Wer kommt, darf bleiben, soll bleiben!

Daran ändern offensichtlich auch die Entscheidungen des

BAMF

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nichts. Dort ist die Zuerkennungsquote von Schutzgründen mittlerweile bei unter einem Drittel der Anträge auf Asyl angelangt. Die Schutzquote liegt 2018 einschließlich April bei 32,5%.

Es ist  offensichtlich so, dass nur ein ganz geringer Prozentsatz tatsächlich abschiebepflichtig ist:

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion waren zum Stichtag 31. März lediglich 24.212 Flüchtlinge „vollziehbar ausreisepflichtig“. Das sind knapp 1,5 Prozent. Die meisten von ihnen stammen aus Albanien (2688), Serbien, dem Kosovo, Mazedonien, Russland und Bosnien-Herzegowina.

Hinzu kommen den Angaben zufolge immerhin rund 9200 Menschen, die zwar am Stichtag 31. März 2018 auch kein Aufenthaltsrecht und keine Duldung besaßen, bei denen die Ausreisepflicht aber noch nicht in das Ausländerzentralregister eingetragen wurde. Verlinkung zur Kleinen Anfrage der AfD wurde vom MEDIAGNOSE eingefügt!

Mir scheint, dass ganze Gerede um Abschiebung ist eine riesige Volksberuhigungskampagne.
Die Menschen sollen den Zug-um-Zug Ersatz der eingeborenenen Bevölkerung nicht direkt wahrnehmen bzw. den Willen bei den politisch Verantwortlichen genau dazu nicht erkennen.

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht!

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