Die Sache mit dem Grundgesetz

Die Aachener Nachrichten veröffentlichen heute eine Karikatur von Gerhard Mester

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Diese möchte ich zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass es in erster Linie die Bundesregierung in Person der Kanzlerin Angela Merkel ist, die mit dem Grundgesetz und nicht nur mit diesem Gesetz fahrlässig umgeht.

Menschen, die Asyl nach Artikel 16a GG beantragen und aus einem Staat der EU bzw. einem sichereren Drittstaat kommen, haben keinen Anspruch auf Asyl. Gleiches gilt für Kriegsflüchtlinge. Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt nur für Menschen, die eben nicht aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland kommen. Ebenso sieht es das Asylgesetz. Diese Menschen müssen an der Grenze abgewiesen werden. Ausnahmen aus humanitären Gründen sind zwar vorgesehen, sind aber eben Ausnahmen und nicht die Regel.

Bei mir verfestigt sich der Eindruck, dass viele Menschen glauben, dass Alles, was sie für gut befinden, automatisch durch das Grundgesetz legitimiert ist. Das geht bis in höchste Politikerkasten. Anders ist die häufig gehörte Mahnung, dass dies und jenes, welches im Grundgesetz verankert ist, nicht geschliffen werden sollte, nicht zu erklären.

Wer z. B. Artikel 16a Absatz 2 anwendet, schafft Artikel 16a Absatz 1 durchaus nicht ab. Er hält sich lediglich an das Grundgesetz. Gleiches gilt für das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention. Sie wurden geschaffen, um Flüchtlingen und politisch Verfolgten Schutz zu gewähren. Nach den in Gesetzen und der Flüchtlingskonvention festgelegten Regeln.

Diese Regeln werden in Deutschland andauernd und nachhaltig gebeugt, wenn nicht gar gebrochen.