punkt 8 des Nürnberger Kodex dürfen die Experimente (in diesem konkreten die Verabreichung der experimentellen Impfstoffe) an den Menschen nur wissenschaftlich qualifizierte Personen durchführen, ist dies bei der Verabreichung in Österreich überall der Fall?
a. Werden alle Dosen und Impfungen gegen Covid-19 von wissenschaftlich qualifizierten Personen überwacht und ausgewertet?
b. Welche Wissenschaftler sind für das Experiment mit Covid-19-lmpfstoffen in Österreich verantwortlich?

19. Geht die Gefährdung durch Covid-19-lmpfstoffen bei Kinder über den Nutzen der Impfung hinaus?
a. Falls ja, warum wird dann so eine Impfung durchgeführt?
b. Falls ja, warum wird sogar ein Druck aufgebaut, damit sich Kinder und Jugendliche impften oder damit die Eltern ihre Kinder bzw. Jugendliche impfen?

Diese 21 für die Regierung desaströsen Fragen beantwortet Zadic nicht. Kann Sie auch nicht, ohne die Regierung schwer zu belasten. Die Menschen wurden zur Injektion genötigt. Die Nebenwirkungen nach einer Impfung werden nicht dokumentiert, Obduktionen verweigert. Die Tierversuche zeigten katastrophale Ergebnisse (hohe Todesraten und Distribution des Spike Proteins im gesamten Körper). Speziell für Kinder ist die Impfung weit gefährlicher als eine Covid-Erkrankung.

Also hat Frau Zadic auf diese 21 Fragen mit zwei knappen Absätzen geantwortet.
Der erste Absatz bestand aus moralischer Empörung, dass die Gräueltaten der Nazis mit der Zwangsinjektion verglichen werden. Der Nürnberger Kodex sei deshalb laut Frau Zadic irgendwie nicht anzuwenden.

„Der in der Anfrage angesprochene ‚Nürnberger Kodex‘ ist auf der Grundlage der in Nürnberg durchgeführten Verfahren gegen Angehörige der nationalsozialistischen Medizin entstanden. Ich verwahre mich dagegen, dass das Schicksal der zahllosen Opfer dieser Verbrechen und Untaten durch unangemessene Vergleiche mit der Situation von Personen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, im Nachhinein verhöhnt wird.“

Eine interessante Argumentation. Dann kann natürlich auch die Genfer Flüchtlingskonvention heutzutage keine Gültigkeit mehr haben, denn auch sie ist als Reaktion auf die Gräueltaten der Nationalsozialisten entstanden. Aber die Grüne Zadic sieht das dann wohl in diesem Fall natürlich ganz anders.

Abseits der moralischen Empörung sendete die Justizministerin nur noch einen Absatz mit. Den oben erwähnten, in dem sie in vier knappen Zeilen unabsichtlich die Illegalität der Zwangsinjektion bestätigt.

Meines Erachtens nach ist jetzt die Staatsanwaltschaft am Zug. Die an der Impfpflicht Beteiligten müssen angeklagt und verurteilt werden. Ebenso wie die Verantwortlichen für alle grundrechtswidrigen, sinnlosen und schädlichen Corona-„Maßnahmen“.

Denn eines sollte uns klar sein. Erst wenn das Regime von der Regierungsbank auf die Gerichtsbank gewechselt hat, ist die Plandemie (mit L) vorbei. Sonst werden im Herbst angesichts der nächsten Männerschnupfenwelle die Zügel wieder straffer gezogen, die Impfpflicht scharf gestellt (beides Originalzitate) und der nächste Lockdown verhängt. Nur das Ende der Regierung wird das endgültige Ende der Plandemie bringen.


Chris Veber Ex-Philosoph, Ex-Grüner, Unternehmer, freier Journalist, Innsbruck https://chrisveber.blogspot.com/

*Alle 21 Fragen

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