Umfaller, die erste? Jens Spahn und der 219a StGB

Die Sache ist so.

Abtreibung ist verboten. Eine Bestrafung findet unter bestimmten Voraussetzungen nicht statt.

Werbung für Abtreibung ist verboten. Findet Werbung statt, wird bestraft. Nun ist eine Ärztin aufgrund des §219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Teile der Politik reagieren wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen.

Abschaffen, abschaffen hallt es durch die Lande.

Nun knickt offensichtlich auch Herr Spahn ein.

Klar, es geht ja auch nur darum, die Tötung von Leben nicht zu bewerben.

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